Lehrerarbeitszeit - jetzt wird es vielleicht spannend

  • Und warum das Ausdrucken für dich so wichtig ist, verstehe ich nicht. Aber ja, ich könnte ein PDF erstellen und dieses verschicken, ausdrucken, abspeichern.

    Weil das das Urteil fordert, dass genau schriftlich belegt werden kann, wie lange du an welchem Tag zu welcher Uhrzeit gearbeitet hast, sonst erfüllt es eben nicht die Vorgaben. Ist also nicht für mich, sondern für das EUGH wichtig!



    es führt auch dazu, dass man selber strukturierter arbeitet

    Das halte ich aber für mich überhaupt nicht für erstrebenswert, meine Kinder führen dazu, dass ich Zeit
    effektiver nutze und das muss eben nicht immer strukturierter sein!


    Dann führe ich eben keine Telefongespräche abends vom Sofa aus. Da habe ich nämlich Feierabend. Und suche auch nicht nebenbei noch, während ich einen Film gucke, nach irgendwelchen Unterrichtsmaterialien. Es gibt Arbeitszeiten und Freizeit. Wie ich die zeitlich für mich persönlich aufteile, ist dann meine Sache.

    DAs magst du ja für dich für ein gute Lösung halten, für mich ist es die eben nicht und für viele andere auch nicht und das sollte eben mal akzeptiert werden

  • Weil das das Urteil fordert, dass genau schriftlich belegt werden kann, wie lange du an welchem Tag zu welcher Uhrzeit gearbeitet hast, sonst erfüllt es eben nicht die Vorgaben. Ist also nicht für mich, sondern für das EUGH wichtig

    Ich mache es im Moment für mich persönlich, nicht für den Arbeitgeber. Wenn es so weit kommt, dass die Lehrer ihre Arbeitszeit erfassen müssen, werden sich die Länder entscheiden müssen, wie sie dies umsetzen. Da wird sicher nicht jeder selber entscheiden können, wie er das macht.

    DAs magst du ja für dich für ein gute Lösung halten, für mich ist es die eben nicht und für viele andere auch nicht und das sollte eben mal akzeptiert werden

    Ds ist deine Meinung, genauso wie ich meine habe. Wenn allerdings die Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben werden sollte, spielt es keine Rolle, was einzelne Lehrkräfte davon halten. Und letztlich hat das ja auch keine Auswirkungen auf deine Arbeitsweise, wenn du das nicht möchtest. Du müsstest dann nur damit leben, dass du halt immer wieder sehr kurze Zeiten erfassen müsstest.

  • ..."Konzepte" für alles mögliche (Medien,...

    Naja... diese Jacke müssen sich m.E. auch viele Lehrer anziehen.
    Ich bin u.a. mit einem Medienkonzept beschäftigt und ich brauche für ein tragfähiges Konzept 1-2 Seiten Vorspann und drei Tabellen.
    Das kriegt man aber "normalen" Lehrern nicht vermittelt. Die kommen in der Diskussion nicht zum Punkt und beschreiben dann lieber 20,30,50 Seiten, was ein Haufen Arbeit ist, aber bei der Realisierung nicht hilft.


    Man merkt in dieser Hinsicht sehr deutlich, wer in einem ersten Leben mal anders beruflich unterwegs war.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Je mehr ich vom herkömmlichen Unterrichten wegkomme, desto seltsamer erscheint mir immer öfter die Denkweise vieler Lehrer. Viele von uns scheinen sich wirklich in einer Art Traumwelt zu bewegen, was den Job betrifft

    Hm, wie ist denn das gemeint? Meinst du, dass wir uns in unserer Argumentation für eine Aufzeichnung der Arbeitszeit in einer Traumwelt bewegen? Solltest du das meinen, hielte ich es für recht abgehoben, ja geradezu arrogant, da es aus meiner Erfahrung heraus bei vielen Kollegen "brennt" und die Entlastung kommen muss! Insofern halte ich das Urteil des EuGH und eine Diskussion über zu lange Arbeitszeiten/Entgrenzung der Arbeit für lange überfällig.

  • Ich mache es im Moment für mich persönlich, nicht für den Arbeitgeber. Wenn es so weit kommt, dass die Lehrer ihre Arbeitszeit erfassen müssen, werden sich die Länder entscheiden müssen, wie sie dies umsetzen. Da wird sicher nicht jeder selber entscheiden können, wie er das macht.

    Ds ist deine Meinung, genauso wie ich meine habe. Wenn allerdings die Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben werden sollte, spielt es keine Rolle, was einzelne Lehrkräfte davon halten. Und letztlich hat das ja auch keine Auswirkungen auf deine Arbeitsweise, wenn du das nicht möchtest. Du müsstest dann nur damit leben, dass du halt immer wieder sehr kurze Zeiten erfassen müsstest.

    Es ändert aber nichts daran, dass genau das dann wieder unnötige Mehrarbeit ist. Und wo genau steht in dem Urteil, dass jeder selber dokumentieren muss? Sollen sie doch Personal dafür einstellen

  • Hm, wie ist denn das gemeint? Meinst du, dass wir uns in unserer Argumentation für eine Aufzeichnung der Arbeitszeit in einer Traumwelt bewegen? Solltest du das meinen, hielte ich es für recht abgehoben, ja geradezu arrogant, da es aus meiner Erfahrung heraus bei vielen Kollegen "brennt" und die Entlastung kommen muss! Insofern halte ich das Urteil des EuGH und eine Diskussion über zu lange Arbeitszeiten/Entgrenzung der Arbeit für lange überfällig.

    Du irrst. Ich bezog mich auf die "Argumente" dagegen und bin ganz bei Dir.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich habe nun nicht alles gelesen, aber beim Überfliegen wurde in meinen Augen ein Aspekt etwas vergessen, da ich es gerade als Junglehrer merke.


    Ich verbringe noch sehr viel mehr Zeit mit Fachliteratur lesen, Arbeitsblätter, Projeke und Klassenarbeiten erstellen.
    Das was ich jetzt aber ausgiebig plane hoffe ich doch in den nächsten Jahren noch einmal einzusetzen. Aktuell könnte es also gut sein, dass ich zu viel arbeite. In 3-5 Jahren sieht das dann vielleicht anders aus.
    Gerade beim Beruf Lehrer mit sehr vielen Stoßzeiten darf man doch nicht wochenweise schauen, sondern müsste größere Zeiträume, in meinen Augen auch über ein Schuljahr hinaus, beobachten.


    Ich könnte es aktuell bei mir nicht einschätzen, bin aber nicht überarbeitet und habe noch genug Zeit für Hobbies.
    Habe aber auch Glück mit Parallelklassen und eben Projekten, die einmal viel Aufwand bedeuten und danach dann weniger.


    Außerdem unterrichte ich gerade ein Fach, was ich letztes Schuljahr im Ref schon so hatte und nutze meine Materialien fast 1 zu 1, da ich mir damals viel Mühe gegeben hatte.

  • Ich habe auch schon mal zu Beginn meiner Laufbahn meine Arbeitszeit aufgeschrieben und kam bei jeder Woche bei mehr als 50 Stunden an.


    Aber nun ich habe mich entschlossen eine App runterzuladen. Mal sehen, ob ich dann auch erfolgreich sein werde, ständig die App anzuschalten. Macht vielleicht auch nicht wirklich Sinn mit der Zeiterfassung am Ende des SJ zu beginnen....aber ich will es mal ausprobieren. Übrigens, hier bei Lehrerforen online sein, ist für mich auch Arbeitszeit.

  • Gerade beim Beruf Lehrer mit sehr vielen Stoßzeiten darf man doch nicht wochenweise schauen, sondern müsste größere Zeiträume, in meinen Augen auch über ein Schuljahr hinaus, beobachten.

    Falsch. Das EU-REcht schreibt eindeutig vor, daß der längste Zeitraum sich über zwei Wochen erstreckt. Dabei geht es in erster Linie um den einen verbindlichen Ruhetag pro Woche. Du könntest den Ruhetag in der ersten Woche am Anfang und in der zweiten Woche am Ende nehmen bzw. dein Chef kann dir das so vorschreiben. Aber dann ist auch wirklich Sense. Mehr als 12 Arbeitstage am Stück sind nicht zulässig.

  • Ich muss mir das gar nicht vorstellen, nicht meine Baustelle, sondern die des AGs!

    Völlig richtig. Und der wird halt irgendwas entscheiden - Formular, im besten Fall vielleicht eine App oder Exceltabelle.
    Deinen Traum von Personal, das die Zeiterfassung für dich vornimmt, wirst du dann begraben können.

  • Völlig richtig. Und der wird halt irgendwas entscheiden - Formular, im besten Fall vielleicht eine App oder Exceltabelle.Deinen Traum von Personal, das die Zeiterfassung für dich vornimmt, wirst du dann begraben können.

    Das glaube ich noch nicht, ich denke eher, er wird einen Schlupfwinkel da raus finden, denn die Mehrarbeit kann er nicht wollen.

  • er wird einen Schlupfwinkel da raus finden

    Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.


    Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist? :teufel:
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=398204


    Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.

  • Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.
    Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist? :teufel:
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=398204


    Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.

    Das hilft ja Berlin gar nicht, wenn sie für verbeamtet Lehrer nicht gilt, davon gibt's nicht mehr soviele. ;)

  • Ja, bei angestellten Lehrern konnten sie das allgemein gültige Arbeitsschutzgesetz nicht aushebeln. Die haben also nicht das zusätzliche Problem, daß z.B. eine Ruhezeitunterschreitung unmöglich ist, weil die gesetzliche Grundlage in D fehlt und man gleich vor den EuGH ziehen müßte. Ein Beamter ist ja so übermenschlich, daß er 24/7 im Dienst sein kann, so rein physisch.

  • Ja, bei angestellten Lehrern konnten sie das allgemein gültige Arbeitsschutzgesetz nicht aushebeln. Die haben also nicht das zusätzliche Problem, daß z.B. eine Ruhezeitunterschreitung unmöglich ist, weil die gesetzliche Grundlage in D fehlt und man gleich vor den EuGH ziehen müßte. Ein Beamter ist ja so übermenschlich, daß er 24/7 im Dienst sein kann, so rein physisch.

    Was heißt, sie konnten nicht aushebeln, es wird genauso ignoriert, wie bei Beamten oder hast du schon mal erlebt, dass Klassenfahrten im drei-Schicht-System stattfinden?


    Gehört wohl ähnlich zu den Ausnahmen, wie der medizinische Bereich mit den längstens 10 Stunden usw.

  • Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.
    Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist? :teufel:
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=398204


    Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.

    Naja, so ganz stimmt das nicht. Über eine Hintertür in der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG, die die Arbeitszeit der Lehrkräfte regelt, und im Tarifvertrag der Länder wird gerade wieder der analoge Bezug zur Arbeitszeit der sonstigen Beamten genommen. Dort heißt es jeweils, dass "eine Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen ist, die der fürBeamtinnen und Beamte des Landes geltenden regelmäßigen wöchentlichenArbeitszeit entspricht."

    Was heißt, sie konnten nicht aushebeln, es wird genauso ignoriert, wie bei Beamten oder hast du schon mal erlebt, dass Klassenfahrten im drei-Schicht-System stattfinden?
    Gehört wohl ähnlich zu den Ausnahmen, wie der medizinische Bereich mit den längstens 10 Stunden usw.

    Und auch das Problem ist zwar subjektiv vorhanden, aber weitem nicht zwingend normiert. Einerseits gibt es bereits Urteile, die die nächtliche Ruhezeit (z.B. zwischen 22 Uhr und 7:30 Uhr) explizit nicht als Arbeitszeit anerkennen (Beispiel: LAG Niedersachsen, Urteil v. 10.2.2012, 12 Sa 597/11) und andererseits verweisen Gerichte bezüglich der Mindestruhezeiten darauf, dass Klassenfahrten eben nicht alleine durchgeführt werden sollen, sondern jeweils mit 2-3 Aufsichtspersonen. Dann ist nämlich auch ein kleines Schichtsystem abends und morgens in der Restaufsicht möglich, so dass theoretisch alle Beteiligten auf ihre 11 Stunden Mindestruhezeit kommen können. Dann klinken sich 1-2 Aufsichten eben bereits 20 Uhr oder so aus, die andere(n), die bis zur Bettruhe Aufsicht führen, dürfen dafür morgens bis 9 Uhr ausschlafen.


    Ich selber habe zwar noch nie erlebt, dass die Begleitperson tatsächlich so ein Schichtsystem durchziehen, aber den Schuh muss man sich dann ggf. eher selbst anziehen, als dies dem Arbeitgeber anzulasten. Dieser hat aber dafür Sorge zu tragen (und muss unter Verweis auf die Arbeits- und Mindestruhezeiten daran deutlich erinnert werden), dass genügend Begleitpersonen vorhanden sind.

Werbung