Beiträge von CaFrGauss

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Altersgeld bei einem Bundeslandwechsel.

    Angenommen, man ist verbeamtete Lehrkraft in NRW und gibt den Beamtenstatus auf, um anschließend in einem norddeutschen Bundesland (z. B. Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern) im öffentlichen Dienst zu arbeiten (angestellt).

    In NRW gibt es ja kein Altersgeld, sondern es erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit entsprechenden Nachteilen.

    In einigen norddeutschen Bundesländern existiert hingegen das Altersgeld.

    Weiß jemand, ob diese Regelung greift, wenn man aus NRW kommt?

    Hat jemand dazu Erfahrungen oder Kenntnisse - das wäre super!

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

    Bei einem Gespräch verlierst du gar nichts. Das meinte ich damit.
    Dass es ein großer Schritt ist, den Status Beamter aufzugeben ist mir klar. Aber das Gespräch geht dir womöglich, ob dieser Schritt überhaupt weiter verfolgt werden sollte.

    Danke dir für die Mut zusprechenden Worte!

    Genau darum geht es mir. Es wäre ein sehr großer Schritt, und um überhaupt ein Gespräch bzw. eine mögliche Hospitation zu ermöglichen, müsste zunächst eine Bewerbung vorliegen.

    Allerdings gehe ich damit ja noch kein tatsächliches Risiko ein – es handelt sich weder um eine vertragliche Bindung noch um einen „Abschied vom Beamtentum“.

    Ganz einfach ist das alles trotzdem nicht.

    Unbedingt! Was hast Du zu verlieren?

    Da ich in diesem Fall meinen Beamtenstatus nicht behalten könnte, bin ich aktuell noch etwas unschlüssig und möchte meine derzeitige schulische Situation zunächst weiter beobachten und für mich einordnen.

    Gleichzeitig sehe ich aber natürlich auch die Chance, mich zumindest zu bewerben, um einen Einblick in den Schulalltag vor Ort zu erhalten und Gespräche zu führen. Sollte es dann tatsächlich zu einer Zusage kommen, könnte ich immer noch in Ruhe und gut abgewogen eine endgültige Entscheidung treffen – das wäre ja nichts, was von heute auf morgen passiert.

    Zumal eine Bewerbung an sich ja zunächst keinerlei Auswirkungen auf meinen aktuellen Beamtenstatus hat.

    Insofern schwanke ich noch ein wenig zwischen Vorsicht und Neugier.

    Na sicher würde ich den Kontakt suchen! Go for it.

    Guten Abend zusammen,

    vor gut zwei Monaten hatte ich hier schon einmal eine Frage gestellt und von einigen von euch hilfreiche Rückmeldungen sowie ein „Go“ für ein mögliches Gespräch an einer Schule in Ersatzträgerschaft bekommen – dafür nochmal vielen Dank!

    Nun hat sich tatsächlich die Möglichkeit ergeben, dort eine Bewerbung einzureichen. Mir ist bewusst, dass dies trotz bestehendem Beamtenverhältnis grundsätzlich möglich ist und eine Bewerbung bzw. ein Gespräch ja noch keine endgültige Entscheidung bedeutet.

    Daher meine Frage an euch:
    Würdet ihr in so einer Situation zumindest den nächsten Schritt gehen und ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen, um euch ein genaueres Bild zu machen – oder eher zurückhaltend bleiben?

    Außerdem beschäftigt mich noch Folgendes:
    Ist es korrekt, dass eine Bewerbung aus einer A13-Stelle an einer anderen Schule auf eine A14-Position grundsätzlich jederzeit möglich ist und – im Falle einer erfolgreichen Bewerbung – ein Einsatz dort auch ohne klassische Versetzung realisiert werden kann?

    Mir ist klar, dass die Revisionsstunden durch die jeweilige Schulleitung erfolgen, an der man aktuell eingesetzt ist.

    Ich freue mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen.

    Euch eine angenehme Nachtruhe!

    Guten Abend in die Runde,

    ich habe mich in den letzten Tagen ja intensiver mit der Frage eines möglichen Wechsels vom Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis (TV-L, E13) beschäftigt und dazu auch eine Rückmeldung einer der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

    Nach derzeitigem Stand würde das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sodass keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestünde.

    Ist es in diesem Fall korrekt, dass man als angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst weiterhin privat krankenversichert bleibt und der Arbeitgeber (Land) einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils zahlt?
    Gleichzeitig entfällt natürlich der Beihilfeanspruch.

    Hat hier jemand eigene Erfahrungen oder verlässliche Informationen aus der Praxis, bevor ich mich noch einmal direkt an meine private Krankenversicherung wende?

    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Rückmeldungen und einen sonnigen Abend in die Menge.

    Du darfst nicht im ungekündigten Verhältnis sein. Wenn du aber schon gekündigt hast und klar ist, dass du zu Ende Juli aus dem Dienst ausscheidest, dürfte es kein Problem sein.
    Der PR sollte sowas wissen (oder für dich nachrecherchieren).
    Die BR wird es wissen (und ganz ernsthaft: es ist denen total egal, ob du kündigst oder nicht, sie werden also keinen Eintrag in deine Akte machen)

    Vielen Dank dir für die Einschätzung und die Hinweise!

    Das hilft mir auf jeden Fall weiter.

    Den Personalrat werde ich dazu noch einmal konkret kontaktieren– insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt der Bewerbung bzw. einer möglichen Kündigung. Einen Dienstaustritt habe ich noch nicht vorgenommen - aber gerade deshalb möchte ich ja im Vorfeld Klarheit.

    Gut zu wissen auch deine Einschätzung zur Bezirksregierung; auch dort mal nachzufragen – das nimmt etwas Druck aus der Situation.

    Gute Nachtruhe allerseits:)

    Vielen Dank euch für die hilfreichen Informationen!

    Für mich stellt sich allerdings ein Problem dar: Sollte es tatsächlich zu einem Austritt aus dem Beamtentum kommen, frage ich mich, wie ich im Vorfeld eine Stelle im öffentlichen Dienst – beispielsweise an einer staatlichen Schule – annehmen soll, wenn ich mich aufgrund meines derzeitigen Status gar nicht regulär bewerben kann.

    Gibt es hierfür eine rechtliche oder organisatorische Möglichkeit? Und an wen kann ich mich wenden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten?

    Ich stehe bereits in Kontakt mit einem potenziellen Berufskolleg in Ersatzschulträgerschaft sowie mit einem staatlichen Berufskolleg. Beide werden in Kürze eine passende Stelle ausschreiben, auf die ich mich sehr gerne bewerben würde.

    Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen, einen Hinweis oder einen konkreten Ratschlag – ich wäre sehr dankbar.

    Vielen Dank vorab!

    Guten Abend nochmals in die Runde,

    ich hätte eine fortführende Frage an diejenigen, die sich mit einem Schulwechsel innerhalb NRWs oder mit einem möglichen Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis auskennen.

    Ich bin derzeit ja "noch" im Beamtenverhältnis an einem Berufskolleg tätig.
    Aufgrund verschiedener Umstände ziehe ich jedoch einen Wechsel zum kommenden Schuljahr in Betracht.
    Parallel steht auch die grundsätzliche Frage eines möglichen Austritts aus dem Beamtenverhältnis im Raum.

    Unabhängig davon stellt sich mir aktuell vor allem Folgendes:
    Kann ich mich, obwohl ich noch im Beamtenverhältnis an meiner derzeitigen Schule stehe, regulär auf ausgeschriebene Stellen bewerben – sowohl an staatlichen Schulen als auch an Ersatzschulen?

    Mir ist bewusst, dass es formale Vorgaben und Fristen gibt und ich werde dazu auch noch offizielle Stellen kontaktieren.
    Dennoch würden mich vorab eure Erfahrungswerte interessieren, insbesondere im Hinblick auf diese Bewerbungsmodalitäten.

    Da ich in jedem Fall zum neuen Schuljahr eine Anschlussbeschäftigung benötige, ist eine gewisse Planungssicherheit für mich logischerweise wichtig.

    Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen und einen angenehmen Abend.

    chilipaprika:
    Vielen Dank – wie immer – für diese wertvollen, wenn auch diesmal frustrierende Information!

    Ich habe dazu ebenfalls etwas recherchiert. Die Regelungen zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen scheinen recht ähnlich zu sein, allerdings findet sich nahezu überall der Hinweis „…bis 55 Jahre“.
    Alles Weitere scheint häufig eine individuelle Prüfung bzw. Einzelfallentscheidung im Hinblick auf Jahreseinkommen etc. zu sein.

    Sollte es tatsächlich so sein, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst den vollen PKV-Beitrag entrichten müsste, wäre das natürlich äußerst ernüchternd.

    Das käme für mich ehrlich gesagt einem Ausschlusskriterium gleich, zumal ich den derzeitigen monatlichen Beitrag – aufgrund verschiedener Faktoren – ohnehin bereits als relativ hoch empfinde.

    Ich würde von einer Einstellung zum 1.8. ausgehen. Neues Schuljahr, neues Beschäftigungsverhältnis. Wenn ein neuer Arbeitgeber das nicht mitträgt, wäre er nicht mein neuer Arbeitgeber.

    Das stimmt wohl.

    Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise – falls der Fall eintreten sollte, wäre es sinnvoll, entsprechende Regelungen vorab vertraglich festzuhalten.

    Bei privaten Krankenversicherungen dürfte es – soweit bekannt – ebenfalls bestimmte Kündigungsfristen geben; wie ich das bürokratische System so kenne.

    Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sollte – sofern die Altershöchstgrenze noch nicht erreicht ist – grundsätzlich kein größeres Problem darstellen.

    Vielen Dank dir für deine ausführliche und ehrliche Einschätzung.

    Das mit dem 31. August klingt tatsächlich strategisch sinnvoll – vor allem mit Blick auf das Schuljahr.

    Ein möglicher Auflösungsvertrag zum 1. August wäre natürlich ideal, falls sich beim neuen Träger konkret etwas ergibt.

    Spannend (und gleichzeitig etwas beruhigend), dass Entlassungen aus dem Dienst offenbar gar nicht mehr so exotisch sind.
    Dass selbst Schulleitung und Ministerium erst einmal ratlos waren, zeigt ja, wie wenig Routine da lange drin war.

    Den Hinweis auf Isabell Probst schaue ich mir auf jeden Fall an – danke dafür!
    Gerade die Aspekte zur Abkehr aus dem Beamtentum sind für meine Entscheidungsfindung natürlich relevant, auch wenn es bei mir nicht um einen kompletten Systemausstieg geht.

    Es hilft sehr, solche Erfahrungswerte zu hören. Danke dir!

    Sobald man aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, kann man sich doch – rein hypothetisch – wieder auf Stellen im staatlichen Schuldienst bewerben. Erfolgt eine solche Bewerbung dann ebenfalls über die Bezirksregierung?

    Starte erfolgreich in das Wochenende:victory:

    Hallo nochmals, vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen.

    chilipaprika: Danke für den Hinweis bezüglich der Dreimonatsfrist.
    Das würde bedeuten, dass – sofern ein Wechsel in den öffentlichen Dienst in NRW erfolgen sollte – eine Kündigung zum 30. April 2026 notwendig wäre, um zum Schuljahr 2026/27 starten zu können.
    In diesem Fall würde die Schulleitung wohl entsprechend über die Bezirksregierung informiert.

    Der Hinweis auf die Auswirkungen hinsichtlich der Pensionsansprüche ist natürlich ebenfalls sehr wichtig.
    Bevor hier eine Entscheidung getroffen wird, sollte in jedem Fall eine Beratung bei den zuständigen Stellen erfolgen.
    Eventuell bestehen auch Möglichkeiten, im Bereich der Altersvorsorge ergänzende Optionen zu prüfen.

    Sofern eine Einstufung in E13 Stufe 6 erfolgen würde, bestünde zwar eine Differenz zur aktuellen Beamtenbesoldung.
    Unter Berücksichtigung der privaten Krankenversicherung relativiert sich dieser Unterschied jedoch zumindest teilweise.

    Unabhängig davon werden derzeit noch weitere Optionen geprüft, unter anderem mit offizieller Beratung.
    Es erscheint sinnvoll, verschiedene Wege sorgfältig abzuwägen.

    In diesem Zusammenhang stellt sich grundsätzlich die Frage:
    Kann eine Lehrkraft in NRW, die den Beamtenstatus aufgibt, anschließend regulär im öffentlichen Dienst an einer Schule angestellt werden – vorausgesetzt, eine Schule möchte die betreffende Person einstellen?
    Rein wirtschaftlich betrachtet wäre dies für das Land zunächst kein Nachteil, da die Tätigkeit identisch bleibt.

    Über weitere Einschätzungen oder Erfahrungswerte würde ich mich freuen.


    Moderator:

    Ich würde mich aber hier auch nochmal beraten lassen. Es gibt sicherlich in NRW auch eine Möglichkeit als Beamter an einer Ersatzschule zu arbeiten.

    Bestimmt; jedoch war dies einer der ersten Aussage im Zuge der Transparenz, dass eine solche Übernahme "Beamtenstatus" innerhalb dieses kirchlichen Trägers ausgeschlossen ist.
    Ich fand es zumindest fair, das in den ersten paar Minuten zu erwähnen...

    Da hier die Einstufung vom Schulträger vorgenommen wird, sollte die Eingruppierung ähnlich wie im Öffentlichendienst sein. Aber es kann auch einfach verhandelt werden. Der christliche (kirchlich?) Träger ist nicht an den TV-L gebunden und im Vertrag kann auch deutlich mehr als E13 vereinbart werden.

    Danke dir. Die dortigen Ansprechpartner sprachen halt nur von "Beamtenstatus ist hier nicht möglich", aber dann E13.
    Der Rest - welche Stufe etc. - wurde noch nicht thematisiert.
    Jedoch ist das natürlich für eine Entscheidungsfindung ebenso relevant!

    Ich freue mich auf weitere Infos und/oder Anregungen:victory:

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