Der Beamte unterliegt nicht dem klassischen Arbeitsrecht.
Für Beamte in NRW gilt die ADO - hier besonders § 13 Abs. 3 und 4. Damit kann der Schulleiter den Beamten, wenn die Schüler abwesend sind, durchaus zu weiteren Tätigkeiten verpflichten.
Das ist leider so. 
Ich habe die Folgen vor 3 Jahren selber miterlebt wie das mit den Minusstunden läuft, als ich mehr Stunden unterrichten sollte. Es ging um bezahlte Mehrarbeit. Das Problem dabei ist mir erst im Nachhinein aufgefallen. Macht man als Beamter in NRW bezahlte Mehrarbeit und die Klasse ist nicht da, werden die Stunden komplett als Minusstunden gewertet und so gab es für 4 Stunden/Woche extra am Ende des Schuljahres ganze 800,- € netto.
Mein Fazit daraus: Nie wieder bezahlte Mehrarbeit, es rechnet sich einfach nicht so lange der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug kommt und auch die ausgefallenen Stunden, die ich nicht zu verantworten habe, zu bezahlen hat.
Das Problem bei mir war damals, daß unsere Azubis zumeist sechs der acht Schulstunden an einem Tag bei einem Fachlehrer haben und ich immer der Springer für die letzten beiden Stunden bin. Quasi wie der Religionslehrer, der durch alle Klassen gejagd wird. Wenn da jetzt der "Haupt-Fachlehrer" ausfällt, weil er krank ist, oder auf Klassenfahrt, Messe, eine IHK-Prüfung abnimmt oder sich fortbildet, werden die Klassen regelmäßig für den kompletten Tag in die Betriebe geschickt. Andersrum, wenn ich ausfalle, wurde wegen der zwei Stunden nie eine Klasse abbestellt.
Seitdem ich mich weigere bezahlte Mehrarbeit zu machen und die Stunden auf meinem Überstundenkonto haben will, hat mich nie wieder jemand nach Überstunden gefragt. 