Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Für mich klingt das jetzt so, als wenn man unentschuldigte Fehlstunden nicht bewerten dürfe, weil es keine Leistung darstellt. Dann dürfte man ja Leistungsverweigerung auch nicht benoten, oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?

    Falls du dem Schüler fachliche Fragen stellst - und dieser schweigt - hast du deine begründbare 6.
    Genauso kann man einen Schüler - sobald dieser im Unterricht erscheint - einen vorbereiteten schriftlichen Abfragetest vorlegen, den dieser hinten im Raum mit dem Gesicht zur Wand abzuarbeiten hat. Als Lehrkraft bist du nicht hilflos gegen Leistungsverweigerung.
    Ein "ungenügend" - weil der Schüler nicht im Unterricht erschienen ist, haut dir der Jurist jedoch um die Ohren, falls es hart auf hart kommt.

    Bei uns mussten Schüler, die (auch mit schriftlichen Entschuldigungen der Eltern) mehr als 30% des Schuljahres gefehlt hatten, per Konferenzbeschluss das Schuljahr wiederholen - weil das Unterrichtsziel nicht erreicht war. Schüler - von denen(auch durch persönliche Elterngespräche) bekannt war, das eine schwere Erkrankung vorlag - erhielten die Möglichkeit per Fernunterricht oder durch "Hausaufgabendienst" den Stoff mit zu bearbeiten. Das "Nichtbestehen" wurde nur bei "Schwänzen" verhängt.
    Wenn man dass alle paar Jahre bei 1-2 Kandidaten durchzieht, spricht sich das rum und senkt den Krankenstand effektiv ;)

    Ich glaube, wir haben uns darüber schon einmal ausgetauscht?

    Ich glaube immer noch nicht, dass man dich dazu zwingen oder dir das vorschreiben kann.

    Richtig. Habe das auch nie getan. Mein Unterricht. Meine Materialauswahl. Meine Differenzierung. Meine Schwerpunkte.
    Notengebungsverordnung Ba-Wü: Stammt zwar von 1983, letzte Änderung 2015. Meines Wissens noch immer gültig:
    https://www.zweiter-bweg.de/media/download…alschule-bw.pdf
    Ähnlich für die anderen Schularten.
    Es mag bequem sein, dass Klassenarbeiten von Parallelkolleg*innen abwechselnd erstellt werden. Die Unterrichtsinhalte und Schwerpunkte könnten jedoch nur bei Teamteaching im Großverband vergleichbar sein - selbst bei identischem Lehrbuch besitzt jede/r KuK jedoch seine "persönliche Handschrift".

    Vorbemerkung

    Zitat

    Der Lehrer als Erzieher benötigt zur Verwirklichung seiner Aufgaben einen pädagogischen Freiraum, bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum. Dem tragen die nachfolgenden Regelungen zur Notenbildung dadurch Rechnung, daß sie sich auf ein Mindestmaß beschränken und insbesondere regeln, worauf im Interesse der Chancengerechtigkeit der Schüler nicht verzichtet werden kann. Dies erfordert andererseits, daß der Lehrer seinen pädagogischen Beurteilungsspielraum, den er im Interesse des Schülers hat, verantwortungsvoll nutzt.

    Falls jemand eine gesetzliche Vorgabe mit der Pflicht zur Abstimmung mit den KuK findet, die diesen pädagogischen Freiraum innerhalb des Kollegiums einschränkt, freue ich mich über die Quellenangabe. Außer einer Abstimmung in der Lehrerkonferenz - die Landesrecht nicht brechen kann - fällt mir jedoch keine Regelung ein.

    Das funktioniert doch auch mit jedem anderen Notenschlüssel mit festgelegten Prozentrang...

    Natürlich. Daher hat meine Notenberechnungstabelle auch 6 verschiedene Schlüssel zur Auswahl - und ist (da Excel) für jeden individuell anpassbar. (downloadbar a.a.O)
    Vorgeschrieben ist - und das definitiv - dass du für alle Schüler denselben Maßstab anlegen musst. Den Nachteilsausgleich "speist" du bei anerkanntem Vorliegen nachträglich ein.

    also, ich bin alles andere als ein Experte für Schulrecht, aber wenn ich eine Sache in meiner mittlerweile auch fast 10 Jahre andauernden Lehrerkarriere immer wieder mitbekommen habe - ziemlich sicher auch aus dem Mund von Schulleitungsmitgliedern -, dann, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten gewertet werden. Zumindest in Hessen.

    In meiner bald 40-jährigen "Lehrerkarrierre" - auch in der erweiterten Schulleitung - galt in Ba-Wü immer, dass pure Anwesenheit keine Leistung darstellt. Dasselbe gilt für die Abwesenheit. Aber vermutlich gilt wie überall: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei du dich als Beamter an das Schulrecht zu halten hast.

    ehlen die Schüler:innen unentschuldigt, kannst du hierauf eine mündliche Note geben. Die Note wird wohl nicht auf „ausreichend“ lauten.

    Falsch. Die Note muss eine "Leistungsnote" sein. Fehlen oder mangelnde Mitarbeit stellen keine bewertbare Leistung dar. Lies die entsprechenden Verordnungen und Urteile für Ba-Wü. Du kannst den Schüler darauf hinweisen, dass du ihn in der nächsten Stunde angekündigt über den Stoff der versäumten Einheiten abfragen wirst. Falls er da nicht erscheint, eben in der Stunde, in der er seine Nase wieder in den Unterricht steckt. Dauerhaftes Fehlen kann als Indiz dafür dienen, dass der Schüler den Stoff des Schuljahres nicht erfolgreich absolvieren konnte und eine Wiederholung des Schuljahres per Klassen-LK beschlossen wird. Das zieht bereits als Drohkulisse.

    Wir machen meist die lineare Notenverteilung nach Lehrerfreund. Ist aber viel zu gut m.E.

    Nicht der Notenschlüssel macht's. Es sind die Anforderungen, welche die Skala spreizen.
    Ich bin mit dem linearen Schlüssel immer gut gefahren. Keine Diskussionen mit den Eltern oder Schülern - die können die Note per Formel mit dem Taschenrechner überprüfen, Kein Problem mit irgendwelchen festgenagelten Punktelisten - bei mir gab's Punkte von 43 bis 187 pro KA. Dadurch können auch Teilleistungen berücksichtigt werden. Kein Problem mit Vergabe halber Punkte durch beliebig große Punktanzahl pro Aufgabe und klarer Kriterien pro Aufgabe. Kein Problem mit plötzlichen Notensprüngen bei der Abschlussprüfung - denn dort ist der lineare Schlüssel vorgegeben

    Notenberechnung einfach in der Tabelle am Laptop. Erreichbare Punkte einmal eingeben, dann die Punkte der einzelnen Aufgaben pro Schüler eintippen, Summe erscheint, Note erscheint, nächste Arbeit. Dadurch weniger Korrekturzeit und keine Fehlerquelle durch Ermüdung beim Kopfrechnen.
    Wer heute noch 20-Punkte-Listen verwendet ist sowas von gestern ;)

    Ein Großteil der Links funktionieren beim Anklicken.

    Die doppelten Einträge in deiner Liste entstehen wahrscheinlich dadurch, dass einige unserer Links in mehreren Kategorien gelistet werden.
    Doppelte Einträge gibt es in unserer Sammlung nicht. Lediglich eine Einkategorisierung in mehreren Kategorien, z.B. Deutsch / Blogs / Grundschule.

    Du hast meine Liste mit den Doubletten verwendet. Diese funktionieren. Darin hab' ich jedoch bereits das www entfernt. In eurer Liste funktionieren diese Links nicht und werden vom Linkckecker als "broken Links" gekennzeichnet. Groß- und Kleinschreibung interessieren den Browser nicht. Da könnt ihr die Hälfte eurer Links rauswerfen.

    Der IHK-Schlüssel ist der "Härteste"

    Gegen das, was manche GS-KuK anwenden, ist der Pipifax. :autsch:

    In der Abschlussprüfung der WRS ist ein linearer Notenschlüssel vorgeschrieben. Ich hab' diesen auch in allen Fächern angewendet.
    Die Spreizung der Noten erfolgt nicht durch den Schlüssel, sondern durch das Wissen, das man abfragt - und die darin enthaltene Differenzierung.
    Zudem "bügelt" der lineare Schlüssel jeden Protest weg. Der ist mathematisch sauber. Punkte und Noten werden symmetrisch einander zugeordnet.
    Weiterer Vorteil: Über diesen Schlüssel kann man beliebig viele Punkte vergeben - 50% der Punkte bleiben 50% der Notenskala.
    OK. Bei einfachen Vokabeltests hab' ich die lineare Beziehung etwas verbogen.
    Zur Auswertung und Notenvergabe eine Excel-Tabelle gestrickt, die mir treue Dienste geleistet - und das Korrigieren gewaltig vereinfacht hat. Kein Rechnen mit halben Punkten, mehr Punkte für schwierigere Aufgaben, weniger Punkte für Pipifax.
    Tabelle gibt es kostenlos zum Download hier:
    https://www.autenrieths.de/notengebung.ht…chnungstabellen

    Nebenbei: Die Tabelle kann auch den IHK-Schlüssel und Diktate ;)

    Es ging um Steuerhinterziehung mit dem nachgewiesenen Wissen der Hamburger Finanzbehörde. Besagte Privatbank hat sich bei der Hamburger SPD mit einer äußerst großzügigen Parteispende dafür bedankt.

    Mit anderen Worten: Korruption.

    Was sich nicht mehr klären lässt, sind einzig allein die direkten persönlichen Handlungen, die diesen Vorgang ermöglicht haben.

    Das ist Geschichtsklitterung.
    Der damals Erste Bürgermeister von Hamburg, Scholz, hatte bei der Bitte um Erlass der Rückzahlung von Steuerschulden der Warburgbank an seinen Finanzsenator verwiesen, als dieser die Rückforderung der nicht bezahlten Steuern als existenzbedrohend für seine Bank mitteilte. Mehr "Spuren" sind nicht. Du wirfst Nebelkerzen.
    https://www.zeit.de/hamburg/2023-1…er-tschentscher

    Ich war mehrere Jahre im Angestelltenverhältnis (an einer staatlich anerkannten Ersatzschule) tätig und wurde spät - nach dem Wechsel in den Staatsdienst - verbeamtet. Wer aus der Privatwirtschaft wechselt, hat den Nachteil, dass diese Jahre nicht als "Erfahrungsdienstzeit / Dienstalter" bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden. Nun beziehe ich Pension plus Rente. Klingt gut.
    Da wir als Beamte jedoch "auskömmlich" versorgt werden, zieht das Landesbesoldungsamt einen "anrechenbaren Anteil der Rente" von der zustehenden Pension ab. Von der Rentenversicherung erhalte ich allerdings zusätzlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung sowie eine Rente aus der Zusatzversorgungskasse.

    Ich bin 1 Jahr vor dem eigentlichen Termin "ausgestiegen und habe mich vorzeitig "zur Ruhe" setzen lassen. Dafür nehme ich 2,7% Abschlag bei der Pension in Kauf. Dieser Abschlag ist abhängig vom Geburtsjahr - bei mir war noch "die Gnade der frühen Geburt" hilfreich, weil für Lehrkräfte auch das Geburtsdatum innerhalb des Schuljahres Ausschlag gebend ist. Für Ba-Wü gilt:
    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…/42059/2191.pdf
    In dem ganzen Zahlenwirrwarr ist für mich nur eines wichtig:
    Ich beziehe summasumarum dasselbe "Ruhegehalt/Einkommen, als ob ich bis zum Schluss gearbeitet hätte und seit Anbeginn verbeamtet gewesen wäre. So geht Mathematik. Ist doch schön (für mich). Falls du in der GEWerkschaft bist (bist du ja nicht), lass dich beraten - die können dir das genau ausrechnen.
    Die Berechnung ist nicht trivial und individuell verschieden - je nach Vita, Die "normale" Rentenberatungsstelle dürfte hier inkompetent sein. Das ist extrem spezifisch.

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