Beiträge von Moebius

    Wobei ich persönlich einen psychischen Grund bei einem individuellen Beschäftigungsverbot nicht so wirklich nachvollziehen kann.

    Spätestens dann, wenn die dienstliche Tätigkeit Ursache der psychischen Probleme ist, ist ein Beschäftigungsverbot durchaus nachvollziehbar und das ist oft genug der Fall. Nicht unbedingt nachvollziehen kann ich in diesem Kontext den Zusammenhang zur Schwangerschaft, aber letztlich müssen andere hier auch nichts nachvollziehen können.

    Vermutlich war der Einsatz während des Studium nicht vergleichbar mit einer richtigen Lehrertätigkeit sondern mit der eines Schulbegleiters.

    Den Job kann man natürlich weiter machen, er ist aber natürlich wesentlich schlechter bezahlt und man hätte eigentlich kein Studium dafür gebraucht.

    Threads mit Alternativen zum Lehrerberuf gibt es hier reichlich, Suche verwenden und "Alternativ" im Thread-Titel suchen.

    Weil Putin die Minderheiten und ihre Sprachen so außerordentlich schützt?

    Der Kern von Putins Ideologie ist die "Russki Mir".

    Kurz gesagt: Überall, wo Menschen Leben, die russischer Abstammung sind oder auch nur russisch sprechen, befindet sich die russische Welt und Einflusssphäre und Russland hat das Recht, diese für sich zu beanspruchen. Im Grunde ist das die russische Version der Blut und Boden-Ideologie der Nazis, mir der eine notfalls auch militärische Expansion gerechtfertigt wird.

    Die Nachbarländer haben die Wahl, entweder den russischen Einfluss zu begrenzen - und Putin damit einen Vorwand für eine militärische Aggression zum vermeintlichen Schutz Russischstämmiger zu geben - oder ihn nicht zu begrenzen - in dem Wissen, dass Putin daraus nach Bedarf einen Herrschaftsanspruch über Nachbarländer ableitet, wenn es ihm gerade passt.

    Verstehe den ganzen Beitrag nicht, ich werde geliebt und respektiert.

    Gut, ich unterrichte auch Mathe, aber so schlecht kann es in anderen Fächern doch auch nicht sein.

    Es ist schon putzig, dass Lehrkräfte als Beamte einen Job mit der höchsten Arbeitsplatzsicherheit haben, aber gleichzeitig viele ihre berufliche Zufriedenheit davon abhängig machen, was pussydestroyer69 in irgendwelchen Kommentarspalten von sich gibt.

    Das Recht am Bild betrifft die Veröffentlichung, nicht das reine Anfertigen von Fotos.

    Ob Bilder in irgendeiner Cloud gespeichert wurden oder nicht, ist reine Spekulation.

    Hier ist überhaupt kein irgendwie gearteter rechtlicher Verstoß erkennbar, so lange die Bilder nirgendwo veröffentlicht werden.

    Magst Du einmal erläutern, was Du anders machen würdest? Es wurde doch bereits mehrfach hier gesagt, dass ein Klassenwechsel des Schüler nicht in der Ablehnung der Lehrkraft begründet sein kann. Letztlich sage ich doch nichts anderes.

    Habe ich durchgängig geschrieben, schon am Anfang, dass ich keine Situation geschaffen hätte, bei dem der Schüler morgens vor Abfahrt erfährt, ob er mitfährt, oder nicht. Eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz kann man als Klassenlehrkraft jederzeit selber veranlassen. Wenn das ganze Drumherum so stimmt, hätte das schon mehrfach geschehen müssen.

    Und zu guter Letzt: wenn ich wirklich nicht mehr in der Lage wäre, einem Schüler angemessen und neutral gegenüber zu treten, aber ein Klassenausschluss nicht möglich ist, würde ich das gegenüber der Schulleitung ganz klar so kommunizieren und um Herausnahme aus der Klasse bitten.

    (Falls du meine Aussage auf dich bezogen hast, war das nicht gemeint, ich beziehe mich auf die TE.)

    Genau, mir geht es in erster Linie darum, dass ich nicht ans andere Ende des Landes geschickt werde, da bei mir in der Ecke der Bedarf im Fach Pflege nicht so hoch zu sein scheint.

    Der Seminarstandort wir im Bewerbungsverfahren vom Land festgelegt, da können weder du, noch einzelne Schulen oder das Seminar Einfluss drauf nehmen.

    Wenn dein Seminarstandort feststeht, entscheidet das Seminar über die Einsatzschule. Ob dort Wünsche von Schulen berücksichtigt werden, ist völlig individuell und hängt von der zuständigen Person ab. In unserem zuständigen Seminar werden Wünsche über die Zuweisung bestimmter Referendare eher nicht berücksichtigt.

    Ich bin eben der Meinung, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Schüler und mir nach einigen Mails und Diskussionen zerrüttet ist und frage mich ernsthaft, wie ich ihn weiterhin objektiv beurteilen und unterrichten soll.

    Wenn es objektives Fehlverhalten oder Beleidigungen des Schülers gegen dich gibt, kann darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagiert werden und es kann im Rahmen des üblichen Eskalationsprozesses auch zu einem Klassenausschluss kommen. Wenn es die nicht gibt, ist die Aussage "Ich kann den Schüler nicht objektiv beurteilen" keine Abkürzung an, die an einem ordnungsgemäßen Verfahren vorbei führt. Schüler objektiv zu beurteilen, ist deine Dienstpflicht. Wenn du der nicht mehr nachkommen kannst, musst du dich an den Schulleiter wenden und mit ihm eine Lösung dafür finden, die vermutlich nur darin liegen kann, dass du als Lehrkraft aus der Klasse genommen wirst, nicht der Schüler. Deine subjektive Einschätzung ändert nichts an der Tatsache, dass ein Klassenausschluss eine Ordnungsmaßnahme ist und gesetzlichen Voraussetzungen unterliegt.

    Ich überlege gerade, warum die Bildungsgangverantwortliche nach der ziemlich unverschämten Mail des Schülers nicht direkt einen Klassenwechsel veranlasst hatte; was ich wollte und was auch möglich wäre und was auch mein Ziel wäre.

    Mit dieser Argumentation wäre ich sehr vorsichtig. Man darf niemanden dafür bestrafen, dass er versucht, seine Rechte wahrzunehmen, auch wenn es nur vermeintliche rechte sind und auch, wenn er dabei unverschämt auftritt.

    Ein Klassenausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme, mit allen Verpflichtungen, die schulischerseits daran hängen.

    Das Portal enthält Daten, die völlig unproblematisch auch einfach ganz regulär auf die Webseite der Landesschulbehörde oder des MK gestellt werden könnten. Sie nur für Lehrkräfte relevant, aber nicht datenschutzrechtlich bedenklich, weil sie keine personenbezogenen Daten enthalten. Warum man diese Konstruktion mit einem landesweiten Passwort gewählt hat, ist mir schleierhaft.

    Letztlich hängt es aber auch davon ab, wie konkret der Verdacht ist. Der Klassenraum gehört zu den besonders geschützten Bereichen, in denen das Aufnehmen verboten ist, gleichzeitig ist aber steht aber auch das Handy und die persönlichen Daten darauf unter einem hohen juristischen Schutz, der im Zweifelsfall abzuwägen ist.

    Ein vages "Gefühl, aufgenommen worden zu sein", wir nicht ausreichen, um in Eigentums- und Persönlichkeitsrechte eines Schülers einzugreifen, hier wird es konkrete Belege brauchen.

    Aber ja, das hier besprochene Konstrukt ist schon etwas abenteuerlich.

    Ach, also ich würde gerne zwei Fächer gleichzeitig unterrichten, wenn ich das dann auch als zwei Stunden angerechnet bekommen. Dann bin ich Mittwochs nach der 4. durch für die Woche.

    Einige meiner Schüler meinen manchmal, mit Mathe könnte man sie jagen, Mathe und Sport wäre also auch eine praktikable Kombination.

    Sorry, das ist Quark. Vierzehntägig einstündig funktioniert nicht. Als Prüfungsvorbereitung geht das nicht.

    So scheint es mir auch nicht gemeint, es hört sich so an, dass der TE quasi beide Fächer gleichzeitig unterrichten soll.

    Also zum Beispiel Mathematik singend unterrichten, damit man gleichzeitig auch noch an die Unterrichtsverpflichtung für Musik einen Haken machen kann. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man am Ende jeder Aufgabe ein kurzes Gebet dafür spricht, dass das Ergebnis richtig ist, dann hat man auch Religion gleich mit erledigt.

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