Beiträge von plattyplus

    Ausnahmen? Im Fernsehen kam gerade, daß Malta nur die Impfstoffe anerkennt, die auch auf Malta verimpft wurden. Der bei uns in Deutschland so beschworene Cocktail aus Erstimpfung Astra Zeneca und Zweitimpfung Biontech oder Moderna wird dort nicht anerkannt. Diese Leute sind einfach ungeimpft.


    Also warum sollte man für Grenzpendler eine Ausnahme machen?


    Und ich möchte mal sehen, wenn der Chef die ganz strammen SVPler beruflich ins Ausland schickt, sie dort aber mangels Impfung nicht einreisen können. :aufgepasst:

    @Antimon: Das würde ja im Umkehrschluß heißen, daß ihr, wenn ihr eine neue Schulleitung bekommt, immer sehr junge Kollegen vor die Nase gesetzt bekommt? Ich stelle mir das irgendwie schrecklich vor, wüßte ich, daß es für mich keine Zeit nach der jetzigen Schulleitung mehr gibt, weil die bis zu meiner Pensionierung im Amt bleiben wird.


    Also wenn jemand mit 40 schon Schulleiter ist, schreckt das hier eher ab. Der könnte ja noch große Pläne haben, die ganze Schule umbauen wollen, schließlich aht er dafür noch 25 Jahre Zeit, und uns ins Chaos stürzen mit seinen Ideen, die wir dann ausbaden müssen.

    Moin,


    jetzt kommt die Corona Impfpflicht durch die Hintertür doch und unsere Politiker in Berlin können gar nichts dagegen machen mit ihrem Ethikrat und dem ganzen Lamentieren.:pirat:


    Malta läßt nur noch Geimpfte einreisen!
    --> https://www.spiegel.de/ausland…2c-49f6-8b4b-621d3e62130f


    Würde Spanien nachziehen und die Impfungen bei der Einreise am Flughafen von Palma de Mallorca kontrollieren, das Thema hätte sich ganz schnell erledigt und wir hätten eine Impfquote von 90%. :victory:

    Kann man sich irgendwo bei der Regierung von Malta für den Schritt bedanken?

    Im Baselland ist es so geregelt, dass man beim Wechsel in die Schulleitung zwar in eine bessere Lohnklasse aufsteigt, in dieser aber wieder in der kleinsten Erfahrungsstufe beginnt, man hat ja formal eben keine Erfahrung in der Funktion als Schulleitung.

    Wird man dann ggf. auch vom Gehalt zurückgestuft, die erste Erfahrungsstufe in der höheren Lohnklasse schlechter entlohnt wird als die letzte Erfahrungsstufe in der niedrigeren Lohnklasse?


    Ich habe festgestellt, daß bei uns vorwiegend Kollegen im Alter von ca. 60 den Posten des Schulleiters übernehmen. Bei uns in Deutschland ist es aber auch so geregelt, daß sich die Beamten-Pension nach der Besoldung der letzten drei Dienstjahre richtet. Da macht es Sinn sich den Posten am Ende der Karriere noch für genau drei Jahre anzutun, um bei der Pension maximal davon zu profitieren. Eine Rückstufung bei den Erfahrungsstufen gibt es nicht.


    im Kreise der KuK heißt es immer: "Wenn wir zwei oder drei Kandidaten zur auswahl bekommen, nehmen wir immer den Ältesten. Haben wir da eine Fehlentscheidung getroffen und nachher einen Schulleiter, der im Rahmen seiner Selbstverwirklichung (Schulprojekte, Auszeichnungen, ...) uns allen Mehrarbeit aufhalst, sind wir ihn wenigstens schnell wieder los, weil er in Pension geht."

    Viele stöhnen doch so schon über die Belastung.

    Also ich habe damals über zwei Dinge wirklich gestöhnt:

    1. Wenn einem der Ausbildungslehrer 5 Minuten der der Stunde erst sagt welches Thema man gleich unterrichten soll. Die Methode habe ich zwar damals unmöglich gefunden von wegen Unterrichtsplanung, Ausarbeitung von Schülermaterial usw., aber rückblickend muß ich sagen, daß es genau die richtige Methode war. So lernt man schwimmen und man lernt auch unser Spezialgebiet: "Sicherstes Auftreten bei totaler Ahnungslosigkeit." :pfeifen:
    2. Mehrere Unterrichtsbesuche an einem Tag. Also wenn ich z.B. für die 2. Stunde das Seminar eingeladen und die Termine auch im Sekretariat bekanntgegeben hatte, hatte ich 2 Tage später eine schriftliche Ankündigung der Schulleitung im Fach: "In der 2. Stunde habe ich keine Zeit, ich komme dann am gleichen Tag in die 5. Stunde in ihren BDU. Den Unterrichtsentwurf für diese Stunde hätte ich gerne mindestens 24 Stunden vorab." So einen Doppelschlag hatte ich mehrfach im Referendariat. Aber hey, da schockt am Ende die UPP auch nicht mehr. :teufel:

    Zusammengefaßt: Was uns nicht umbringt, bereitet uns aufs Leben vor. :pirat:

    Ach ja, ich fand einige KuK an meiner Ausbildungsschule etwas daneben, als sie mir Sozialschmarotzertum vorgeworfen haben, weil ich bei einer Diskussion mal gesagt habe, daß ich auch gerne einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung hätte.

    Ich weiss wirklich nicht, was ich da machen würde.

    Ich würde mir diese moralische Frage so nähern:

    1. Was würde ich für mich selber entscheiden? --> Impfung
    2. Warum soll ich meinen Kindern etwas vorenthalten, was ich selber haben will?

    So komme ich dann recht schnell zu dem Entschluß, daß ich meine Kinder impfen lassen würde, hätte ich welche. Neben der reinen Frage der Corona-Erkrankung kommt ja auch noch die psychologische Komponente hinzu, wenn die Kinder sehen, was die Geimpften dürfen und sie als Nicht-Geimpfte nicht. So hatten wir im Kollegium kurz vor den Ferien z.B. die Frage: "Wir wollen in ein Hochinzidenzgebiet verreisen, wir (Eltern) sind geimpft und unsere Kinder nicht. Und jetzt?"


    Außerdem empfinde ich es persönlich als äußerst unbefriedigend, um mich mal höflich auszudrücken, abzuwarten bis man dann doch eine Krankheit bekommt. In dem Zusammenhang muß ich an meine Kindheit zurückdenken. Ich hatte damals ein Muttermal auf dem Rücken und der Hautarzt war sich nicht sicher, ob es bösartig (=Hautkrebs) ist oder nicht. Ich mußte alle paar Monate zum Hautarzt und das Muttermal wurde fotografiert, um zu kontrollieren, ob es sich verändert hatte oder nicht. Alle paar Monate schwebte da das Damokles-Schwert üeber meinem Kopf: "Und was ist, wenn es jetzt doch Krebs ist? Dann hast Du über Jahre zugewartet und es dadurch immer noch schlimmer gemacht, ggf. durch die Warterei unheilbar."


    Als ich dann wegen einer anderen Geschichte im Krankenhaus auf den OP-Tisch mußte, haben mein Eltern Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, daß das Ding dann gleich mit rausgeschnitten wird, wenn ich schon mit Vollnarkose auf dem Tisch liege. Auch wenn der Befund am Ende war "nicht bösartig", so war es psychologisch doch eine gewaltige Entlastung das Problem loszusein. Bei der Corona-Impfung von Kindern sehe ich es ähnlich. Besser jetzt (aktiv) impfen als (passiv) sich in das dann unausweichliche Schicksal ergeben.


    Kurzum: Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat schon verloren.

    ... wenn ich mitm Motorrad vorm Zebrastreifen stehe, beide Füße auf den Fußrasten stehen lasse, dabei trotzdem nicht umkippe und mich wundere, warum mich alle anstarren. :rotwerd:


    Oder anders: Drei Ortschaften weiter ist bei mir schon Niedersachsen und dort haben die Sommerferien ja noch nicht begonnen. Ich komme an einer Grundshcule entlang, 30er Zone und vor mir ist ein Zebrastreifen. Ein Polizist macht mit den Dritt- oder Viertklässlern gerade Verkehrserziehung. Ich halte also mitm Motrrad vorm Zebrastreifen an, weil da einer der Knirpse rüber will. Der Knirps starrt mich beim Überqueren des Zebrastreifens an und stolpert dabei über die eigenen Füße. Daraufhin starrt mich der Polizist an.


    Erst als der Knirps wieder aufgestanden ist, merkte ich was los war. Ich stand vorm Zebrastrreifen und hatte in bester Motorrad-Trial Manier meine Füße beide auf den Fußrasten anstatt am Boden. Die Kreiselkräfte des im Leerlauf drehenden Motors haben gereicht, um die Fuhre zu stabilisieren im Stand. Hab echt nicht dran gedacht einen Fuß runterzunehmen. Das ging einfach so.


    Ob der Knirps sich jetzt überlegt, wie er das mit seinem Fahrrad auch hinbekommt? :pirat:

    Der Dienstherr bekommt bei OBAS aber 3x soviel Unterricht, der erteilt wird. Das kann (nicht muss) man durchaus auch mit dem dreifachen Gehalt vergüten.

    Dann gebt dem Refi doch auch mehr Unterricht und dafür dann mehr Geld. Wenn der Refi nebenbei kellnern muß, um sich das Referendariat am anderen Ende des Bundeslands inkl. Zweitwohnsitz überhaupt leisten zu können, kann er ebensogut mehr Unterricht geben und so sein Einkommen verbessern.

    Es geht darum, die Stelle jetzt zu besetzen, dabei kommt die Referendarsanfängerin nicht in Frage. In zwei Jahren wird die Stelle gar nicht ausgeschrieben.

    Und was unterscheidet den Bedarfsdeckenden Unterricht (BDU), den der Refi alleine hält, von dem Unterricht, den der Quereinsteiger in seinem Vorbereitungsdienst hält? Genau, gar nichts! Entsprechend könnte man, so politisch gewollt, die Stelle auch jetzt gleich mit dem Refi besetzen. Der hat wenigstens in seinem Studium schon etwas von Pädagogik gehört.


    Also ist der Refi schlechter gestellt als der Queri, weil Letzterer die Stelle ja schon sicher hat, auch wenn es im Sinne der Eignung am Ende gerade so eben für eine Note 4,0 reicht.

    Susannea
    Ich denke SwinginPhone spielt darauf an, daß der Quereinsteiger sich ja vor zwei Jahren gegen die damals fertigen Referendare mit 2. Staatsexamen in der Tasche durchsetzen mußte.


    Wenn beide gleichzeitig anfangen, mit dem Referendariat/Vorbereitungsdienst, hat der originäre Referendar jedenfalls immer die A****-Karte gezogen, weil der Quereinsteiger die Stelle ja schon hat.

    Auch ist es interessant, wenn sich die Bewerberzahlen drastisch ändern. Vor 2 Jahren noch Mangel, heute Überfluß.

    Wie Du es aber auch bei dem zweiten Fall schilderst, ist es für die Schulleitung problemlos möglich, den Seiteneinsteiger mal eben abzusägen, indem er ihm eine 5 im Gutachten gibt.

    Wir haben ihn klassisch abgemahnt. Wiederholt nicht pünktllich zur Arbeit zu erscheinen (und ich rede jetzt nicht von 2 Minuten sondern von wesentlich mehr) ist ja dem Arbeitnehmer anzulasten. Über irgendwelche Gutachten ging es da gar nicht.


    Die Vergütung ist auch nicht vergleichbar, da der Seiteneinsteiger direkt 18...21 Stunden eigenständig unterrichten muss.

    Und du meinst, daß ein Referendar wesentlich weniger macht? Nur mal zur Info: Der Referendar wird alles tun, um eine gute Bewertung zu bekommen. Schließlich muß er sich damit nachher noch bewerben und da zählt die Ordnungszahl. Dies schließt freiwillige Mehrarbeit, die natürlich nicht dem Seminar gemeldet wird, ausdrücklich mit ein. So habe ich es jedenfalls kennengelernt, ich hatte damals auch immer zwei Einsatzpläne, einen tatsächlichen und einen fürs Seminar und die dortige Personalakte.


    In meiner damaligen Ausbildungsschule war der Grundtenor aber auch: "Die Referendare sollen froh sein, daß wir sie überhaupt ins Lehrerzimmer lassen. Eigentlich müßten wir für sie einen Tisch auf den Flur/neben den Kopierer stellen."

    Da gibt es aber schon so manche Tricks bei der Stellenausschreibung in NRW:

    • Man schreibt die Stelle nur mit einer Bewerbungsfrist von 24 Stunden aus und hofft, daß es gerade genau an dem einen Tag nur wenige Kandidaten sehen.
    • Man schreibt neben der Fächerkombi noch diverse Nebenbedingungen mit rein, die praktisch nur der eine Quereinsteiger, den man sich vorher schon ausgeguckt hat, erfüllen kann. Die Stellenausschreibung wird also auf den einen bereits gefundenen Wunschbewerber angepaßt.

    aber das Verfahren ist nicht unfair

    Ich empfinde selbst nach Deinen ausführlichen Erklärungen das Verfahren an einer entscheidenden Stelle extrem unfair: Der Referendar investiert zu erst einmal 8 Jahre seines Lebens in die Ausbildung und muß sich dann erst in einem Bewerbungsverfahren durchsetzen. Dabei reicht ihm dann auch nicht die Note 4,0 sondern mitunter muß es in manchen Fächern und Schulformen schon eine 1,x sein. Schafft er das nicht, hat er 8 Jahre seines Lebens inkl. des entsprechenden Einkommens und der Einzahlungen in die Rentenversicherung verloren.

    Der Quereinsteiger hat dieses Risiko nicht. Wenn er nicht besteht, kann er sich sofort ein anderes Aufgabengebiet suchen.


    Ich bleibe dabei: Wer heute Lehrer werden will, sollte von vornherein den Weg des Quereinstiegs wählen und nicht auf Lehramt und Referendariat setzen. Er hat von Beginn an ein höheres Einkommen und reduziert entscheidend sein Risiko.


    Die oben genannten 8 Jahre setzen sich wie folgt zusammen:

    • 3 Jahre Bachelor-Studium (6 Semester)
    • 2 Jahre Master of Education (4 Semester)
    • 1 Jahr Industriepraktikum (Vorschrift in NRW fürs Berufskolleg, Sek 2b)
    • 0,5 Jahre Schulpraktikum (= unbezahltes Referendariat)
    • 1,5 Jahre Referendariat


    und damit hätten sie als Anwärter mehr als mit E10 Stufe 1

    In NRW bekommen die Quereinsteiger in der pädagogischen Vorbereitung E12. Der Referendar muß da sein Schulpraktikum machen und bekommt gar nichts. Anschließend bekommt der Quereinsteiger E13 und der Referendar Anwärterbezüge für a13. Am Ende hat der Quereinsteiger monatlich gut das Doppelte Nettogehalt des Referendars.

    Bei mir war es als Referendar, der quer durch ganz NRW geschickt wurde, damals so extrem, daß ich noch einen Nebenjob hatte, um mir das Referendariat inkl. Zweitwohnsitz überhaupt leisten zu können, was bei dem dortigen Kollegium auf völliges Unverständnis stieß.

    Länger als zwei Wochen ist niemand dieser Personen in den Ferien in der Schule

    Und wer ist dann der Gekniffene, der mitten in den Sommerferien das Telefon bewachen muß und deshalb 2 Wochen am Anfang und 2 Wochen am Ende frei hat? Einen Australien-Urlaub kann man bei der Urlaubsplanung als Abteilungsleiter jedenfalls vergessen. Dein SL sucht sich mit "Ich bin die erste und die letzte Woche da" ja das Schokoladenstück raus. In der letzten Woche müssen eh alle da sein und wenn er ansonsten nur die erste Woche an der Schule ist, bleiben ihm zumindest 4 Wochen Urlaub am Stück.


    Nachtrag: Oder man macht es wie der Schulleiter zu meinen Schülerzeiten vor 25 Jahren: Man legt als Schulleiter selber ein Sabbatjahr ein. :pirat:

    Ja klar, aber der Referendar hat ja praktisch keine andere Möglichkeit, er muß sich mit dem Risiko abfinden. Mit dem 1. Staatsexamen sind die Chancen in der Privatwirtschaft eher nicht so gut im Vgl. zum Dipl., Master, ...


    Daher ja auch mein Einwand oben: Studiert gar nicht erst auf Lehramt, ihr seid damit am Ende nur Bewerber zweiter Klasse. Studiert etwas Anderes und macht den Quereinstieg, ihr fahrt damit wesentlich besser.


    Wir hatten vor einigen Jahren an meiner jetzigen Schule auch einen 4er Kandidaten als Quereinsteiger. Zumindest war dies schon in den ersten Monaten des Vorbereitungsdienstes absehbar. Den sind wir auch nur über seine mangelnde Arbeitsmoral (regelmäßiges Zuspätkommen zum Unterricht) wieder losgeworden. Ansonsten hätte er nach dem Vorbereitungsdienst die Planstelle auf Lebenszeit sicher gehabt.

    Das ist schockierend. Wo bleibt da die "Bestenauslese"?

    Es hieß damals von Seiten der Schulleitung ganz einfach: "Wir sind vertraglich gebunden. Der Quereinsteiger hat einen Vertrag mit Übernahmegarantie bei Bestehen an seinem 1. Tag des Vorbereitungsdienstes bei uns unterschrieben. Den müssen wir als Arbeitgeber jetzt, 2 Jahre später, erfüllen. Ein Referendar hat keine Übernahmegarantie."

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