Hallo nochmals, vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen.
chilipaprika: Danke für den Hinweis bezüglich der Dreimonatsfrist.
Das würde bedeuten, dass – sofern ein Wechsel in den öffentlichen Dienst in NRW erfolgen sollte – eine Kündigung zum 30. April 2026 notwendig wäre, um zum Schuljahr 2026/27 starten zu können.
In diesem Fall würde die Schulleitung wohl entsprechend über die Bezirksregierung informiert.
Der Hinweis auf die Auswirkungen hinsichtlich der Pensionsansprüche ist natürlich ebenfalls sehr wichtig.
Bevor hier eine Entscheidung getroffen wird, sollte in jedem Fall eine Beratung bei den zuständigen Stellen erfolgen.
Eventuell bestehen auch Möglichkeiten, im Bereich der Altersvorsorge ergänzende Optionen zu prüfen.
Sofern eine Einstufung in E13 Stufe 6 erfolgen würde, bestünde zwar eine Differenz zur aktuellen Beamtenbesoldung.
Unter Berücksichtigung der privaten Krankenversicherung relativiert sich dieser Unterschied jedoch zumindest teilweise.
Unabhängig davon werden derzeit noch weitere Optionen geprüft, unter anderem mit offizieller Beratung.
Es erscheint sinnvoll, verschiedene Wege sorgfältig abzuwägen.
In diesem Zusammenhang stellt sich grundsätzlich die Frage:
Kann eine Lehrkraft in NRW, die den Beamtenstatus aufgibt, anschließend regulär im öffentlichen Dienst an einer Schule angestellt werden – vorausgesetzt, eine Schule möchte die betreffende Person einstellen?
Rein wirtschaftlich betrachtet wäre dies für das Land zunächst kein Nachteil, da die Tätigkeit identisch bleibt.
Über weitere Einschätzungen oder Erfahrungswerte würde ich mich freuen.
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