Vielleicht zur Klarstellung: Die Sie-Form bleibt selbstverständlich bestehen – also in der Art „Thomas, können Sie …“. Allerdings wurde in der Konferenz festgelegt, dass in den schulischen Ausbildungen der Anlage B und E die Anrede zwingend in der Form „Herr/Frau Müller, können Sie …“ erfolgen soll.
Mir geht es dabei gar nicht ums Duzen, das finde ich im Kontext Berufskolleg auch nicht passend.
Aber ich habe bisher die Sie-Form in Verbindung mit dem Vornamen verwendet, was für mich in Ordnung und respektvoll ist.
Problematisch finde ich, dass diese Vorgabe nicht nur sehr starr wirkt, sondern auch Fragen in Bezug auf Diversität aufwirft.
Was ist zum Beispiel mit non-binären Menschen, die sich im klassischen Schubladen-Denken „Herr/Frau“ gar nicht wiederfinden möchten?
Und ganz grundsätzlich: Darf mir so etwas als Lehrkraft überhaupt vorgeschrieben werden? Meiner Meinung nach sollte es doch jeder Lehrkraft selbst überlassen sein, welche respektvolle Anrede sie wählt.