Kommt drauf an. Wenn wir ein ärztliches Attest haben, daß der Schüler wirklich ein Problem hat, machen wir sehr viel möglich. Aber auf Zuruf so ganz ohne Bescheinigung läuft nichts. Dabei geht es weniger darum, daß ein Attest für jedes einzelne Fehlen vorliegen muß, sondern das die Krankheit etc. generell bescheinigt und aktenkundig sein muß.
Üblicherweise sieht das so aus, daß ich Schülern mit Problemen zu einem unserer Sozialarbeiter schicke. Wir haben extra einen Mann und eine Frau, weil es ja auch sein kann, daß man gewisse Probleme (z.B. Freundin hat mich verlassen) nicht unbedingt mit einer Frau besprechen will. Umgekehrt natürlich genauso. Unsere Sozialarbeiter schicken die Schüler dann üblicherweise zu den entsprechenden Ärzten / Stellen, um deren Probleme bescheinigen zu lassen und geben mir als Klassenlehrer, wenn die Schüler es ihnen erlauben, die Rückmeldung, ob an den Problemen wohl etwas dran ist oder nicht. Mit der Bescheinigung wird der Unterricht dann möglich gemacht, wenn es nicht total abwegig ist. Einen Schüler habe ich z.B. in diesem Schuljahr verloren, weil sich der Amtsarzt die gesammelten Bescheinigungen angesehen und festgestellt hat, daß der Schüler nicht schulfähig ist.
Damit die Mitschüler nicht mitbekommen, daß man zu den Sozialarbeitern geht, sind diese auch nachmittags da. Da ist das Schulgebäude dann leer und alle Mitschüler sind eh weg.
Nachtrag: Wenn dann aber schon die Sozialarbeiterin zu mir kommt und mir als Klassenlehrer sagt: "Der Schüler lügt dich an, der ist nicht krank, der arbeitet schwarz während der Unterrichtszeit bei seinem Onkel in der Firma", wie soll ich dann reagieren? Dann stell ich auch auf stur.