Die Verpflichtung zur Verfassungstreue eines Beamten gilt nach einschlägiger Rechtsprechung während der gesamten Lebenszeit. Also auch als Pensionäre oder eben während einer Beurlaubung.
Das ist zwar richtig - in Ba-Wü gilt jedoch eine Verordnung, die gestern bei einem Treffen mit ehemaligen KuK für Erheiterung sorgte - in diesem Zusammenhang jedoch Sinn macht. Ein pensionierter Kollege hilft seit ein paar Jahren zeitweise bei Personalmangel an einer Schule aus. Als er vor Kurzem wieder einen "Handschlagvertrag" mit dem Schulleiter für ein paar Wochen Vertretungsunterricht geschlossen hat, musste er wieder ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um den Dienst antreten zu dürfen. Macht ja Sinn. Es gibt ja durchaus - siehe Höcke - beurlaubte / pensionierte Lehrer auf Abwegen.