Das "Um 6:30 Uhr zur Schule kommen und putzen" ist zumindest in NRW nicht mit dem Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vereinbar.
Wenn das eine meiner Kolleginnen machen würde, würde ich sagen: "Nette Idee. Aber das geht nicht."Kl.gr.Frosch
Der Katalog für Erziehungsmaßnahmen endet in NRW mit "usw.", ich sehe gerade nicht das Problem. Ich hab auch schon Schüler um 7:00h zur Schule kommen lassen um alle Tafeln der Sekundarstufe I zu putzen (vier Wochen am Stück den Tafeldienst nicht ordentlich gemacht, normale Sanktion ist einfach eine Woche länger, aber irgendwann war es mir zu blöd) oder um alle Tische im Klassenraum zu putzen (auf den eigenen Tisch gemalt). Ich sehe da irgendwie das rechtliche Problem nicht, aus dem ich das nicht dürfte...
@Arbeitszeiten: Ich bin normalerweise sowieso um 7:30 in der Schule (Unterrichtsbeginn 8:00) und ich kann die Zeit nutzen um Noten einzutragen, damit spare ich mir Zeit am Nachmittag ein. Alternativ habe ich auch schon: Tests oder Hefte kontrolliert, Kopien für den Unterricht angefertigt (Aufsichtspflicht heißt ja nicht, dass ich die ganze Zeit daneben stehen muss) oder das Klassenbuch auf Vordermann gebracht um nachher wahlweise Kollegen oder den Klassenbuchdienst an Versäumnisse zu erinnern (und meine eigenen auszugleichen). ![]()