Bei uns gibt es eine AU nur noch, wenn man bei einem positiven Coronatest mit sämtlichen Krankheitszeichen selbst zum Arzt geht. Zumindest ist es gerade bei 2en meiner Kinder so in unterschiedlichen Städten bei unterschiedlichen Ärzten. Also Anruf allein genügt nicht, auch wenn man einen positiven Test vorlegen kann.
Bei uns darf man mit positivem Coronatest und/oder Krankheitszeichen die Arztpraxis nicht betreten - was auch Sinn ergibt. Dort befinden sich (neben dem ärztlichen Personal, das auch nicht erkranken sollte) Patienten mit schweren Krankheiten, bei denen "Corona on top" tödlich enden könnte.
Falls ich an Corona erkranke, würde ich die Schule nicht betreten, da dies ein Verstoß gegen meine Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern wäre. Dagegen hat das Leid des SL, einen Vertretungsplan erstellen zu müssen, in den Hintergrund zu treten. Corona (auch in der aktuellen Variante) kann zwar einen milden Verlauf haben, genauso kann es jedoch Menschen, die durch Asthma vorgeschädigt sind, in Lebensgefahr bringen.
Die SL darf kein "Attest", sondern nur eine AU verlangen. Ein "Attest" (das gebührenpflichtig ist) wird bei Verdacht auf Missbrauch der Krankschreibung von der nächsthöheren Schulaufsicht angefordert.
In der Regel können Lehrer in Baden-Württemberg ohne ärztliches Attest (=AU) für die ersten drei Kalendertage ihrer Krankheit zuhause bleiben. Diese Regelung gilt in vielen deutschen Bundesländern.