Beiträge von Schiri

    Wenn es pures Beamtenrecht wäre, dürfte m.E. nicht zwischen Beamten an Schulen und Beamte an Behörden unterschieden werden. Wird es aber anscheinend.

    Grundsätzlich ist es (nach meinem nicht juristisch gesicherten) Kenntnisstand so, dass Vorerfahrungen anerkannt und zur Reduzierung (Streichung?) der Probezeit führen kann. Vielleicht ist es einfach so, dass es in der Behörde normal ist, dass man für "seine" Aufgabe irgendwann befördert wird und entsprechend Vorarbeit geleistet hat, während es in der Schule oft so ist, dass man eine neue Aufgabe übernimmt.

    Eine grundsätzliche Andersbehandlung von Beamten in Schule und Behörde habe ich bisher nie erkannt.

    Edit: Hatte Sephs Beitrag dazu übersehen.

    Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.

    Mea culpa! Trotzdem hilft es oft, wenn das im Profil steht.

    ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.

    Oft hat man das Arbeitspensum und die Verantwortung ja sogar schon vorher. Das ist auch mein einziger Punkt, wo ich ansetzen würde. Von SL bei Dezernent:in (oder besser Sachbearbeiter:in) nachhaken lassen, ob vorher geleistete Arbeit für die Erprobung anerkannt werden kann. Diese Anfrage läuft bei mir gerade auch, daher kann ich dir (noch) nicht sagen, ob das erfolgsversprechend ist, oder nicht.

    Relevante Gesetzestexte in diesem Kontext:

    LVO §7

    Zitat


    (4) Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit festgestellt wurde. [..]

    Die Erprobungszeit dauert in

    1. der Laufbahngruppe 1 drei Monate,

    2. der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt jeweils sechs Monate und

    3. der Laufbahngruppe 2 ab einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 jeweils neun Monate.

    Wie Seph sagt: Du wurdest nicht befördert, sondern dir wurde der Dienstposten probeweise übertragen. Befördert und entsprechend bezahlt wirst du erst, wenn du dich bewährst.

    P.S.: Und wenn du (wie ich) noch eine Elternzeit o.ä. drin hast, dauert es auch schnell länger als neun Monate ;).

    Edit: Ich finde in diesem Kontext immer wieder wichtig, zwischen "Probezeit" und "Erprobungszeit" zu unterscheiden.

    Edit 2: Zusätzlich hilfreich ist übrigens die Angabe deines Bundeslandes. Ich spreche jetzt für NRW.

    Fun fact: Wettanbieter preisen bei ihren Quoten stand heute Trump mit einer Gewinnwahrscheinlihkeit von ca. 60% und Harris von 40% ein.

    Das hat mich auch erst erschrocken (bzw. tut es immer noch), aber Quoten verändern sich auch abhängig von den platzierten Einsätzen und angeblich (habe keine seriöse Quelle!) haben einige Reiche sehr große Summen auf Trump gesetzt, auch um die Quoten zu beeinflussen.

    Ach, ich kann die Anfrage schon ganz gut nachvollziehen. Ich hatte auch einen "Fragenkatalog", der aber natürlich nicht in dem Sinne genutzt werden kann, dass man Antworten lernt, sondern dass er Struktur für die Vorbereitung geben kann. Man kann die "Frage" als Aufhänger nutzen, um sich seine eigenen Gedanken zu machen.
    Einziger Tipp von meiner Seite: Da sitzen (in NRW) ja i.d.R. zwei FL und eine Schulleitung. Diese Rollen haben in der Regel deutlich mehr "Verwaltungserfahrung" als es im Ref Thema ist. Dementsprechend kommt es meiner Erfahrung nach (jaja, anekdotisch :)) gut an, zu zeigen, dass man über den Tellerrand schaut, also z.B. die relevanten juristischen Rahmenbedingungen zu einer Frage kennt.
    Viel Erfolg!

    Hallo Neinhorn, darf ich fragen, wie schnell du eine Einladung zum Gespräch bekommen hast, nachdem du dich bei stella nrw beworben hast?

    Lg

    Wenn es dir hilft: Bei mir einmal zwei Wochen, einmal fast ein halbes Jahr ;). Ich denke, ersteres ist näher an der Regel, aber für dich lässt sich wohl nichts ableiten.

    Wenn bei Besetzung der Stelle "schnellstmöglich" steht, schadet das aber sicher nicht ;).

    Elternzeit kann taggenau genommen werden. Beachte nur die Fristen, die (Ich hoffe ich gebs jetzt inhaltlich ganz korrekt wieder) bei älteren Kindern über 3 eine längere Vorlaufzeit haben. Allerdings bist du ja jetzt sehr zeitig dran mit deiner Überlegung, daher sollte das klappen.

    An diese Ferien-Kopplung würde ich mich nicht halten und der Personalabteilung in dem Fall widersprechen, das hab ich auch schon oft hier im Forum gelesen. Sprich: nimm die Elternzeit so, wie sie dir am besten in den Kram passt.

    Bei mir ging gerade auch wieder ein Antrag durch, der genau genommen der (vermutlich rechtswidrigen) FrUrlV widerspricht und meine Taktik ist auch immer, das direkt zu begründen. Das dürfte dir ja gut gelingen und der Hinweis, dass du ja die kompletten Herbstferien "opferst", zeigt ja auch, dass du nicht Ferien total vermeidest.

    Solange alle Formalitäten die Ausschreibung und Auswahl betreffend eingehalten wurden, spricht m.E. kein Gesetz dagegen.

    Ob es klug ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Wobei, anekdotisch: Mir ist ein Fall bekannt, wo Sie die SL ihres Mannes wurde und sie tatsächlich an einer Schule geblieben sind und es gibt (soweit ich weiß) keine nennenswerten Konflikte.

    Januar 2025 ist der Geburtstermin.

    Meine Frau würde gerne nach den Weihnachtsferien 2026 wieder einsteigen. Also 12 Monate später. Wären 10 Monate Elternzeit, + Jan und Februar Mutterschutz.

    Bitte beachten, dass die Bezüge im Mutterschutz als Elterngeld zählen. Sie würde also 12 Monate Elterngeld "verbrauchen".

    Was Verdienst und EG betrifft empfehle ich den Gehaltsrechner von öffentlicherdienst.info und die folgende App: https://play.google.com/store/apps/det…nrei.elterngeld

    Da kann man schön mit Variablen spielen und schauen, was sich am ehesten lohnt (zuverdienstgrenze ist zB bei EGplus höher als bei Basis)...

    Achja; Glückwunsch:)

    Edit: @Dr Rakete war schneller 😁

    Hey! Nur aus Neugierde: hast du PV oder wirklich klassisch solar? (Wird ja häufig beides mit beidem bezeichnet). Das klingt so, als wärest du dem E-Auto prinzipiell abgeneigt, wobei das zumindest bei PV ja schnell sinnvoll sein kann...

    Sorry Schiri..das wäre ein schlechter Deal aus meiner Sicht, dann würde mir die Zeit mit dem Kind fehlen, bei 8/9 Stunden bedeutete das im Zweifel auch drei Vormittage in der Schule und wäre nicht leistbar mit einem halben Jahr alten Säugling!

    Ja, kommt natürlich auf die individuelle Situation an, aber nochmal zur Verdeutlichung: Ich war am Ende einen Tag die Woche (Absprache mit SL vorab!) für vier Unterrichtsstunden da und konnte bei ausreichendem Einkommen doppelt so lange zu Hause bleiben. Ich gehe davon aus, dass in Anbetracht der Gehaltssteigerungen seit dem ca 6h Teilzeit reichen, um das maximale Einkommen zu zu erzielen, das noch nicht zu einer Kürzung des EG führt.

    Aber ich weiß natürlich, dass die Kontextbedingungen bei anderen ganz anders sind und das dann auch ein "schlechter Deal" sein kann. Ich wollte nur motivieren, Elterngeld Plus Modelle nicht direkt auszublenden, auch weil nach der neuen Regelung längere parallele Bezüge möglich sind als bei Basiselterngeld. Ich wünsche dir, dass du die für dich bestmögliche Lösung findest ✊.

    Das wäre aus meiner Sicht keine Option, da ich dann deutlich mehr Stunden machen müsste, was ja dazu führt, dass ein Kleinstkind unter einem Jahr mit kürzesten Stillzeiten kaum betreubar ist

    Also ich würde das schon mal genau durchrechnen. Ich habe das vor einigen Jahren gemacht und mit Variablen beim Einkommensrechner auf öffentlicher-dienst.info und der App "Elterngeldplaner" rumgespielt. Ende vom Lied war, dass ich einen Tag die Woche zur Schule bin (7h Deputat, davon zwei Überstunden "abgefeiert" und eine Entlastung für eine andere Aufgabe - ging also nur wegen entgegenkommender SL) und ca 1450€ Einkommen plus 900€ Elterngeld Plus kassiert habe, wir insgesamt aber so viel mehr Elterngeldmonate hatten.

    Bist Du aktuell schon in der Situation oder liegt die noch ein paar Jahre entfernt?

    Ich bin von diesem Szenario in folgenden Aspekten weit entfernt:

    - Jahrzehnte an Lebenszeit

    - Hunderttausende im Depot

    - abbezahltes Eigenheim 🤣

    Ich habe dieses Gedankenspiel nur manchmal, weil meine reiselustige bessere Hälfte (ebenfalls im Schuldienst) ein paar Jahre vor mir pensioniert werden wird und ich dann unbedingt mitreisen möchte:).

    Achtung: Selbst wenn es gehen würde oder du so einen großen Lottogewinn hast, dass dir der Verlust der Pension egal ist und du die Nachversicherung in Kauf nimmst:
    Die Versicherung haut einen rein. Genau die 55 Jahre sind die Grenze, wo du nur noch in die GKV reinkommst, wenn du über die Familien-/Ehepartnerversicherung ohne Verdienstmöglichkeit (also nur Minijob) bleibst.

    Guter Punkt, hatte ich tatsächlich nicht so auf dem Schirm.

    5% Rendite nach Steuern. Das musst du mir erläutern wie du das dauerhaft schaffen willst, bei einer durchschnittlichen Restlebenserwartung von etwa 25 Jahren ab dem 55. Lebensjahr. Gibt es eine Entsparphase? Soll der Kapitalstock nicht angefasst werden?

    Es war ja nur ein stark vereinfachtes Beispiel und ich suchte ja nach einer Lösung, wo man verbeamtet bleibt, also genau weiß für welchen Zeitraum man die PKV voll zahlen muss und keine Pension in top zu den Erträgen bekommt.

    Danke für eure Gedanken dazu!

    Edit: also es ging mir ausdrücklich nicht um die Tragfähigkeit genau dieses Szenarios, sondern um grundsätzliche Möglichkeiten früher in Pension zu gehen ohne die Verbeamtung aufzugeben.

    Eine spontane Idee: Was hältst du davon, auf die minimalst mögliche Deputatsstundenanzahl zu reduzieren? Eventuell lässt sich der Einsatz auf 2 Tage reduzieren und du könntest an den anderen drei Tagen machen, was auch immer du möchtest.

    Ja, das wäre - sollte ich je in die Situation kommen - sicher ein Weg. Sofern anlasslose TZ dann genehmigt wird. Aber große Urlaube off season macht man so halt nicht :).
    Aber danke für die ersten Bestätigungen, dass ich (leider) nicht einfach nur auf dem Schlauch stehe...

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