Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Die Büros für jeden Lehrer dann auch fertig eingerichtet?

    In jedem Klassenzimmer steht ein Lehrerpult. Da muss der Raum nur durch Definition zum "Büroarbeitsplatz" erklärt werden ... Auch in der Industrie gibt es "Arbeitsplatz-Sharing" - und die Möglichkeit, Fenster zu öffnen. :hitze:
    BTW: An einer mir bekannten Schule wurde untersagt, die Sonnenjalousien herunter zu lassen. Sie könnten durch Windstöße beschädigt werden :autsch:

    Gibt ja keine mitsingpflicht.

    Aber die Pflicht zur Textsicherheit.
    Aus dem Link der Staatsregierung:

    Zitat

    Kultusministerin Stolz zunächst zurückhaltend

    Die zuständige Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) trat bei der Forderung nach einer raschen Einführung einer Hymnenpflicht zunächst auf die Bremse. Sie wolle dazu zuerst "mit der Schulfamilie diskutieren", sagte sie Anfang des Jahres. Nun aber verweist das Schreiben ihres Hauses sogar auf das Strafgesetzbuch, sollten sich Schüler beim Singen der Hymne falsch verhalten. Denn selbstverständlich, so das Ministerium, seien auch "die Schulen dazu aufgerufen, auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu achten".

    Verweis auf das Strafgesetzbuch "verstörend"

    Das Kultusministerium verweist in Punkt 2 seines Schreibens, dass auf die "Einhaltung des § 90a StGB" zu achten sei. Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch lautet: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (...) die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) findet diesen Zusatz "verstörend". Das Ministerium schwenke damit vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches, das gleiche einer pädagogischen Bankrotterklärung, so die GEW.

    Droht nun Gefängnis oder Geldstrafe, wenn nun ein Lehrer oder Schülerle - mit Blick auf Söder undeutlich singt:
    "Über deinem weiten Grauen walte seine Segenshand. Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau. Und erhalte dir die Farben seines Himmels weiß und flau." ?
    :weissnicht:

    Nachtrag:
    Die Disziplinen der "Bundesjugendspiele" sind Relikte der paramilitärischen Ausbildung für die Infanterie im (kalten) Krieg und kein Zeichen für Leistungsfähigkeit, die Urkunden ("Sieger" - "Ehren" - "Teilnehmer" sic!!) verdient.
    Rennen = Angriff / Rückzug
    Werfen = Handgranaten werfen
    Weitsprung = Gräben und Bäche überwinden.

    Der Begriff "Disziplin" setzt da nur das Ausrufezeichen.

    BTW: Bei den Sportarkadien (analog BJS) in der ehemaligen DDR wurden statt Bällen meist leere, gusseiserne Körper sowjetischer F-1-Handgranaten (ohne Sprengstoff/Zünder) oder hölzerne Stielhandgranaten-Attrappen (oft auch als „Wurfkeulen“ bezeichnet) verwendet.
    Dort machte man sich noch ehrlich.

    Bis 2023 konnten Lehrer ein Arbeitszimmer noch steuerlich geltend machen. Liest du eigentlich was hier geteilt wird und verstehst es nicht, willst du rumtrollen oder unabhängig von der Rechtslage einfach nur recht haben?

    Lies einfach mal selbstkritisch deinen Post #42 - bevor du hier die Rechtslage bemühst oder pampig wirst. Darauf hatte ich mich bezogen. Schmidt schrieb: "Kein Arbeitszimmer für Lehrer, das ist offensichtlich.". Also lass dein "Getrolle".

    ...

    Und genau das verneint das o.g. Urteil des BFH aus dem Jahr 2003.

    Das häusliche Arbeitszimmer ist bei Lehrkräften nicht der Mitteilpunkt der gesamten berufllichen Tätigkeit, der liegt nämlich in der Schule.

    In den Folgejahren konnte man erstmal gar kein Arbeitszimmer mehr absetzen, dann gab es die Pauschale von 1260 €, in tatsächlicher Höhe der Kosten absetzbar wie bei Selbstständigen und Freiberuflern war ein Arbeitszimmer für Lehrkräfte nicht.

    ..

    Seltsam. Dann habe ich wohl mehr als 20 Jahre mit Zustimmung des Finanzamtes Steuerhinterziehung betrieben, als ich die effektiven Kosten des AZ abgesezt habe. :rofl:

    Ach so, heißt der denn jetzt Helmut Schmidt oder Helmut Kohl?

    Geschichtskenntnisse?
    Beschluss unter Schmidt 1979 - also die von mir erwähnte "entscheidende Mitwirkung", Durchsetzung mit Stationierung unter Kabinett Kohl 1983.

    Zitat
    • Datum des Beschlusses: 12. Dezember 1979
    • Der Kern des Beschlusses:
      1. Angebot: Verhandlungen mit der Sowjetunion über den Abbau atomarer Mittelstreckenwaffen in Europa.
      2. Drohung: Sollten die Verhandlungen scheitern, werde die NATO ab Ende 1983 neue US-Mittelstreckenraketen (Pershing II und Marschflugkörper) in Westeuropa stationieren.

    An der gleichen Stelle führt das BMF übrigens auch beispielhaft aus (Hervorhebung von mir):

    "Das Wahlrecht zum Abzug der Jahrespauschale anstelle der Aufwendungen kann nur einheitlich für das gesamte Wirtschafts‑ oder Kalenderjahr ausgeübt werden. Die Ausübung des Wahlrechts ist bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung möglich. Die Jahrespauschale ist personenbezogen anzuwenden. Sie kann nicht mehrfach für verschiedene Tätigkeiten in Anspruch genommen werden, sondern ist ggf. auf die unterschiedlichen Tätigkeiten aufzuteilen (vgl. Rn. 17 bis 18). Auch bei der Nutzung mehrerer häuslicher Arbeitszimmer ist die Jahrespauschale aufgrund ihrer Personenbezogenheit (vgl. Rn. 20) nur einmal anzuwenden. Ein Abzug der Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG ist zusätzlich zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder zur (anteiligen) Jahrespauschale für denselben Zeitraum nicht zulässig (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 3 EStG, vgl. Rn. 39)."

    Verstehe ich nicht. Wenn ich das für den Unterricht brauche, bringt es mir doch nichts, wenn es zu Hause ist? Das lagere ich doch dann in der Schule?

    Das geht vielleicht an DEINER Schule. An den Schulen, an denen ich tätig war, hatten wir ein Fach im Format 30x30x30. Für bis zu 10 verschiedene Unterrichtsfächer und Klassen im Deputat. Da geht nix ohne eigenes "Lager".
    BTW: Meine Frau ist GS-Lehrerin. Unsere gemeinsame Bibliothek/Lagerstätte hatte 30 m². Zuhause.
    Gut. Ich kannte einen Kollegen, der am Gymnasium Religion unterrichtete. Sein Material hing gerüchteweise in einer jutetasche im Lehrerzimmer. Geht schon - wenn das der Anspruch ist. Und das war noch vor der Einführung von USB-Sticks und Tablets. :autsch:

    Wen gibt es, der sich aktuell für eine deutsche Nuklearbewaffnung ausspricht? Würde mich ernsthaft interessieren.

    Alles schon dagewesen. 1983 standen sich auf deutschem Boden Pershing 2 und SS-20 gegenüber und haben beide auf Deutschland gezielt - die einen auf West-, die andern auf Ostdeutschland. Kommandogewalt am Daumen hatten zwar die Amerikaner und Russen. Ob das heute Franzosen wären, ergäbe nur den Unterschied, dass Frankreich den Fallout eher als die Amis selbst abbekäme - und daher nicht so schnell abdrücken.
    De jure war das keine deutsche Atombewaffnung, de facto durchaus. Helmut Schmidt hatte am Nato-Doppelbeschluss entscheidend mitgewirkt. Keine 10 Kilometer von meinem Wohnort entfernt lagerten Sprengköpfe - auf der Alb in Mutlangen standen Abschussrampen für 36 Pershing-II-Raketen.

    Die Krux ist soweit ich das verstehe, dass ein Arbeitszimmer gesetzlich definiert ist als "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung". Das dürfte bei Lehrkräften schwerlich so sein, denn auch bei heimischer Vor- und Nachbereitung ist der Mittelpunkt des Jobs sicherlich der Unterricht selber. Das BMF nennt als Beispiele das häusliche Büro "eines selbständigen Handelsvertreters, eines selbständigen Übersetzers oder eines selbständigen Journalisten" oder auch das "Musikzimmer einer freiberuflich tätigen Konzertpianistin, in dem diese Musikunterricht erteilt".

    https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-An…9/I/inhalt.html

    Der Drops ist doch schon lange gelutscht. Ich wüsste nicht, dass den Lehrkräften das häusliche Arbeitszimmer aberkannt wurde. Es bestehen jedoch schon immer feste Vorschriften dafür, was als Arbeitszimmer anerkannt wird. Arbeitsecke oder Durchgangszimmer gehen nicht.

    Da muss ich dich berichtigen, sowohl GEW als auch andere steuerliche Info-Portale sagen, dass bei Lehrern immer noch beides geht, aber einige Finanzämter das Arbeitszimmer ablehnen und es dann einfacher wäre die HO-Pauschale zu nutzen, weil die immer durchgehen kann. Man hätte aber eigentlich als Lehrer die Wahl (und genau das sagt mir WISO auch).

    Beim Arbeitszimmer musst du jedoch deine Kosten klein-klein nachweisen, bei der HO-Pauschale eben nicht.
    Es kann übrigens auf keinen Fall richtig sein, dass nur Lehrkräfte kein häusliches Arbeitszimmer mehr abziehen dürften. Das widerspräche dem Gleichheitsgebot. Es kann nur nicht sein, dass du gleichzeitig HO-Pauschale UND Arbeitszimmer geltend machst. Arbeitszimmer UND Fahrtkosten detailliert auszuweisen geht jedoch noch immer. Eine "Pauschale" ist immer nur eine Verwaltungsvereinfachung.
    BTW: Die Hürde von 1260 € habe ich mit Arbeitszimmer UND Fahrtkosten immer gerissen.

    Dein Gehalt läuft weiter? Damit bleibt auch das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Einkünfteerzielung. Dort erledigst du zum Beispiel deine Beihilfeanträge und lagerst deine Materialien für den Unterricht. Das Arbeitszimmer ist erst dann kein Arbeitszimmer mehr, wenn es nicht mehr für die Organisation der Arbeit und der Erzielung deiner Einkünfte zur Verfügung steht ;)

    Ich fass mal zusammen:

    Du hast einen Bachelor, für den du etwa doppelt so lange gebraucht hast, wie vorgesehen.

    Dafür wird es Gründe geben, über die du nicht abschätzig urteilen solltest. Lebenswege verlaufen manchmal anders, als es KuK hier im Forum selbst erlebt haben die aus der Schule ins Studium und danach wieder in die Schule gewandert sind - und nicht viel vom "Leben da draußen" gesehen haben.

    Vielleicht kann ich dem TE aus meiner Erfahrung Entscheidungshilfen geben. Ich hatte mein Studium auch erst mit 27 Jahren abgeschlossen. Das hatte Gründe. Nach dem Abitur kam zunächst der Wehrdienst, sodass ich erst mit 21 das Studium begonnen habe. Zwei Jahre lang war ich gewählter studentischer Vertreter im Senat der Hochschule und AStA und Studentenrat. Für diese Zeit erhielt ich eine Verlängerung des Bafög-Bezugs, was die hauptamtliche Tätigkeit zeigt. Um meine Zulassungsarbeit zu schreiben und mein weiteres Studium zu finanzieren, kam ein Urlaubssemester hinzu, ein weiteres Semester für die Prüfungsvorbereitung.

    Nach der Prüfung im Juni hätte eigentlich im kommenden Februar das Referendariat begonnen. Da ich mein Leben finanzieren musste, habe ich in einer Druckerei gearbeitet. Dort wurde mir (Fächer Kunst und Mathe) angeboten, eine Ausbildung als Reprofotograf zu absolvieren und in der neu zu gründenden Abteilung für elektronische Bildverarbeitung zu arbeiten. Das klingt heute langweilig, 1984 war das eine Millionen teure Anschaffung für die Druckindustrie. Weil der Lehrerarbeitsmarkt sowieso mau war, habe ich angenommen und in diesem Bereich einen Gesellenbrief erworben und dreieinhalb Jahre dort gearbeitet. <Spoiler: Den Beruf und diese Abteilung in Druckereien gibt es heute nicht mehr>

    Mit knapp 30 war ich Vater, Schichtarbeit und Bezahlung sowie die Arbeitsbedingungen wurden zunehmend uninteressanter, sodass ich gekündigt und das Referendariat absolviert habe. Danach brauchte Baden-Württemberg noch immer keine neuen Lehrkräfte. Ich fand eine Tätigkeit als Dozent bei der Handwerkskammer und unterrichtete drei Jahre lang Deutsch, Technik, Geschichte, Politik und Wirtschaftslehre für Spätaussiedler aller Altersstufen, sowie EDV für Bürokaufleute, Firmeninhaber und Handwerksmeister. Die Bezahlung war gut. Fachlehrergehalt plus dasselbe als Honorar für Überstunden und Abendkurse on top.

    Dann war der Zuzug der Spätaussiedler zu Ende - ich fand eine Anstellung an einer privaten Schule für Erziehungshilfe als Hauptschullehrer. <Spoiler: Da es sich um eine anerkannte Ersatzschule handelt, wurden mir die 10 Jahre als Erfahrungsstufen im Staatsdienst angerechnet>

    Mit 45 Jahren wurde ich als Lehrer an einer öffentlichen HS-Schule verbeamtet, war durch meine Connections zur Handwerkskammer in der Berufsvorbereitung aktiv, habe die EDV ausgebaut, wurde auf A13 befördert und ans Schulamt berufen.

    Nun genieße ich meinen finanziell gesicherten Ruhestand und blicke auf vielfältige Erfahrungen zurück.

    brauche123 An meinem Lebensweg kannst du sehen: Es geht schon.
    Allerdings: Ich bin sehr froh, letztlich doch im Lehramt gelandet zu sein. Die Arbeit ist familienfreundlich, abwechslungsreich, bietet viele Möglichkeiten für Umstiege und vor allem eines: Eine finanzielle Absicherung, die manche meiner Studienkollegen, die damals ebenfalls andere Wege gesucht hatten, nicht haben.

    In Baden-Württemberg gibt es derzeit Überlegungen in der Landesregierung, die "Sommerlücke" für Referendare zu schließen. Derzeit wird nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht, da dies mehr als 10 Mio. kosten dürfte, die Referendare nach Abschluss des Refs nicht mehr zu entlassen, sondern über die Ferien hinweg zu bezahlen.

    Die Konsequenz daraus wäre jedoch auch, das man weiter konstant im Beamtenverhältnis bliebe - was eine eigenständige Kündigung (bzw. Antrag auf Länderwechsel) zum Wechsel des Bundeslandes bewirken würde und man nicht mehr "vogelfrei" selbst agieren kann. Falls du dein Studium/Referendariat erst in einigen Jahren abschließt, solltest du diese Entwicklung für eurer BL im Auge behalten.

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