Beiträge von plattyplus

    Maylin85

    Das muß ich leider bestätigen. Die Inklusion von körperlich behinderten Schülern ist kein Problem. Aber bei geistigen Behinderungen sind auch meine Erfahrungen eher derart, daß entweder die anderen Schüler massiv darunter leiden und/oder ich die Hände voll damit zutun habe den Inklusionsschüler vor einem unbeabsichtigten Selbstmord zu bewahren, weil er sich nicht an die Sicherheitsanweisungen hält.

    Ok, also bewirbt man sich in einem solchen Fall auf sämtliche a14 bzw. a15 Stellen? Für die Bewerbung muß man doch eine einschlägige Lehrprobe abgeben? Oder reicht da irgendeine Lehrprobe?

    Also kann man eine Grundschule eine Lehrprobe für die Bewerbung auf eine a15-Stelle machen?

    Wenn man sich auf alle möglichen Stellen bewirbt, wie häufig muß man dann solche Lehrproben machen? Für jede Stellenausschreibung neu oder maximal eine Lehrprobe pro Monat?

    Ist ein a13z Schulleiter überhaupt befugt eine a15 Lehrprobe zu begutachten?

    Freut sich ein GS-SChulleiter darüber, wenn er für einen Kollegen immer und immer wieder Gutachten schreiben darf?

    Die entsprechenden Stellen werden ohnehin landesweit öffentlich ausgeschrieben und die Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Lehrbefähigung

    Rein formal sicher richtig, aber in der Realität werden solche Stellen passend auf einzelne Personen ausgeschrieben. Guck Dir mal an wie detailiert die Stellenausschreibungen verfaßt werden. Ich denke z.B. daran, daß es im Berufsschulebereich eine bestehende langjährige Zusammenarbeit mit einer ganz bestimmten Prüfungskammer einer bestimmten IHK geben muß. Da ist klar, daß die Stelle paßgenau auf einen gewünschten Kandidaten ausgeschrieben ist.

    pepe

    Drum ja: Sofort einen Versetzungsantrag an eine Drittschule stellen, an der man den beabsichtigten Karriereweg durchlaufen kann.

    Wenn man jetzt ganz gehässig ist, müßte man den Dienst an der Grundschule noch richtig schlecht machen, damit die aktuelle Einsatzschule bloß nicht auf die Idee kommt jemanden bei so einer Versetzung dann noch für unabkömmlich zu erklären. Stattdessen muß die Grundschule froh sein den abgeordneten Kollegen wieder loszuwerden, damit man sein persönliches Fortkommen sichern kann.

    Mal eine ganz anderer Ansatz: Könnte man eine solche Abordnung mit anschließender Versetzung nicht allein schon deswegen ablehnen, weil einem damit der spätere Karriereweg verbaut wird? Als Sek2-Kollege an einem Gymnasium, BK oder WBK steht einem ja der Weg über a14 und a15 bis a16 offen. Wird man jetzt an eine Grundschule oder Sek 1 Schule abgeordnet, wird einem damit der Karriereweg mal gleich komplett verbaut.

    Oder kann man als Abgeordneter Sek2-Pauker an einer Grundschule auch noch als Abteilungsleiter a15 erreichen, während der Rektor nur a13z bekommt?

    Nachtrag: Wäre nicht allein schon aus dem Grund bei einer entsprechenden Abordnung ein sofortiger Versetzungsantrag an eine Drittschule zwingend angebracht?

    Das ist auch eine in jeder Hinsicht unhaltbare Situation. Solche Schüler (ja, es sind mehrheitlich Jungen) gibt es tatsächlich. An einer Förderschule ESE ist ihr Verhalten übrigens nicht weniger problematisch.

    Die Förderschule kann aber ganz anders darauf reagieren. Ich kenne privat einen Kollegen, der an einer Förderschule speziell für solche Schüler arbeitet. Er hat 4 bis maximal 6 Schüler in der Klasse und geht immer mit zwei Bodyguards in den Unterricht. Einer dieser Helfer ist dafür da den Lehrer zu schützen und der zweite hat die Aufgabe Schüler, die im Unterricht abdrehen, zum Anti-Aggressionstraining zu bringen.

    Der Unterricht findet dort auch im Internatsbetrieb statt. Besagter Kollege sagt dazu immer nur: „Wir brauchen keine Gitterstäbe, wir haben sehr gutes Panzerglas!“

    Ich selber könnte mir jedenfalls eher vorstellen Azubis im Justizvollzug zu unterrichten als solche Förderschüler.

    Habe ich auch. Ich hätte sich auch beim Unterricht mit Kindern mit Förderbedarf.


    Irritierend an deiner Aussage finde ich nur, dass sich scheinbar der Unterricht mit Kindern mit Förderbedarf negativ auf deinen Spaß an der Arbeit auswirkt.

    Ich würde wohl auch mit so ziemlich allen Förderbedarfen klarkommen außer mit emotionalem und sozialem Förderbedarf. Da sehe ich mich eher in der Rolle, daß ich die übrigen Schüler vor diesen Personen zu schützen habe.

    Täglich drei Stunden Autofahren dagegen nicht.

    Sag das nicht. Was die Strecke angeht, bin ich bei uns zwar Spitzenreiter, was die Fahrzeit angeht, kann ich mit manchen Kollegen und mit der Schulleitung jedoch nicht mithalten. Die sind mangels freier Autobahn länger unterwegs.

    Das ist halt das Los, wenn man, wie in NRW, über einhundert Fakulten im berufsbildenden Bereich hat. Da ist der Arbeitsmarkt immer sehr klein und die Strecken werden weit. Niedersachsen hingegen kommt mit wesentlich weniger Fakulten aus. Jedoch kann ich mich nicht in dem anderen Bundesland bewerben, weil es dort meine Fächer so gar nicht gibt.

    Jemand anders ist hier dreimal wöchentlich 70 km hin und wieder zurück gefahren, um seiner Sportmannschaft treu zu bleiben, und hat das irgendwann eingestellt. Von Kollegen, die im Unterricht eingeschlafen sind, habe ich allerdings nie auch nur gehört.

    Bei mir geht es bei der Strecke aber nicht um eine Sportmannschaft, die ich dann sausen lassen würde. Bei mir würde so ein Umzug bedeuten, daß ich dann mein Familienleben an den Nagel hängen müßte und ich bin in keinster Weise dazu bereit für meinen Brötchengeber Frau und Kindern „lebt wohl“ zu sagen, um in die Nähe der Schule umzuziehen!

    An meiner Schule kenne ich nur einen weiteren Kollegen, der zugibt, daß er aufgrund der Dienstzeiten schon einmal im Unterricht eingepennt ist. In meiner eigenen Schülerzeit bin ich allerdings auch schon Zeuge geworden wie ein Pauker auf dem Pult zusammengesunken ist.

    Wie ist das eigentlich, wenn man A14 ist? Soll man dann spontan die Förderschule leiten?

    Da kommt mir gleich die nächste Frage:

    A14-Stellen werden ja zumeist gezielt für einzelne Bewerber ausgeschrieben. Man denke nur an die vielen kleinen Details, die der Bewerber erfüllen soll und die in den Stellenausschreibungen auftauchen. Wie soll man je in so eine Position kommen, wenn man dank Abordnung immer wieder an eine andere Schule geschickt wird.

    Also sind Abordnungen generell nicht allein deswegen schon eine Strafexpedition, weil man nie bzw. erst sehr viel später in eine Position kommt, daß für einen selber eine entsprechende Beförderungsstelle ausgeschrieben wird?

    Das Problem ist wie so häufig die Politik. Dort werden keine Sachentscheidungen, die diesen Namen verdienen, mehr getroffen sondern primär politische Entscheidungen - diese dienen letztlich immer dem Nähren der eigenen (verzerrten) Wahrnehmung hinsichtlich der Chancen bei der nächsten Landtagswahl.

    Leider wahr. Nur kenne ich leider niemanden in der Politik, der mal ganz klar sagt: "Wir brauchen keine neuen Lehrmethoden und keine Inklusion, wir brauchen Lehrer!" ... und dann alle Universitäten anweist ihre Ausbildungskapazitäten zu verdoppeln.

    Sind das zu dicke Bretter, als das die Politik auch nur die TRaute hätte diese zu bohren?

    Was aber nicht geht - und deswegen schreibe ich gerade im Mod-Modus -, ist die Wortwahl in einigen Beiträgen.

    [...]

    b) "Strafe " als Bezeichnung für die Abordnung an die Förderschule - inkl. der damit verbundenen Hintergedanken, warum es eine "Strafe" sein könnte.

    Also ich würde so etwas auch als Strafe empfinden. Die Strafe hat in erster Linie aber damit zutun, daß es mich getroffen hat und nicht irgendeinen meiner Kollegen. Da bastele ich mir dann in meinem Kopf eine Rangordnung aller Kollegen meiner Schule zusammen, garniert mit ihrer Wertigkeit für die Schule. In dieser Rangordnung muß ich auf der untersten Stufe stehen, denn sonst wäre ich nicht derjenige, der diese Strafexpedition a la "Pilzesammeln im Galliergebiet" (frei nach Asterix) antreten muß. Sonst hätten sie einen anderen Kollegen auf diese Strafexpedition geschickt.

    Ich habe selber gegen meinen Willen eine mehrjährige Teilabordnung mitgemacht. So richtig als Strafe habe ich es dann empfunden, daß alle Kollegen an meiner Stammschule sich "schöne Ferien" gewünscht haben, ich aber nicht Urlaub machen konnte, weil ich an einem Tag mitten in der Ferienwoche an einer zweiten Schule Dienst schieben mußte, da diese Schule andere Ferientermine hatte.

    Als wenig später mein Kollege dran war mit der Strafexpedition hat er genau das Richtige getan und bereits bei seinem ersten Eintreffen an der Zweitschule gefragt, wo er denn hier einen Versetzungsantrag einreichen könne, um an eine dritte Schule zu kommen, an der seine Arbeit wertgeschätzt wird.

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