hmm... Vermutlich ist es doch vollkommen egal ob es Herr Müller oder Frau Schmidt ist. Warum nicht nur mit Amtsbezeichnung?
ok. Wenn man den Namen kennt, ist es mit Namen höflicher. Aber wenn derjenige krank ist, im Urlaub ist, ...
Ich würde, zumindest als Adresse, "Herr Schulrat XYZ o.V.i.A." schreiben. Dann ist klar, dass es kein pernölicher Brief ist, sondern von der Vertretung bzw. dem Nachfolger des Amtes auch geöffnet und bearbeitet werden kann.
Wenn der Brief an "Herrn Schulrat XYZ" mit Schulamtsadresse adressiert ist, ist klar, dass der Brief an den Amtsträger (und das Amt) gerichtet ist - und nicht an die Privatperson. Dieser Brief wird dann von der Poststelle geöffnet, mit Eingangsstempel versehen und an den zuständigen Schulrat - bzw. seine Stellvertretung oder einen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Soll der Brief nur an die Person gerichtet sein, schreibt man an "Herrn Schulrat XYZ - persönlich". Dann bleibt der Brief eventuell 4 Monate liegen, falls der Schulrat nach einem Unfall ins künstliche Koma gelegt wurde.