Beiträge von Milk&Sugar

    Du wirst sicher verstehen, dass ich bei den detaillierten Infos nicht alle 2 Beiträge mein Bundesland herumposaune. Ich habe es bereits an mehreren Stellen erwähnt. Einfach mal nachlesen.

    Ich hatte nie eine befristete Anstellung an dieser Schule. Bin von Anfang an dieser Schule unbefristet eingestellt. Bedingung ist lediglich, dass ich die begleitende Fortbildung des Quereinstiegs schaffe. Nur kein Neid. ^^

    Ich habe dein Bundesland nirgendwo gefunden.

    Vielleicht stand es in einem der gelöschten Beiträge :weissnicht:

    Ich habe immer mehr das Gefühl, dass es dir nicht um einen echten Austausch und Hilfe geht, sondern nur darum uns zu beschäftigen.

    Sonst würdest du diese wichtige Info nachreichen.

    Bin dann mal raus ... und nicht neidisch.

    Und die Probezeit ist bei mir längst vorbei. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und eine Festanstellung.

    Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass ich mich hier auf echte Fakten verlassen kann und eine verbindliche Auskunft erhalte. Im LAA ist ein Wechsel auch möglich. Warum nicht als Quereinsteiger, wo man sogar festangestellt ist?

    Solange du das Bundesland nicht mitteilst, kann man dir nicht mit echten Fakten helfen. Der Quereinstieg ist überall anders geregelt.

    In welchem Bundesland bekommt man denn einen unbefristeten Vertrag vor Abschluss des Quereinstiegs? Oder ist er erst unbefristet, wenn der Quereinstieg bestanden wurde?

    Was möchtest du mit dem Bilderbuch machen? Welches Ziel verfolgst du?

    Grundsätzlich würde ich nicht in UB und Lehrprobe das gleiche Thema nehmen. Bei 2x Bilderbuch sollten die Ziele dann völlig verschieden sein.

    Ich hatte bereits bei der Seminarleitung nachgefragt. Dort hieß es, das müsste übers Schulamt gehen. Dafür wären sie nicht zuständig, da ich wie eine angestellte Lehrerin gelte.

    Ansage des Seminars war, ich müsste über das Schulamt gehen. Theoretisch müsste ich ja dann einen Versetzungsantrag stellen. Nur der müsste ja wieder vom Schulleiter genehmigt werden, was aufs gleiche Problem hinaus kommt.

    Das Seminar sagte mir klipp und klar, für Quereinsteiger sei nur das Schulamt zuständig. Einen Wechsel können sie nur bei Lehramtsanwärtern realisieren.

    Hast du im Schulamt angerufen/Kontakt aufgenommen?

    Du sollst es ja nicht dauernd nennen aber du bittest um Hilfe mit konkreten Fragestellungen, die halt in jedem Bundesland anders sind.

    Wieso sollen wir raten, du möchtest doch etwas wissen

    Ohne Bundesland kann dir hier wahrscheinlich keiner konkret helfen, da der Quereinstieg überall anders geregelt ist, mit anderen Zuständigkeit und Versetzungsmöglichkeiten.

    Wenn du dein Bundesland nicht nennen willst, dann ist das OK, dann darfst du aber keine konkreten Antworten erwarten.

    Allgemein gesagt, würde ich mich an deiner Stelle an die Behörde wenden, die für dich zuständig ist.

    Dir wird gesagt, du sollst über das Schulamt gehen, dann mach genau das. Bei uns klappt es tatsächlich meist ganz gut, wenn ich die Behörde telefonisch zu ihren Zeiten anrufe.

    Oftmals ist früh morgens um 7 die beste Zeit.

    Hast du schon angerufen? Was wurde dir da gesagt?

    Die Sus sollen erarbeiten dass Baupläne unterschiedlich aussehen können aber dennoch identisch sein , da man sie aufeinander drehen kann und dieses sollen sie dann anwenden, indem sie mehrere verschiedene Baupläne (für 4 Würfel) bekommen und die 15 unterschiedliche Baupläne finden müssen.

    Warum nicht genau so?

    Die Schüler bekommen verschiedene Baupläne und müssen durch ausprobieren die passenden finden?

    Zwei Fragen an die Runde.

    Wenn du deinen Unterricht vorbereitest/planst…

    …was sind deine Wünsche, Idealvorstellungen, Visionen, Hoffnungen? Was möchtest du erreichen?


    … was hingegen, sind Verpflichtungen/Verantwortlichkeiten, die du erfüllen musst?

    Hallo Pilu,

    Willkommen im Forum. Magst du dich kurz vorstellen?

    Die Fragen sind leider extrem allgemein. Für was benötigst du die Antworten?

    Guten Morgen,

    ich finde den Text leider total verwirrend und blicke nicht genau durch, wer wer ist und wer was gesagt hat.

    Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Dann würde ich dir raten, dass du dich an diese wendest und dort einmal die Situation strukturiert schilderst. Diese kann dann auch bei weiteren rechtlichen Schritten (falls sinnvoll) helfen.

    Guten Morgen,

    Hallo im Forum. Ich versuche mal seine Fragen zu beantworten. Hilfreich wäre es, wenn du vielleicht die Bundesländer angibst, um die es geht. Dann könnten sich kundige User aus diesen Ländern konkret äußern.

    1. Geht es um Rente oder Pension? Als Beamtin müsstest du eigentlich Pension bekommen. Das könnte durchaus eine Überlegung des Landes sein, da die Pension vom Land übernommen wird. Da weiß ich aber nichts genaues.

    2. Abhängig von der Schulform und der einzelnen Schule aber grundsätzlich wahrscheinlich ja.

    3. Da wäre das Bundesland wichtig. Aber es könnte sein.


    Worauf beziehen sich deine letzten beiden Fragen?

    Bist du fest an der Schule und nur Freitags für Differenzierung zuständig? Und an den anderen Tagen hast du eigene Klassen? Oder bist du immer nur Freitags an dieser Schule?

    Vielleicht gefällt es ihr nicht, dass du immer zu den gleichen gehst und sie nie die Chance hat dich zu bekommen. Das kann sie dir aber natürlich nur persönlich sagen.

    Grundsätzlich macht es aber Sinn, wenn du für dich klärst, was du an diesen Freitagen machst (Unterricht, auch Korrigieren...? ) und das dann auch allen kommunizierst.

    Vielleicht macht es auch Sinn, wenn du dir ein System überlegst, dass alle Kollegen die Chance haben, dass du sie unterstützt und nicht immer nur die gleichen.

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