Für die Fragestellung ist die AVO-Sek_I zu Rate zu ziehen, insbesondere der Paragraph 27. Eine weitere mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kann durch die Prüfungskommission (verpflichtend) angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bestimmten Termin schriftlich verlangt.
Es gibt in Niedersachsen keinen Automatismus wie von Andrew für NRW beschrieben. Die Prüfungskommission wird Prüfungen i.d.R. dann ansetzen, wenn ohne diese Prüfung das Bestehen nicht gewährleistet ist und kann eine solche auch bei erheblichen Abweichungen von Vorleistungen ansetzen. Hierfür gibt es aber keinen Automatismus.
Das finde ich interessant, entscheidet dann die Prüfkommission einheitlich oder hängt das dann davon ab, welche Lehrkraft man in dem Fach hat?
"Bei Frau M. muss nie jemand in die mündliche, bei Frau B. schon."
@TE dann wäre es an deiner Stelle sinnvoll die Fachschaft zu fragen, wie das bisher gehandhabt wurde.
Herzlich willkommen - klein und groß! Ich hatte dich schon vermisst
Danke ![]()
Ich lese immer wieder mal rein um thematisch auf dem neuesten Stand zu sein, kann aber selbst kaum was beitragen, da ich nicht in der Schule bin.
Gerade bei den meisten aktuellen Themen (Schule & Corona) bin ich raus.