Ist ja recht kurios. Also wie eine Art "Freischuss" in Jura?
Kann man dann bei einem missglückten Zweitversuch die bessere Note wählen oder könnte man auch - wenn es dumm läuft - den Erstversuch bestehen und durch den missglückten Zweitversuch dann nachträglich ohne weitere Wiederholungschance durchfallen?Fände ich ehrlich gesagt recht stressig, mir nach bestandenem Examen noch einen Kopf über dergleichen machen zu müssen. Aber wird schon seinen tieferen Sinn haben?
Wie oben geschrieben, man kann dann wählen, welches Examen gelten soll.
D.h. wenn du beim zweiten Mal durchfallen würdest, gilt der erste Versuch.
Sinn? Vielleicht einfach weil es bei Jura auch geht und Staatsexamen gleich behandelt werden.