Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Es ist völlig egal, ob es um die AfD, die Grünen oder von mir aus die Piraten geht, aber wer ist denn so asozial, das minderjährige (!) Kind eines Wirtes, der einfach nur seine Miete und Mirarbeiter bezahlen möchte und daher Politiker bei sich essen lässt, zu bedrohen? Von den anderen beschriebenen Aktionen ganz abgesehen.

    (Quelle)

    Ich hab' jetzt mal verschiedene Quellen von Zeitungen und Rundfunk durchstöbert. Nur t-Online berichtet von der Bedrohung des Jugendlichen. Die anderen erwähnen das gar nicht oder berichten, das Auto des Wirts sei angezündet worden. Andere, das Fahrzeug sei ringsum zerkratzt.
    Die AFD-Presse hab' ich mal nicht gelesen. Lügenpresse ist uninteresant ;)
    Was ist geschehen?

    Ja, aber sie spricht nur, wovon sie Ahnung hat und nicht von deinem Fachbereich.

    Du maßt dir da ein Urteil an über etwas, über das du keinerlei Kenntnisse hast, wie du selbst schreibst.

    "Worüber du nicht reden kannst, darüber solltest du schweigen" von Wittgenstein.

    Nun - ich muss nicht in der Grundschule nach der Reichen-Methode unterrichtet haben, um beurteilen zu können, ob diese positive oder negative Auswirkung auf das Schreibvermögen der Schüler hat. Ich habe einige Jahre in Klasse 5 und 6 der Hauptschule unterrichtet und war "Abnehmer" von Schülern aus der Grundschule, die nach Reichen "Schreiben" gelernt hatten. Bei vielen hatten sich die Falschschreibungen derart im Gehirn verfestigt, dass es unsägliche Mühe bereitete, diese fehlerhaften Spuren wieder auszubügeln.

    Dass dieser hier aber zu so einem Aufruhr führt, verwundert mich jetzt doch. Wenn man sich die Statistiken anschaut sitzt in jeder Klasse mindestens ein Kind, dass se*ualisierter Gewalt ausgesetzt ist. Es wäre sehr blauäugig zu glauben, dass es keine Menschen mit diesen Neigungen auch unter Lehrkräften gibt.

    Dass du mit einer derartigen Bemerkung erst recht provozierst, ist dir schon klar. Das kann man so lesen, das du zahlreichen Lehrkräften pädophile Neigungen und sexualisierte Gewalt unterstellst. Gerade hier ist das Beamtenrecht ein sehr scharfes Schwert, das derartige Handlungen - besonders mit der öffentlichen Aufmerksamkeit, der man als Lehrer unterliegt - einen wirksamen Riegel vorschiebt.
    Zu meiner Anmerkung bzgl. des Führungszeugnisses des pensionierten Kollegen: Das Beamtenrecht gilt auch im Ruhestand weiter. Wir sind auch im Ruhestand weiterhin beim Staat "angestellt". Daher wird die Pension als "Ruhegehalt" bezeichnet.

    Zumindest bei Beamtinnen und Beamten werden Verurteilungen immer dienstlich relevant und insofern automatisch weitergeleitet. Auch das ist bei uns mit eingepreist. Nachfragen muss insofern niemand mehr, weil das direkt weitergemeldet wird auf dem dienstlichen Weg, um direkt prüfen zu können, ob auch ein zu ahndendes Dienstvergehen vorliegt, das einen auch schon bei deutlich weniger schwerwiegenden Vergehen die Verbeamtung kosten könnte.

    Genau so isses. Als Beamte müssen wir zu Beginn der Laufbahn das Führungszeugnis vorlegen. Sobald ein Beamter straf- oder zivilrechtlich verurteilt wird (und nur solche Vorfälle kommen auch ins polizeiliche Führungszeugnis) bekommt er auch dienstrechtlich einen zusätzlichen Schlag ins Genick, weil er dem Ansehen des Beamtentums Schaden zugefügt hat. Das kann von einer Rüge über Gehaltskürzung und Strafversetzung bis zur Entfernung aus dem Dienst und Verlust der Altersversorgung gehen.
    Alle Jahre lang ein Führungszeugnis vorlegen zu müssen ist dagegen Pillepalle.

    Nebenbei:
    Das Gendern war im deutschen Sprachraum bereits im Mittelalter Usus und wurde erst im 19.Jahrhundert - vermutlich auch durch das Wörterbuch der Gebr. Grimm abgeschafft. Bis dahin war es normal, dass - wie in Polen oder Russland (wo jeweils ein "-a" als Suffix dient) - an den Nachnamen der Ehefrau ein "-in" angehängt wurde.

    Ich arbeite mich derzeit durch eine Chronik aus dem 18.Jahrhundert, darin findet sich folgende Seite mit den Namen der Stifterinnen für den innenraum der Nikolaikirche in Isny:
    Quelle: Johann Heinrich Specht: Isnisches Denkmal, Lindau 1750

    Isnisches_Denkmal_welches_in_sich_fasset-067_170.jpg

    Es ist kein Kind, es ist zunächst einmal eine ganze lange Weile lediglich ein Haufen Zellen. Und danach ist es eine Art Parasit, der sich vom Körper der Mutter nährt. Einer Frau muss immer zustehen, sich dafür nicht zur Verfügung zu stellen und einen Abbruch herbeizuführen.

    Deine Ansicht über ein im Entstehen befindliches Lebewesen ist "nicht gewöhnungsbedürftig". Das Wort "Parasit" stößt mich ab.
    Ich bin durchaus damit einverstanden, dass die Entscheidung darüber, ein Kind in die Welt zu bringen, bei der Frau liegen muss. Diese Entscheidung hat Konsequenzen für das eigene Leben.
    Als Mann und Vater weiß ich auch, welche Konsequenzen das für das eigene Leben nach sich zieht. Mittlerweile bin ich Großvater und (mit Mutter und Tochter) unendlich glücklich über die Leben, die unser Leben bereichern.

    Es gibt so gut wie keine Entlastungsstunden für die SEK.I. Die Mehrheit der besonderen Aufgaben machen entsprechend engagierte KuK also einfach en top. Das ist in der SEK.I eingepreist. (Genau wie an den Grundschulen, die darüber hinaus aber dann auch noch mit A12 abgespeist werden.)

    Es gibt/gab sog. "Anrechnungsstunden" für bestimmte Tätigkeiten. Z.B. eine Stunde für Bibliotheksbetreuung, 1 h für jeweils 25 betreute Rechner im Netzwerk. An manchen Schulen haben sich SL/KR diese Stunden/Aufgaben auch selbst zugeteilt oder sie wurden bei Einsparungsaktionen gestrichen.

    Mit der Rente würde das funktionieren, die Pension würde soweit gekürzt, dass Pension + Gehalt nicht mehr als deine Maximalpension betrüge.

    Nein. Auch die Rente wird mit angerechnet. Es darf keine "Überversorgung" geben. Meine Pension wird um den anrechenbaren Betrag der Rente herabgekürzt bis zu dem Betrag, der mir als "Maximalpension" zusteht. Für einen möglichen Hinzuverdienst im Schuldienst (bei Frühpensionierung) gelten imho die Regeln für den Nebenverdienst. Nach der Regeleintrittsgrenze wurden die möglichen Hinzuverdienste angehoben.

    Was ist daran deiner Meinung nach illegal?

    Gedankenspiel:
    Durch den um ein Jahr vorgezogenen Ruhestand wird meine Pension um 2,7% gekürzt.
    Nun entscheide ich mich dafür, doch noch ein Jahr mit vollem Deputat zu arbeiten. Käme das nun on top zu meiner Pension, sodass ich nun fast doppeltes Gehalt bekäme? Weshalb macht das nicht bereits jeder? Da wird das RP durchaus eine "legale" Verordnung haben, die das nicht zulässt.

    Den Russen geht es ganz sicher nicht um "Siedlungsraum", die Diskussion darüber geht am Problem vorbei.

    Nun - nicht ganz. Spiegel dieser Woche:
    Die Häuser von geflohenen (vertriebenen!) Ukrainern in den besetzten Gebieten werden enteignet und Russen übergeben.
    BTW bzgl. Nazis: Im 3.Reich wurden Hunderttausende vertrieben und deren Wohnungen und Eigentum "Reindeutschen" übereignet. Samt Möbeln, Kunstwerken und Hausrat. So wie momentan in der Ukraine. Nur dass die neuen "Eigentümer" keine Volksdeutschen, sondern Russen sind.

    Ich kenne nicht wenige Lehrkräfte, die zwar auch nach 30 Jahren noch gerne in dem Beruf arbeiten, aber nicht mehr unbedingt täglich 6 Stunden vor einer Klasse stehen möchten. Wenn es dann die Option gibt, mit vergleichsweise wenig Einbußen in den Ruhestand zu gehen und noch wenige Stunden zu unterrichten, kann das durchaus attraktiv sein.

    Ein Kollege wurde, nachdem er in den Ruhestand getreten war, von einem befreundeten Schulleiter gefragt, ob er mit einem Teillehrauftrag an seiner Schule aushelfen könne.
    FunFact:
    Damit er die Stelle antreten durfte, musste er ein neues polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Nach 30 Jahren Tätigkeit als Beamter :autsch:

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