Beiträge von Milk&Sugar

    Es kann viel länger dauern und die meisten kommen nie dran.

    In Chemie wurden jährlich 80 Aufgaben bei uns erstellt. Vor den deutschlandweiten Prüfungen brauchte man 4 für den Haupttermin und 4 für die Nachprüfung. Manchmal wurde aus 2 Vorschlägen eine Aufgabe, der Rest wartet, ob er irgendwann mal dran kommt.

    Seit diesem Jahr müssen auch die Naturwissenschaften mindestens 50 % aus dem deutschlandweiten Aufgabenpool nehmen. Wie es in Zukunft aussieht, weiß ich (noch) nicht. Bald müsste ich wieder dran sein.

    Das kann gut sein.

    Das Jahr danach wurde die Prüfungsordnung geändert. Da waren dann andere Themen relevant. :pfeif:

    Sariahat denn sein Sohn bzw ihr einmal bei dem Kollegen nachgefragt?

    Das würde ich an seiner Stelle auf jeden Fall machen.

    Den Kindern zu vermitteln, dass Lehrkräfte immer Recht haben und sie nichts fragen dürfen, halte ich für falsch.

    Vielleicht gibt es eine schlüssige Erklärung, die dein Sohn nur nicht kennt.

    Vielleicht auch nicht dann könnt ihr immer noch überlegen, was ihr macht.


    Edit Erledigt

    Antwort von Saria kam in der Zwischenzeit.

    Krankenkasse und Beihilfe, wenn sie über dich versichert ist, würde ich im Normalfall sagen, in meinen Augen ist das kein Unfall, sondern eine ganz normale akute Erkrankung. Der Unfallbogen wird oft präventiv ausgefüllt nach dem Motto "lieber einmal zu viel als einmal zu wenig".

    Hätte ich jetzt auch gesagt.

    Oder ging der Migräne ein Unfall/Ereignis der ursächlich sein könnte, vorraus?

    Bei uns haben wir das Lehrerraumprinzip.

    Jede Lehrkraft (bzw. bei Teilzeit mehrere zusammen) hat ihr Klassenzimmer und kann in der Pause und meist auch in den Freistunden, ihr Klassenzimmer zur Erholung oder auch zum arbeiten nutzen.

    Das macht das Arbeiten deutlich angenehmer und effektiver.

    Der gemeinsame Austausch im Lehrerzimmer kommt dafür manchmal zu kurz. Gerade in der kurzen Pause ist wenig los. In der langen Pause kommen dann aber doch die meisten.

    https://www.deutsche-dienstrad.de/jetzt-berechnen/

    Da kann man sich das mal durchrechnen. Bzw über seine Online Zugang auch individuell. Aber das kann ich nicht teilen .

    Und das steht zu Service Leistungen:

    Zusätzlich erhalten Beschäftigte ein „Rundum-Sorglos-Paket“ bestehend aus:

    einer umfassenden Versicherung

    einer jährlichen Inspektion

    einer Mobilitätsgarantie für unvorhersehbare Ereignisse

    Weiterhin ist nicht zu vernachlässigen: Verschleißteile und -reparaturen sind ab dem 1. Tag in unbegrenztem Umfang abgesichert.

    Ich kenne es von Baden-Württemberg inkl. ein Rechenprogramm im Kundenportal, ob es sich finanziell lohnt. Kurz, ich hätte drauf gezahlt, bei einer Kollegin hat es sich knapp gelohnt.

    Vielleicht gibt es bei euch bessere Bedingungen?

    Ich hab da gerade auch schon etwas rumgespielt. Bei mir würde dich das laut Rechner auch lohnen. Bin mir aber nicht ganz sicher, wie genau der ist.

    Ich hoffe, die Kategorie passt.

    Hat einer/eine von euch aus Bayern schon Erfahrungen mit dem Jobrad gemacht.

    Ich überlege, ob ich mir darüber ein E-Bike leasen soll und würde mich über eure Erfahrungen freuen.

    Ist der TE den eigentlich aus NRW?

    Edit: Für Bayern habe ich folgendes gefunden:

    5.3 
    Ab Jahrgangsstufe 10 kann den Schülerinnen und Schülern bei entsprechender Reife und Disziplin Ausgang in kleinen Gruppen – gegebenenfalls auch an einzelnen Abenden – gewährt werden. Für den Ausgang in kleinen Gruppen an einzelnen Abenden ist bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die vorherige schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die geplanten Aktivitäten sind im Vorfeld von den Schülerinnen und Schülern mit den Begleitpersonen abzusprechen. Dabei sind insbesondere Ziel der Unternehmungen und Erreichbarkeit sowie der genaue Zeitpunkt der Rückkehr festzulegen. Schülerinnen und Schüler, die sich über die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen hinwegsetzen, verlieren unter Umständen ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (vgl. auch Nr. 7). Hierauf sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor Antritt einer Schülerfahrt hinzuweisen.


    Auch hier wäre es evtl möglich, als Lehrkraft die Fahrt zu gestatten. Ob man das dann aber auch machen sollte, muss man sich genau überlegen.

    Dieses Problem stellt sich auch bei der Elternzeit ohne Elterngeld, also Verlängerung. Ich bin mir nicht sicher, aber: bedeutet das, dass diese Person dann 100% private Krankenkasse (z.B. 700-800 Euro/Monat) zahlt bei null Einkommen?

    Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse dürfte ausgeschlossen sein, denn bei Beurlaubung darf die Person keine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, die einen Wechsel in die gesetzliche Kasse ermöglichen würde.

    Nein.

    In der Elternzeit ist man weiterhin beihilfeberechtigt.

    Beförderung ist juristisch die Mitnahme von anderen Personen, der Absatz bezieht sich auch meines Wissens darauf, dass Lehrer keine Schüler mitnehmen sollen, ich muss aber meine Schulaufsicht nicht fragen, das ist für Kollegen an öffentlichen Schulen irrelevant.

    P.S.: Selbst fahren ist "führen".

    Dann wäre das Mitnehmen von Mitschülern damit nicht erlaubt, die werden dann ja befördert. Jeder müsste sich also sein eigenes Auto mieten. :cash:

    Ob das wiederum funktioniert, hängt wahrscheinlich von den Vorgaben der Schule ab.

    DeadPoet ich würde auf Hessen tippen ;)

    @TE welche Gründe hat der Schulleiter der Klassenleitung genannt? Darf er solche Entscheidungen bei euch alleine treffen? Bei uns müsste das der Disziplinarausschuss machen.

    Zusätzlich wichtig fände ich, das Alter des Schülers und ob er schon mehrfach aufgefallen ist oder das erste Mal.

    Bei uns gint es im Normalfall einen mehrtägigen Ausschluss von der Schule bevor der Schüler die Schule verlassen muss.

    Ein Verweis ist bei uns etwas anderes und deutlich milder.

    Ein durch einen volljährigen Schüler gemieteter Mietwagen ist aber doch kein privates Kraftfahrzeug, von daher finde ich den Paragraphen hier unpassend. Wenn alle Teilnehmer volljährig sind, sehe ich persönlich eigentlich nichts, was unmittelbar dagegen spricht.

    Schön fände ich es als Lehrkraft trotzdem nicht, wenn einzelne Gruppen dann alleine durch die Gegend düsen und die Gruppe zerfasert - widerspricht halt irgendwie dem Sinn einer Gruppenfahrt. Ich würde das Vorhaben daher vermutlich aus pädagogischen Gründen ablehnen.

    Ich hätte jetzt schon gesagt, dass ein Wagen, der von einem Schüler privat gemietet ist, als Privates Kraftfahrzeug gilt.

    Ist das nur ein Gefühl von euch oder kann man das direkt sehen? Also z.B. mehr Aufgaben?

    Um welches Fach und welche Klassenstufe geht es denn?

    In manchen Fächern ist es leichter Nachschreibeaufgaben zu erstellen, in anderen schwieriger. In Mathe kann ich z.B. oft einfach Zahlen ändern in BwR muss ich mir teilweise komplett neue Aufgaben überlegen.


    Dennoch ist "eine Diagnose" grundsätzlich nicht schlimm. Die meisten - ärztlichen - Diagnosen sind temporär und haben keinen Einfluss auf Verhalten oder Leistung in der Schule.

    Ich habe keine Lust auf eine langatmige Diskussion zum Thema "Diagnose".

    Deshalb nur kurz: mir ist klar, dass das Wort mehr bedeutet als eine Diagnose, die Einfluss auf die Schule hat, ich bin aber davon ausgegangen, dass in dem Kontext klar ist, dass es sich um Diagnosen handelt, die auf meine Arbeit einen Einfluss haben.

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