Beiträge von Milk&Sugar

    Da muss ich Friesin zustimmen. Meine Schülern notieren sich Hausaufgaben nicht mehr, weil es ja online zu sehen ist.

    Andererseits hatte ich auch immer Kandidaten, die es nicht aufgeschrieben haben, ihre Schrift nicht entziffern können .... Die haben so auch die Chance es die Hausaufgaben zu machen.

    Und ich weiß selber nicht, welchen von beiden Aspekten ich als wichtiger erachte.

    Zur Entwicklung der Selbstständigkeit, würde ich sagen, dass hängt stark von den Eltern ab.

    Bloß weil sie es sehen können, heißt es ja nicht, dass sie es auch ansehen. Manche nutzen den Schulmanager nur zum Krankmelden und manche lesen noch nicht mal die Elternbriefe, die verschickt werden.

    Andere schauen genau nach, was wann unterrichtet wurde. Hier wird aber auch in anderen Bereichen des Lebens stark das Kind kontrolliert und wenig Selbstständigkeit zugelassen.

    Quittengelee das hängt stark von der Umsetzung durch die Eltern ab. Was meinst du mit strengerer Kontrolle? Theoretisch konnten die Eltern bei uns vorher fast die gleichen Infos schon sehen, nur über verschiedene Kanäle.

    Wir haben den Schulmanager und jeder Schüler, jede Schülerin hat auch einen eigenen Account. Dort können sie fast das gleiche sehen, wie die Eltern. Sie können sich nicht krank melden (bin mir aber nicht sicher, ob sie ihre Fehlzeiten sehen).

    Moin,


    Mich würde interessieren, welche Informationen Eltern an euren Schulen über diverse Portale automatisch online erhalten.

    • Behandelte U-Themen
    • Aufgegebene Hausaufgaben
    • Vergessene Hausaufgaben
    • Verhaltensprobleme
    • ?

    Das oben genannte und zusätzlich:

    • Stundenplan
    • Vertretungsplan
    • Fehlzeiten (inkl Möglichkeit der Krankmeldung)
    • Weitere Kommentare zum Unterricht, falls diese eingetragen werden (positive und negative Rückmeldung)
    • Termine für Klassenarbeiten
    • Schulkalender mit Terminen der Klasse/allgemeinen Terminen
    • Elternbriefe
    • Rechnungen für z.B. Materialkosten, Arbeitshefter...
    • Private Nachrichten von Lehrkräften
    • Möglichkeiten eine Sprechstunde zu buchen
    • Eintragung für Termine bei Elternabenden
    • Möglichkeiten bestimme Dokumente herunterzuladen


    Und wahrscheinlich noch mehr, was ich vergessen habe.


    Edith: Stunden- und Vertretungsplan nur für das eigene Kind nicht für alle.

    Die Frage des TE ist über 1,5 Jahre alt und damit die Urkunde wahrscheinlich längst erhalten.

    Oder wolltest du nur Werbung für die Dame machen?

    Hallo ihr lieben :)

    ich bin am Ende meines Referendariats für berufliche Schulen in Bayern mit Wirtschaftspädagogik und brauche eure Erfahrungen:)

    Ich habe bisher nur an Berufsschulen unterrichtet und stehe nun vor der Wahl, eine Planstelle an einer Wirtschaftsschule (5.-10. Klasse) oder an einer Berufsschule anzunehmen, beide städtisch. An sich finde ich Berufsschule super, aber ich müsste täglich deutlich weiter pendeln als zur WS. Daher die Überlegung.

    Wie ist es mit euren Erfahrungen? Ich habe immer wenig vorbereiten müssen an der BS, da es Skripte gibt, auch korrigieren ist schnell zu erledigen. Schüler sind unterschiedlich, je nach Ausbildungsberuf an der BS. Was sind eure Erfahrungen zum Arbeitspensum oder sonstigen bei der WS im Vergleich zur BS?:)

    Willkommen im Forum

    Hast du die Chance einmal an einer Wirtschaftschule zu hospitieren? Oder hast du mal ein Praktikum an einer anderen Schulart gemacht. Damit du weißt, ob dir die Arbeit mit jüngeren Schülerinnen und Schülern liegt.

    Bist du sicher, ob das mit der Vorbereitung/Korrektur an BS so bleibt? Da kenne ich auch deutlich andere Aussagen, je nach Einsatzbereich.

    An Wirtschaftsschulen hat man meist eher kleine Klassen, da die Schulart in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung verloren hat. Je nach Standort könnte es auch passieren, das diese Schulart nicht weitergeführt wird. Das ist bei BS deutlich unwahrscheinlicher.

    Laut Webseite:

    Sie haben Anspruch auf Altersgeld, wenn Sie eine altersgeldfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren zurückgelegt haben. Er entsteht in der Regel mit Ablauf des Tages der Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Altersgeld wird in der Regel mit Erreichen Ihres Renteneintrittsalters gezahlt.


    https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…altersgeld_node


    Und überall steht, dass du dich aus dem Schleswig Holsteinischen Landesdienst entlassen musst.

    Wenn du als Angestellter dort arbeitest, dann warst du ja nie im Landesdienst.

    Etwas anderes wäre ein Ländertausch und später dann die Entlassung aus dem Dienst.

    Ich vermute, dass du das Altersgeld in den betreffenden Bundesländern nur in Anspruch nehmen kannst, wenn du dort auch verbeamtet warst.

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