Hallo in die Runde -
ich möchte noch zwei Gedanken ergänzen, die mir nach meiner ersten Kontaktaufnahme und dem Abwarten auf ein mögliches persönliches Gespräch mit einem BK in kirchlicher Trägerschaft gekommen ist – und der hier im Forum ja auch schon vereinzelt angerissen wurde:
Mich beschäftigt die Frage, inwiefern nach einer Kündigung aus dem staatlichen Beamtentum überhaupt jemals wieder ein Wechsel zurück in dieses System realistisch möglich ist.
Ganz ehrlich: So wie ich die Entscheidungsebenen einschätze, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort große Begeisterung herrscht, wenn eine Lehrkraft freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und dann nach z.B. zwei Jahren sagt: „Ich würde jetzt gern wieder zurück in den Beamtenstatus.“
Außer in Fällen wie einer Schulschließung (für die die Lehrkraft ja nichts kann) sehe ich wenig Argumente, die aus Sicht der Dienstherrn wirklich für eine erneute Verbeamtung sprechen würden.
Mein Bauchgefühl sagt mir daher: Das dürfte eher schwierig sein – oder wie schätzt ihr das ein?
Ein zweiter Punkt, der mir durch den Kopf geht: Wie realistisch bzw. formal überhaupt möglich ist ein Wechsel an eine Ersatzschule mitten im laufenden Schuljahr?
Auch wenn Schulen keine „freie Wirtschaft“ sind, gibt es ja dennoch Kündigungsfristen und dienstrechtliche Regelungen.
Oder ist dies die gleiche Handhabung wie bei Vertretungsstelle, welche abrupt für eine Planstelle aufgelöst werden können?
Und für die staatliche Schule wäre ein plötzlicher, ungeplanter Wegfall einer Lehrkraft mitten im Schuljahr ja ebenfalls alles andere als günstig – sowohl organisatorisch als auch pädagogisch.
Das sind Gedanken, die mir in den letzten Tagen so gekommen sind.
Ich wäre sehr dankbar für Einschätzungen, Erfahrungen oder auch Korrekturen meiner Annahmen!