Für mich klingt das jetzt so, als wenn man unentschuldigte Fehlstunden nicht bewerten dürfe, weil es keine Leistung darstellt. Dann dürfte man ja Leistungsverweigerung auch nicht benoten, oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Falls du dem Schüler fachliche Fragen stellst - und dieser schweigt - hast du deine begründbare 6.
Genauso kann man einen Schüler - sobald dieser im Unterricht erscheint - einen vorbereiteten schriftlichen Abfragetest vorlegen, den dieser hinten im Raum mit dem Gesicht zur Wand abzuarbeiten hat. Als Lehrkraft bist du nicht hilflos gegen Leistungsverweigerung.
Ein "ungenügend" - weil der Schüler nicht im Unterricht erschienen ist, haut dir der Jurist jedoch um die Ohren, falls es hart auf hart kommt.
Bei uns mussten Schüler, die (auch mit schriftlichen Entschuldigungen der Eltern) mehr als 30% des Schuljahres gefehlt hatten, per Konferenzbeschluss das Schuljahr wiederholen - weil das Unterrichtsziel nicht erreicht war. Schüler - von denen(auch durch persönliche Elterngespräche) bekannt war, das eine schwere Erkrankung vorlag - erhielten die Möglichkeit per Fernunterricht oder durch "Hausaufgabendienst" den Stoff mit zu bearbeiten. Das "Nichtbestehen" wurde nur bei "Schwänzen" verhängt.
Wenn man dass alle paar Jahre bei 1-2 Kandidaten durchzieht, spricht sich das rum und senkt den Krankenstand effektiv ![]()