Beiträge von CaFrGauss

    Wieso möchtest du im laufenden Schuljahr raus? Ein sauberer Wechsel zum neuen Schuljahr wäre natürlich die schönere Variante. Ansonsten hilft nur, Entlassungsantrag zum Tag x stellen und abwarten, ob man dich mittendrin gehen lässt. Hier könnte ich mir vorstellen, dass das Land aber ggf. nicht mitspielt.

    Bei der anderen Frage denke ich, so lange Mangel besteht, wird ein Wechsel vermutlich immer möglich sein. Jedenfalls, solange du nicht an der Altersgrenze (ich meine 55 bei Wechseln?) kratzt.

    Danke für deine/eure Einschätzung(en).
    Der Wunsch, noch im laufenden Schuljahr zu wechseln, würde rein vom Einstellungsdatum bestimmt werden und dies war bei derzeitigen Ausschreibungen auf Frühjahr 2026 gesetzt.
    Mir ist bewusst, dass ein Wechsel zum neuen Schuljahr die deutlich sauberere Lösung wäre. Aber erstmal kennenlernen!

    Mir ist auch klar, dass ein Entlassungsantrag zum Zeitpunkt X keine Garantie ist und dass das Land – gerade bei bestehendem Mangel – nicht unbedingt mitspielen muss. Genau diese Unsicherheit würde dann - bei gegenseitigem Interesse - die Entscheidung ja so schwierig.

    Was den zweiten Punkt betrifft: Gut zu hören, dass Wechsel grundsätzlich wohl möglich bleiben, solange der Mangel anhält und man nicht an Altersgrenzen stößt. Das nimmt zumindest etwas Druck aus der langfristigen Perspektive.

    Schade, dass es keine aktuelle Zusammenfassung mit den neusten Informationen zum Ersatzschul-Dienst derzeit gibt, das wäre top!

    Schlaft gut

    Hallo in die Runde -
    ich möchte noch zwei Gedanken ergänzen, die mir nach meiner ersten Kontaktaufnahme und dem Abwarten auf ein mögliches persönliches Gespräch mit einem BK in kirchlicher Trägerschaft gekommen ist – und der hier im Forum ja auch schon vereinzelt angerissen wurde:

    Mich beschäftigt die Frage, inwiefern nach einer Kündigung aus dem staatlichen Beamtentum überhaupt jemals wieder ein Wechsel zurück in dieses System realistisch möglich ist.

    Ganz ehrlich: So wie ich die Entscheidungsebenen einschätze, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort große Begeisterung herrscht, wenn eine Lehrkraft freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und dann nach z.B. zwei Jahren sagt: „Ich würde jetzt gern wieder zurück in den Beamtenstatus.“
    Außer in Fällen wie einer Schulschließung (für die die Lehrkraft ja nichts kann) sehe ich wenig Argumente, die aus Sicht der Dienstherrn wirklich für eine erneute Verbeamtung sprechen würden.

    Mein Bauchgefühl sagt mir daher: Das dürfte eher schwierig sein – oder wie schätzt ihr das ein?

    Ein zweiter Punkt, der mir durch den Kopf geht: Wie realistisch bzw. formal überhaupt möglich ist ein Wechsel an eine Ersatzschule mitten im laufenden Schuljahr?
    Auch wenn Schulen keine „freie Wirtschaft“ sind, gibt es ja dennoch Kündigungsfristen und dienstrechtliche Regelungen.
    Oder ist dies die gleiche Handhabung wie bei Vertretungsstelle, welche abrupt für eine Planstelle aufgelöst werden können?

    Und für die staatliche Schule wäre ein plötzlicher, ungeplanter Wegfall einer Lehrkraft mitten im Schuljahr ja ebenfalls alles andere als günstig – sowohl organisatorisch als auch pädagogisch.

    Das sind Gedanken, die mir in den letzten Tagen so gekommen sind.
    Ich wäre sehr dankbar für Einschätzungen, Erfahrungen oder auch Korrekturen meiner Annahmen!

    Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen und hilfreichen Informationen 👍
    Mein Fazit für mich: An meiner aktuellen Schule dient die telefonische Krankmeldung zu gefühlt 99,9999 % als reines Kontrollinstrument – inklusive einer gewissen „Hemmschwelle“ durch den Anruf selbst, verbunden mit dem Eindruck einer potenziellen Rechtfertigung.

    Das empfinde ich ehrlich gesagt als ziemlich ...😕.

    Guten Abend in die Runde,

    zu später Stunde hätte ich eine kurze Nachfrage, da ich hierzu in den sozialen Medien unterschiedliche Aussagen gelesen habe.

    Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Nun ist es an meiner Schulen so verbindlich geregelt, dass am Krankheitstag bis x Uhr eine telefonische Krankmeldung vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie das gehandhabt wird, wenn man konkret unter einer Halsentzündung oder vergleichbaren Beschwerden leidet:

    Wird diese telefonische Pflicht in solchen Fällen pragmatisch ausgelegt bzw. außer Kraft gesetzt? Kann man sich dann auf ähnliche Regelungen berufen, wie sie in der freien Wirtschaft gelten, und stattdessen per E-Mail krankmelden?

    Hat jemand hierzu Erfahrungen oder vielleicht sogar eine offizielle Regelung im schulischen Kontext?

    Vielen Dank vorab!

    Im Vertrag der Kirche, den ich nicht unterschrieben habe, wird auf die Festsetzung der Bezüge "nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Bestimmungen [...], die für vergleichbare Beamtinnen/Beamte des Landes NRW gelten" verwiesen. Plus Zuweisung in meine bestehende A-Besoldungsgruppe.

    Besten Dank!
    Ich hätte nicht gedacht, dass trotz des Einsatzes im Ersatzschuldienst auf die Bezüge des Landes zurückgegriffen wird – interessant.

    Wie meinst du das genau, dass du den Vertrag der Kirche nicht unterschrieben hast?
    Galt dieser nicht als Arbeitsvertrag oder eher als Zusatzvereinbarung?
    Läuft der reguläre schulische Arbeitsvertrag in diesem Fall ebenfalls über die zuständige Bezirksregierung?

    Eine erholsame Nachtruhe.

    Kurzer Edit – und ein Gruß in die Runde!

    Im Rahmen meiner persönlichen (mentalen) Vorbereitungen ist bei mir eine Frage aufgekommen:
    Wie heißt eigentlich der beamtenähnliche „Tarif“, nach dem Lehrkräfte im Ersatzschuldienst bezahlt werden?

    Gibt es dabei Unterschiede je nach Träger – zum Beispiel bei kirchlichen Trägern – oder ist das grundsätzlich einheitlich geregelt?

    Beste Grüße aus NRW

    Wechsle nicht.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass sich alle positiven Rahmenbedingungen eins zu eins wiederfinden, ist extrem gering – um ehrlich zu sein: utopisch.

    Ich spreche aus eigener Erfahrung und würde diesen Schritt kein zweites Mal gehen.

    An Dingen wie Fahrzeit oder Pendelstrecke lässt sich oft noch etwas verändern.
    An starren Systemen, mangelnder Transparenz, Hierarchien oder einem fehlenden kollegialen Miteinander jedoch kaum – und wenn, dann meist nur mit sehr begrenztem Erfolg.

    Deshalb ganz klar mein Rat: Bleib. 👍

    Vielen Dank für deinen offenen und differenzierten Beitrag@chilipaprika – ich schätze es sehr, dass du auch die „unangenehme“ Seite der Realität so klar benennst.

    Genau dieser Punkt beschäftigt mich ebenfalls: Dass es eben nicht die eine kirchliche Schule gibt, sondern immer Menschen mit sehr unterschiedlichen Haltungen. Und dass diese Haltungen – gerade wenn sie mit Machtpositionen verbunden sind und religiös legitimiert werden – im Alltag schnell sehr konkret und problematisch werden können. Bedauerlich!

    Mal sehen, welchen Eindruck die von mir anvisierte Schule in diesem Zusammenhang vermittelt.
    Wie bei vielen sensiblen Aspekten kommen solche Themen bei einem kurzen Kennenlernen allerdings nicht automatisch zur Sprache.
    Genau das erlebe ich auch an meiner aktuellen Schule: Hätte ich bestimmte Informationen bereits aus den zwei oder drei Vortreffen gehabt, wäre ich diese Stelle nie!!! freiwillig angetreten.

    Wünsche euch eine gute Nacht!

    Hast Du Dir schon darüber Gedanken gemacht, ob Du Dich mit den Werten des kirchlichen Trägers - zumindest im Vorstellungsgespräch - glaubwürdig identifizieren kannst?

    Danke euch für die mutmachenden Rückmeldungen und Bestätigungen!
    Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, sich zumindest einmal dort zu melden und gegebenenfalls zu einem Gespräch eingeladen zu werden. Natürlich gilt auch hier: Man kauft die Katze im Sack – und mittlerweile bin ich in dieser Hinsicht leider ein gebranntes Kind (meine jetzige Schule lässt grüßen …).

    Was die Gedankengänge zu den Werten des kirchlichen Trägers angeht: Gut, dass das angesprochen wurde. Bestimmte zwischenmenschliche Werte, aber auch die Umsetzung religiöser Traditionen etc. würde ich durchaus positiv hervorheben. Über Details kann man sich ja bei passender Gelegenheit noch intensiver Gedanken machen. Und klar ist auch: In gewisser Weise sollte man sich mit Kirche und dem dahinterstehenden System identifizieren können.

    Ich wünsche euch allen ein nicht allzu frostiges Wochenende! ❄️😊

    Guten späten Abend in die Runde -

    wie es der Zufall so will – und das möchte ich gerne mit euch teilen – habe ich eben im entsprechenden Portal gesehen, dass im Januar 2026 tatsächlich an meiner präferierten Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft eine Stelle ausgeschrieben ist.
    Und zwar ausgerechnet für mein Fach und sogar schon zum 1. April 2026.

    Jetzt frage ich mich ernsthaft: Zufall oder doch ein kleines Zeichen des Schicksals?
    Ich spiele gerade mit dem Gedanken, ob ich es wagen soll, am Wochenende eine erste, unverbindliche Mail an die Schulleitung zu schicken.
    Zu verlieren habe ich ja eigentlich nichts – und auch wenn das meine derzeitige SL vermutlich nicht sonderlich „erfreuen“ würde: Sie weiß es ja nicht. Und Interesse zeigen darf man ja wohl.

    Ich finde das gerade ziemlich spannend und merke, wie es in mir arbeitet.

    Daher meine Fragen an euch:

    • Bewerben sich bei Ersatzschulen eurer Erfahrung nach eher weniger oder mehr Lehrkräfte als bei staatlichen Schulen?
    • Und ganz ehrlich: Würdet ihr auch den Erstkontakt suchen, einfach um im Gespräch zu sein?

    Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen – danke euch schon jetzt!

    Danke dir für die Klarstellung und die weiteren Einblicke@Maylin85
    Das mit der Schulschließung und dem Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst erklärt natürlich einiges – und beruhigend zu lesen, dass die Dezernate da offenbar wirklich lösungsorientiert unterwegs waren und Wunschschulen häufig geklappt haben.

    Gerade der „spannende Teil“ zeigt aber auch gut, warum dieses Thema so schwer greifbar ist: Es scheint Wege zu geben, aber sie sind eben stark vom jeweiligen Träger, den handelnden Personen und den konkreten Rahmenbedingungen abhängig.

    Deine Schilderung macht jedenfalls deutlich, dass Wechsel auch ohne Schulschließung offenbar nicht völlig exotisch sind – selbst wenn vieles eher pragmatisch als formal klar geregelt läuft.

    Auch danke für die Bestätigung zum Organisatorischen. Das klingt nach einem sehr sauberen und stressfreien Übergang ohne Lücken – gut zu wissen, dass das in der Praxis so funktioniert.

    Insgesamt wirklich super hilfreich, was du hier teilst. Vielen vielen Dank dafür!

    Vielen Dank dir für die ausführliche und super hilfreiche Schilderung!
    Das ist wirklich Gold wert, weil du ja nicht nur theoretisches Wissen teilst, sondern sehr konkret aus eigener Erfahrung berichtest. Gerade die Hinweise zu Vordienstzeiten, Stufen, Pension und dem formal „verlustfreien“ Wechsel nehmen echt viel Unsicherheit raus. Auch der Punkt mit Beihilfe und Bearbeitungszeiten ist gut zu wissen – solche Details gehen sonst ja oft unter.

    Deine Einordnung zu Planstelle → Planstelle und zur faktischen Neueinstellung statt Versetzung fand ich besonders spannend. Das relativiert vieles von dem, was man sonst so an (Halb-)Infos hört. Dass man Schulen selbst aktiv ansprechen kann und nicht zwingend in eine Zuweisung rutscht, ist auch ein wichtiger Hinweis.

    Eine kurze Nachfrage, weil du da ja wirklich der Experte bist:
    Die „Versetzung in den Landesdienst“ lief bei dir aber auch deshalb so reibungslos und war überhaupt möglich, weil deine Ersatzschule den Betrieb eingestellt hat – wenn ich das richtig in Erinnerung habe?
    Wäre ein solcher Rückweg ansonsten grundsätzlich schwieriger, wenn eine kirchliche Schule einfach regulär weiterbesteht? Sonst würden diesen Weg ja vermutlich deutlich mehr Lehrkräfte gehen, statt sich durch klassische Beamten-Versetzungen zu arbeiten, oder?

    Und noch eine organisatorische Nachfrage:
    Du hast das Beamtentum erst dann „gekündigt“, als der Vertrag mit dem kirchlichen Träger bzw. der Ersatzschule schon unterschrieben war, sodass keine zeitlichen Lücken entstanden sind – richtig?

    Danke dir nochmal für deine Offenheit und die vielen Infos! Das hilft wirklich enorm bei der eigenen Entscheidungsfindung und der fortführenden Recherche!

    Ja, auf eine nichtkirchliche Planstelle. Der Wechsel ging auch völlig problemlos, nur hat der Träger dann halt den Trägerverein aufgelöst und die Schule geschlossen 😭 Der Wechsel zurück in den Landesdienst ging erfreulicherweise ebenso problemlos. Aber so schön ists hier halt nicht, daher sucht ein Teil von mir schon wieder nach einem Ausgang... 🙈

    Na dann: viel Erfolg – und vor allem berufliche Zufriedenheit! Ich habe in den letzten Wochen sehr deutlich gemerkt, wie wichtig genau das ist.

    Eine Frage hätte ich noch, da ich hierzu online bislang keine ganz eindeutigen Informationen gefunden habe:
    Wenn ich es richtig verstanden habe, bedarf es für einen Wechsel an eine Ersatzschule (z. B. in kirchlicher Trägerschaft) keiner formalen Versetzung als Beamter?

    Das hieße: Wenn die betreffende Schule im besten Fall über eine Planstelle verfügt (ich habe gelesen, dass diese an Ersatzschulen vergleichsweise einfacher „eingerichtet“ werden können), ich mich bewerbe und angenommen werde, stünde diesem Schritt grundsätzlich nichts mehr im Wege – korrekt?

    Zudem: Bleibt man im Ersatzschulwesen in kirchlicher Trägerschaft weiterhin privat krankenversichert?

    Und wie du es geschrieben hast, Maylin85: Ein Rückgang an eine staatliche Schule war bei dir kein größeres Problem, oder?
    Musstest du an deine „alte“ Schule zurück oder wird das ähnlich geregelt wie z. B. eine Zuweisung nach Elternzeit?

    Allen aus NRW morgen einen schneefreien Start!

    Ein Wechsel an eine kirchliche Schule kann in eine entsprechende Planstelle sehr nahtlos gelingen. Dafür muss man das Beamtenverhältnis nicht auf Eis leben, sondern lässt sich einfach komplett entlassen und zu übernommenen, beamtengleichen Konditionen bei der Kirche weiterbeschäftigen.

    Das ist eine wirklich wertvolle Information – vielen Dank!
    Sollte an der von mir ins Auge gefassten Schule entsprechender Bedarf bestehen und sich meine „Prüfe-wer-sich-ewig-bindet“-Überlegung als stimmig erweisen, könnte ich mir diesen Schritt durchaus vorstellen.

    Ich habe gelesen, dass es offenbar zwei Optionen gibt:
    Möglichkeit 1: dauerhafter Wechsel
    Möglichkeit 2: vorläufiger Wechsel zu einem Ersatzschulträger im Rahmen einer Beurlaubung.
    Unklar ist mir allerdings, ob es hierfür einer formalen Versetzung bedarf oder ob ein solcher Wechsel mit oder ohne Begründung möglich ist.

    Grundsätzlich – und das ist schon einmal beruhigend – scheinen Lehrkräfte an Ersatzschulen den Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst rechtlich und wirtschaftlich gleichgestellt zu sein (SchG NRW § 103).
    Eine Planstelle ist demnach in Rechten und Pflichten einer Landesbeamtenstelle gleichwertig.

    Ich finde das persönlich ziemlich heftig, in das Angestelltenverhältnis zu wechseln. Ich kann das verstehen, wenn man sich absolut nicht wohlfühlt und auch etwas anderes gewohnt ist und jetzt ziemlich desillusioniert ist. Aber man gibt damit sehr viel auf.

    Total, da gebe ich dir zu 100 % recht. Noch ist nichts endgültig entschieden, aber ich spiele zunehmend mit dem Gedanken und informiere mich entsprechend. Leider schwindet meine Hoffnung auf eine echte „(Ver)besserung“ von Tag zu Tag.

    Wie schrecklich! In so einem Umfeld würde ich auch nicht arbeiten wollen :troest:

    Danke dir für die virtuelle Umarmung.
    Besonders extrem ist es, wenn man Schule über viele Jahre ganz anders kennengelernt und erlebt hat.

    Viele Lehrkräfte vor Ort wirken inzwischen so „betriebsfremd“, dass ihnen diese Entwicklungen entweder gar nicht mehr auffallen – oder nicht auffallen wollen. Das macht mich ehrlich gesagt traurig.

    Gleichzeitig ist es – auch wenn es an der Situation selbst nichts ändert – beruhigend zu wissen, dass ich mit diesen Gedanken und Gefühlen nicht allein bin. "Kollektives Leiden"

    55.

    Okay, da habe ich noch etwas Zeit🙏

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