Ich frage mich immer, warum alte Dinge bei vielen Menschen per se erst einmal als schlecht eingestuft werden?
Das frage ich mich auch ![]()
Ich frage mich immer, warum alte Dinge bei vielen Menschen per se erst einmal als schlecht eingestuft werden?
Das frage ich mich auch ![]()
Aber es lässt doch auch niemand 10-Jährige auf einer Klassenfahrt Aufsicht führen. Wenn das eine volljährige Person ist, ist alles geritzt. Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz kann man der Lehrkraft dann nicht vorwerfen.
Verantwortung bleibt Verantwortung. Ich kann nicht die Putzfrau bitten, mal die Aufsicht über die Klasse zu übernehmen, weil ich kopieren und Kaffee trinken möchte oder dringend zum Arzt muss. Ob die Putzfrau 17 oder 77 ist, bleibt unerheblich. Die Verantwortung ist nur an eine/n Kolleg:in delegierbar.
Irgendwo muss auch noch "Nathan" zu finden sein ... muss mal länger suchen.
Das wird schwierig. Der befindet sich on the dark side of the moon.
Sicher? Vor Gericht mit Sicherheit nicht. Aufsicht =/ Aufsichtspflicht? verstehe ich nicht.
Schülerlotsen führen "die Aufsicht" an der Bushaltestelle oder bei der Straßenüberquerung. Die sind teilweise noch in einem Alter, in dem sie strafrechtlich nicht belangt werden können. Dafür, das dies richtig funktioniert, ist letztendlich die Schulleitung verantwortlich.
Für mich liest sich das völlig vernünftig. Wieso sollte nur die Lehrkraft Aufsicht führen können. Dazu muss man keine Lehrkraft sein, das ist eine ziemlich banale Aufgabe.
Es besteht ein Unterschied zwischen "Aufsicht" und "Verantwortung für Schutzbefohlene / Aufsichtspflicht".
Beispiel: Falls ein Vater, der als Begleitperson die Klassenfahrt begleitet, mit den Kids Alkohol konsumiert, ist im Endeffekt die Lehrkraft mit in der Verantwortung, weil diese ihre Aufgabe an eine unzuverlässige Person delegiert hat.
Es reicht bereits ein kurzer Blick ins Schulgesetz, um diese Aussage zu widerlegen.
Das ist das NSchG und gilt für Niedersachsen. Wir haben eine uneinheitliche Schul- und Schulrechtslandschaft.
Generell gilt:
"Die Aufsichtspflicht kann auf Personen übertragen werden, die nicht Lehrkräfte sind. Die Entscheidung, ob die Aufsichtspflicht übertragen wird und auf welche Personen, treffen die aufsichtspflichtigen Lehrkräfte. Sie müssen sich zuvor ein Bild von der Eignung der betreffenden Personen verschaffen, und sie entscheiden darüber, welche Aufgaben andere Personen konkret wahrnehmen sollen.
Die Verantwortung bleibt aber letztlich immer bei den Lehrkräften. Diese können eine Übertragung der Aufsichtspflicht auch wieder rückgängig machen."
https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfe…klassenfahrten/
Wobei auch dies nicht bundeseinheitlich gilt.
Aber lass dich nicht auf Zweikämpfe ein, du musst nicht die Schnapsflaschen einsammeln o.ä., das würde ich großzügig der Klassenlehrerin überlassen.
Womit wir wieder beim Thema Aufsichtspflicht gelandet sind. Die lässt sich nicht auf Eltern oder Studenten übertragen, die hier als "Hilfskräfte" erwähnt wurden.
Mir wurde auch schon angetragen Eltern als Begleitperson mitzunehmen. Eine "Aufsichtsperson", die jede Handlung der Schüler und meiner Schritte protokolliert und anschließend am Stammtisch haarklein berichtet, habe ich immer dankend abgelehnt. Dann gab's lieber keine Klassenfahrt.
Ein Puppentheater bauen - mit Figuren, die es noch nicht gibt.
Paul Klee hatte für seinen Sohn - als er noch "am Hungertuch nagte" - Puppen aus Abfallmaterialien gebastelt.
Googelt nach "Puppen für Felix"
Im Bauhausjahr hatte ich eine Fortbildung dazu angeboten - und als Modelliermasse den Inhalt vom Sägemehlsack aus dem Technikraum "recycelt".
Die Anleitung, wie man daraus eine modellierbare Holzmasse herstellt - die sich anschließend auch schleifen lässt, sowie den link zu meinem Handout findet ihr hier:
https://www.autenrieths.de/technikunterri…#tonalternative
Scratch hat meinen Schülern immer viel Spaß gmacht.
Materialien dazu hatte ich hier gesammelt:
https://www.autenrieths.de/steuernregeln.html#scratch
Ich finde es prima, dass du uns unsere Schulformen nochmal erklärst. Vielleicht das nächste Mal nicht den Rene fragen, sondern uns?
Was da steht ist überhaupt nicht abschließend und deswegen hier nicht hilfreich. Es gibt eine ganze Reihe von Bildungsgängen bei uns, für die man gar nicht volljährig sein darf.
Vielleicht liegt das auch einfach daran, dass in der BRD eine Unzahl von Bezeichnungen und Begrifflichkeiten für Schularten durcheinander gehen. Wenn ich dich frage, erklärst du mir die Situation in deinem BL, die in anderen völlig anders liegt - wie man an "Rene'" sieht - der ja nur ein Zufallsfund unter vielen ist, der das BK in die höhere Altersgruppe verortet. Aber sei's drum. Mea culpa, mea maxima culpa.
Das ändert nichts daran, dass die Aussage von O.Meier weltfremd ist. An einer Schule mit Pflichtbesuch und im LP und Schulordnungen festgeschriebenen Klassenfahrten kann man sich nur als Fachlehrer "ausklinken". Als Klassenlehrer muss man da durch - und macht es auch gern, weil die persönliche Ebene zueinander besser wird.
Wer kennt sie nicht, die Fünfjährigen auf dem Gymnasium.
Für die wäre frühchinesisch das richtige Thema für eine AG. ![]()
Anmerkung:
Als unsere Schule für Klasse 1-10 eine Projektwoche ausgerufen hatte, hatten wir im Brainstorming Ideen gesammelt, die ich danach noch durch Internetrecherche ergänzt habe. Daraus ist eine recht umfangreiche Ideensammlung für AGs, EBAs und Projekte entstanden:
https://www.autenrieths.de/projekt.html
Davon abgesehen schreibt Sissymaus von 16/17/18-jährigen und 9-10-jährige, worauf Wolfgang wieder meint, er müsse über 12-14-jährige schreiben ...
Womit die Bandbreite ja fast abgedeckt wäre.
Dieser seltsame Hype ist aus der Bemerkung von O.Maier entstanden, der/die meinte, dass er/sie nach 8 Stunden auf Klassenfahrt die Beine hochlegen wolle - und dies für alle gelten solle. Das war für mich der Auslöser, vom "anderen Universum" zu schreiben, in dem er/sie sich bewegt.
Ich behaupte auch, dass 16/17/18-jährige schwerer zu bändigen sind als 9-10-jährige. Der Einfluss durch Hormone kann so stark sein, dass oft jegliche Vernunftsgrenzen ausgeschaltet werden.
You ain't seen nothing yet. Klasse 7 mit 12-14-jährigen, die im Hormonsumpf schwimmen und bei denen du als Lehrkraft auf Klassenfahrt 24/24 gefordert bist.
Was machen denn die SuS deiner ehemaligen Schule(n), nachdem sie am Ende der 9. Klasse den Hauptschulabschluss erlangt haben (oder auch nicht...)? Die werden doch nicht alle anschließend noch in die 10. Klasse gehen? Und wenn sie das nicht tun, "landen" sie doch automatisch in einer beruflichen Schule (entweder in einem Vollzeitbildungsgang oder in der (Teilzeit-)Berufsschule), oder nicht? Ganz genauso wie die SuS, die aus der 10. Klasse kommen und dann eine berufsbildende Schule besuchen. Diese SuS sind also größtenteils 16-17 Jahre alt, zumindest wenn sie mit 6 Jahren eingeschult wurden.
Klassenfahrten werden an meiner Schule übrigens gar nicht in allzu vielen Bildungsgängen gemacht - das ist aber an anderen berufsbildenden Schulen durchaus anders! - und wenn, dann werden sie im Herbst oder Frühjahr durchgeführt. Ja, da sind tatsächlich viele SuS noch nicht 18.
Sie landen jedoch nicht sofort im Berufskolleg - auf das ich mich in der Replik auf O.Maier bezogen hatte.
"Was ist ein Berufskolleg? Berufskollegs sind neben den gymnasialen Oberstufen und berufsbildenden Schulen so genannte Weiterbildungsschulen für Erwachsene und gehören damit zur Sekundarstufe II. Hier werden verschiedene Bildungsgänge angeboten, die alle zu einer beruflichen Qualifizierung führen."https://www.reneschneider.de/2022/02/16/ber…tzte-schulform/
q.e.d.
Dementsprechend sind ein Großteil unserer SuS der ersten Ausbildungsjahre, der 11. Klassen des BG oder der FOS, der einjährigen Berufsfachschulen und Berufseinstiegsklassen, der Grundstufe mehrjähriger Berufsfachschulen u. ä. Bildungsgänge erst 16 oder 17. Irgendwie wundert es mich, dass dir dieser Sachverhalt - als ehemalige Lehrkraft einer "abgebenden" Schule - nicht klar ist
Danke für den Hinweis. Mir war nicht klar, dass Schüler nach der 9. Klasse (die bei mir in der Regel bereits 16 Jahre alt sind) direkt ins Berufskolleg einsteigen können - und dann sofort auf Klassenfahrt gehen.
Selbstverständ
Als Beamter - was die meisten Lehrkräfte sind - kann man nicht kündigen.
Quatsch. Selbstverständlich kannst du als Beamter kündigen. Wir sind keine Leibeigenen.
"Was passiert wenn man als Beamter kündigt?
Wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, dann werden Sie für die bis dato bestehende Dauer Ihres Verhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge, die dafür sonst zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in aufgeteilt werden, übernimmt in diesem Fall Ihr Dienstherr."
Google ist dein Freund.
https://www.google.com/search?channel…r+k%C3%BCndigen
Slightly on topic:
in der aktuellen 'CT 12/24 vom 17.Mai ist ab S.118 eine interessante Zusammenfassung enthalten, wie Entscheidungsprozesse in der EU ablaufen.
Eigentlich sollte es diesen Artikel als Sonderdruck für den Unterricht geben.
Darin auch etwas "Namenskunde - z.B. über den Unterschied zwischen dem "Rat der Europäischen Union" und dem "Europäischen Rat", welche Stufen Gesetzesvorhaben durchlaufen und was der "informelle Trilog" bedeutet.
Ebenfalls lesenswert: "Plan B" ab S.152 über das Secure-Boot-Drama der geplanten "Updates" der Bootloader durch M$, das zum digitalen Gau führen könnte - weil danach evtl. viele Rechner nicht mehr booten. Übrigens auch Rechner mit Linux-Betriebssystem (die jedoch auch in dieser Hinsicht etwas sicherer sind.
Im Übrigen sieht man, dass du in einem anderen Unviersum unterwegs bist als wir KuK, die auch Fahrten in der Sek. II anbieten, denn die Aussage, bei volljährigen Schülern würde sich die Aufsichtspflicht grundsätzlich erübrigen, ist schulrechtlich leider völliger Unsinn, obwohl es die Sache deutlich angenehmer machen würde.
Es gilt bei über 18-jährigen Schülern eine eingeschränkte Aufsichtspflicht, die sich aus der "Fürsorgepflicht" ergibt. Es gilt jedoch nicht mehr die rigide Verantwortlichkeit der Lehrkraft, weil bei dieser Altersgruppe von einer Einsichtsfähigkeit in gefahren ausgegangen wird.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre dir meine Eingrenzung auf SekII aufgefallen. und ich hatte mich besonders auf KuK bezogen, die aus Berufsschule oder BK stammen. Diese leben wirklich in einem anderen Universum ![]()
BTW:
https://www.news4teachers.de/2018/05/aufsic…echtsanwaelten/
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