Dieses barfuß Herumlaufen ist schon ein ziemlich guter Indikator für eine Vollmeise. Aber ob sich der Ersteller das als schwierige Alltagssituation vorgestellt hat? Ich denke da eher an angekündigten Suizid eines Schülers oder eine ordentliche Schlägerei auf dem Hof.
In Bewerbungsverfahren decken Fallbeispiele Themen ab, die für die künftige Amtsführung von Bedeutung sind. Das ist bei Schulleitung nicht die Schlägerei und auch weniger die Suiziddrohung, denn das sind allgemeine Probleme, mit denen jede Lehrkraft konfrontiert sein kann.
Zentral für Schulleitung ist Personalführung und Vertretung der Schule nach außen. Aus diesem Bereich werden Fallbeispiele kommen. Der oben zitierte Kollege mit Sprung in der Schüssel ginge schon in die richtige Richtung, wahrscheinlicher wäre aber etwas, wo der Schulleiter stärker gefragt ist, in diesem Beispiel geht es ja schon um das juristische Nachspiel (auch da muss man die Grenzen seiner Amtsführung kennen - Schulleiter sind keine Juristen, bei harten juristischen Problemen ist die richtige Antwort, dass man das an die zuständige Stelle abgibt und nicht, dass man sich irgendwie selber durchwurstelt).
Als realistische Fallbeispiele dürften durchaus Fragestellungen aus dem Bereich "Probleme mit der Dienstausführung von KuK kommen", dann sollte man die genaue dienstrechtliche Stellung des Schulleiters im jeweiligen Bundesland kennen und das richtige Handwerkszeug um damit um zu gehen.
Konkretes Beispiel: Sie werden von Kollegen und Schülern darauf hingewiesen, dass Kollege X mehrmals mit Alkoholfahne im Unterricht aufgefallen ist und damit einhergehende Ausfallerscheinungen zeigt, wie gehen sie damit um? -> Berührt sind sowohl Fürsorgepflicht gegenüber Kollege X als auch die Sicherstellung der Dienstpflichten des Kollegen, das Vorgehen ist in der Dienstvereinbarung Sucht geregelt.