Rat gesucht: Versetzung bereut – Optionen als verbeamtete Lehrkraft?

  • Da hier die Einstufung vom Schulträger vorgenommen wird, sollte die Eingruppierung ähnlich wie im Öffentlichendienst sein. Aber es kann auch einfach verhandelt werden. Der christliche (kirchlich?) Träger ist nicht an den TV-L gebunden und im Vertrag kann auch deutlich mehr als E13 vereinbart werden.

    Danke dir. Die dortigen Ansprechpartner sprachen halt nur von "Beamtenstatus ist hier nicht möglich", aber dann E13.
    Der Rest - welche Stufe etc. - wurde noch nicht thematisiert.
    Jedoch ist das natürlich für eine Entscheidungsfindung ebenso relevant!

    Ich freue mich auf weitere Infos und/oder Anregungen:victory:

  • Danke dir. Die dortigen Ansprechpartner sprachen halt nur von "Beamtenstatus ist hier nicht möglich", aber dann E13.
    Der Rest - welche Stufe etc. - wurde noch nicht thematisiert.
    Jedoch ist das natürlich für eine Entscheidungsfindung ebenso relevant!

    Ich freue mich auf weitere Infos und/oder Anregungen:victory:

    Ich würde mich aber hier auch nochmal beraten lassen. Es gibt sicherlich in NRW auch eine Möglichkeit als Beamter an einer Ersatzschule zu arbeiten. Ich glaube chilipaprika war mal an einer Ersatzschule.

  • Ich würde mich aber hier auch nochmal beraten lassen. Es gibt sicherlich in NRW auch eine Möglichkeit als Beamter an einer Ersatzschule zu arbeiten.

    Bestimmt; jedoch war dies einer der ersten Aussage im Zuge der Transparenz, dass eine solche Übernahme "Beamtenstatus" innerhalb dieses kirchlichen Trägers ausgeschlossen ist.
    Ich fand es zumindest fair, das in den ersten paar Minuten zu erwähnen...

  • Nö... Dafür fehlt mir die "Mitgliedschaft im richtigen Verein", wie ein ehemaliger Schulleiter mir sagte.
    (Ich war als Fremdsprachenassistentin in einer "Nonnenschule". Obwohl die Schule und die Schülerinnen toll waren, war mir klar: Nichts für mich. Mein Gebet ist meins, mein Glaube gehört nicht der Schule.
    Maylin85 vielleicht, aber sie war mit Beamtenstatus.

    und ja, E13 hat eine seeeeeeeeeehr große Breite. Ich bräuchte eine Zusage der hohen Stufe.

    Kündigung bzw. Entlassung aus dem Dienst: Maximal 3 Monate darf dich der Dienstherr noch halten.

  • Ohne Beamtenstatus würde ich mir das alles sehr sehr gut überlegen angesichts dessen, was man an Pensionsansprüchen verliert. Das wäre für mich der deutlich relevantere Punkt, als die Eingruppierung für die aktiven Bezüge. Zu diesem Punkt müsste dir doch die Personalabteilung des potentiellen neuen Arbeitgebers konkret was sagen können.

    Aber spannend, dass nicht mehr alle kirchlichen Träger Planstellen anbieten. Wie schade! Die Diakonie stellt hier leider auch nur noch im Angestelltenverhältnis ein, mir schien das aber bisher eher noch die Ausnahme zu sein.

  • Hallo nochmals, vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen.

    chilipaprika: Danke für den Hinweis bezüglich der Dreimonatsfrist.
    Das würde bedeuten, dass – sofern ein Wechsel in den öffentlichen Dienst in NRW erfolgen sollte – eine Kündigung zum 30. April 2026 notwendig wäre, um zum Schuljahr 2026/27 starten zu können.
    In diesem Fall würde die Schulleitung wohl entsprechend über die Bezirksregierung informiert.

    Der Hinweis auf die Auswirkungen hinsichtlich der Pensionsansprüche ist natürlich ebenfalls sehr wichtig.
    Bevor hier eine Entscheidung getroffen wird, sollte in jedem Fall eine Beratung bei den zuständigen Stellen erfolgen.
    Eventuell bestehen auch Möglichkeiten, im Bereich der Altersvorsorge ergänzende Optionen zu prüfen.

    Sofern eine Einstufung in E13 Stufe 6 erfolgen würde, bestünde zwar eine Differenz zur aktuellen Beamtenbesoldung.
    Unter Berücksichtigung der privaten Krankenversicherung relativiert sich dieser Unterschied jedoch zumindest teilweise.

    Unabhängig davon werden derzeit noch weitere Optionen geprüft, unter anderem mit offizieller Beratung.
    Es erscheint sinnvoll, verschiedene Wege sorgfältig abzuwägen.

    In diesem Zusammenhang stellt sich grundsätzlich die Frage:
    Kann eine Lehrkraft in NRW, die den Beamtenstatus aufgibt, anschließend regulär im öffentlichen Dienst an einer Schule angestellt werden – vorausgesetzt, eine Schule möchte die betreffende Person einstellen?
    Rein wirtschaftlich betrachtet wäre dies für das Land zunächst kein Nachteil, da die Tätigkeit identisch bleibt.

    Über weitere Einschätzungen oder Erfahrungswerte würde ich mich freuen.


    Moderator:

  • Hallo nochmals, vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen.

    chilipaprika: Danke für den Hinweis bezüglich der Dreimonatsfrist.
    Das würde bedeuten, dass – sofern ein Wechsel in den öffentlichen Dienst in NRW erfolgen sollte – eine Kündigung zum 30. April 2026 notwendig wäre, um zum Schuljahr 2026/27 starten zu können. or:

    Nein. Eine Kündigung zum 31. Juli.
    Eingegangen im April.



    In diesem Fall würde die Schulleitung wohl entsprechend über die Bezirksregierung informiert.Moderator:

    Der Dienstweg ist stets einzuhalten, auch bei der Entlassung aus dem Dienst. Also erfährt die Schulleitung es von dir.

  • chilipaprika: Du hast natürlich recht – mein Fehler in der schriftlichen Formulierung. Gemeint war: Eingang bis zum 30. April 2026, mit Kündigung zum 31. Juli 2026.

    Mal sehen, ob es noch weitere Anmerkungen gibt.

    Vielleicht hat ja jemand dieses Verfahren bereits durchlaufen und seinen Beamtenstatus aufgegeben und kann von seinen Erfahrungen berichten.

    Gute Nacht!

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