Beiträge von CaFrGauss

    Guten Abend in die Runde,

    ich habe mich in den letzten Tagen ja intensiver mit der Frage eines möglichen Wechsels vom Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis (TV-L, E13) beschäftigt und dazu auch eine Rückmeldung einer der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

    Nach derzeitigem Stand würde das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sodass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestünde.

    Ist es in diesem Fall korrekt, dass man als angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst weiterhin privat krankenversichert bleibt und der Arbeitgeber (Land) einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils zahlt?
    Gleichzeitig entfällt natürlich der Beihilfeanspruch.

    Hat hier jemand eigene Erfahrungen oder verlässliche Informationen aus der Praxis, bevor ich mich noch einmal direkt an meine private Krankenversicherung wende?

    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Rückmeldungen und einen sonnigen Abend in die Menge.

    Du darfst nicht im ungekündigten Verhältnis sein. Wenn du aber schon gekündigt hast und klar ist, dass du zu Ende Juli aus dem Dienst ausscheidest, dürfte es kein Problem sein.
    Der PR sollte sowas wissen (oder für dich nachrecherchieren).
    Die BR wird es wissen (und ganz ernsthaft: es ist denen total egal, ob du kündigst oder nicht, sie werden also keinen Eintrag in deine Akte machen)

    Vielen Dank dir für die Einschätzung und die Hinweise!

    Das hilft mir auf jeden Fall weiter.

    Den Personalrat werde ich dazu noch einmal konkret kontaktieren– insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt der Bewerbung bzw. einer möglichen Kündigung. Einen Dienstaustritt habe ich noch nicht vorgenommen - aber gerade deshalb möchte ich ja im Vorfeld Klarheit.

    Gut zu wissen auch deine Einschätzung zur Bezirksregierung; auch dort mal nachzufragen – das nimmt etwas Druck aus der Situation.

    Gute Nachtruhe allerseits:)

    Vielen Dank euch für die hilfreichen Informationen!

    Für mich stellt sich allerdings ein Problem dar: Sollte es tatsächlich zu einem Austritt aus dem Beamtentum kommen, frage ich mich, wie ich im Vorfeld eine Stelle im öffentlichen Dienst – beispielsweise an einer staatlichen Schule – annehmen soll, wenn ich mich aufgrund meines derzeitigen Status gar nicht regulär bewerben kann.

    Gibt es hierfür eine rechtliche oder organisatorische Möglichkeit? Und an wen kann ich mich wenden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten?

    Ich stehe bereits in Kontakt mit einem potenziellen Berufskolleg in Ersatzschulträgerschaft sowie mit einem staatlichen Berufskolleg. Beide werden in Kürze eine passende Stelle ausschreiben, auf die ich mich sehr gerne bewerben würde.

    Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen, einen Hinweis oder einen konkreten Ratschlag – ich wäre sehr dankbar.

    Vielen Dank vorab!

    Guten Abend nochmals in die Runde,

    ich hätte eine fortführende Frage an diejenigen, die sich mit einem Schulwechsel innerhalb NRWs oder mit einem möglichen Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis auskennen.

    Ich bin derzeit ja "noch" im Beamtenverhältnis an einem Berufskolleg tätig.
    Aufgrund verschiedener Umstände ziehe ich jedoch einen Wechsel zum kommenden Schuljahr in Betracht.
    Parallel steht auch die grundsätzliche Frage eines möglichen Austritts aus dem Beamtenverhältnis im Raum.

    Unabhängig davon stellt sich mir aktuell vor allem Folgendes:
    Kann ich mich, obwohl ich noch im Beamtenverhältnis an meiner derzeitigen Schule stehe, regulär auf ausgeschriebene Stellen bewerben – sowohl an staatlichen Schulen als auch an Ersatzschulen?

    Mir ist bewusst, dass es formale Vorgaben und Fristen gibt und ich werde dazu auch noch offizielle Stellen kontaktieren.
    Dennoch würden mich vorab eure Erfahrungswerte interessieren, insbesondere im Hinblick auf diese Bewerbungsmodalitäten.

    Da ich in jedem Fall zum neuen Schuljahr eine Anschlussbeschäftigung benötige, ist eine gewisse Planungssicherheit für mich logischerweise wichtig.

    Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen und einen angenehmen Abend.

    chilipaprika:
    Vielen Dank – wie immer – für diese wertvollen, wenn auch diesmal frustrierende Information!

    Ich habe dazu ebenfalls etwas recherchiert. Die Regelungen zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen scheinen recht ähnlich zu sein, allerdings findet sich nahezu überall der Hinweis „…bis 55 Jahre“.
    Alles Weitere scheint häufig eine individuelle Prüfung bzw. Einzelfallentscheidung im Hinblick auf Jahreseinkommen etc. zu sein.

    Sollte es tatsächlich so sein, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst den vollen PKV-Beitrag entrichten müsste, wäre das natürlich äußerst ernüchternd.

    Das käme für mich ehrlich gesagt einem Ausschlusskriterium gleich, zumal ich den derzeitigen monatlichen Beitrag – aufgrund verschiedener Faktoren – ohnehin bereits als relativ hoch empfinde.

    Ich würde von einer Einstellung zum 1.8. ausgehen. Neues Schuljahr, neues Beschäftigungsverhältnis. Wenn ein neuer Arbeitgeber das nicht mitträgt, wäre er nicht mein neuer Arbeitgeber.

    Das stimmt wohl.

    Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise – falls der Fall eintreten sollte, wäre es sinnvoll, entsprechende Regelungen vorab vertraglich festzuhalten.

    Bei privaten Krankenversicherungen dürfte es – soweit bekannt – ebenfalls bestimmte Kündigungsfristen geben; wie ich das bürokratische System so kenne.

    Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sollte – sofern die Altershöchstgrenze noch nicht erreicht ist – grundsätzlich kein größeres Problem darstellen.

    Vielen Dank dir für deine ausführliche und ehrliche Einschätzung.

    Das mit dem 31. August klingt tatsächlich strategisch sinnvoll – vor allem mit Blick auf das Schuljahr.

    Ein möglicher Auflösungsvertrag zum 1. August wäre natürlich ideal, falls sich beim neuen Träger konkret etwas ergibt.

    Spannend (und gleichzeitig etwas beruhigend), dass Entlassungen aus dem Dienst offenbar gar nicht mehr so exotisch sind.
    Dass selbst Schulleitung und Ministerium erst einmal ratlos waren, zeigt ja, wie wenig Routine da lange drin war.

    Den Hinweis auf Isabell Probst schaue ich mir auf jeden Fall an – danke dafür!
    Gerade die Aspekte zur Abkehr aus dem Beamtentum sind für meine Entscheidungsfindung natürlich relevant, auch wenn es bei mir nicht um einen kompletten Systemausstieg geht.

    Es hilft sehr, solche Erfahrungswerte zu hören. Danke dir!

    Sobald man aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, kann man sich doch – rein hypothetisch – wieder auf Stellen im staatlichen Schuldienst bewerben. Erfolgt eine solche Bewerbung dann ebenfalls über die Bezirksregierung?

    Starte erfolgreich in das Wochenende:victory:

    Hallo nochmals, vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen.

    chilipaprika: Danke für den Hinweis bezüglich der Dreimonatsfrist.
    Das würde bedeuten, dass – sofern ein Wechsel in den öffentlichen Dienst in NRW erfolgen sollte – eine Kündigung zum 30. April 2026 notwendig wäre, um zum Schuljahr 2026/27 starten zu können.
    In diesem Fall würde die Schulleitung wohl entsprechend über die Bezirksregierung informiert.

    Der Hinweis auf die Auswirkungen hinsichtlich der Pensionsansprüche ist natürlich ebenfalls sehr wichtig.
    Bevor hier eine Entscheidung getroffen wird, sollte in jedem Fall eine Beratung bei den zuständigen Stellen erfolgen.
    Eventuell bestehen auch Möglichkeiten, im Bereich der Altersvorsorge ergänzende Optionen zu prüfen.

    Sofern eine Einstufung in E13 Stufe 6 erfolgen würde, bestünde zwar eine Differenz zur aktuellen Beamtenbesoldung.
    Unter Berücksichtigung der privaten Krankenversicherung relativiert sich dieser Unterschied jedoch zumindest teilweise.

    Unabhängig davon werden derzeit noch weitere Optionen geprüft, unter anderem mit offizieller Beratung.
    Es erscheint sinnvoll, verschiedene Wege sorgfältig abzuwägen.

    In diesem Zusammenhang stellt sich grundsätzlich die Frage:
    Kann eine Lehrkraft in NRW, die den Beamtenstatus aufgibt, anschließend regulär im öffentlichen Dienst an einer Schule angestellt werden – vorausgesetzt, eine Schule möchte die betreffende Person einstellen?
    Rein wirtschaftlich betrachtet wäre dies für das Land zunächst kein Nachteil, da die Tätigkeit identisch bleibt.

    Über weitere Einschätzungen oder Erfahrungswerte würde ich mich freuen.


    Moderator:

    Ich würde mich aber hier auch nochmal beraten lassen. Es gibt sicherlich in NRW auch eine Möglichkeit als Beamter an einer Ersatzschule zu arbeiten.

    Bestimmt; jedoch war dies einer der ersten Aussage im Zuge der Transparenz, dass eine solche Übernahme "Beamtenstatus" innerhalb dieses kirchlichen Trägers ausgeschlossen ist.
    Ich fand es zumindest fair, das in den ersten paar Minuten zu erwähnen...

    Da hier die Einstufung vom Schulträger vorgenommen wird, sollte die Eingruppierung ähnlich wie im Öffentlichendienst sein. Aber es kann auch einfach verhandelt werden. Der christliche (kirchlich?) Träger ist nicht an den TV-L gebunden und im Vertrag kann auch deutlich mehr als E13 vereinbart werden.

    Danke dir. Die dortigen Ansprechpartner sprachen halt nur von "Beamtenstatus ist hier nicht möglich", aber dann E13.
    Der Rest - welche Stufe etc. - wurde noch nicht thematisiert.
    Jedoch ist das natürlich für eine Entscheidungsfindung ebenso relevant!

    Ich freue mich auf weitere Infos und/oder Anregungen:victory:

    Hallo in die Runde,

    ich wollte mich noch einmal kurz zu Wort melden 😊

    Wie von euch so ermutigend begleitet, habe ich mein Vorstellungsgespräch erfolgreich geführt und war inzwischen zu Gast an einem Berufskolleg in christlicher Trägerschaft. Das Gespräch verlief sehr angenehm und wertschätzend.

    Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass eine Übernahme in mein bestehendes Beamtenverhältnis leider nicht möglich sei, sondern eine Anstellung im öffentlichen Dienst nach E13 erfolgen würde.

    In diesem Zusammenhang stellt sich für mich natürlich die Frage, in welche Erfahrungsstufe ich eingruppiert würde – das macht ja durchaus einen finanziellen Unterschied.

    Darüber hinaus kamen für mich folgende Überlegungen auf:
    Ist eine Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis – beispielsweise für maximal fünf Jahre – grundsätzlich realistisch umsetzbar?

    Müsste diese frühzeitig unter Einhaltung bestimmter Fristen beantragt werden?

    Und bedarf es hierfür zwingend der Zustimmung der aktuellen Schulleitung?

    Ebenso beschäftigt mich die Frage, ob ein Austritt aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich jederzeit möglich ist oder ob auch hier Fristen einzuhalten sind.

    Das sind zunächst einmal Gedankenspiele und mögliche Szenarien – aber mit dem klaren Wunsch, ab dem kommenden Schuljahr an einer neuen Wirkungsstätte wieder zufrieden und mit Freude unterrichten zu dürfen.

    Ich freue mich sehr über eure Erfahrungen, Hinweise oder Anregungen.

    Wieso möchtest du im laufenden Schuljahr raus? Ein sauberer Wechsel zum neuen Schuljahr wäre natürlich die schönere Variante. Ansonsten hilft nur, Entlassungsantrag zum Tag x stellen und abwarten, ob man dich mittendrin gehen lässt. Hier könnte ich mir vorstellen, dass das Land aber ggf. nicht mitspielt.

    Bei der anderen Frage denke ich, so lange Mangel besteht, wird ein Wechsel vermutlich immer möglich sein. Jedenfalls, solange du nicht an der Altersgrenze (ich meine 55 bei Wechseln?) kratzt.

    Danke für deine/eure Einschätzung(en).
    Der Wunsch, noch im laufenden Schuljahr zu wechseln, würde rein vom Einstellungsdatum bestimmt werden und dies war bei derzeitigen Ausschreibungen auf Frühjahr 2026 gesetzt.
    Mir ist bewusst, dass ein Wechsel zum neuen Schuljahr die deutlich sauberere Lösung wäre. Aber erstmal kennenlernen!

    Mir ist auch klar, dass ein Entlassungsantrag zum Zeitpunkt X keine Garantie ist und dass das Land – gerade bei bestehendem Mangel – nicht unbedingt mitspielen muss. Genau diese Unsicherheit würde dann - bei gegenseitigem Interesse - die Entscheidung ja so schwierig.

    Was den zweiten Punkt betrifft: Gut zu hören, dass Wechsel grundsätzlich wohl möglich bleiben, solange der Mangel anhält und man nicht an Altersgrenzen stößt. Das nimmt zumindest etwas Druck aus der langfristigen Perspektive.

    Schade, dass es keine aktuelle Zusammenfassung mit den neusten Informationen zum Ersatzschul-Dienst derzeit gibt, das wäre top!

    Schlaft gut

    Hallo in die Runde -
    ich möchte noch zwei Gedanken ergänzen, die mir nach meiner ersten Kontaktaufnahme und dem Abwarten auf ein mögliches persönliches Gespräch mit einem BK in kirchlicher Trägerschaft gekommen ist – und der hier im Forum ja auch schon vereinzelt angerissen wurde:

    Mich beschäftigt die Frage, inwiefern nach einer Kündigung aus dem staatlichen Beamtentum überhaupt jemals wieder ein Wechsel zurück in dieses System realistisch möglich ist.

    Ganz ehrlich: So wie ich die Entscheidungsebenen einschätze, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort große Begeisterung herrscht, wenn eine Lehrkraft freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und dann nach z.B. zwei Jahren sagt: „Ich würde jetzt gern wieder zurück in den Beamtenstatus.“
    Außer in Fällen wie einer Schulschließung (für die die Lehrkraft ja nichts kann) sehe ich wenig Argumente, die aus Sicht der Dienstherrn wirklich für eine erneute Verbeamtung sprechen würden.

    Mein Bauchgefühl sagt mir daher: Das dürfte eher schwierig sein – oder wie schätzt ihr das ein?

    Ein zweiter Punkt, der mir durch den Kopf geht: Wie realistisch bzw. formal überhaupt möglich ist ein Wechsel an eine Ersatzschule mitten im laufenden Schuljahr?
    Auch wenn Schulen keine „freie Wirtschaft“ sind, gibt es ja dennoch Kündigungsfristen und dienstrechtliche Regelungen.
    Oder ist dies die gleiche Handhabung wie bei Vertretungsstelle, welche abrupt für eine Planstelle aufgelöst werden können?

    Und für die staatliche Schule wäre ein plötzlicher, ungeplanter Wegfall einer Lehrkraft mitten im Schuljahr ja ebenfalls alles andere als günstig – sowohl organisatorisch als auch pädagogisch.

    Das sind Gedanken, die mir in den letzten Tagen so gekommen sind.
    Ich wäre sehr dankbar für Einschätzungen, Erfahrungen oder auch Korrekturen meiner Annahmen!

    Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen und hilfreichen Informationen 👍
    Mein Fazit für mich: An meiner aktuellen Schule dient die telefonische Krankmeldung zu gefühlt 99,9999 % als reines Kontrollinstrument – inklusive einer gewissen „Hemmschwelle“ durch den Anruf selbst, verbunden mit dem Eindruck einer potenziellen Rechtfertigung.

    Das empfinde ich ehrlich gesagt als ziemlich ...😕.

    Guten Abend in die Runde,

    zu später Stunde hätte ich eine kurze Nachfrage, da ich hierzu in den sozialen Medien unterschiedliche Aussagen gelesen habe.

    Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Nun ist es an meiner Schulen so verbindlich geregelt, dass am Krankheitstag bis x Uhr eine telefonische Krankmeldung vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie das gehandhabt wird, wenn man konkret unter einer Halsentzündung oder vergleichbaren Beschwerden leidet:

    Wird diese telefonische Pflicht in solchen Fällen pragmatisch ausgelegt bzw. außer Kraft gesetzt? Kann man sich dann auf ähnliche Regelungen berufen, wie sie in der freien Wirtschaft gelten, und stattdessen per E-Mail krankmelden?

    Hat jemand hierzu Erfahrungen oder vielleicht sogar eine offizielle Regelung im schulischen Kontext?

    Vielen Dank vorab!

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