Beiträge von Moebius

    Dieses barfuß Herumlaufen ist schon ein ziemlich guter Indikator für eine Vollmeise. Aber ob sich der Ersteller das als schwierige Alltagssituation vorgestellt hat? Ich denke da eher an angekündigten Suizid eines Schülers oder eine ordentliche Schlägerei auf dem Hof.

    In Bewerbungsverfahren decken Fallbeispiele Themen ab, die für die künftige Amtsführung von Bedeutung sind. Das ist bei Schulleitung nicht die Schlägerei und auch weniger die Suiziddrohung, denn das sind allgemeine Probleme, mit denen jede Lehrkraft konfrontiert sein kann.

    Zentral für Schulleitung ist Personalführung und Vertretung der Schule nach außen. Aus diesem Bereich werden Fallbeispiele kommen. Der oben zitierte Kollege mit Sprung in der Schüssel ginge schon in die richtige Richtung, wahrscheinlicher wäre aber etwas, wo der Schulleiter stärker gefragt ist, in diesem Beispiel geht es ja schon um das juristische Nachspiel (auch da muss man die Grenzen seiner Amtsführung kennen - Schulleiter sind keine Juristen, bei harten juristischen Problemen ist die richtige Antwort, dass man das an die zuständige Stelle abgibt und nicht, dass man sich irgendwie selber durchwurstelt).

    Als realistische Fallbeispiele dürften durchaus Fragestellungen aus dem Bereich "Probleme mit der Dienstausführung von KuK kommen", dann sollte man die genaue dienstrechtliche Stellung des Schulleiters im jeweiligen Bundesland kennen und das richtige Handwerkszeug um damit um zu gehen.

    Konkretes Beispiel: Sie werden von Kollegen und Schülern darauf hingewiesen, dass Kollege X mehrmals mit Alkoholfahne im Unterricht aufgefallen ist und damit einhergehende Ausfallerscheinungen zeigt, wie gehen sie damit um? -> Berührt sind sowohl Fürsorgepflicht gegenüber Kollege X als auch die Sicherstellung der Dienstpflichten des Kollegen, das Vorgehen ist in der Dienstvereinbarung Sucht geregelt.

    Naja man muss auch nicht "Nein" sagen, sondern kann auch mit einer Gegenfrage wie "Warum machste das nicht selber, wenn du es für die richtige Maßnahme hältst ?

    Ich duze meinen Schulleiter nicht und würde aus genau solchen Geschichten wie diesen auch beiden Seiten davon abraten.

    Falsche Vertraulichkeit ist eine wesentliche Grundlage für mangelnde Professionalität in der Amtsführung.

    Die Atomwaffen, die die Ukraine damals abgegeben hat, hätte sie meines Wissen sie einsetzen können. Sie hatten zwar physisch die Bomben, aber nicht die Codes um sie scharf zu machen.

    Es ist grundsätzlich das gute Recht jedes Arbeitgebers eine Krankmeldung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu überprüfen. Man kann den Betreffenden zum Amtsarzt schicken, auch wenn es ein privates Verhalten des Arbeitnehmers gibt, das im augenscheinlichen Gegensatz zur Krankmeldung steht, kann man darauf reagieren.

    Dienstliche Weisungen an andere Beschäftigte sind aber nur im Rahmen deren Tätigkeit möglich. Für Lehrkräfte gehört die Überwachung anderer Lehrkräfte ganz sicher nicht zum Umfang dienstlicher Aufgaben. Ganz davon abgesehen hängen rechtliche Probleme an der Weisung - was passiert, wenn ich mit meinem Privatwagen zur "Kontrolle" fahre und auf dem Weg einen Unfall habe - bei einer dienstlich angeordneten Fahrt trägt der Arbeitgeber alle Folgekosten. (Darum sollte man die Weisung auch nachweisen können, also auf die Schriftform bestehen.)

    Wenn man sich einen Spaß mit dem Schulleiter machen möchte kann man die "Kontrollfahrt" durchführen und am nächsten Tag einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten einreichen.

    Ein Kollege kam auf mich und meinte, dass ich sehr viele Projekte mache und dutzende Workshops für Klassen organisiere und leite. Aufgrund meines Engagements wäre es an der Zeit, laut seiner Aussage, befördert zu werden (A14).

    Ohne klare Bedingungen und Entlastung freiwillig viele Projekte und andere Dinge zu machen und dann ab zu warten ist die sicherste Methode um nicht befördert zu werden.

    Zumindest in Niedersachsen gibt es im Erlass auch eine Liste mit Tätigkeiten, die im Bereich A14 anzusiedeln sind, diese ist nicht verbindlich aber ein Orientierungsrahmen. In erster Linie fallen darunter Fachgruppenleitungen und kleinere Aufgabenpakete aus dem Bereich Schulverwaltung.

    Selensksyj ist zumindest von den Ukrainern gewählt, was man von Putin nicht wirklich sagen kann.

    Auch wenn die russische Wahl sicher nicht annähernd demokratischen Standards entsprochen hat, muss man wohl davon ausgehen, dass Putin tatsächlich so etwas wie eine demokratische Mehrheit seiner Bevölkerung mehr oder weniger hinter sich hat, genau so, wie Hitler nach dem ersten Kriegsjahr vermutlich eine Mehrheit der Deutschen hinter sich hatte, auch wenn er vorher nicht demokratisch an die Macht gekommen ist. Viele Menschen neigen dazu, sich im System zu arrangieren.

    Auch aus diesem Grund halte ich den ständigen Blick auch die Psyche Russlands oder Putins für unsinnig. Russland muss den Krieg verlieren, so wie Deutschland den 2. Weltkrieg verlieren musste. (Auch wenn die Parallele an der Grenze der Ukraine Endet, denn niemand wird Krieg in Russland führen.)

    Es gibt eine Vielzahl an Quellen (selbst von innerhalb Russlands), die alle zeigen, dass Russland sehr viel höhere Verluste hat, als die Ukraine. Je nach Quelle schwankt das zwischen Faktor 2 und Faktor 5. Das ist auch kein Wunder, und ganz normale Quoten, für einen konventionellen Landkrieg, da hat die Partei, die angreift immer höhere Verluste. (Und dass die Art der russischen Kriegsführung Menschenleben - auch den eigenen - keinen großen Wert zumisst, ist nun auch wirklich keine bemerkenswerte Erkenntnis.)

    In der aktuellen Situation mit Krokodilstränen an die Ukraine zu appellieren, dass man verhandeln müsse um das Sterben ukrainischer Soldaten zu verhindern, ist geradezu zynisch, aber man muss sich jetzt auch nicht an jedem Beitrag von Fachinformatiker abarbeiten, für mich hat er hier ziemlich klar gezeigt, wessen Geistes Kind er ist.

    In gewisser Weise hast du gar nicht Unrecht, aber ich finde, es hat einen ziemlich komischen Beigeschmack, wenn man (wie du) immer an das Opfer appellierst, doch aufzugeben.

    Man muss realistisch sein: etwa 15-20% aller Deutschen sympathisieren mehr oder weniger stark mit Russland - was ziemlich genau dem Wählerpotential der AfD+BSW entspricht. Das heißt jetzt nicht zwingen, dass diese Personen jubelnd dem Angriffskrieg Beifall klatschen, aber schon, dass sie in einer Weltsicht leben, in der ihnen ein Sieg Russland immer noch lieber ist, als eine Niederlage. Und in dieser Weltsicht verfangen die Erzählungen von einem Russland, dass sich nur gegen die Nato-Aggression verteidigen muss und den "ukrainischen Nazis" durchaus.

    In gebildeteren Kreisen wird kaum jemand so dumm sein, seine Sympathien für Russland derzeit offen vor sich her zu tragen, weil jedem mit etwas Verstand natürlich klar ist, dass man sich damit in das gesellschaftliche Abseits manövriert. Aber genau da kommt es dann oft im Gewand von "Hauptsache Frieden" daher, wohl wissend, dass man das gute - Frieden - da mit den für einen selbst nützlichen - einer neuen globalen Ordnung mit einem erstarkten Russland - verbinden kann.

    Wenn Putin verhandeln wollte, könnte er jederzeit konstruktive Vorschlage machen.

    Nebenbei wird von vielen Medien und "Die Ukraine muss endlich Verhandeln und xyz akzeptieren"-Vertretern ein völlig verfälschtes Bild der militärischen Lage gezeichnet, aktuell wird so getan, als ob die Ukraine auf eine baldige Niederlage zu steuert, das ist überhaupt nicht die Realität. Russland hat in den letzten 9 Monaten - in denen permanent von russischen Erfolgen berichtet wird - weniger als 1% der Ukraine besetzt, etwa genau so viel, wie die Ukraine bei der "gescheiterten" Sommeroffensive im letzten Jahr gewonnen hat. Gleichzeitig ist die Marine praktisch ausgeschaltet worden und Russland hat Flugzeuge verloren die nicht ersetzt werden können. Die Situation ist für Russland mindestens genau so prekär, wie für die Ukraine:

    https://www.n-tv.de/politik/Milita…le24904754.html

    Das traurige ist, dass der Krieg bereits vorbei sein könnte, wenn die Unterstützung für die Ukraine nicht nur scheibchenweise in endloser Salamitaktik gekommen wäre.

    Niedersachsen hat eine Reihe Lizenzen landesweit erworben (zB Bettermarks).

    Gibt es so etwas in NRW nicht?

    Als Lehrkraft einzelne Lizenzen für individuelle Nutzung mit Klassen zu erwerben, halte ich weder aus finanziellen noch aus Gründen der Arbeitseffizienz für sinnvoll.

    (In Niedersachsen gibt es dann auch zentrale Login-Systeme über die Schülerkonten automatisch angelegt werden.)

    Wenn man sich bei Lehrkräften auf eines verlassen kann, dann auf das allgemeine Gejammer bei eigentlich jedem Thema.

    Schule ist ein Arbeitsfeld, das ständigen Änderungen unterliegt. Dass man sich auf diese irgendwie einstellen muss - unter anderm in Form von Fortbildungen - ist eine absolute Selbstverständlichkeit. Nicht alles davon finde ich persönlich sinnvoll - dass alle 8-10 Jahre Änderungen an den Curricula vorgenommen werden, führt für mich nicht zu einer Verbesserung von Unterricht - aber selbst dann akzeptiere ich, dass das Dinge sind, die ich nicht entscheiden muss, sondern der Arbeitgeber. Und viele Entwicklungen der letzten Jahre betreffen eben Digitalisierung von Arbeitsprozessen. Hier wären klarere Vorgaben, verbunden mit einer konsequenten Fortbildung, für alle ein Seegen gewesen.

    Egal, ich möchte mir jedenfalls Thema und Zeitpunkt einer Fortbildung aussuchen können. Fortbildungen wie "Achtsamkeit in der Schwimmumkleide" oder "Gendern in der Abiprüfung" brauch ich nicht. Davon abgesehen, wofür haben wir pädagogische Tage?

    Das ist billige Polemik. Du kannst dir fast alle deine Fortbildungen aussuchen, das Problem ist, dass sich eine erhebliche Anzahl der KuK irgendwann aussuchen, sich überhaupt nicht mehr fort zu bilden.

    Und es ist auch eine Selbstverständlichkeit in einem Arbeitsverhältnis, dass der Arbeitgeber manchmal bestimmte Fortbildungen vorgibt, da es eine dienstliche Notwendigkeit für die Inhalte gibt.

    Es gibt bei Lehrkräften reichlich Totalverweigerer in Fragen Digitalisierung, trotzdem ist es sinnvoll, dass eine Schule irgendwann man die Einführung eines digitalen Klassenbuches oder bestimmte technische Infrastruktur für den Unterricht beschließt und dann sollten natürlich alle KuK darin verpflichtend vernünftig fortgebildet werden (was leider oft genug nicht passiert), auch die "mir reicht der OHP"-Fraktion.

    Der Philologenverband hat klar geäußert, dass er grundsätzliche konzeptionelle Änderungen begrüßt und gleichzeitig die potentiell durch mehr Fortbildungen entstehende Mehrarbeit kritisiert und dafür Lösungen her müssen.

    Und tatsächlich bietet der Verband auch Fortbildungen an (allerdings außerhalb des Fortbildungsangebots des Dienstherren), die, die ich besucht habe, gehörten tatsächlich zu den besseren Fortbildungen, die ich erlebt habe.

    Es gibt in allen Bundesländern schon immer eine grundsätzliche Pflicht zu Fortbildungen. Die Unterschiede liegen in den Details. Es gibt Bundesländer, in denen es bei einer allgemeinen, abstrakten Pflicht bleibt und es keinerlei Konsequenzen hat, wenn jemand jahrelang keinerlei Fortbildungen besucht, es gibt andere Bundesländer, in denen ganz bestimmte Jährliche Fortbildungen erfüllt werden müssen. (In Hamburg zB müssen bestimmte Punktzahlen erreicht werden, die grob etwa 4 vollen Arbeitstagen pro Jahr entsprechen.)

    Da sehe ich jetzt keinen Systemwechsel, bei dem, was in NRW geplant ist, konkrete Vorgaben scheint es da nach wie vor nicht zu geben. (Und auch vorher wird es schon verpflichtende Fortbildungen gegeben haben, etwa wenn es neue Curricula gab.)

    Die grundsätzlich Kritik, dass das Fortbildungsangebot ein weitgehend unstrukturierter Gemischtwarenladen mit sehr unterschiedlicher Qualität und viel zu geringen Ressourcen ist, ist absolut berechtigt.

    "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz" ist ja nun auch mein Wahlspruch. Dass es juristisch möglich sei, einen Erstklässler dauerhaft von allein Schulen des Landes zu verweisen, bezweifle ich aber stark. Insofern wird man hier mit Rechtskenntnis eher nicht weiterkommen.

    Das ist deswegen juristisch kaum möglich, weil es notwendige vorherige Eskalationsstufen gibt, die alle mit Fristen durchlaufen werden müssen.

    Das sollte einen aber nicht davon abhalten, mit den unteren Stufen an zulangen, sonst sind weiterführende Maßnahmen auch in der 2./3./4. ... Klasse nicht möglich. Irgendwann wird man damit anfange müssen, und das immer "unten" auf der Leiter.

    Ihr habt schon gelesen, dass es um einen Erstklässler an der Förderschule geht?

    Der TE hat eine Frage zu einem rechtlichen Aspekt gestellt und eine Antwort darauf bekommen.

    Rechtskenntnis ist die Grundlage, auf dem man gerne ein pädagogisches Handeln aufbauen kann, leider glauben viele Lehrkräfte, das gute pädagogische Absichten Rechtskenntnis ersetzen.

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