Ich würde mir so ein Teil in den Garten stellen lassen.
Bei der Außentemperatur von so einem Behälter könntest die Abwärme glatt zum Heizen der eigenen Wohnung nutzen.
Ich würde mir so ein Teil in den Garten stellen lassen.
Bei der Außentemperatur von so einem Behälter könntest die Abwärme glatt zum Heizen der eigenen Wohnung nutzen.
Wenn du für den Mindestlohn einen Vollzeitjob hast, bekommst du gerade mal etwa 2000 € brutto, hast aber wesentlich höhere Abzüge, also unter dem Strich auch nicht mehr. Davon müssen manche Menschen auch noch eine Familie ernähren.
Wobei ich gestern Abend im ZDF mal wieder mein Aha-Erlebnis hatte:
Spult in dem Video mal auf Minute 19:49 vor: https://www.zdf.de/dokumentation/…skampf-100.html
Konkret: Familie mit 5 Kindern, Mann macht nur einen Mini-Job, Frau kümmert sich ausschließlich um die Kinder und am Ende stehen dank Bürgergeld 3850,- € netto auf dem Konto. Da kann doch ein normalsterblicher Angestellter gar nicht gegen das Bürgergeld anarbeiten. Hubertus Heil lügt doch, wenn er alle für bescheuert erklärt, die unter solchen Bedingungen kündigen, um Bürgergeld einzustreichen.
2005 im Ref bekam ich 1052 brutto, netto 1009 €.
2010 im Ref bekam ich 1156,28 € brutto, netto nach Krankenkasse waren 848,- € übrig.
Zählt das Ref eigentlich für die Rente?
Ich bin wie gesagt nicht mehr so jung.
Wenn du nach dem Ref. in ein Beamtenverhältnis übernommen wirst, zählt es für die Pension. Wenn Du nicht übernommen wirst, wird die Zeit bei der Rentenversicherung nachversichert.
Nun meine Frage. Hat man im Ref Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld?
Auf Bürgergeld hast Du keinen Anspruch, weil Du nicht arbeitssuchend bist. Wohl aber hast Du Anspruch auf Wohngeld und auf Grundsicherung. Die Grundsicherung gibt es für Menschen die arbeiten oder eine Rente beziehen und deren Einkommen unter Bürgergeldniveau liegt. Da stockt die Grundsicherung dann auf das Bürgergeldniveau auf.
Klar ist das Bürgergeld geringer als Deine Anwärterbezüge, trotzdem dürfte der Bürgergeldempfänger dank diverser Vergünstigungen bei ÖPNV-Tickets etc. am Ende mehr Geld in der Tasche haben.
Also beantragen kannst Du erst einmal Wohngeld und Grundsicherung und dann mal gucken was dabei rumkommt.
Als ich meine Frau kennengelernt habe, war sie arm wie eine Kirchenmaus. Wir haben einfach mal auf gut Glück Wohngeld beantragt, sie wußte gar nicht das es so etwas gibt, und sie hat anschließend 60€ monatlich bekommen. Nach unserer Hochzeit hat sie dann doch den Arbeitgeber gewechselt, um nicht in die Altersarmut zu rutschen. Vorher hatte sie sich alleine das nicht getraut: „Was ist, wenn der neue Arbeitgeber mich in der Probezeit rauswirft?“
Mit meinem a14 Gehalt in der Rückhand war sie dann bereit das Risiko einzugehen.
Hast du dich denn mal informiert, wie viel Material und Energie in die Produktion eines einzelnen Windrads oder Solarpanels geht?
Grob geschätzt geht da soviel Energie rein, wie die Anlage in 2-3 Jahren wieder reinholt.
https://www.bazonline.ch/die-verheerende-bilanz-von-solarenergie-454156025225#
In Europa produzieren wir die Solarmodule aktuell wesentlich energieeffizienter als in China. Die hohen Strompreise zwingen unsere wenigen verbliebenen Hersteller dazu.
Klar werden wir noch lange im Winter auf fossile Energieträger angewiesen sein, aber jede kWh, für die wir kein Geld an Staaten wie Russland, Saudi Arabien und Co. überweisen müssen, macht uns stärker und diese Staaten schwächer.
Wie ich an anderer Stelle schon sagte sind die EE für uns auch eine Frage nationaler Souveränität.
Was passiert eigentlich wenn man innerhalb der 2 Jahre Aufschub nach dem Referendariat eine Verbeamtung auf Probe erhält?
Genau das. Ich war selber nach dem Ref. 1,5 Jahre arbeitslos, bis ich an einer anderen Schule untergekommen bin.
Wenige Monate nach dem Ref. bekam ich ein Schreiben vom Landesamt für Besoldung und Versorgung mit der Frage, ob ich immer noch eine Stelle als Beamter anstrebe oder nicht. Als ich bestätigte, daß ich die Verbeamtung anstrebe, wurde mir eine Frist von 2 Jahren nach Beendigung des Refs. eingeräumt, um in eine Beamtenposition zu kommen. Ansonsten würden mein Referendariat nachversichert.
Das Problem bei der Verweigerung einer Inbetriebnahme liegt an einer möglichen Überlastung des Netzes, falls im Gebiet bereits zu viele Anlagen installiert wurden. Die Ertüchtigung durch neue Kabel und Umspanntrafos kann Monate und Jahre dauern.
Bei uns schaffen die Netze aktuell noch die Leistung aufzunehmen. Das Problem sind wirklich die Handwerker. Wenn man ein Netzanschlussbrgehren (NAB) stellt, hat man nach positivem Bescheid 6 Monate Zeit die Anlage in Betrieb zu nehmen. Schafft man es nicht in diesen 6 Monaten ganz offiziell ans Netz zu gehen, erlischt das positiv beschiedene NAB und man muß ein neues NAB stellen, dann aber wieder mit dem Risiko eines negativen Bescheids, weil dann die Netze durch andere PV-Anlagen ausgelastet sein könnten.
Nicht falsch verstehen. Ich bin kein Feind von Photovoltaik u.ä. Ich habe selbst eine Anlage (wenn auch erstmal nur sehr klein zum rumspielen).
Ich finde leider den Universitätsvortrsg, den ich vor einigen Wochen als Video gesehen habe, nicht mehr wieder. Da ging es darum wie massiv wir Photovoltaik, Windkraftwerke etc. ausbauen müssen, um als Land autark zu werden. Äußerst interessant fand ich den Flächenverbrauch der Solarparks und das diese Flächen der Landwirtschaft eben nicht mehr zur Verfügung stehen. Fazit war, daß wir auf Solarparks komplett verzichten könnten, wenn nur 20% aller Dachflächen in der BRD wirklich mit Solarmodulen belegt wären. Der zusätzliche Flächenverbrauch wäre null.
Die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums gehen halt von einer Alleinverdienerrolle des Beamten aus, sie müssten eigentlich dringend modifiziert werden (dazu gibt es aber keinerlei politischen Ansatz, die erscheinen wie Naturgesetze)
Als ich als Lehrer nach dem Ref. angefangen habe, meinte mein damaliger Abteilungsleiter bei eher lustigen Gespräch in der Kaffeeküche: „Hr. Plattyplus, sein sie froh, daß sie als Single keine Haushälterin einstellen müssen, um den Job als Lehrer überhaupt antreten zu dürfen. Als ich angefangen habe, mußte Mann entweder verheiratet sein oder die besagte Haushälterin nachweisen, um sich voll und ganz dem Job widmen zu können. Zudem gab es noch die Residenzpflicht.“
Und ja, wenn der Gesetzgeber schon an Modifikationen denkt, müßte er nicht nur von der Alleinverdienerrolle abrücken sondern auch berücksichtigen, daß im bürgerlichen Recht Scheidungen zulässig sind. Wie geht er dann mit den Kindern um? Auch wenn es sicher allgemein nur anekdotische Evidenz hat, erlaube ich mir anzumerken, daß ich z.B. mit meiner Frau auch gleich zwei Kinder (aus ihrer ersten Ehe) geheiratet habe. Die stehen selbstverständlich nicht auf meiner Steuerkarte, so daß es hierfür keine Familienzulage gibt, obwohl die Kosten natürlich anfallen und nur zum Teil durch Unterhaltszahlungen gedeckt werden.
Um das im konkreten Fall noch zu steigern: Der Vater der Kinder ist selber Beamter, bekommt die Familienzulage inkl. Mietstufe. Die Kinder waren im vergangenen Jahr insg. fünf Nachmittage bei ihm. Dort übernachtet könnten sie gar nicht, da seine aktuelle Wohnung kein Kinderzimmer beinhaltet. Soviel zu dem Thema, daß ein Familienzuschlagbezieher immer eine große Wohnung benötigt, wofür die Mietstufe ja gedacht ist.
Moment Wolfgang Autenrieth,
ich rede nicht von einem Balkonkraftwerk sondern von einer "großen Anlage" bis 30kW peak.
Zumindest bei unserem Netzbetreiber ist es so, daß man Anlagen über 15kW peak vorab beantragen muß. Bei einem positiven Bescheid, also wenn das Netz diese zusätzliche Anlage verträgt, darf man die Anlage innerhalb von 6 Monaten aufbauen. Schafft man es nicht innerhalb von 6 Monaten ans Netz zu gehen, verfällt die Genehmigung.
Mit der Genehmigung dieser Voranfrage, also des (offiziell) Netzanschlußbegehrens (NAB) geht es dann an den Bau. Zwischenzeitlich sollte man auch die Anlage, sobald man weiß welchen Wechselrichter, welche Solarmodule und ggf. welche Pufferbatterie man genau haben will, beim Marktstammdatenregister als "in Planung" anmelden. Diese anmeldung ist wichtig, damit man die Bauteile MwSt. frei kaufen kann. Dafür wollen die Händler nämlich die SEExxxxxx-Nummer haben.
So, jetzt baut man den ganzen Kram auf bzw. läßt bauen.
Am Ende muß eine Elektrofachkraft dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) die offizielle Inbetriebnahme melden. Das kann man leider nicht selber machen. Nur ist es da sehr schwierig einen Elektrofachbetrieb zu finden, der das macht, wenn man nicht über ihn vorab das ganze Material eingekauft hat.
Mit dem offiziellen Inbetriebnahmeprotokoll mit Stempel wird die Anlage dann beim VNB in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister wird der Status von "in Planung" auf "in Betrieb" geändert. Das Marktstammdatenregister ist wichtig, damit man wenigstens ein paar Cent für den eingespeisten Strom bekommt und eine Nichtanmeldung ist zudem strafbar.
Meistens sind für solche Solaranlagen auch noch Anpassungen im Zählerschrank daheim notwendig, da die Solaranlage ja im Dauerbetrieb läuft. Hierfür muß üblicherweise am Zähler selber oder vorm Zähler gearbeitet werden, also in den Bereichen des Zählerschranks, die verplombt sind. Entsprechend benötigt man hierfür nicht irgendeinen Elektrofachbetrieb bzw. -meister sondern es muß eine Elektrofachbetrieb sein, der im Installationsverzeichnis des VNBs aufgelistet ist. Und hier kommt dann das gleiche Spiel: "Warum sollte der den Zählerschrank des Kunden umbauen, wenn er vorher beim Materialeinkauf nichts verdienen konnte?"
Kurzum: Ich würde mir wünschen, wenn die VNBs selber Prüfer hätten, die sie zur Inbetriebnahme vorbeischicken und wenn die dann feststellen, daß die Anlage in Ordnung ist, wird sie von ihnen in Betrieb gesetzt und eben nicht von irgendeinem Elektrofachbetrieb, der "sauer" ist, weil man bei ihm nicht das Material gekauft hat.
Nachtrag: Da köchelt schon etwas die Wut über das System in einem, wenn man selber Elektriker ausbildet, die Anlage aufbauen kann, aber es nachher an dem Stempel auf dem Inbetriebnahmeprotokoll droht zu scheitern.
Nun - ich habe mir gerade Angebote erstellen lassen. Die liegen zum Teil um 80% auseinander - für dieselbe Leistung KWPeak.
Das ist aktuell leider "normal". Wichtig ist, daß du einen Elektriker im Installateurverzeichnis deines lokalen Verteilnetzbetreibers hast, der dir am Ende den Stempel auf das Inbetriebnahmeformular setzt. Das ist meiner Meinung nach die größte Hürde.
Ansonsten bei Photovoltaik kann man viel selber machen, das ist keine Raketenwissenschaft. Die Bauteile sind ja so konfektioniert, dass sie einfach zu installieren sind.
Das Problem ist nicht das "Selber machen". Das Problem ist, daß man die Anlage am Ende beim Netzbetreiber anmelden muß und dafür braucht man einen Elektroinstallateur. Nur gibt es praktisch keine Elektroinstallateure, die "fremde" Anlagen anmelden.
"Sie wollten Geld sparen und haben die Anlage selber aufgebaut anstatt mir den Auftrag zu geben für den Bau? Dann sehen sie mal zu wer die Anlage bei ihrem Netzbetreiber anmeldet."
Ich habe über die Technologie, nicht über die Ausbreitung geschrieben.
Wenn man den Wirkungsgrad nicht einfach steigern kann, muß man halt über die schiere Masse auf den Ertrag kommen.
Auch Solarzellen sind nach dem aktuellen Wissenstand auch beinahe ausgereitzt.
Und wieviel Prozent der Dächer sind aktuell mit Solarzellen belegt? Bei mir im Dorf werden es mjrklich mehr Dächer, aber in den Städten sehe ich irgendwie praktisch kein einziges Dach, das mit Solarzellen vollflächig belegt ist.
Das Problem sind die Kosten für Montage und alles, was sonst noch so daran hängt. Deutschland ist ein Hochlohnland.
Aktuell sind das Problem nicht die Kosten sondern das Problem liegt schlicht darin genug Manpower (= Handwerker) zu bekommen, die das alles installieren. Und auf die, die technisch genug Ahnung haben, wartet die Hürde der Inbetriebnahme. Die Anlagen müssen ja beim Verteilnetzbetreiber (VNB) von einem Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des jeweiligen VNBs eingetragen ist, angemeldet werden. Man findet aber praktisch keinen Handwerker, der eine Anlage testet und dann die Anmeldung vornimmt. Wenn man die Anlage nicht von dem jeweiligen Handwerker aufbauen läßt und auch das vergleichsweise überteuerte Material bei ihm kauft, bekommt man die Anlage nicht angemeldet.
Wir haben im Kollegium in den letzten Wochen die Angebote, die diverse Kollegen für PV-Anlagen bekommen haben, verglichen mit den Preisen, die für exakt die gleichen Bauteile im Internet aufgerufen werden und sind zu der Erkenntnis gekommen, daß sehr viele Fachbetriebe allein beim Material ca. 10.000€ teurer sind als das, was man auf dem freien Markt bezahlen würde. Aber kauft man dort ein, bekommt man es am Ende eben nicht von einem Elektrofachbetrieb beim VNB angemeldet.
Punkt 1 stimmt nicht! Es gibt einen sehr üppig ausgestatteten Fond (24 Mrd.) namens KENFO, dessen Geld von den Betreibern und nicht der Regiereung stammt.
Und Du meinst, daß die Summe auch nur annähernd ausreichen wird, um das Zeug über Millionen Jahre zu lagern ohne das es mit dem Grundwasser in Berührung kommt?
Die Abschaltung war jedoch auch ein marktwirtschaftlicher Effekt des europäischen Strommarktes.
Atomstrom ist mit Abstand der teuerste Strom überhaupt, wenn man zwei Posten auf der Rechnung ehrlich mit einbeziehen würde:
Leider werden z.Z. beide Positionen vom Staat finanziert und nicht von den Konzernen.
Aber der verbeamtete Lehrer kann im Zweifel nur begrenzt entscheiden, wo er arbeiten möchte.
Der Arbeitsort ist für den Familienzuschlag in NRW nicht von Bedeutung. Es zählt der Wohnort des Beamten. Also Arbeitsort Duisburg und Wohnort Düsseldorf und du bekommst bei der Familienzulage die Stufe 6, obwohl Duisburg Stufe 3 hat.
Ihr könnt alle keine Kinder haben. Ansonsten würdet ihr niemals solche Vorschläge machen. Ihr könnt nie mit Kindern verreist sein, habt wohl nie eine Schülererstausstattung bezahlt, nie ein Kinderzimmer eingerichtet, niemals eine Skifreizeit finanziert oder eine Konfirmation ausgerichtet, geschweige denn eine Studentenbude gelöhnt.
Abgesehen von der Studentenbude ist es für alle die von Dir aufgezählten Kosten aber egal, ob man in einer Stadt mit Mietstufe 3 oder in einer mit Stufe 6 wohnt. Trotzdem bekommt die Familie mit 2 Kindern in der Stadt mit Mietstufe 6 zusätzlich 95.000€ überwiesen.
Ich fahre gerade Elterntaxi. Kind 1 geht zum Trompetenunterricht, kostet 69 Euro im Monat, Trompete 1200 Euro. Kind 2 geht zum Badminton. Kostet 8 Euro Vereinsbeitrag im Monat, Schläger inklusive Tasche war mit 150 Euro ein Schnäppchen, Hallenschuhe für 70 Euro ebenso.
Auch hier: Was ändert sich bei diesen Kosten zwischen Düsseldorf und Duisburg?
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