Hattie hat in Visible Learning 2.0 sehr ausführlich auf die Kritik geantwortet.
Zitat von Visible Learning 2.0Ein weiteres Missverständnis war die Aussage in VL1, es handele sich nicht um ein Buch über Kritik an Meta-Analysen. Ich argumentierte, dass diese Themen an anderer Stelle behandelt werden. Dies führte dazu, dass viele sagten, dass ich mich nicht um die Qualität kümmere und dass ich minderwertige Forschung mit aufgenommen hätte. Auch hier haben einige nicht viel weitergelesen. Slavin (2018) war sehr verärgert darüber, dass ich seine „Best-Evidence“-Methode nicht aufgenommen habe, aber das verkennt, dass ich Meta-Analysen synthetisiert habe, keine Originalstudien. Wie viele argumentiert haben (Glass, 2019), ist die Frage nach der Qualität ein Hauptschwerpunkt von Meta-Analysen, und solche Studien sollten nicht unbedingt verworfen werden. In VL1 habe ich durchweg bestimmte Studien kommentiert (z. B. im Abschnitt über Lernstile, S. 195- 197) und habe einige merkwürdige Ergebnisse in einigen Studien (z. B. zum Thema Ganzwortmethode) in Frage gestellt. Vielleicht hätte ich das Thema Qualität noch stärker in den Vordergrund stellen sollen. In Kapitel 2 dieser Fortsetzung werden nun viele dieser Fragen behandelt und es wird ein Robustheitsfaktor für die Meta-Analysen eingeführt.
Ich habe Visible Learning 2.0 in der Schule und kann dir sagen, dass die Kommentare zu den Ergebnissen die Ergebnisse einordnen. Gerne gucke ich nochmal, was Hattie zu Inklusion bzw. Mainstreaming kommentiert hat. Ich kann dir aber schon jetzt sagen, dass die Ergebnisse für Inklusion bzw. Mainstreaming die höchste Robustheitsstufe haben.
Das Förderschulsystem in Deutschland entspricht nicht der UN-BRK, weshalb der Prüfungsausschuss Deutschland aufforderte, dieses abzubauen. Hier das wörtliche Zitat aus meinem Link oben: "The Committee is concerned about the lack of full implementation of inclusive education throughout the education system, the prevalence of special schools and classes and the various barriers encountered by children with disabilities and their families to enrolling in and completing studies at mainstream schools" (Hervorhebung durch mich). Gerne liefere ich dir auch noch ein echte rechtliche Einschätzung zum Thema Inklusion im Deutschen Bildungssystem und wie das Wort gemeint ist von einer echten Person vom Fach:
Es fällt auf, dass die amtliche deutsche Übersetzung, die neben der englischen und französischen Vertragsfassung Grundlage des Zustimmungsgesetzes war, die Begriffe „integrativ“ und „Integration“ verwendet, wohingegen die ursprüngliche englische Fassung von „inclusive“ bzw. von „inclusion“ spricht. Nach Art. 50 BRK ist aber die deutsche Konventionsfassung nicht verbindlich und damit – entsprechend der Regeln des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens – nicht maßgeblich. Daher ist davon auszugehen, dass der BRK das Konzept der ‚Inklusion‘ zugrunde liegt, was in der rechtswissenschaftlichen Literatur heute allgemein anerkannt ist. ‚Inklusion‘ geht dabei über die ‚Integration‘ hinaus, indem es die Notwendigkeit einer strukturellen Anpassung des Schulsystems an die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern mit und ohne Behinderung hervorhebt: Der Unterricht soll, soweit dies pädagogisch möglich und sinnvoll ist, weitgehend gemeinsam, d.h. im selben Klassenraum unter Beteiligung aller Schüler, stattfinden und die Möglichkeit der individuellen Förderung sowie differenter Unterrichts- und Lernziele eröffnen.
Hervorhebung durch mich. Du kannst jetzt noch zehnmal das Ganze drehen und wenden wie du willst, nur Ahnung hast du dann leider immer noch nicht mehr vom Thema. Wichtig ist, was in der Rechtswissenschaft allgemein anerkannt ist und was die UN selbst dazu sagt. Beides widerspricht deinen Ausführungen deutlich.