Beiträge von plattyplus

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    Wir sind angehalten Atteste nur drei Schultage nach dem ersten Fehltag zu akzeptieren, aber gelebte Praxis ist „eine Woche“.

    Sehr viele Schüler kommen damit nicht klar, daß die Frist ab dem ersten Fehltag beginnt zu laufen und nicht erst ab dem ersten Tag, an dem sie wieder in der Schule sind. Um der Frist zu genügen reicht es, wenn die Schüler ein Foto des Attests via Teams oder Dienst-eMail an uns schicken. Das Originaldokument kann nach der Gesundung in der Schule nachgereicht werden.

    Das mit dem „deutlich schneller“ ist so eine Sache. Die Fehlzeiten müssen halt gemäß §53 Schulgesetz angemahnt werden. Die Postlaufzeit beträgt da im übelsten Fall bis zu zwei Wochen, weil die Post erst gesammelt zur Frankiermaschine in die Kreisverwaltung geschickt wird. Danach muß der Schüler noch die Möglichkeit haben sich zu bessern. Also bis man da das komplette Verfahren bis zur Teilkonferenz durch hat, vergehen mindestens 12 Schulwochen.

    Karl-Dieter

    Was ist daran knackig? Ich habe aufgrund von §47 Schulgesetz NRW einen Schüler noch am letzten Schultag nach der Zeugnisausgabe ausgeschult. §47 besagt, daß ein Schüler ohne Abmahnung direkt zu entlassen ist, wenn er mehr als 20 Unterrichtstage ununterbrochen unentschuldigt gefehlt hat.

    Am Mittwoch, also zwei Tage vorher, hatte ich ihn noch am Telefon, um ihm mitzuteilen, daß er trotz Liebeskummer zumindest einmal für 45 Minuten physisch in den Unterricht kommen muß, um dem §47 zu entgehen und sich erst einmal in die Sommerferien zu retten.

    Als er dann antwortete, daß er sich dazu nicht in der Lage sieht, die Noten doch ausreichend wären und wir ihm doch bitte das Versetzungszeugnis zuschicken sollten, war für mich die Lage klar.

    Am letzten Schultag hatte er die 20 Tage voll und der Verwaltungsakt nahm seinen Gang. Also besonders „knackig“ empfinde ich das nicht sondern einfach nur konsequent.

    Ist ja auch allerhand, dass man erst ne Wohnwand abholt und sie dann in den Wald wirft. Hääää …

    Na, sie werden wohl noch eine schönere oder besser ins Wohnzimmer passende Wohnwand gefunden haben und dann mußte die andere Wand halt "günstig" weg. Bei uns kostet die Entsorgung von Spanplatten/Möbeln beim Entsorger 50€/Tonne.

    mit der Begründung, dass man sehen kann, dass es das Original und keine Kopie ist

    Als ob ein Farb-Laserdrucker nicht auch blau drucken kann. :pirat:

    Aus genau dem gleichen Grund hatte ich auch schon einmal angeregt, daß wir die Zeugnisse nicht mit einem einfachen Stempel siegeln sollten sondern mit einer Prägezange. Dann wäre das Siegel ein 3D-Abdruck im Papier, der sich wirklich nicht kopieren läßt.

    Ja, die Kosten der Untersuchung muss man selbst tragen, da man diese für die erfolgreiche Bewerbung um den Refplatz oder eben ggf. die Planstelle benötigt.

    Also bei mir in NRW hat der Dienstherr die komplette Amtsärztliche Untersuchung bezahlt. Sie fand ja auch im Kreis-Gesundheitsamt statt und war der Musterung im Kreiswehrersatzamt nicht unähnlich. Das war damals nur etwas komplizierter, weil die Amtsärztin mich noch zu diversen Fachärzten geschickt hat, um Gutachten einzuholen, also Belastungs-EKG, Augenarzt, ...

    Die Fachärzte haben mich zwar schief angeguckt, als ich mich vorgestelt habe: "Schönen guten Tag, das Gesundheitsamt schickt mich...", aber gezahlt habe ich da nie etwas.

    Ich war damals nur etwas angefressen, weil eine andere angehende Beamtin nach 30 Minuten mit der Untersuchung durch war und sich bei mir die ganze Sache über 2 Wochen hinzog dank der ganzen externen Gutachten.

    Letzte Worte der Amtsärztin: "Wer bei mir besteht, bekommt die Verbeamtung, wer es nicht schafft, wird angestellt nach TV-L."

    Das habe ich hier in meinem Stadtteil zum Glück noch nicht so erlebt.

    Ich stelle bei mir nichts mehr "zu verschenken" an die Straße. Mein Nachbar hat damit richtig Schiffbruch erlitten, weil seine Klamotten, konkret ging es um eine Wohnzimmerschrankwand, einige Tage nachdem sie sich jemand geholt hatte, im nahegelegenen Wald als wilder Müll wieder aufgetaucht sind. Auf einem Wandschrank stand hinten noch ein Aufkleber mit seiner Lieferanschrift von vor 20 Jahren und so wurde ihm dann vorgeworfen den Wandschrank in den Wald geschmissen zu haben.

    Seitdem gilt bei mir: Ich erspare mir lieber den Streß, entsorge es gleich selber und lasse auch auf dem Weg zum Recyclinghof niemand an meinen Müll. Manche Mitbürger fragen da ja nahc Kühlschränken etc. ...

    Ich kann nachvollziehen, wovon deine Aufgebrachtheit zeugt, jedoch stimmt mich die Art der Formulierung deiner von mir zitierten Zeilen zugegebenermaßen etwas traurig. Traurig vor allem deswegen, weil ich annehme, dass es in einer solchen Situation einige KuK -vor allem jene, die die Arbeit der erkrankten Kollegin übernehmen müssen- gibt, die ähnlich denken würden und genau aus diesem Grund möchte ich bei deinen Zeilen nicht speziell auf dich eingehen, sondern auf die Allgemeinheit schließen.

    Ich habe es halt schon mehrfach erlebt, daß bestimmte Kollegen immer wieder Krankmeldungen einreichen und sich so vor ungeliebten Aufgaben drücken. Den letzten Zwist hatte ich deswegen gerade erst vor 2 Wochen mit unserem SV-Lehrer. Er hatte bestimmte Schüler zu Gesprächen eingeladen, war dann aber selber nicht zu den Terminen zugegen. Jedenfalls standen morgens die Schüler/Azubis samt Eltern/Ausbildungsbetrieben vorm Lehrerzimmer und der werte Kollege, der das alles angeleiert hatte, war natürlich krank. Er hielt es auch nicht für nötig uns über die Termine zu informieren, so daß wir uns irgendwie darauf hätten vorbereiten können. Ihn darauf angesprochen, warum es denn nicht wenigstens ein Telefonat oder eine eMail gab mit der Information, kam als Antwort nur, daß jemand, der "krank" ist, ab der Sekunde sofort den Hammer fallen lassen kann, egal wie drastisch die Folgen für das System Schule sind.

    Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass eine Überprüfung der Dienstfähigkeit begründet werden muss und es dazu einer mehrwöchigen Krankschreibung und der Perspektive, dass die Person auch nicht in absehbarer Zeit wieder einsetzbar ist, bedarf. Auf welcher Basis soll man denn die Kollegin sonst dorthin schicken?

    Ich meine diese Frage wirklich ernst. Es herrscht in Lehrerzimmern oft diese Vorstellung , dass der „Amtsarzt“ irgendwelche Überprüfungen durchführt. Auf welcher Grundlage ? Und was genau soll der Amtsarzt überprüfen ?

    Wir hatten so einen Fall, bei dem der Kollege zum Amtsarzt geschickt wurde. Da lief es so, daß der Kollege sich zu Schuljahresbeginn weigerte eine Abschlußklasse zu übernehmen, weil er dann ja auch die Abschlußprüfung stellen müsse und dieses ihm nicht zumutbar sei. Er verwies auch gleich darauf, daß er sich dann im entsprechenden Zeitraum krankmelden würde, um der Pflicht zur der Erstellung der Abschlußprüfung aus dem Weg zu gehen. Ein halbes Jahr später kam es dann, wie es kommen mußte. Pünktlich zur Abgabe der Prüfungsvorschläge war der Kollege 5 Wochen "erkrankt". Aufgrund seiner Drohung zu Beginn des Schuljahres durfte der Kollege dann beim Amtsarzt vorstellig werden, welcher ihm die vollständige Dienstfähigkeit attestierte. Daraufhin durfte er dann die Abschlußprüfung unter persönlicher Aufsicht der Schulleitung anfertigen. Es geht also doch. Jedenfalls war der Rest des Kollegiums danach am Jubeln, daß endlich mal jemand dem werten Herrn Kollegen die Stirn geboten hat.

    Es gibt halt im System immer wieder Kollegen, die "defekt spielen" (siehe Spieltheorie) und leider auch viel zu oft damit durchkommen. So haben wir z.B. einige Kollegen, die nicht mehr als Klassenlehrer eingesetzt werden, weil sie sich dann höchstwahrscheinlich doch wieder ihren Verwaltungspflichten entziehen.

    Sie ist krank geschrieben aufgrund psychischer Probleme, die sie auf die Schule zurückführt. Einen Kontakt zu irgendjemanden an der Schule lehnt und blockiert sie hartnäckig ab.

    Und in dem hier präsentierten Fall denke ich von der beschriebenen Kollegin genau das Gleiche. So lange sie die Kraft hat Kontaktversuche abzublocken kann sie nicht wirklich schwer erkrankt sein und das ihre Krankheit schulbedingt ist, vermutet auch nur sie selber. Ärztlich bestätigt ist da rein gar nichts.

    Ich würde es mir verbitten, meine SL unangemeldet und ungebeten auf der Türmatte stehen zu haben

    Wie kommst du auf "unangemeldet"?

    Aber wenn wir schon dabei sind, daß die erkrankte Kollegin auf keinen Fall in irgendeiner Art und Weise kontaktiert werden darf, würde ich das gerne durch den Amtsarzt bestätigt haben. Ansonsten wird sie ja wohl in der Lage sein ihre bisher erarbeitete Dokumentation postalisch der Schule auszuhändigen. Sollte auch das nicht möglich sein, liegt der Verdacht nahe, daß sie diese gar nicht angefertigt hat und die "Krankheit" nur der Verdeckung dient.

    Um mal aus die Sicht einer Betroffenen einzunehmen: Eine gute Freundin unserer Familie ist GS-Lehrerin. Im November wurde bei ihr ein schwerer Burnout diagnostiziert. Sie hatte sich vorher schon wochenlang noch irgendwie zur Arbeit geschleppt, obwohl sie nicht mehr konnte, weil es auch an ihrer GS keinerlei Reserven mehr gibt - im Gegenteil, ihre Parallelklasse wurde schon von einer ungelernten Kraft aus dem Ganztagspool übernommen, weil deren KL im September in die Burnout-Krankschreibung gegangen ist. Sie wollte weder diese völlig überforderte "Einspringerin" noch das Kollegium hängen lassen, und ist dabei schlussendlich immer tiefer in den Burnout gerutscht.

    Und genau deswegen schreibe ich das hier so hart. Dadurch, daß jetzt andere Kolleg*innen die Aufgaben noch oben drauf gepackt bekommen, kommen eben diese ihrem eigenen Burnout näher.

    Da erübrigt sich offenbar weitere mühsame Diskussion.

    Das beruht durchaus auf Gegenseitigkeit. Ich kann jedenfalls nicht verstehen, wie die "gesunden" Kollegen immer weiter mit Arbeit zugeschüttet werden können, weil andere KuK sich nicht im Stande sehen ihre Notenlisten postalisch an die Schule zu schicken. Im konkreten Fall soll jetzt sogar der BufDi ran. Diese Ungleichbehandlung stinkt doch zum Himmel und schlägt bei mir in die gleiche Kerbe wie die Schwangerschaftsvertretung, bei der die Vertretungskraft gar keine Rechte hat und über die Sommerferien natürlich nicht bezahlt wird, wohingegen die Schwangere, oder in diesem Fall Erkrankte, auf Rosen gebettet wird.

    Ich denke da in dem anderen Fall daran, daß aus Datenschutzgründen nicht einmal der Name der zu vertretenden Kollegin im Zeitvertrag steht, so daß die Vetreterin gar keine Chance hat nachzuvollziehen, ob sie zurecht vorzeitig wieder entlassen wurde, wenn irgendeine Frau an die Schule zurück kehrt. War die Frau, die ihr da präsentiert wird, wirklich die Kollegin, die sie vertreten hat? Oder wurde die nur aus dem Hut gezaubert, um die Vertretungskraft loszuwerden?

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