Beiträge von plattyplus

    Ich würde den Schulleiter fragen, wo Du in solchen Fällen nachträglich das Geld herbekommst und was Du in Zukunft machen sollst, wenn nichtzahlende Schüler am Ausflugstag morgens einfach auftauchen und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.

    Ich würde den Schulleiter fragen, ob er dir erstmal die Auslagen für das Kind erstattet und die Schule selber dann den Gerichtsvollzieher schickt. Sollte so etwas in Zukunft noch einmal vorkommen, würde ich die Kinder direkt ins Sekretariat oder Schulleiterbüro schicken, auf das die dann entscheiden in welcher Klasse das Kind beaufsichtigt wird.

    Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muss sie am Ausflugstag am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.

    "Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muß man halt mal den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, um das Geld zu holen." Das wäre jetzt meine Antwort, wenn jemand komplett querschießt. Mit der Antwort würde ich sie dann auch der Schule verweisen, sollte sie morgen kommen. Weitere Kommentare gibt es keine.

    Also beim örtlichen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen und mal gucken was kommt. Geht wohl auch online: https://www.mahngerichte.de/de/online-mahnverfahren.html
    Wenn sie nicht reagiert, steht nach 2 Wochen automatisch der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Wenn sie reagiert, kommt es zum Gerichtsverfahren.

    Fakt ist der Netto Lohn. Wenn man 1900€ am Anfang verdient dann ist das vermutlich keine Planstelle gewesen.

    Oh doch, das war eine Planstelle. A13, Erfahrungsstufe 3, GKV, Steuerklasse 1, keine Kinder-/Ehezuschüsse
    Erfahrungsstufe 3 gibt es heute nicht mehr in NRW, wohl weil sie dafür echt niemanden mehr gefunden haben. Heute geht es gleich mit 5 los.

    Und ja, Schichtdienst habe ich auch, zumindest Früh- und Spätschicht, wenn auch keine Nachtschicht. Morgens die normalen Azubis und abends die Technikerschule. Da bin ich auch nicht vor 22 Uhr zuhause, eher 22.30 Uhr. Die Arbeit am Schreibtisch daheim kommt dann noch oben drauf und mitunter muß ich am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten. Die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten gelten nämlich für verbeamtete Lehrer nicht. Allein bei den festgelegten Unterrichtsterminen würde ich die 11 Stunden-Marke nämlich locker reißen, auch wenn die Fahrzeit dabei mein persönliches Problem ist.


    Ich soll jetzt von dem Brutto GKV abziehen um dann den Nettolohn zu sehen im Falle das ein Beamter ebenfalls GKV zahlen müsste? Ich hoffe ich verstehe das falsch.

    Beim Beamten sieht es halt so aus, daß der Arbeitgeber eben keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse zahlt.

    Also gilt:

    • Bruttolohn minus Lohnsteuer minus Pensionsrücklage (die eh nicht gebildet wird) minus Unfallversicherung gleich "gesetzliches Netto", das ausgezahlt wird.
    • Gesetzliches Netto minus Krankenversicherung minus Pflegeversicherung gleich tatsächliches Netto, das man vergleichen kann.

    Ist man als Beamter in der GKV, z.B. weil einen dank Vorerkrankungen keinen PKV haben will, muß man den vollen Beitrag zahlen, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

    und das nach PKV.

    und jetzt rechne mal das Netto nach GKV aus. Kleiner Tipp: Da muß der Beamte dann 100% versichern, also auch den Arbeitgeberanteil selber zahlen. Inkl. Pflegeversicherung sind das dann schlappe 750,-€ monatlich.

    Und was den Urlaub angeht: Wir haben zwar ein paar Tage mehr, aber dafür können wir den Urlaub nicht dann nehmen wenn wir es wollen, nicht einmal einen Anteil davon. Hat eine Firma Werksferien, dürfen maximal 2/5 (also 12 unserer 30 Tage) durch den Arbeitgeber festgelegt werden. Über 3/5 der Tage (also 18 Tage) hat der Arbeitnehmer frei entscheiden zu dürfen.
    --> https://www.impulse.de/recht-steuern/…en/2086530.html

    Ich hätte z.B. gerne mal den kompletten Januar frei, weil das gewünschte Reiseziel wetterbedingt nur dann erreichbar ist. Mein Kollege will unbedingt mal zum New York Marathon, dem bringt es auch nichts an anderen Terminen nach New York zu reisen. Damit muß er aber auch bis nach der Pensionierung warten und ob er dann noch fit genug ist dort mitzulaufen steht auf einem anderen Blatt.

    Wie wir alle wissen sind dabei 2500€ netto noch unterer Schnitt. Sek2 am Anfang reden wir von ca. 2900€! netto.

    Also ich habe als Sek 2 Pauker vor 6 Jahren mit 1900 € netto nach Krankenkasse angefangen, nix 2900€. Du mußt von dem "gesetzlichen Netto" noch die Krankenkasse abziehen, um es vergleichbar zu machen.
    Manche meiner Azubis bekommen als Einstiegsgehalt nach der Lehre 1800€ netto, so weit ist der Unterschied da also nicht... und die fangen mit 21 an das zu verdienen, wo wir erstmal einige Jahre Studium aufholen müssen.


    Was erhofft ihr euch wenn die Zeit tatsächlich gestempelt wird?

    Das es keine "eh da Kosten" mehr gibt, weil alles irgendwo einen Wert hat. Entsprechend dürften wir dann endlich mal eine vernünftige Ausstattung bekommen und manche Verwaltungsprozesse ordentlich verschlankt werden.

    Bsp.: Will ich für meinen Unterricht einen Satz Schraubendreher haben, kosten die 50,- €, selbst wenn wir die 1. Qualität nehmen. Um diese Schraubendreher aber zu bekommen, brauche ich zwei schulinterne Formulare und insg. vier Unterschriften. Dazu dann noch mindestens drei Angebote. Alles zusammen inkl. der Unterschrift unter den Lieferschein, der noch dazu kommt, kostet die Beschaffung so 2,5 Arbeitsstunden. Die Arbeitszeit, die wir in das Zeug reinstecken, ist also teurer als die Schraubendreher selber. Die gleichen Formulare brauche ich allerdings auch, wenn ich Maschinen für 270.000€ haben will. Das Procedere ist da identisch.

    Gleiches gilt für die Computer; wir haben keine. Warum sollte der Dienstherr auch Computer anschaffen, wenn sich die Kollegen vor dem einen Gerät bei der Noteneingabe schön in die Schlange stellen und abwarten, wo deren Wartezeit dem Dienstherren keine Kosten verursacht? Und dabei sollen wir jetzt nicht nur die Zeugnisnoten eingeben sondern alle Klassenarbeits- und SL-Noten. Die Warteschlange gibt es also nicht bloß stoßweise zweimal im Jahr sondern praktisch immer.
    Würde die Wartezeit fakturiert werden, kämen da an nur einem Nachmittag locker 500,- € an Lohnkosten zusammen für die Warterei und die Frage, ob wir einen zweiten Computer für die Noteneingabe bekommen, würde sich gar nicht stellen. Es wären mindestens gleich 5 Computer da.

    @Karl-Dieter:
    Hätten wir wirklich einen Mangel, würde es solche Diksussionen wie diese gerade hier nicht geben.

    Da würde es eher heißen: Bringen sie uns einen Menschen, der gewillt ist die Ausbildung zum Sonderpädagogen zu durchlaufen und wir zahlen ihnen dafür 10.000€ direkt auf die Hand und finanzieren dem Studenten noch das Studium. DAS wäre ein Mangel.

    In den frühen 1960ern hat unsere Bundesregierung echt überlegt die Arbeitsämter abzuschaffen, weil es keine Arbeitslosen mehr gab. Das war ein Arbeitskräftemangel. Heute haben wir schon einen "Mangel", wenn auf jede Stelle weniger als 3 Bewerber kommen. Das ist zumindest die Definition der Bundesanstalt für Arbeit, wenn es um den Begriff "Mangel" geht. Beim VDI gibt es einen "Mangel" schon, wenn auf jede Stelle weniger als 7 Bewerber kommen.

    --> https://www.youtube.com/watch?v=lFq2aAcf-8s

    Das kann doch nicht richtig sein? Oder ist das ein typischer Nebeneffekt von Pauschalisierung in Hinsicht auf "Lehrermangel"?

    Doch, das ist richtig. Wir haben keinen Lehrermangel! Das ist alles nur Gerede. Als ich mich vor einigen jahren beworben habe, war es auch nicht anders. Da gab es in ganz NRW für meine Fächerkombination im ganzen Jahr nur 13 Stellen. Die 120km tägliche Anfahrt zur Schule (einfache Strecke) mache ich auch nicht freiwillig.

    Gerade was den Regierungsbezirk Detmold angeht, ist es zudem so, daß es viele Leute mit Versetzungsantrag gibt, die einfach nur aus dem Ruhrgebiet weg wollen. ich bin einer davon. Die haben natürlich bei der Stellenvergabe erstmal den Vortritt vor Neueinstellungen. Also in NRW bist Du quasi darauf angewiesen nach dem Ref. erst einmal die Ochsentour Ruhrpott mitzumachen.

    Ja, bei angestellten Lehrern konnten sie das allgemein gültige Arbeitsschutzgesetz nicht aushebeln. Die haben also nicht das zusätzliche Problem, daß z.B. eine Ruhezeitunterschreitung unmöglich ist, weil die gesetzliche Grundlage in D fehlt und man gleich vor den EuGH ziehen müßte. Ein Beamter ist ja so übermenschlich, daß er 24/7 im Dienst sein kann, so rein physisch.

    er wird einen Schlupfwinkel da raus finden

    Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.

    Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist? :teufel:
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=398204

    Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.

    Gerade beim Beruf Lehrer mit sehr vielen Stoßzeiten darf man doch nicht wochenweise schauen, sondern müsste größere Zeiträume, in meinen Augen auch über ein Schuljahr hinaus, beobachten.

    Falsch. Das EU-REcht schreibt eindeutig vor, daß der längste Zeitraum sich über zwei Wochen erstreckt. Dabei geht es in erster Linie um den einen verbindlichen Ruhetag pro Woche. Du könntest den Ruhetag in der ersten Woche am Anfang und in der zweiten Woche am Ende nehmen bzw. dein Chef kann dir das so vorschreiben. Aber dann ist auch wirklich Sense. Mehr als 12 Arbeitstage am Stück sind nicht zulässig.

    Nur so kann überwacht werden, ob die 11 stündige Mindestunterbrechung der Arbeitszeit eingehalten wird.

    Dir ist aber schon bekannt, daß diese 11stündige Unterbrechung nur für den Teil der Arbeit gilt, der nicht von uns selber terminiert wird? Also wenn jemand unbedingt nachts Klausuren korrigieren will, kann er/sie das gerne tun. Aber bei der vom Dienstherren festgelegten Arbeitszeit sind diese 11 Stunden unbedingt einzuhalten.

    Weil es einfach scheiße viel Zeit braucht, diese 30 mal 5 Minuten am Tag (neben Schreibtisch, Korrektur und Präsenzzeit) zu notieren.

    Ja und? Die Zeit, die es braucht die Arbeitszeit zu dokumentieren, ist selbstverständlich ebenfalls Arbeitszeit. Wenn man dann seiner Unterrichtsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann, weil man bereits am Donnerstag das Wochenpensum abgearbeitet hat und der Freitag erst noch kommt, muß sich halt der Dienstherr überlegen, wie er den Unterricht abgedeckt bekommt. Kleiner Tipp von mir: Mehr Lehrer einstellen wäre eine Option, die Zusatzaufgaben massiv eindämmen eine andere.

    Dann werden Aufgaben pauschal Zeitzuweisungen gemacht. zum beispiel 1,5 Stunden pro 1 Stunde Oberstufe einschließlich Korrektur, 2 Stunden pro Woche für Klassenleitung, 10 Stunden Korrektur 1 Klausur, 1 Stunde für Konferenzen, 5 Stunden für Funktionstätigkeit usw.

    Und genau da liegt der gleiche Fehler, der jetzt mit den 25,5 zu unterrichtenden Schulstunden auch gemacht wird. Es werden irgendwelche Pauschalen angesetzt. Dabei sagt die Arbeitszeiterfassung doch, daß die IST-Zeit und keine fiktive Pauschale zu erfassen ist.

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