Beiträge von CaFrGauss

    Guten späten Abend in die Runde -

    wie es der Zufall so will – und das möchte ich gerne mit euch teilen – habe ich eben im entsprechenden Portal gesehen, dass im Januar 2026 tatsächlich an meiner präferierten Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft eine Stelle ausgeschrieben ist.
    Und zwar ausgerechnet für mein Fach und sogar schon zum 1. April 2026.

    Jetzt frage ich mich ernsthaft: Zufall oder doch ein kleines Zeichen des Schicksals?
    Ich spiele gerade mit dem Gedanken, ob ich es wagen soll, am Wochenende eine erste, unverbindliche Mail an die Schulleitung zu schicken.
    Zu verlieren habe ich ja eigentlich nichts – und auch wenn das meine derzeitige SL vermutlich nicht sonderlich „erfreuen“ würde: Sie weiß es ja nicht. Und Interesse zeigen darf man ja wohl.

    Ich finde das gerade ziemlich spannend und merke, wie es in mir arbeitet.

    Daher meine Fragen an euch:

    • Bewerben sich bei Ersatzschulen eurer Erfahrung nach eher weniger oder mehr Lehrkräfte als bei staatlichen Schulen?
    • Und ganz ehrlich: Würdet ihr auch den Erstkontakt suchen, einfach um im Gespräch zu sein?

    Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen – danke euch schon jetzt!

    Danke dir für die Klarstellung und die weiteren Einblicke@Maylin85
    Das mit der Schulschließung und dem Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst erklärt natürlich einiges – und beruhigend zu lesen, dass die Dezernate da offenbar wirklich lösungsorientiert unterwegs waren und Wunschschulen häufig geklappt haben.

    Gerade der „spannende Teil“ zeigt aber auch gut, warum dieses Thema so schwer greifbar ist: Es scheint Wege zu geben, aber sie sind eben stark vom jeweiligen Träger, den handelnden Personen und den konkreten Rahmenbedingungen abhängig.

    Deine Schilderung macht jedenfalls deutlich, dass Wechsel auch ohne Schulschließung offenbar nicht völlig exotisch sind – selbst wenn vieles eher pragmatisch als formal klar geregelt läuft.

    Auch danke für die Bestätigung zum Organisatorischen. Das klingt nach einem sehr sauberen und stressfreien Übergang ohne Lücken – gut zu wissen, dass das in der Praxis so funktioniert.

    Insgesamt wirklich super hilfreich, was du hier teilst. Vielen vielen Dank dafür!

    Vielen Dank dir für die ausführliche und super hilfreiche Schilderung!
    Das ist wirklich Gold wert, weil du ja nicht nur theoretisches Wissen teilst, sondern sehr konkret aus eigener Erfahrung berichtest. Gerade die Hinweise zu Vordienstzeiten, Stufen, Pension und dem formal „verlustfreien“ Wechsel nehmen echt viel Unsicherheit raus. Auch der Punkt mit Beihilfe und Bearbeitungszeiten ist gut zu wissen – solche Details gehen sonst ja oft unter.

    Deine Einordnung zu Planstelle → Planstelle und zur faktischen Neueinstellung statt Versetzung fand ich besonders spannend. Das relativiert vieles von dem, was man sonst so an (Halb-)Infos hört. Dass man Schulen selbst aktiv ansprechen kann und nicht zwingend in eine Zuweisung rutscht, ist auch ein wichtiger Hinweis.

    Eine kurze Nachfrage, weil du da ja wirklich der Experte bist:
    Die „Versetzung in den Landesdienst“ lief bei dir aber auch deshalb so reibungslos und war überhaupt möglich, weil deine Ersatzschule den Betrieb eingestellt hat – wenn ich das richtig in Erinnerung habe?
    Wäre ein solcher Rückweg ansonsten grundsätzlich schwieriger, wenn eine kirchliche Schule einfach regulär weiterbesteht? Sonst würden diesen Weg ja vermutlich deutlich mehr Lehrkräfte gehen, statt sich durch klassische Beamten-Versetzungen zu arbeiten, oder?

    Und noch eine organisatorische Nachfrage:
    Du hast das Beamtentum erst dann „gekündigt“, als der Vertrag mit dem kirchlichen Träger bzw. der Ersatzschule schon unterschrieben war, sodass keine zeitlichen Lücken entstanden sind – richtig?

    Danke dir nochmal für deine Offenheit und die vielen Infos! Das hilft wirklich enorm bei der eigenen Entscheidungsfindung und der fortführenden Recherche!

    Ja, auf eine nichtkirchliche Planstelle. Der Wechsel ging auch völlig problemlos, nur hat der Träger dann halt den Trägerverein aufgelöst und die Schule geschlossen 😭 Der Wechsel zurück in den Landesdienst ging erfreulicherweise ebenso problemlos. Aber so schön ists hier halt nicht, daher sucht ein Teil von mir schon wieder nach einem Ausgang... 🙈

    Na dann: viel Erfolg – und vor allem berufliche Zufriedenheit! Ich habe in den letzten Wochen sehr deutlich gemerkt, wie wichtig genau das ist.

    Eine Frage hätte ich noch, da ich hierzu online bislang keine ganz eindeutigen Informationen gefunden habe:
    Wenn ich es richtig verstanden habe, bedarf es für einen Wechsel an eine Ersatzschule (z. B. in kirchlicher Trägerschaft) keiner formalen Versetzung als Beamter?

    Das hieße: Wenn die betreffende Schule im besten Fall über eine Planstelle verfügt (ich habe gelesen, dass diese an Ersatzschulen vergleichsweise einfacher „eingerichtet“ werden können), ich mich bewerbe und angenommen werde, stünde diesem Schritt grundsätzlich nichts mehr im Wege – korrekt?

    Zudem: Bleibt man im Ersatzschulwesen in kirchlicher Trägerschaft weiterhin privat krankenversichert?

    Und wie du es geschrieben hast, Maylin85: Ein Rückgang an eine staatliche Schule war bei dir kein größeres Problem, oder?
    Musstest du an deine „alte“ Schule zurück oder wird das ähnlich geregelt wie z. B. eine Zuweisung nach Elternzeit?

    Allen aus NRW morgen einen schneefreien Start!

    Ein Wechsel an eine kirchliche Schule kann in eine entsprechende Planstelle sehr nahtlos gelingen. Dafür muss man das Beamtenverhältnis nicht auf Eis leben, sondern lässt sich einfach komplett entlassen und zu übernommenen, beamtengleichen Konditionen bei der Kirche weiterbeschäftigen.

    Das ist eine wirklich wertvolle Information – vielen Dank!
    Sollte an der von mir ins Auge gefassten Schule entsprechender Bedarf bestehen und sich meine „Prüfe-wer-sich-ewig-bindet“-Überlegung als stimmig erweisen, könnte ich mir diesen Schritt durchaus vorstellen.

    Ich habe gelesen, dass es offenbar zwei Optionen gibt:
    Möglichkeit 1: dauerhafter Wechsel
    Möglichkeit 2: vorläufiger Wechsel zu einem Ersatzschulträger im Rahmen einer Beurlaubung.
    Unklar ist mir allerdings, ob es hierfür einer formalen Versetzung bedarf oder ob ein solcher Wechsel mit oder ohne Begründung möglich ist.

    Grundsätzlich – und das ist schon einmal beruhigend – scheinen Lehrkräfte an Ersatzschulen den Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst rechtlich und wirtschaftlich gleichgestellt zu sein (SchG NRW § 103).
    Eine Planstelle ist demnach in Rechten und Pflichten einer Landesbeamtenstelle gleichwertig.

    Ich finde das persönlich ziemlich heftig, in das Angestelltenverhältnis zu wechseln. Ich kann das verstehen, wenn man sich absolut nicht wohlfühlt und auch etwas anderes gewohnt ist und jetzt ziemlich desillusioniert ist. Aber man gibt damit sehr viel auf.

    Total, da gebe ich dir zu 100 % recht. Noch ist nichts endgültig entschieden, aber ich spiele zunehmend mit dem Gedanken und informiere mich entsprechend. Leider schwindet meine Hoffnung auf eine echte „(Ver)besserung“ von Tag zu Tag.

    Wie schrecklich! In so einem Umfeld würde ich auch nicht arbeiten wollen :troest:

    Danke dir für die virtuelle Umarmung.
    Besonders extrem ist es, wenn man Schule über viele Jahre ganz anders kennengelernt und erlebt hat.

    Viele Lehrkräfte vor Ort wirken inzwischen so „betriebsfremd“, dass ihnen diese Entwicklungen entweder gar nicht mehr auffallen – oder nicht auffallen wollen. Das macht mich ehrlich gesagt traurig.

    Gleichzeitig ist es – auch wenn es an der Situation selbst nichts ändert – beruhigend zu wissen, dass ich mit diesen Gedanken und Gefühlen nicht allein bin. "Kollektives Leiden"

    55.

    Okay, da habe ich noch etwas Zeit🙏

    Vielen Dank für die vielen hilfreichen Rückmeldungen!

    chilipaprika: Deinen Hinweis nehme ich auf jeden Fall mit.
    Ich würde versuchen, möglichst nahtlos (z. B. direkt nach den Sommerferien) in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln, um idealerweise die Stufenordnung übertragen zu bekommen – auch wenn es im E-Bereich ja weniger Stufen gibt.

    Zusatzqualifikationen könnten perspektivisch durchaus für eine A14-Stelle an einem anderen BK relevant sein. Meines Wissens nach kann eine entsprechende Bewerbung durch die aktuelle Schulleitung nicht verhindert werden. Wobei diese die Revisionsstunden abnimmt.

    Grundsätzlich hatte ich auch schon einmal an einen möglichen Übergang zu einer Schule in "Kirchlicher Trägerschaft" gedacht.
    Dafür könnte doch sozusagen das Beamtentum "auf Eis gelegt werden"; wobei man ja nicht einfach so wechseln darf, nur weil die Schule in kirchlicher Trägerschaft womöglich Bedarf hat.

    Soest wäre grundsätzlich realisierbar, insbesondere mit Anteilen im Homeoffice, allerdings wäre ich dann leider aus dem regulären Unterricht raus.
    In dem Zusammenhang interessiert mich auch die Frage nach einer möglichen Altersgrenze in der GKV – das war mir bisher nicht bekannt.

    Was mich aktuell besonders beschäftigt: Veränderungsprozesse würde ich sehr begrüßen.
    An meiner früheren Schule hat das mit einem engagierten Kollegium gut funktioniert.
    An der jetzigen Schule wird mir jedoch mehrfach gespiegelt, dass dies aussichtslos sei bzw. eher sanktioniert werde.
    Empfohlen wird eher, „unterzutauchen“ und nicht aufzufallen.
    Das empfinde ich als sehr schwierig und ehrlich gesagt ernüchternd!

    Es geht um die Entlohnung und um Deine Rente bzw. Pension. Natürlich würdest Du nachversichert werden, aber das wird niemals an das heranreichen, was Du als Beamter bei vergleichbarer Arbeits-/Dienstzeit erhalten wirst.

    Im Versicherungsrecht kenne ich mich nicht aus, da kann ich nicht viel zu sagen.

    Du würdest im Extremfall als TV-L Kraft an eine andere Schule kommen, von der Du im Vorfeld noch nicht weißt, ob Du Dich dort langfristig wohlfühlen wirst.

    Ist es für Dich vollkommen ausgeschlossen, Dich in Deinem jetzigen System so einzurichten, dass Du damit klarkommst? Gibt es Möglichkeiten für Dich, bestimmte Dinge auszublenden oder nicht näher an Dich heranzulassen, dass Du auf Dauer nicht mehr leidest?

    Danke dir für das Nachfragen.
    Natürlich hast du recht: Sowohl Rente bzw. Pension fallen – selbst bei einer Anrechnung der Jahre im Beamtentum – insgesamt eher minimalistisch aus.

    In meinen Überlegungen bin ich zunächst davon ausgegangen, bei einem Wechsel entsprechend meiner Qualifikation und Dienstjahre in E13 eingruppiert zu werden. Das würde zwar einen finanziellen Unterschied bedeuten, dieser erscheint mir – insbesondere ohne die Kosten der privaten Krankenversicherung – zumindest noch überschaubar.

    Zu deiner Frage, wie gut ich aktuell im bestehenden System klarkomme: Das ist ehrlich gesagt sehr schwierig. Ich versuche, einen Weg zu finden, weil ich vermutlich die äußeren Rahmenbedingungen nie ändern kann. Leicht ist es aber definitiv nicht. Mein zentrales Anliegen ist, dabei nicht gesundheitlich – seelisch wie psychisch – Schaden zu nehmen.

    Natürlich kann man versuchen, Dinge auszublenden oder weniger nah an sich heranzulassen. Das ist jedoch ein Lernprozess, der mir persönlich schwerfällt, da ich eigentlich nicht der Typ dafür bin. Für mich ist das ein enormer Kraftakt – insbesondere dann, wenn man sich mit Entwicklungen arrangieren oder diese sogar mittragen soll, hinter denen man innerlich nicht steht.

    Wenn die primäre Motivation "Flucht" ist, dann stellt sich die Frage, wie gut man dann in der neuen Position sein wird und was man seiner künftigen Klientel - hier junge studierte Erwachsene, die Lehrkräfte werden wollen - vermittelt.

    Danke dir für deine Varianten und die ergänzenden Gedanken.
    Da bin ich zu 100 % bei dir: Eine Flucht sollte diese wertvolle Aufgabe niemals sein.

    Eine Frage in die Runde – vielleicht gibt es hier ja jemanden, der diesen Schritt bereits gegangen ist:
    Du schreibst von einer möglichen „erheblichen Verschlechterung der äußeren Parameter“ [...]

    Welche äußeren Parameter meinst du konkret?
    Geht es dabei z. B. um eine niedrigere Entlohnung?
    Wie sieht es mit den bis dahin erworbenen Pensionsansprüchen aus – verfallen diese oder werden sie angerechnet?
    Und ganz praktisch: Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung generell möglich?

    Hallo in die Runde,

    nun hoffe ich doch mal auf Einschätzungen und Erfahrungen aus dem Schwarmwissen.

    Ich wurde vor wenigen Monaten auf eigenen Wunsch als A13-Lehrer (Gleichstellung Schwerbehinderung) aus familiären Gründen versetzt.
    An meiner vorherigen Schule passte fachlich wie menschlich vieles sehr gut – die Versetzung hatte keinerlei schulische oder zwischenmenschliche Gründe.

    Die neue Schule erlebe ich leider als komplettes Gegenteil.
    Rückblickend war es ein „blinder Kauf“.
    Starke Vorgaben, eine sehr hierarchische Struktur und Rahmenbedingungen, mit denen ich mich langfristig - auch schon jetzt - nicht identifizieren kann, prägen den Alltag.
    Das belastet mich zunehmend, zumal meine Freude am Beruf darunter leidet. Das Unterrichten selbst ist nicht das Problem.

    Eine erneute Versetzung ist derzeit ausgeschlossen.
    Daher meine Fragen:

    • Welche realistischen Optionen gibt es?
    • Hat jemand Erfahrungen damit, das Beamtentum zu verlassen und im TV-L weiterzuarbeiten?
    • Gibt es Alternativen wie Abordnungen, ohne den Unterricht aufzugeben?
    • Tätigkeit an der Uni - Promotion?

    Ich lerne gerade schmerzhaft die Schattenseiten des Beamtentums kennen und bereue diese Entscheidung sehr.
    Die Situation belastet mich stark.
    Ich wäre dankbar für Erfahrungen, Einordnung oder Denkanstöße!

    Vielleicht zur Klarstellung: Die Sie-Form bleibt selbstverständlich bestehen – also in der Art „Thomas, können Sie …“. Allerdings wurde in der Konferenz festgelegt, dass in den schulischen Ausbildungen der Anlage B und E die Anrede zwingend in der Form „Herr/Frau Müller, können Sie …“ erfolgen soll.

    Mir geht es dabei gar nicht ums Duzen, das finde ich im Kontext Berufskolleg auch nicht passend.
    Aber ich habe bisher die Sie-Form in Verbindung mit dem Vornamen verwendet, was für mich in Ordnung und respektvoll ist.

    Problematisch finde ich, dass diese Vorgabe nicht nur sehr starr wirkt, sondern auch Fragen in Bezug auf Diversität aufwirft.
    Was ist zum Beispiel mit non-binären Menschen, die sich im klassischen Schubladen-Denken „Herr/Frau“ gar nicht wiederfinden möchten?

    Und ganz grundsätzlich: Darf mir so etwas als Lehrkraft überhaupt vorgeschrieben werden? Meiner Meinung nach sollte es doch jeder Lehrkraft selbst überlassen sein, welche respektvolle Anrede sie wählt.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage in die Runde, die mich seit einer kürzlich stattgefundenen Fach- bzw. Bildungsgangkonferenz an einem Berufskolleg in NRW beschäftigt:

    Es wurde dort beschlossen, dass das gesamte Kollegium die Schüler: innen ausschließlich mit „Herr/Frau XY“ und „Sie“ ansprechen soll.

    Insofern diese sich einer schulischen Ausbildung befinden - meist Anlage B, E.

    Individuelle Abweichungen – etwa die Anrede mit Vornamen und „Sie“ – sind demnach nicht mehr möglich.

    Ich persönlich empfinde diese Vorgabe in Zeiten von Diversität und Vielfalt als etwas sehr befremdlich. Daher meine Fragen:

    • Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür, eine solche einheitliche Anrede schulweit verbindlich vorzuschreiben?
    • Oder ist das eher eine Konvention, die man nicht zwingend befolgen müsste?
    • Inwiefern kann das Kollegium einem einzelnen Lehrenden hier eine bestimmte Form „aufoktroyieren“?

    Ich freue mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen.

    Vielen Dank schon einmal!

    Hallo zusammen und sonnige Grüße! Kurze Frage, da ich leider bisher keine rechtliche Grundlage gefunden habe, sondern eher Aussagen wie "Ja, darf man - jedoch sollte es transparent sein o.ä.": Darf ich als verbeamtete Lehrkraft in NRW - im speziellen Fall Berufskolleg - meine angeheiratete(n) Nichte/Neffen unterrichten. Dies in einem Fach, wo Klausuren geschrieben werden und wo der Lernbereich womöglich auch in der Abschlussprüfung relevant ist. Hierzu lässt sich doch bestimmt ein Gesetzestext finden. Ich danke euch:)

    Guten Morgen,


    Glückwunsch auch von mir😊, ich warte ebenfalls noch. Darf ich fragen, ob man immer vorab eine Mail bekommt? Ich kenne mich noch überhaupt nicht aus mit dem Verfahren. Warte auf einen Bescheid aus Köln. Im Versetzungsbüro nachfragen, ist wahrscheinlich auch nicht besonders erwünscht, aber diese Warterei ist wirklich furchtbar 😕

    Viele Grüße

    Danke auch dir für deine Glückwünsche - das ist sehr nett!
    Ich hoffe, dass du zeitnahe ebenso eine positive Rückmeldung erhältst. Diese Warterei ist einfach anstrengend :(
    Im Hinblick auf die Mail. Das glaube ich schon, da jenes der Vorbote ist, um noch das unterbreitete Angebot abzulehnen.
    Euch einen angenehmen Abend :gruss:

    Herzlichen Glückwunsch!

    Ich habe ebenfalls noch nie gehört, dass nach der E-Mail noch etwas schiefgehen kann.


    Ich habe leider noch nichts gehört von der Bezirksregierung.

    ...ich danke dir für die Glückwünsche und den positiven Zuspruch!
    Glaube auch nicht, dass jetzt noch etwas schieflaufen kann - aber ich kann noch entspannter sein so bald der offizielle Brief in meinen Händen liegt.
    Aber das wird...genauso wie bei dir und der "erlösenden Mail". Diese kommt bestimmt in den kommenden Tagen. Alle Daumen sind gedrückt :top:

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