Beiträge von Valerianus
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Man sollte bei der Vermögensberechnung aber schon vom Immobilienwert den aktuellen Schuldenstand bei der Bank abziehen um ein realistisches Saldo zu haben.

BTW: Das Median-Nettovermögen in Deutschland liegt bei 35.000$ pro Kopf. Nehmen wir hier dasselbe Kriterium wie beim Einkommen (doppelter Median), dann wäre ein DINK-Lehrerpaar mit zwei abbezahlten Eigentumswohnungen nicht nur einkommensreich, sondern auch vermögensreich (selbst auf dem Dorf in Niedersachsen). Aber selbst Friedrich Merz glaubt ja, dass er mit einer Millionen im Jahr zur gehobenen Mittelschicht gehört. Seht es ein: Ihr seid Oberschicht.

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Die Mobilität bekommst du durch zwei Wochen kontrollierte Quarantäne (es gibt da auch in demokratischen Staaten technisch einfach umsetzbare Möglichkeiten) bei Einreisenden und Rückkehrern gut in den Griff, die Frage ist ob de facto geschlossene Grenzen innerhalb der EU gewünscht sind und die Antwort darauf dürfte bekannt sein.
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In NRW wird alles bezahlt und wenn in Hessen nicht alles gezahlt wird, dann fährst du nicht, dazu gibt es höchstrichterliche Urteile sowohl für Beamte (BVG 2018) als auch für Angestellte (BAG 2012), der zitierte Erlass ist von 2009 und kann daher diese Rechtsprechung nicht berücksichtigen. Gibt es da was aktuelleres, ansonsten mit Verweis auf die Rechtsprechung volle Kostenerstattung verlangen, zur Not mithilfe der Gewerkschaft gerichtlich durchziehen, das ist wirklich ein no brainer für jeden Anwalt...
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Bei uns (NRW) müssen Klassenfahrten von der Schulkonferenz genehmigt werden. Grundlage ist ein Antrag der Fahrtwilligen mit der Grobplanung und den Kosten. Dass ein Schulleiter Fahrten anordnet, ist nach dieser Regelung ausgeschlossen, und das steht auch nicht in dem erwähnten Paragraphen der ADO. Das lese ich so, dass Schulfahrten mit zum Job gehören, also keine Freizeitbeschäftigung sind und ich entsprechend versichert bin etc. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren, ist ja schließlich ein Lehrerforum hier

Dass zu Pandemiezeiten Fahrten durch die Schulleitung angeordnet werden, halte ich für so absurd, dass es sich nicht lohnt, darüber zu diskutieren.
Das generelle Fahrtenprogramm (Anzahl, Dauer, Kosten) wird von der Schulkonferenz beschlossen, aber wer fährt ist Schulleitungsentscheidung. Den Paragraphen kannst du leider definitiv nicht so lesen, da stehen im selben Satz die schulischen Prüfungen und auch Konferenzen, das sind verpflichtende Aufgaben im Lehrerberuf. Falls dir die ADO da nicht spezifisch genug ist, nimm die Richtlinien für Schulfahrten, wo unter 4.1 steht:
"Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."
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Für NRW ist O. Meier durch §10 Absatz 1 ADO widerlegt, Klassenfahrten sind dienstliche Aufgaben und es gibt keine einzige (!) dem widersprechende gerichtliche Entscheidung (sondern jede Menge die diesen Passus stützen). Für S-H dürfte es eine ähnliche Formulierung geben.
Unter Coronabedingungen eine solche Klassenfahrt anzusetzen und dürchzuführen dürfte allerdings kaum im Interesse des Schulträgers liegen (der ja in den meisten Fällen die Kommune sein dürfte, die auch für den Gesundheitsschutz zuständig ist). Ich würde auf der Ebene ansetzen und den Schulleiter (Vertreter des Schulträgers in der Schule) schriftlich fragen, ob das Gesundheits- und Kostenrisiko mit dem Schulträger abgeklärt ist. Das wird es ziemlich sicher nicht sein und die Stadt wird kaum Bock haben auf Kosten für stornierte Fahrten sitzen zu bleiben. Problem gelöst, keine Klassenfahrten.

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Aus Sicht der Psychologie ist das falsch. Mach Dich mal über den Backfire Effect schlau, es ist wirklich besser bei sowas die Klappe zu halten. Um die wirklich ernsten Sachen kümmert sich ja der Gesetzgeber.
Das ist aus psychologischer Sicht sehr fragwürdig. Erstens ist der backfire effect keine psychologische Theorie (politikwissenschaftliche Veröffentlichung), zweitens empirisch nicht belegt. Die passende psychologische Theorie zum Thema dürfte der confirmation bias sein, der empirisch belegt ist und dem backfire effect eher widerspricht.
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Echt, und die beiden Argumente hauen dich um? Gegen Gürtelrose gibt es eine Impfung (haha, arme Impfgegner) und seit die Pocken ausgerottet sind, isses auch egal ob die Mütter dagegen Antikörper haben, denn die Babys bekommen es nie. Dasselbe wäre bei Masern seit Jahren möglich und dasselbe ist z.B. bei Polio schon fast durch (ansonsten hätten wir noch den riskanteren Lebendimpfstoff auf Würfelzucker und nicht die Totimpfung). Die überwältigende Mehrheit der Impfgegner hat keinen medizinischen Hintergrund, die kann man ohne viel Vorbereitung rund machen. Bis vor ein paar Jahren kam dann immer das großartige Identity-Argument "aber du hast ja keine Kinder, das kannst du gar nicht nachvollziehen", aber das zieht jetzt auch nicht mehr.

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Selbst wenn du während der Probezeit gekündigt wirst, wird in der Kündigung kein Grund angegeben sein (außer der Träger deiner Schule ist völlig wahnsinnig und will unbedingt Stress). Du sagst doch selbst, dass du in der Probezeit bist, da kann ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.
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Telefonisch bestellte Wiederholungsrezepte sind GOÄ 2 und kosten bei mir auch immer 3,15€. Der Text ist auch eigentlich eindeutig:
"Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen auch mittels Fernsprecher durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes"
A245, also die Covid Hygienepauschale, darf nur bei einem persönlichen Arzt-Patient Kontakt abgerechnet werden (!), wenn du in die Praxis gehst und bekommst dort dein Rezept/deine vereinbarte Blutabnahme von einer MFA, darf sie ebenfalls nicht abgerechnet werden (Quelle 1 & Quelle 2). Falls der Arzt telefonisch länger berät, darf er je angefangene 10 Minuten die Ziffer 3 mehrfach zur Abrechnung bringen.
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Es ist auch nicht zielführend ein Studium (Deutsch/Philosophie Lehramt) mit einem ganz anderen Studium (BWL - Schwerpunkt Controlling) zu vergleichen. Und ich hab extra nicht das Grundschullehramtsstudium als Gegenbeispiel gewählt, das ist nämlich erst seit ein paar Jahren überhaupt formal konkurrenzfähig...ansonsten gilt prinzipiell das hier:
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Beamte behalten die Erfahrungsstufe, Angestellte gehen in die Stufe runter, die am nächsten am alten Gehalt (aber drüber) liegt. Kann man bei Beamten gut daran erkennen, dass es bestimmte Stufen in A14/A15/A16 gar nicht gibt, weil man die nicht so früh erhalten kann.
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Langsam sein ist eine nette Lebenserfahrung, aber wenn man sein Studium zu großen Teilen selbst finanziert ist Geschwindigkeit schon irgendwie wichtig und man ist im Referendariat auch deutlich entspannter, weil man nicht "auf einmal so viel Stress hat".

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Die meisten Schulleitungen dürften sich weit mehr für das Schulleitungsgutachten als für die UPP-Noten interessieren...
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Der Test an sich dauert ca. 6h wenn ich das richtig mitbekommen habe, aber das Zeug muss ins Labor, da ist evtl. Rückstau und irgendwer muss den Quatsch auch eingeben...bei uns waren die Ergebnisse immer im Verlauf des nächsten Tages da...
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Djino : Das war nicht als Angriff gemeint, aber ich mach bei uns an der Schule die Bücher, d.h. ich gehe davon aus, dass ich weiß was ich da mache. In der aktuellen Situation besorge ich uns zur Not auch ganze Jahrgangsstufensätze als Ansichtsexemplare (schon in zwei Fächern gemacht, aber dass das klappt liegt an der Gelddruckmaschine für die Verlage "Umstellung auf G9"). Seit ich das mache, habe ich immer, in jedem Fach und von jedem Verlag (!) für alle Kollegen Exemplare erhalten, die werden gestempelt und gehen danach direkt an die Fachkollegen und ich sehe sie nie wieder. Bei neuen Kollegen nehme ich die Bücher einfach aus unserem Bestand im Lager, weil es mir echt zu peinlich wäre für einzelne Bücher bei den Verlagen anzufragen, aber auch die würden wir bekommen.
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Manche Erlasse sind direkt bindend (z.B. wenn es um Notengebung geht), weil da die Aufsichtsbehörde ja auch die Bezirksregierung ist. Alles was Versicherung/Haftung angeht (z.B. Erlasse zum Sport/Schwimmen), etc. ist nicht gültig, wird nicht selbst geregelt und in der Regel 1:1 umgesetzt, um sich potentiellen Ärger vor Gericht zu ersparen.
In Bezug auf die Schulverfassung gilt für Ersatzschulen aber ja nicht einmal das Schulgesetz, wieso sollten die sich dann an irgendwelche Erlasse einer unzuständigen Behörde halten? Bei uns haben die Lehrer z.B. auch immer noch 50% der Stimmen in der Schulkonferenz mit Tiebreaker bei der Schulleitung und wir haben noch klassische Klassenkonferenz bei Ordnungsmaßnahmen.

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Das ist vielleicht abhängig von der Größe der Schule bzw. der Fachgruppe, ob das noch funktioniert...
Wie viele Bücher gibt der Verlag als "Ansichtsexemplare" aus? Vier? Acht? Zehn? Achtzehn?
Irgendwo ist da eine Grenze. Nicht alle Kollegen werden mit Exemplaren für alle Jahrgänge versorgt. Wer als Kollege neu an die Schule kommt, hat bei dem System ebenfalls das Nachsehen.
Du verwechselst Ansichtsexemplare mit Handexemplaren, die Verlagsvertreter kennen den Unterschied. Du bekommst so viele Handexemplare wie du Kollegen an der Schule hast, bei uns sind das in Mathe 14 Stück. Manchmal bekommt man auch einen ganzen Klassensatz gratis um es damit mal "in einer Klasse zu probieren" (welche Schule macht sowas?), hängt halt davon ab, wie gut man sich mit den entsprechenden Vertretern stellt und ob man darauf verzichtet sie zu verarschen (im Sinne von "wir wollen einführen, bekommen dafür alle Materialien, führen dann aber bei der Konkurrenz ein"). Und die neuen Kollegen bekommen Bücher aus dem Schulbestand und können die auch behalten, wir bestellen sowieso immer 5-10 über Bedarf, falls Schüler im Jahr dazukommen, da fällt das nicht weiter auf...
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