Übrigens an der Stelle auch der Hinweis, wenn man nicht genügend freiwillige Meldungen hat, bedient man sich gerne der Listen von öffentlich rechtlich Beschäftigten um die Posten zu füllen. Das gilt für den Wahlhelfer genauso wie für den Schöffen oder das Mitglied einer "Pflichtfeuerwehr".
Ja und? Klar können sie mich als Schöffen, Wahlhelfe oder sonstwas dienstverpflichten, aber dann müssen sie auch für die Folgekosten aufkommen. Da kann dann ein Tag als Schöffe auch mal bis zu 10.000€ Kosten zu Lasten der Staatskasse verursachen, wenn kurzfristig ein Urlaub auf Fiji und Samoa storniert werden will oder es darum geht mich und dazu die ganze Familie aus dem Urlaub am anderen Ende der Welt zurückzuholen.
Und nein, Skrupel solche Kosten dem Gericht in Rechnung zu stellen hätte ich absolut keine. Wenn sie schon die Termine so kurzfristig wie oben beschrieben herausgeben, eben mit nur 2 Wochen Vorlauf, dann müssen sie damit rechnen, daß ich da noch andere Dinge geplant habe.