Rat gesucht: Versetzung bereut – Optionen als verbeamtete Lehrkraft?

  • Einheitlich. Es darf keine Schlechterstellung vorliegen... freiwillig bessere Konditionen dürften aber wohl auch selten bis gar nicht existent sein 😄


    edit: Stimmt bei genauerem Überlegen nicht ganz; bei der Kirche hätte es noch ein Jobrad und Zuschuss zum ÖPNV Ticket gegeben. Aber die normalen Besoldungsregelungen dürften überall gleich sein.

  • Danke dir für deine Nachricht. Das dürfte wohl stimmen – bessere Konditionen wird es vermutlich nicht geben.
    Ein Zuschuss für Jobrad oder das ÖPNV-Ticket ist aber natürlich auch nicht schlecht.

    Weißt du, welche Besoldungsregelung bzw. welchem „Tarif“ das in NRW konkret zugrunde liegt?
    Das müsste man doch eigentlich irgendwo als Tabelle o. Ä. im Netz finden.

    Beste Grüße

  • Die ganz normalen Besoldungstabellen. Ich hatte beim privaten Träger centgenau das gleiche raus, wie beim Land.

    Im Vertrag der Kirche, den ich nicht unterschrieben habe, wird auf die Festsetzung der Bezüge "nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Bestimmungen [...], die für vergleichbare Beamtinnen/Beamte des Landes NRW gelten" verwiesen. Plus Zuweisung in meine bestehende A-Besoldungsgruppe.

  • Im Vertrag der Kirche, den ich nicht unterschrieben habe, wird auf die Festsetzung der Bezüge "nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Bestimmungen [...], die für vergleichbare Beamtinnen/Beamte des Landes NRW gelten" verwiesen. Plus Zuweisung in meine bestehende A-Besoldungsgruppe.

    Besten Dank!
    Ich hätte nicht gedacht, dass trotz des Einsatzes im Ersatzschuldienst auf die Bezüge des Landes zurückgegriffen wird – interessant.

    Wie meinst du das genau, dass du den Vertrag der Kirche nicht unterschrieben hast?
    Galt dieser nicht als Arbeitsvertrag oder eher als Zusatzvereinbarung?
    Läuft der reguläre schulische Arbeitsvertrag in diesem Fall ebenfalls über die zuständige Bezirksregierung?

    Eine erholsame Nachtruhe.

  • Ich hab mich letztlich für eine andere Schule entschieden, daher nicht unterschrieben. Davor war ich bei einem anderen, nicht-kirchlichen privaten Träger. Als Planstelleninhaber hat man aber immer beamtengleiche Konditionen, egal ob der Träger die Kirche ist, eine Stiftung oder sonstwas.

  • Hallo in die Runde -
    ich möchte noch zwei Gedanken ergänzen, die mir nach meiner ersten Kontaktaufnahme und dem Abwarten auf ein mögliches persönliches Gespräch mit einem BK in kirchlicher Trägerschaft gekommen ist – und der hier im Forum ja auch schon vereinzelt angerissen wurde:

    Mich beschäftigt die Frage, inwiefern nach einer Kündigung aus dem staatlichen Beamtentum überhaupt jemals wieder ein Wechsel zurück in dieses System realistisch möglich ist.

    Ganz ehrlich: So wie ich die Entscheidungsebenen einschätze, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort große Begeisterung herrscht, wenn eine Lehrkraft freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und dann nach z.B. zwei Jahren sagt: „Ich würde jetzt gern wieder zurück in den Beamtenstatus.“
    Außer in Fällen wie einer Schulschließung (für die die Lehrkraft ja nichts kann) sehe ich wenig Argumente, die aus Sicht der Dienstherrn wirklich für eine erneute Verbeamtung sprechen würden.

    Mein Bauchgefühl sagt mir daher: Das dürfte eher schwierig sein – oder wie schätzt ihr das ein?

    Ein zweiter Punkt, der mir durch den Kopf geht: Wie realistisch bzw. formal überhaupt möglich ist ein Wechsel an eine Ersatzschule mitten im laufenden Schuljahr?
    Auch wenn Schulen keine „freie Wirtschaft“ sind, gibt es ja dennoch Kündigungsfristen und dienstrechtliche Regelungen.
    Oder ist dies die gleiche Handhabung wie bei Vertretungsstelle, welche abrupt für eine Planstelle aufgelöst werden können?

    Und für die staatliche Schule wäre ein plötzlicher, ungeplanter Wegfall einer Lehrkraft mitten im Schuljahr ja ebenfalls alles andere als günstig – sowohl organisatorisch als auch pädagogisch.

    Das sind Gedanken, die mir in den letzten Tagen so gekommen sind.
    Ich wäre sehr dankbar für Einschätzungen, Erfahrungen oder auch Korrekturen meiner Annahmen!

  • Ganz ehrlich: So wie ich die Entscheidungsebenen einschätze, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort große Begeisterung herrscht, wenn eine Lehrkraft freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und dann nach z.B. zwei Jahren sagt: „Ich würde jetzt gern wieder zurück in den Beamtenstatus.“
    Außer in Fällen wie einer Schulschließung (für die die Lehrkraft ja nichts kann) sehe ich wenig Argumente, die aus Sicht der Dienstherrn wirklich für eine erneute Verbeamtung sprechen würden.

    Mein Bauchgefühl sagt mir daher: Das dürfte eher schwierig sein – oder wie schätzt ihr das ein?

    Ich kenne einen Fall, da war es problemlos. Mangelfächer und Sek I. Da wurde jemand zweimal verbeamtet.
    Er hat sich aber wieder entlassen lassen, weil Teilzeit nicht möglich und er hat gesagt Teilzeit oder gar nicht - tja trotz Mangelfächern wurde auf die Lehrkraft verzichtet.


    Also ja - scheint möglich.
    Da du Mathematik hast - also ein Mangelfach (zumindest bei uns gerade am BK extremst), kann ich mir durchaus vorstellen, dass es Wege gibt.

  • Wieso möchtest du im laufenden Schuljahr raus? Ein sauberer Wechsel zum neuen Schuljahr wäre natürlich die schönere Variante. Ansonsten hilft nur, Entlassungsantrag zum Tag x stellen und abwarten, ob man dich mittendrin gehen lässt. Hier könnte ich mir vorstellen, dass das Land aber ggf. nicht mitspielt.


    Bei der anderen Frage denke ich, so lange Mangel besteht, wird ein Wechsel vermutlich immer möglich sein. Jedenfalls, solange du nicht an der Altersgrenze (ich meine 55 bei Wechseln?) kratzt.

  • Mich beschäftigt die Frage, inwiefern nach einer Kündigung aus dem staatlichen Beamtentum überhaupt jemals wieder ein Wechsel zurück in dieses System realistisch möglich ist.

    Ganz ehrlich: So wie ich die Entscheidungsebenen einschätze, kann ich mir schwer vorstellen, dass dort große Begeisterung herrscht, wenn eine Lehrkraft freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und dann nach z.B. zwei Jahren sagt: „Ich würde jetzt gern wieder zurück in den Beamtenstatus.“

    Die einzige Frage ist dabei, ob es einen Erlass gibt, der das sperrt. Meines Wissens nach ist das nicht der Fall. Du hast allerdings die Altersgrenze....

    Ansonsten interessiert sich in der Verwaltung keiner für deinen persönlichen/individuellen Fall. Das klingt jetzt vielleicht hart und ernüchtern. Du bist da eine durchlaufende Nummer. Es geht einzig und alleine darum, deinen Fall vorschriftenkonform abzuarbeiten.

    Diese Ebene verlässt du erst dann, wenn du der Bezirksregierung Ärger machst. (Beschwerden gegen dich sammeln, selbst mehrere Beschwerden schreiben, komische Krankengeschichten, mit Anwalt auftreten, klagen, ....solche Sachen)

  • Bei der anderen Frage denke ich, so lange Mangel besteht, wird ein Wechsel vermutlich immer möglich sein. Jedenfalls, solange du nicht an der Altersgrenze (ich meine 55 bei Wechseln?) kratzt.

    Auf welche Grenze beziehst du dich da?
    Es klingt nach PKV/GKV-Rückkehr-Grenze und nicht nach "Wiederverbeamtung" (sonst wäre ich gerade sowas von weg..)

Werbung