Beiträge von Valerianus

    Analysis I und II für das Grundschullehramt sind in der Tat anspruchsvolles Programm (wenn die Leistungsansprüche in Übung und Klausur dieselben sind wie bei den reinen Mathematikern), bei uns haben die Grundschullehrer Fachvorlesungen wie "Daten und Zufall", "Grundlagen der Geometrie", "Arithmetik" oder "Grundlagen funktionaler Zusammenhänge" gehört, das war eher Klatschen und Tanzen als Mathematik, aber gut wenn das an anderen Unis anders gehandhabt wurde.


    Aber was war in Germanistik, Anglistik und den Bildungswissenschaften anspruchsvoll? Die einzige Veranstaltung außerhalb der Mathematik die mein Gehirn ordentlich zerlegt hat, war eine fachübergreifende Veranstaltung mit den Philosophen (in Geschichte) und das lag eher an der Art der Philosophiestudenten zu diskutieren...

    Was vielleicht noch eine Idee wäre (sonst hast du vermutlich eher einen Überblick über die historische Entwicklung): Schreib doch einfach mal die Lehrstuhlinhaber an verschiedenen Universitäten an, ob sie dir nicht ihr Vorlesungsscript oder die Gliederung (meistens wird ja Powerpoint genutzt, dann reichen ja die Folien von Sitzung 1) zuschicken können. Schreib einfach 20 an und 10 werden schon antworten. :)

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    Duisburg-Essen - 2003 - Schäfer-Koch

    Der eigentlich interessante Punkt ist doch, das der Artikel 24, der eigentlich dafür sorgen soll, das Kinder mit Behinderungen nicht von primärer und sekundärer Bildung ausgeschlossen werden sollen (im Sinne von: ganz ausgeschlossen - keine Beschulung), in Deutschland immer so gedeutet wird als wäre eine Förderbeschulung verboten und das ist mitnichten so. Einen Anspruch auf Gymnasialbesuch aus der Behindertenrechtskonvention herleiten zu wollen ist dann endgültig grenzwertig: "Persons with disabilities can access an inclusive, quality and free primary education and secondary education on an equal basis with others in the communities in which they live"
    Da unser Schulsystem nun einmal nach kognitiven Fähigkeiten selektiert, gilt dieses Kriterium demnach auch für Schüler mit Behinderungen, woraus dann sehr schnell folgt, dass die meisten körperlichen Gebrechen am Gymnasium inkludiert werden müssen (und im Normalfall auch recht einfach: können), während das für Kinder die diese Kriterien nicht erfüllen, überhaupt nie gefragt war.


    Förderschulen bieten eine qualitativ hochwertige und kostenfreie Bildung an und es gibt keine (brauchbaren) Experimentalstudien, die zeigen dass inklusive Beschulung den Kindern irgendetwas bringt. Die Studien die es gibt schauen sich einfach die Kinder mit Förderschwerpunkt im inklusiven und im exklusiven System an und erheben einmal die Daten, was methodisch Irrsinn ist (gibt es bereits vorher Unterschiede, werden Kinder mit besonderen anderen Eigenschaften eher exklusiv beschult, etc.). Was man bräuchte und worum sich Massen an empirischen Bildungsforschern wie Berserker balgen würden, wäre ein Experimentaldesign (ganz sauber geht das nicht, Elternwille und so) bei dem längsschnittlich geschaut wird, welches System welche Voraussetzungen und welche Wirkungen hat. Macht aber keiner...hat auch bei den Gesamtschulen nie einer gemacht. Hat dann bei PISA dazu geführt, dass die Gesamtschulen knapp vor den Hauptschulen und weit abgeschlagen hinter den Realschulen gelandet sind. Hat auch keinen interessiert...in NRW wurde dann die Hauptschule kaputtgemacht und die Realschule gleich mit beschädigt.

    Zitat: Fachlicher Einsatz --> Unterrichtsverteilung(mit Blick auf Jahrgangsstufen, Klassenleitung u.a.....)
    Das Zauberwort bei Schwerbehinderung ist immer "das ist meinem Gesundheitszustand nicht zuträglich", optimalerweise bescheinigt durch einen Arzt. Da kann die Schulleitung im Dreieck springen, die Schwerbehindertenvertretung regelt das dann schon.


    P.S.:

    Zitat

    Integrationsvereinbarung Bezirksregierung Düsseldorf
    Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Schuldienst sollen entsprechendihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrem Leistungsvermögen eingesetztwerden. Dabei übernehmen die Schulleitungen eine besondere Verantwortungfür die Umsetzung der unter II.1 genannten Richtlinien. Sie sollen jede zugunstender schwerbehinderten Menschen getroffene Bestimmung großzügig anwendenund das ihnen eingeräumte Ermessen großzügig ausüben

    P.P.S.:

    Zitat

    Richtliniezur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen(SGB IX)im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
    Bei der Unterrichtsverteilung und Stundenplangestaltung einschließlich der Übertragung von Sonder- oder Zusatzaufgaben sowie der Bildung von Lehrerteams für bestimmte Bildungsgänge ist auf berechtigte Wünsche schwerbehinderter Lehrkräfte in der Regel Rücksicht zu nehmen, möglichst unter Berücksichtigung der erworbenen Fähigkeiten.

    Bei den meisten Krebserkrankungen/Organtransplantationen ist man danach inkl. Heilungsbewährung auf 100 und je nach Verlauf fast vollkommen arbeitsfähig.


    Ontopic: Klassenleitungen sind definitiv ein Thema, das die Schulleitung bei einem Grad der Behinderung zu beachten hat, steht auch in den meisten Leitfäden für Schulleitungen zu Teilhabegesprächen. (Quelle: Handreichung Schulleitung Schwerbehinderung, alternativ hier). Wenn deine Schulleitung sich stur stellt, lade unbedingt den Schwerbehindertenbeauftragten zu einem gemeinsamen Gespräch ein.

    In NRW gibt es keine kreisfreie Stadt und keinen Kreis in dem Muslime insgesamt die Mehrheitsreligion stellen. Der höchste Wert in einzelnen Stadtteilen dürfte Duisburg-Bruckhausen mit ca. 40-45% Muslimen sein. Jetzt kommt aber dazu, dass die Verteilung bei den Schulkindern etwas anders aussieht, dann gibt es in NRW einige Städte in denen die Mehrheitsreligion (an vielen Schulen) der Islam ist (Gesamtschülerzahl, wieder für Duisburg: 17.344 muslimisch, 14.875 katholisch, 13.041 evangelisch (Quelle: WAZ)).

    Die steht in jedem TV-L Vertrag, egal ob Gärtner, Lehrer oder Sekretärin...

    Zitat

    Die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen. Die Beschäftigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.

    Android Beam ist eine Datenübertragung mittels NFC Chip, mit der zwei Handys die damit ausgerüstet sind, durch Aneinanderhalten Daten austauschen können. Aktuellste Version ist 7.1.2, Android 8 steht in den Startlöchern, ist aber für aktuelle Handys in deiner Preisklasse schwierig zu bekommen.

    Wenn es eh nur Samsung werden soll:


    S steht für supersmart, das sind die Flagschiffe von Samsung.
    W stand für wonder, inzwischen durch die A Reihe abgelöst, das ist Mittelklasse
    Y stand für Young, inzwischen durch die J Reihe abgelöst, die sind eher an jüngere Kunden gerichtet, die einen Fokus auf Social Media und Selfies legen (Einsteigermodelle)


    Mit einem J3/5/7 machst du nix falsch, die anderen aktuellen Modell dürften über deiner Preisgrenze liegen, achte nur darauf dass du die aktuelle Version mit Android 6 (oder höher) kaufst, kauf dir kein "neues" Gerät das schon 3 Jahre auf dem Markt ist, damit hast du im besten Fall keine Freude, im schlimmsten Fall ein Sicherheitsproblem.

    Ok, jetzt sind wir von der 0.6er Effektstärke weg und bei einem IQ Unterschied von 4 IQ Punkten (und bei einer ganz anderen, 50 Jahre alten Studie). Da gilt dieselbe Kritik wie zuvor: Es wurden keinerlei Kontrollvariablen erhoben, die den Unterschied ebenfalls erklären könnten (wie z.B. sozialer Status, es gibt aber durchaus ein paar mehr interessante).


    Und zu deiner Zitateschlacht: Hast du irgendeine Ahnung von Statistik? Nichts von dem was du zitiert hast widerspricht dem was ich geschrieben habe. All diese Studien testen Mittelwertsunterschiede zwischen Gruppen. Dabei zeigt sich, dass es bestimmte Faktoren gibt die Intelligenz begünstigen. Intelligenz wird aber individuell nur als Streubreite vererbt, d.h. jemand mit zwei intelligenten Eltern kann etwas dümmer, genauso klug oder etwas klüger als seine Eltern sein (lassen wir regression to the mean und Flynn-Effekt mal außen vor). Was heißt das für die Schule: Wir wissen das Kinder von klugen Eltern (nehmen wir mal an, dass das in Akademikerhaushalten häufiger der Fall sei) durchschnittlich häufiger klug seien als solche von dummen Eltern (nehmen wir mal an, dass sei in Arbeiterhaushalten der Fall). Ich habe das mal für 100 Kinder simuliert. Die Kinder auf den Akademikerhaushalten haben einen durchschnittlichen IQ von 105 (mit einer Standardabweichung als Streuung), die Kinder aus Arbeiterfamilien haben einen durchschnittlichen IQ von 95 mit einer Standardabweichung Streuung. Sehen wir auch mal großzügig darüber hinweg, dass die IQ Unterschiede üblicherweise gar nicht so groß sind, dann sollte an dem folgenden Bild dennoch klar werden, warum man sich in der Bewertung individueller Schüler nicht einfach auf "Intelligenz wird vererbt" verlassen kann. Genau aus deinem Trugschluss ergibt sich dann, dass Kinder aus Arbeiterhaushalten seltener eine Gymnasialempfehlung (bei gleichen Fähigkeiten) erhalten als Akademikerkinder...


    Ich bin nicht aufs Grundgesetz vereidigt, aber die Artikel 1-20 sollten (Gott sei Dank nicht nur meiner Meinung nach) von jedem Lehrer in Deutschland als schutzwürdig verteidigt werden und ganz sicher nicht als umstritten bezeichnet werden. Oder ist jedem Bürger ein Auswahlrecht zuteilgeworden von dem ich nichts weiß? Du magst Artikel 7 Absatz 3 nicht, aber kann ich dann im Gegenzug Artikel 5 Absatz 1 einschränken und dir damit verbieten das zu sagen? So funktionieren Grundrechte nicht und dank relativ kluger Verfassungsväter hätte eine autoritäre Regierung sicher viel Spaß mit Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz (Ewigkeitsklausel).


    Die Studie ist nicht umstritten, sie ist Schrott (wer sie lesen will: Average intelligence predicts atheism rates across 137 nations. Um das zu erkennen reicht es den Appendix A der Studie mal in graphischer Form darzustellen wie es dankenswerterweise Wikipedia gemacht hat (hier). Der große Haufen links an der Wand bestand exklusiv aus Entwicklungsländern und, oh Wunder, in Ländern mit extrem schlechter Schulbildung schneiden Menschen bei IQ-Tests schlechter ab? You don't say? Das hat sicher auch gar nichts mit sozialen Unterschieden zu tun, sondern muss an der Religion liegen...


    P.S.: Intelligenz wird nicht vererbt, die Streubreite der möglichen Intelligenz wird vererbt. Einmal Sarazzin gelesen und jetzt ein Experte für Intelligenz? xD

    Anscheinend kann man irgendwo in Deutschland Schulleiter werden, ohne auf die Wahrung des Grundgesetzes vereidigt zu werden. Erstaunlich...
    Und Lynn zu zitieren ist immer großes Kino. Ein Mann der dafür bekannt ist rassistische Theorien zu verbreiten, der Eugenik für die Zukunft der Menschheit hält und der quasi von der gesamten (auch der atheistischen) Wissenschaftswelt für seine erbärmliche Datengrundlage kritisiert wird...und das ganze dann in einem so "anerkannten" Wissenschaftsmagazin wie Heise zitiert...nein, wie könnte man diese Studie nur anzweifeln? :p

    Dein Argument zu Bolzbold ist nicht passend, was sich aus den Dienstpflichten- und Rechten von Professoren relativ einfach herleiten lässt. Die Pflicht zur Korrektur von Prüfungen ergibt sich aus der Lehrverpflichtung zu der auch die Abnahme von Prüfungen gehört. Gleichzeitig ist ein Professor (im Gegensatz zu einem Lehrer) weisungsfrei in Bezug auf Forschung und Lehre und hat ein Anrecht auf (auch personelle) Grundausstattung seines Lehrstuhls, die er zur Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten benötigt. Da Prüfungen eine dienstliche Pflicht sind, darf er seine Grundausstattung (Postdocs, Doktoranden, SHKs) auch zur Korrektur von Klausuren nutzen, ist aber letztlich für die korrekte Durchführung dieser Klausur dennoch persönlich verantwortlich. Datenschutzrechtlich ist das auch kein Problem, da all diese Personen genauso wie der Professor Angestellte im öffentlichen Dienst sind, die den Datenschutz befolgen müssen. Wenn du das Land also dazu bekommst dir einen Korrekturassistenten anzustellen, sollte da nichts dagegen sprechen.


    Dein Argument zu Meike ist aus den o.g. Gründen nicht stichhaltig, da immer andere Angestellte/Beamte des ÖD übernehmen (und sie das auf Weisung des Dienstvorgesetzten (Schulleitung) tun).
    Dein Argument zu morse passt ebenfalls nicht, da in Deutschland zwar jede Person vorläufig festnehmen darf (§127 Stpo), aber ein Polizist darf diese hoheitliche Aufgabe nicht einfach an jemand anderen delegieren. Vielleicht verwechselst du das mit den USA, da darf ein Sheriff in manchen Bundesstaaten tatsächlich Zivilisten kurzzeitig zu Deputies ernennen, womit sie dann hoheitlich tätig werden dürfen.

    Die Senate müssen sich deshalb einigen, weil es bisher ständige Rechtsprechung ist, das Anweisungen erst einmal befolgt werden müssen während gleichzeitig der Rechtsweg bestritten wird. Dieses Urteil widerspricht der ständigen Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht ist das höchste deutsche Arbeitsgericht. Das kann sich nicht intern andauernd widersprechen.

    Zitat

    Bundesarbeitsgericht (Website)
    Über die Revision der Beklagten kann noch nicht entschieden werden. Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, die Bestimmungen des Arbeitsvertrags der Parteien ließen zwar grundsätzlich eine Änderung des Arbeitsortes des Klägers zu, die Versetzung von Dortmund nach Berlin habe aber nicht billigem Ermessen entsprochen, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Fünfte Senat hat allerdings die Auffassung vertreten, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Weisung, die nicht aus anderen Gründen unwirksam sei, nicht hinwegsetzen dürfe, solange keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliege, die deren Unwirksamkeit feststelle. Der Zehnte Senat möchte hingegen die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht - auch nicht vorläufig - folgen muss und fragt deshalb nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Fünfte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.


    Es geht um strittige Anweisungen, nicht um so was wie "sie übernehmen morgen bitte die Vertretung in der 5d". Wenn jemand offensichtlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt ist das auch nach diesem Urteil verboten. Dazu kommt, dass sich durch das Urteil die Senate des BAG offen widersprechen, d.h. eine Seite muss auf die Linie der anderen einschwenken, ansonsten wird das Urteil vor dem Großen Senat des BAG noch einmal geprüft und ggf. abgeändert

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