Beiträge von plattyplus
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@Karl-Dieter:
"Normalerweise" geht aber gerade im berufsbildenden Bereich nicht, wenn es die Fakulten so in dem anderen Bundesland gar nicht gibt.
"Normalerweise" heißt auch, daß jemand, der von NRW nach Bayern will, zwar das 1., nicht aber das 2. Staatsexamen anerkannt bekommt.Normal ist da also gar nichts. Normal würde es erst, wenn Bildungspolitik eine Bundesaufgabe wäre und wir keine 16 Kultusministerien in den Ländern mehr hätten.
Dabei haben wir sowas für seltene Berufe im berufsbildenden Bereich schon seit Jahrzehnten. So müssen z.B. alle angehenden Hörgeräteakustiker zur Berufsschule nach Flensburg. Dort findet dann für 12 Wochen/Schuljahr der Unterricht im Internatsbetrieb statt. Gleiches gilt für Steinmetze, die müssen alle nach Mainz. In den dortigen Schulen gibt es Bundesfachklassen, es gibt also in ganz Deutschland wirklich nur eine Berufsschule, in der die Azubis unterrichtet werden können.
Eine Stufe darunter sind die Landesfachklassen. Sowas haben wir bei uns am Berufskolleg auch. Da kommen meine Azubis dann morgens aus ganz NRW. Entsprechend lang sind mitunter die Schulwege, was nicht selten dazu führt, daß die Azubis mit Dienstwagen zur Schule kommen, weil sie mit dem ÖPNV morgens gar nicht so früh losfahren könnten, als das sie pünktlich zur ersten Stunde im Unterricht wären.Hier mal eine Liste der Berufe, in denen es Bundesfachklassen gibt, es geht also auch bundesweit.
--> https://www.kmk.org/fileadmin/Date…Fachklassen.pdfNur braucht man als Lehrer in solchen Berufen natürlich nicht denken, daß man irgendwann noch einmal an eine andere Schule wechseln kann.
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Aber ein Staatsexamen ist ja ein Staatsexamen? Die abgeprüften Kompetenzen werden durch dieselben Prüfungen bescheinigt?
Ein Staatsexamen im Lehrbereich ist aber Landes- und nicht Bundesrecht. Das jeweilge Bundesland, in dem du unterrichtest, muß das andere Staatsexamen anerkennen. Meine Cousine hat in NDS auf Lehramt Grundschule studiert und wollte damit in NRW arbeiten. Das wurde nichts, weil NRW den Abschluß aus NDS nicht anerkannt hat. Ich selber habe es damals mit meinem 2. Staasexamen in der Gegenrichtung versucht, also Studium in NRW, Anerkennung des Abschlusses durch NDS, funktionierte auch nicht.
Wenn man direkt an einer Landesgrenze (bei mir NRW/NDS) wohnt, kommt schnell der Gedanke auf, daß man sich auch im Umkreis in der anderen Himmelsrichtung bewerben will, aber dann kommt der Amtsschimmel.

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Also die lateinische Herleitung in allen Ehren:
Eingedeutscht kenne ich es so:
Singular: Fakulta
Plural: FakultenDie Fakultät ist etwas anderes. Das ist eine Abteilung an einer Universität und der Plural von Fakultät.

Und jetzt mal mit Klugscheiß-Modus zuende:
Unterrichten darfst Du auch mit dem Bachelor-Studium alles. Die Frage ist nur, ob Du Abschlußprüfungen abnehmen darfst. Dafür brauchst Du leider das komplette Studium. Die Möglichkeit eines Erweiterungsfachs (3. Fach) wurde bei Umstellung auf den Bologna-Prozeß gestrichen. Als es noch das klassische Grund- und Hauptstudium gab, war dies problemlos möglich. -
Wie wäre es einfach mal die Klospülung zu ziehen?
Das man sich über Toiletten, die 7 Wochen lang nicht benutzt und entsprechend auch nicht gereinigt werden so aufregen kann, verstehe ich nicht. -
Wie sieht das bei euch aus?
Der Geruch kommt dadurch, daß die Geruchsstopper in den Toiletten trockenfallen (das Wasser verdunstet) und dann der Geruch aus der Kanalisation hochkommt. Das hat mit Putzen nichts zutun. Wenn ihr den Geruch loswerden wollt, einfach jede Woche einmal bei jeder Toilette die Spülung bedienen (großes Volumen, nicht Wasserspartaste) und bei allen Waschbecken das Wasser mal für 30 Sekunden laufen lassen, damit sich die Siphons wieder füllen. Bei den aktuellen Temperaturen verdunstet das Wasser, das darin steht, nämlich und auch dort kommt dann der Kanalisationsgeruch hoch.
Bei den Temperaturen der letzten Woche hatte ich den gleichen Effekt bei mir zuhause. Da zog der Kanalisationsgeruch aus dem Abfluß des Bidet hoch, weil der Siphon trockengefallen war (Wasser verdunstet). Wie gesagt, das hat mit Putzen nichts zutun. Das passiert einfach, wenn die Abflüsse lange nicht benutzt werden. In Verbindung mit den hohen Temperaturen und der entsprechend hohen Verdunstungsrate tritt der Effekt allerdings schneller auf als im Winter.
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Da die Klimaaktivisten jetzt zum #birthstrike entscheiden, hat sich das Problem der Schulstreiks und des Medienrummels in der nächsten Generation eh erledigt.
--> https://sz-magazin.sueddeutsche.de/die-loesung-fu…aerstreik-87007 -
Oder - grundsätzlich vorzuziehen -
Oder, um es mal grundsätzlich zu klären, könnten GEW, VLW, VLBS und wie sie alle heißen mal zeigen wen sie vertreten und es mit ihren finanziellen Mitteln am EuGH durchziehen. Aber wie @Mikael schon festgestellt hat, vertreten die Lehrergewerkschaften bzw. -verbände alle, bloß nicht ihre Mitglieder.
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Da gab es doch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.
Ja, die Ausnahme gibt es für Arbeiter auf Bohrplattformen, was das Wochenende angeht sowie im Katastrophenfall.
Aber sogar diese Ausnahmen hat die EU genau spezifiziert und zwar in der "Mitteilung zu Auslegungsfragen über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - rechtliche Orientierungshilfe".
Dort steht auf Seite 11f:
„(1)Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche (gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten usw.).
(2)Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen. In diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, dass unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist.“Also sollte uns unser Dienstherr im Rahmen des Katastrophenschutzes bei einem Notstand dienstverpflichten, gilt die Arbeitszeitrichtlinie nicht. Für den normalen planbaren Unterrichtsbetrieb gilt sie aber sehr wohl.
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or allem müsste sich der AG hier entgegenhalten lassen, dass nach seinem Verständnis - in nahezu allen deutschen Lehrer-Dienstordnungen so geregelt - die Bestimmungen des ArbZG für Lehrer gar nicht gelten sollen. Ob eine schlichte Landes-Dienstordnung das ArbZG (immerhin Bundesrecht) aushebeln kann, sei dahingestellt, aber immerhin kann niemand sich auf Regelungen berufen, die er selbst nicht für gültig hält.
Die Arbeitszeiten sind durch die Europäische Union geregelt. Genauer gesagt in der Richtlinie 2003/88/EG. Darin wird auch die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, 8 Stunden/Tag und max. 6 Tage/Woche aufgelistet sowie eine Mindestruhezeit von 11 Stunden.
--> https://ec.europa.eu/social/main.js…d=205&langId=deDie Frist, die das Land NRW zur Umsetzung dieser Richtlinie hatte, ist schon lange abgelaufen. Damit gilt die Richtlinie direkt. In Folge müßte man also das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, auf das die EU-Richtlinie auch für Lehrer umgesetzt wird.
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Und die Ruhezeiten gelten doch nicht für mehrere Arbeitgeber, oder?
Die Arbeitszeiten gelten für alle Arbeitgeber zusammen. Bei insg. 48 Stunden/Woche (in Ausnahmefällen 60 Stunden), nach 8 (bzw. in Ausnahmefällen 10) Stunden am Tag ist Schluß und pro Woche muß ein Tag komplett Ruhe sein. Wobei dieser eine Tag von Woche zu Woche wandern kann. Du kannst also in der ersten Woche den ersten Tag frei haben, dann in der ersten Woche 6 Tage arbeiten, in der 2. Woche in den ersten 6 Tagen arbeiten und hast dann am Ende der zweiten Woche den zweiten Ruhetag. Also maximal dürfen 12 Arbeitstage am Stück kommen.
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Es würde mich wundern, wenn ein Verstoß gegen die Zeitvorgaben bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen im Rahmen der sonstigen Mitarbeit durch einen anderen Verstoß gegen die Prüfungsordnung "geheilt" werden kann.
Geheilt nicht, aber wenn wir als Lehrer die Vorgaben verletzen, kann das nicht zum Nachteil des Schülers gewertet werden.
Ich denke da an folgende Situation:
Jemand steht bei den sonstigen Leistungen 5 und schreibt jetzt in einer langen schriftlichen Arbeit eine 2. Diese 2 kann dann nciht wie eine 2 zu den sonstigen Leistungen gezählt werden, so daß der Schüler bei der SL-Note auf eine 4 kommt sondern muß als Klausur mit entsprechender Gewichtung bewertet werden. Eine 2 in einer Klausur zählt viel mehr als eine 2 als eine Note der sonstigen Leistungen. -
@fossi74:
Was die Polio-Impfung angeht, mag Valerianus recht haben, daß da heute ein anderer Impfstoff eingesetzt wird als früher bei der Schluckimpfung. Allerdings kenne ich es noch so, daß das Gesundheitsamt in meiner Schulzeit nicht nur gegen Polio geimpft hat sondern das komplette Programm durch, also auch Tetanus, Diphterie, ... Das ging auch soweit, daß alle Mädchen gegen Röteln geimpft wurden.Der Einwand von Valerianus, daß die Impfungen an Schulen einfach deswegen nicht mehr durchgeführt werden, weil es heute einen anderen Impfstoff gibt, würde im Sinne einer Deutscharbeit bedeuten: "Thema verfehlt, Note 6". Der Impfstoff und die bekämpfte Krankheit hat nichts damit zutun, daß an Schulen nicht mehr durch das Gesundheitsamt geimpft wird.
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Oder aber wir denken das Thema "Zeitverschiebung" vor dem Hintergrund des Klimawandels revolutionärer als bislang
Das geht nicht, da steht uns mal wieder unsere Vergangenheit im Weg. Im zweiten Weltkrieg hatten wir schließlich schon einmal neben der Normal- und der Sommerzeit die Hochsommerzeit. Da wurde die Uhr um eine weitere Stunde vorgestellt, damit der Unterricht zuende war bevor am Morgen die Bomberverbände kamen.
Also dürfen wir die Uhr nicht wieder soweit vorstellen, weil jeder, der das tut, macht Nazis nach und das ist politisch nicht hinnehmbar.

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Nachtschichten wären auch cool.
Wären sie nicht. Weil Wenn du mehr als 1 Stunde zwischen 20 und 6 Uhr am Folgetag arbeitest, müßte der Dienstherr dir eine Nachtzulage zahlen, was er bestimmt nicht tun wird. Ich weiß schon, warum bei uns die Abendshcule um 21 Uhr endet und nicht um 21.01 Uhr. Denn dann wären die 61 Minuten mit der vollen Nachtzulage abzurechnen. So sind es "bis zu 60 Minuten" und es gibt gar nichts.
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Gegen was war die nochmal?
Schluckimpfung muß Polio = Kinderlähmunggewesen sein.
Wurde bei uns in NRW abgeschafft, weil die Gesundheitsämter Kosten bzw. Personal einsparen wollten. -
Warum darf sich das nicht überschneiden?
Darf sich nicht überschneiden, weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.
Klar kann man auch andere Dinge machen, z.B. Projektarbeit oder sowas. Aber wenn man einen klassischen Test schreiben läßt, der eben genau so abläuft wie eine Klausur, darf er nicht so lang sein.Aus genau dem Grund haben wir bei uns in den Bildungsgangkonferenzen immer nur die Mindestanzahl an Klausuren festgelegt, die geschrieben werden muß. Will ein Kollege mehr Klausuren schreiben lassen, kann er dies tun. Das Problem kommt erst auf, wenn die Bildungsgangkonferenz beschlossen hat, daß eine exakte Anzahl an Klausuren zu schreiben ist. Dann ist man darauf festgelegt mit allen Folgen, wie in diesem Fall Magda-T, die keine Klausur schreiben lassen kann, obwohl sie dies möchte. Zumeist gab es dann Probleme, wenn ein Kollege länger erkrankt ist und dann nur 3 Klausuren im Schuljahr geschrieben werden, wo eigentlich 4 angedach sind. Seitdem wir "mindestens 2 Klausuren" beschlossen haben, aber eben im Normalfall 4 Klausuren geschrieben werden, sind wir zumindest an der Stelle aus dem Minenfeld raus.
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Müßte doch eigentlich in der APO-BK stehen, oder?
Das steht in den Verwaltungsvorschriften dazu, also in der Bass §8:
"8.2.3 Schriftliche Arbeiten dauern 30 bis 90 Minuten. Zur Prüfungsvorbereitung können sie bis zur Dauer der schriftlichen Prüfung verlängert werden."
Quelle: https://bass.schul-welt.de/Service/3129.htm#13-33nr1.1p8Also wenn Du für den Test 29 Minuten ansetzt, ist das keine schriftliche Arbeit und wenn es keine schriftliche Arbeit ist, geht es in die SL-Note mit rein.
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Darüber hinaus: bei Vorankündigung würden die Unwilligen einfach fehlen, ohne Ankündigung hätten die Kinder den Pass nicht dabei, es würde also zu Doppelimpfungen kommen.
Du hättest aber mit den Reihenimpfungen durch das Gesundheitsamt in den Schulen zumindest schon einmal die Kinder erfaßt, deren Eltern keine Impfgegner sind, sondern die einfach nur sorglos in den Tag hinein leben, ohne sich um solche Dinge wie Impfungen überhaupt Gedanken zu machen.
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Alles bis 30 Minuten ist ein Test, der in die SL-Note mit rein geht. Alles über 30 Minuten ist eine Klassenarbeit bzw. Klausur.
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