ZitatGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz setzt für den Entzug SEHR hohe Hürden - und definiert hier für den Verlust zunächst die Freiwilligkeit, wenn man z.B. auf eigenen Wunsch eine andere Staatsbürgerschaft angenommen hat - oder einer fremden Armee beitritt.
https://www.bundestag.de/resource/blob/…18-pdf-data.pdf
Daraus:
"Bisher ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen der Begehung einer Terrorstraftat oder einer anderen schweren Straftat gesetzlich nicht vorgesehen. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 ist jedoch ein Verlusttatbestand bei Mehrstaatern im Zusammenhang mit der Terrorismusbeteiligung geplant. Hierzu heißt es konkret:
„Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann.“
Die Aussage - und der Plan dieses Treffens - SIND grundgesetzwidrig.
Beweise mir das Gegenteil.
Anmerkung:
Du hast von ALLEN Politikern gesprochen. Für Mathematiker betrifft eine "All"-Aussage auch Politiker in Myanmar ... Formuliere deine Aussagen eben korrekter ![]()