1) Wenn dich die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wirklich interessiert, empfehle ich die Lektüre eines Urteils des Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2017 (Az. LVerfG 7/16).
Wir haben vor einigen Jahren vor dem Hintergrund, daß der Frauenanteil am Wahltag höher war als der Männeranteil, versucht einen Gleichstellungsbeauftragten zu wählen. Diese Wahl wurde nachträglich für ungültig erklärt eben genau mit dem Verweis darauf, daß Männer in NRW nicht zugelassen sind. Daher das Interesse.
Bei dem Urteil muß man bedenken, daß eben genau aus diesem Grund, also was ist bei Dienststellen/Betrieben mit höherem Frauenanteil, nicht einstimmig erfolgte.
(Wobei ich mich immer frage, warum er "Kreuz an der Wand und Kopftuch" in einem Atemzug nennt. Und nicht "Kreuz an der Wand und Kreuz am Hals".)
Weil das Kopftuch von der Sichtbarkeit her mindestens genauso präsent ist wie das Kreuz an der Wand, wohingegen ein Kreuz an einer Halskette üblicherweise verdeckt getragen wird.
Vielleicht wird meine Position nach dieser Lektüre hier verständlicher:
—> https://taz.de/Neue-Regeln-fuer-Beamtinnen/!5766123/
Merke: Richterinnen ist das Kopftuch verboten, weil dieses ein Anzeichen dafür ist an ihrer Objektivität zu zweifeln. Es geht mir bei der Frage des Kopftuchs auch eher weniger um die Religion an sich als viel mehr um die Politik, die im Namen dieser Religion gemacht wird und die bis weit in die deutsche Innenpolitik hineingetragen wird. Ich denke da nur an die Wahlkampfauftritte Erdogans in Deutschland, oder, um es ganz drastisch zu formulieren, um den Terror, der im Namen des Islam weltweit verbreitet wird.
—> https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/isla…akten_node.html