Beiträge von plattyplus

    Wie wir alle wissen sind dabei 2500€ netto noch unterer Schnitt. Sek2 am Anfang reden wir von ca. 2900€! netto.

    Also ich habe als Sek 2 Pauker vor 6 Jahren mit 1900 € netto nach Krankenkasse angefangen, nix 2900€. Du mußt von dem "gesetzlichen Netto" noch die Krankenkasse abziehen, um es vergleichbar zu machen.
    Manche meiner Azubis bekommen als Einstiegsgehalt nach der Lehre 1800€ netto, so weit ist der Unterschied da also nicht... und die fangen mit 21 an das zu verdienen, wo wir erstmal einige Jahre Studium aufholen müssen.


    Was erhofft ihr euch wenn die Zeit tatsächlich gestempelt wird?

    Das es keine "eh da Kosten" mehr gibt, weil alles irgendwo einen Wert hat. Entsprechend dürften wir dann endlich mal eine vernünftige Ausstattung bekommen und manche Verwaltungsprozesse ordentlich verschlankt werden.

    Bsp.: Will ich für meinen Unterricht einen Satz Schraubendreher haben, kosten die 50,- €, selbst wenn wir die 1. Qualität nehmen. Um diese Schraubendreher aber zu bekommen, brauche ich zwei schulinterne Formulare und insg. vier Unterschriften. Dazu dann noch mindestens drei Angebote. Alles zusammen inkl. der Unterschrift unter den Lieferschein, der noch dazu kommt, kostet die Beschaffung so 2,5 Arbeitsstunden. Die Arbeitszeit, die wir in das Zeug reinstecken, ist also teurer als die Schraubendreher selber. Die gleichen Formulare brauche ich allerdings auch, wenn ich Maschinen für 270.000€ haben will. Das Procedere ist da identisch.

    Gleiches gilt für die Computer; wir haben keine. Warum sollte der Dienstherr auch Computer anschaffen, wenn sich die Kollegen vor dem einen Gerät bei der Noteneingabe schön in die Schlange stellen und abwarten, wo deren Wartezeit dem Dienstherren keine Kosten verursacht? Und dabei sollen wir jetzt nicht nur die Zeugnisnoten eingeben sondern alle Klassenarbeits- und SL-Noten. Die Warteschlange gibt es also nicht bloß stoßweise zweimal im Jahr sondern praktisch immer.
    Würde die Wartezeit fakturiert werden, kämen da an nur einem Nachmittag locker 500,- € an Lohnkosten zusammen für die Warterei und die Frage, ob wir einen zweiten Computer für die Noteneingabe bekommen, würde sich gar nicht stellen. Es wären mindestens gleich 5 Computer da.

    @Karl-Dieter:
    Hätten wir wirklich einen Mangel, würde es solche Diksussionen wie diese gerade hier nicht geben.

    Da würde es eher heißen: Bringen sie uns einen Menschen, der gewillt ist die Ausbildung zum Sonderpädagogen zu durchlaufen und wir zahlen ihnen dafür 10.000€ direkt auf die Hand und finanzieren dem Studenten noch das Studium. DAS wäre ein Mangel.

    In den frühen 1960ern hat unsere Bundesregierung echt überlegt die Arbeitsämter abzuschaffen, weil es keine Arbeitslosen mehr gab. Das war ein Arbeitskräftemangel. Heute haben wir schon einen "Mangel", wenn auf jede Stelle weniger als 3 Bewerber kommen. Das ist zumindest die Definition der Bundesanstalt für Arbeit, wenn es um den Begriff "Mangel" geht. Beim VDI gibt es einen "Mangel" schon, wenn auf jede Stelle weniger als 7 Bewerber kommen.

    --> https://www.youtube.com/watch?v=lFq2aAcf-8s

    Das kann doch nicht richtig sein? Oder ist das ein typischer Nebeneffekt von Pauschalisierung in Hinsicht auf "Lehrermangel"?

    Doch, das ist richtig. Wir haben keinen Lehrermangel! Das ist alles nur Gerede. Als ich mich vor einigen jahren beworben habe, war es auch nicht anders. Da gab es in ganz NRW für meine Fächerkombination im ganzen Jahr nur 13 Stellen. Die 120km tägliche Anfahrt zur Schule (einfache Strecke) mache ich auch nicht freiwillig.

    Gerade was den Regierungsbezirk Detmold angeht, ist es zudem so, daß es viele Leute mit Versetzungsantrag gibt, die einfach nur aus dem Ruhrgebiet weg wollen. ich bin einer davon. Die haben natürlich bei der Stellenvergabe erstmal den Vortritt vor Neueinstellungen. Also in NRW bist Du quasi darauf angewiesen nach dem Ref. erst einmal die Ochsentour Ruhrpott mitzumachen.

    Ja, bei angestellten Lehrern konnten sie das allgemein gültige Arbeitsschutzgesetz nicht aushebeln. Die haben also nicht das zusätzliche Problem, daß z.B. eine Ruhezeitunterschreitung unmöglich ist, weil die gesetzliche Grundlage in D fehlt und man gleich vor den EuGH ziehen müßte. Ein Beamter ist ja so übermenschlich, daß er 24/7 im Dienst sein kann, so rein physisch.

    er wird einen Schlupfwinkel da raus finden

    Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.

    Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist? :teufel:
    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=398204

    Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.

    Gerade beim Beruf Lehrer mit sehr vielen Stoßzeiten darf man doch nicht wochenweise schauen, sondern müsste größere Zeiträume, in meinen Augen auch über ein Schuljahr hinaus, beobachten.

    Falsch. Das EU-REcht schreibt eindeutig vor, daß der längste Zeitraum sich über zwei Wochen erstreckt. Dabei geht es in erster Linie um den einen verbindlichen Ruhetag pro Woche. Du könntest den Ruhetag in der ersten Woche am Anfang und in der zweiten Woche am Ende nehmen bzw. dein Chef kann dir das so vorschreiben. Aber dann ist auch wirklich Sense. Mehr als 12 Arbeitstage am Stück sind nicht zulässig.

    Nur so kann überwacht werden, ob die 11 stündige Mindestunterbrechung der Arbeitszeit eingehalten wird.

    Dir ist aber schon bekannt, daß diese 11stündige Unterbrechung nur für den Teil der Arbeit gilt, der nicht von uns selber terminiert wird? Also wenn jemand unbedingt nachts Klausuren korrigieren will, kann er/sie das gerne tun. Aber bei der vom Dienstherren festgelegten Arbeitszeit sind diese 11 Stunden unbedingt einzuhalten.

    Weil es einfach scheiße viel Zeit braucht, diese 30 mal 5 Minuten am Tag (neben Schreibtisch, Korrektur und Präsenzzeit) zu notieren.

    Ja und? Die Zeit, die es braucht die Arbeitszeit zu dokumentieren, ist selbstverständlich ebenfalls Arbeitszeit. Wenn man dann seiner Unterrichtsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann, weil man bereits am Donnerstag das Wochenpensum abgearbeitet hat und der Freitag erst noch kommt, muß sich halt der Dienstherr überlegen, wie er den Unterricht abgedeckt bekommt. Kleiner Tipp von mir: Mehr Lehrer einstellen wäre eine Option, die Zusatzaufgaben massiv eindämmen eine andere.

    Dann werden Aufgaben pauschal Zeitzuweisungen gemacht. zum beispiel 1,5 Stunden pro 1 Stunde Oberstufe einschließlich Korrektur, 2 Stunden pro Woche für Klassenleitung, 10 Stunden Korrektur 1 Klausur, 1 Stunde für Konferenzen, 5 Stunden für Funktionstätigkeit usw.

    Und genau da liegt der gleiche Fehler, der jetzt mit den 25,5 zu unterrichtenden Schulstunden auch gemacht wird. Es werden irgendwelche Pauschalen angesetzt. Dabei sagt die Arbeitszeiterfassung doch, daß die IST-Zeit und keine fiktive Pauschale zu erfassen ist.

    Dumm finde ich noch mehr unnötige Zeit mit illegitimen Aufgaben, wie z.B. der Dokumentation der Arbeitszeit freiwillig verschwenden zu wollen.

    Wieso soll das eine Verschwendung sein? Ob ich mir jetzt die x-te Konferenz anhören muß oder meine Stempelkarte in die -uhr zu stecken ist doch wohl sowas von egal. Solte der Arbeitgeber diese ganzen Konferenzen für so wichtig erachten, daß er auf sie nicht verzichten mag, muß er eben zusätzliche Kollegen einstellen, auf das die einzelnen Kollegen dann eben keine Überstunden mehr schieben. Punkt!

    Und nein, für mich gibt es keine illegitimen Aufgaben, auch wenn das im Extremfall bedeuten würde, daß wir soviel damit zutun hätten uns selber zu verwalten, daß wir überhaupt nicht mehr zum Unterrichten kommen würden.

    Der Wegfall der "eh da Kosten" hätte z.B. bei uns zur Folge, daß jede Stunde Konferenz wirklich zu verrechnende Kosten von 2.000,- € verursachen würde. Da wäre jeder Schulleiter angehalten sich kurz zu fassen und dreimal zu überlegen, ob die Konferenz wirklich sein muß. Gleiches gilt für den Erziehungsaufwand der Inklusions-Kinder. Wenn dann auf einmal klein Kevin bedingt durch ADHS und was auch immer Sonderkosten von mehreren tausend Euro an einer Regelschule verursacht, eben weil laufend Teilkonferenzen für die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen notwendig sind, könnte der Dienstherr auf die Idee kommen, daß dann ein Platz an einer Sonderschule (Schwerpunkt: sozialer und emotionaler Förderbedarf) doch günstiger ist. Meiner Meinung nach wurde die ganze Inklusion ja eh nur deswegen eingeführt, weil der Dienstherr meint damit Geld sparen zu können, kostet ein Schulplatz an einer Förderschule doch aufgrund der kleineren Klassenstärken das 4-5fache eines Regelschulplatzes. Die UN-Konvention ist so zu lesen, daß alle Kinder unterrichtet werden müssen, aber die Schulform ist nirgendwo definiert. Aber als Deckmäntelchen für die Presse und das "wir machen das jetzt einfach mal so" war das Argument inkl. der Interpretation natürlich ganz praktisch.

    Wolfgang Autenrieth schrieb:

    • Ist es Arbeitszeit, wenn ich morgens um 4 aufwache und darüber grüble, wie ich Kevin am kommenden Vormittag auf der Spur halte?
    • Müsste ich - wenn ich meine Arbeitszeiten dokumentieren müsste - dann aufstehen und die benötigte Zeit notieren?
    • Gibt es für Nachtarbeit einen Verlängerungs- und Erschwerniszuschlag?
    • Wird mir diese Zeit vom Kontrolleur gestrichen, weil mich niemand dazu gezwungen hat und keine dienstliche Anordnung für dieses Grübeln erteilt wurde?
    • Beginnt die Arbeitszeit mit dem Betreten des Schulgebäudes?
    • Muss ich die Zeit, die ich für die Zubereitung und den Konsum des benötigten Kaffees benötige, abziehen?
    • Ist es Arbeitszeit, wenn ich mit der Tasse in der Hand mit der Schulleitung über Kevin rede?
    • Gilt es als Arbeitszeit, wenn ich auf der Fahrt zur Schule den Plan für den Vormittag nochmal rekapituliere?
    • Wird von einem Schauspieler ebenfalls verlangt, seine Arbeitszeit zu dokumentieren - und die Zeit zum Lernen und Rekapitulieren der Rolle nicht berücksichtigt, falls er diese Tätigkeit auf der Fahrt ins Schauspielhaus ausübt?
    • Oder erhält er ein Fixum für seinen Auftritt? (Nebenbei - so wie wir Lehrer)
    • Ist es Arbeitszeit, wenn ich mit meiner Frau - ebenfalls Lehrerin - den Schulalltag diskutiere oder ihr bei der Erstellung von Unterrichtsmedien zur Hand gehe?
    • Ist es Arbeitszeit, wenn ich nachmittags, am Wochenende oder abends in Lehrerforen oder auf Facebook nach neuen Ideen für den Unterricht suche und meine "Freizeit" nicht der Orchideenzüchtung widme?
    • Was geschieht, wenn ich beim Umtopfen der Orchideen über Kevin nachdenke oder in pädagogischen / psychologischer Fachliteratur nach Möglichkeiten zur "Behandlung" von Kevin recherchiere? Ist das meine selbst gewählte Freizeitbeschäftigung, die den Arbeitgeber nicht zu interessieren hat - und die er selbstverständlich nicht als Arbeitszeit wertet und vergütet?
    • Die Forderung, dass Lehrer ihre Arbeitszeiten erfassen und dokumentieren sollen, ist so wirklichkeitsfremd wie absurd - zumal die Dokumentation als Arbeitszeit ebenfalls erfasst werden müsste und diese somit gewaltig steigern würde - ohne erkennbaren Nutzen für Schule und Schüler.
    • Unsere Arbeitszeit zerfleddert über Tag (und Nacht!) in so viele kleinschrittige Abschnitte, dass man einen "elektronischen Arbeitszeitdokumentator mit Spracheingabe und Zeitmessung" erfinden und ständig am Leib tragen müsste, eventuell als Chip im Hirn, von der Schulverwaltung per WLAN ausles- und dokumentierbar. Diese "elektronische Stempeluhr" wäre dann wohl effektiv und gerecht. Mit bestandenem Referendariat bekäme den Chip jeder Lehrer eingepflanzt. Diensliche Beurteilungen könnten online erfolgen, weil das Schulamt den Unterricht jederzeit live mitschneiden könnte. Das ergäbe endlich gerechte Beurteilungen, die sich nicht auf Inselleistungen von 45 Minuten bezögen. Brave New World!

    Moin,
    ich habe mir mal erlaubt Deine Thesen durchzunummerieren, um darauf antworten zu können.

    • Ja, das ist Arbeitszeit. aber es gibt keine Nachtzulage, weil Du eigenständig über den Zeitpunkt de Grübelns bestimmen konntest. Außerdem zählt es nicht zur Einhaltung der 11stündigen Mindestruhezeit. Werden die 11 Stunden auch nur durch ein 10-sekündiges Telefonat unterbrochen, fangen die 11 Stunden wieder von vorne an. Sollte dich also die Schulleitung morgens um 4 Uhr anrufen, darfst Du erst wieder ab 15 Uhr arbeiten. Der Stundenplan interessiert in dem Moment nicht sondern Dein Gesundheitsschutz!
    • Der Arbeitgeber hat die Dokumentation zu führen, wie er das bewerkstelligt, ist sein Problem. Er könnte z.B. uns Dienst-PCs fürs heimische Büro stellen und loggen wann diese ein- und ausgeschaltet werden.
    • Natürlich gibt es Nachtarbeit und Erschwerniszulage. Außerdem müssen die 11 Stunden Ruhezeit unter wirklich allen Umständen eingehalten werden, auch wenn dann der Unterricht eben ausfällt. Ich muß z.B. an machen Tagen bis abends um 21 Uhr unterrichten. Entsprechend dürfte mich die Schule am nächsten Morgen erst ab 8 Uhr wieder einsetzen. Die Unterrichtszeiten werden ja nicht von mir selber bestimmt sondern vom Schulleiter bzw. Stundenplaner festgelegt. Richtig interessant wird das Ganze bei mehrtägigen Klassenfahrten. Diese müßten dann, um die minimale tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und die maximale Tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden einhalten zu können, von Lehrern im 3-Schicht-Betrieb betreut werden. Sollten Jungen und Mädchen in der Klasse sein, müßte jede Schicht aus zwei Lehrkräften bestehen. D.h., daß für eine Klassenfahrt mindestens 6 KuK mitfahren müssen. Wie das funktionieren soll, ist nicht mein Problem als Arbeitnehmer sondern das des Dienstherren. Selbstverständlich ist trotzdem für die Nacht-Aufsicht die Nachtzulage zu zahlen, auch wenn alles ruhig bleibt. Die Nachtschwester wird im Krankenhaus ja auch bezahlt, auch wenn es in einer Nacht mal keinen Alarm gibt.
    • Solltest Du dir nachts Gedanken machen und das auch nachweisen können, kann dir das kein Kontrolleur streichen. Er kann dir nur die Nachtzulage streichen, weil der Zeitpunkt des Grübelns ja von dir selber festgesetzt wurde und eben nicht angeordnet ist.
    • Selbstverständlich! In der Kreisverwaltung hängt die Stempeluhr doch auch unten neben dem Eingang und alle Stempeln ein noch bevor sie den Fahrstuhl benutzen, um zum Büro zu kommen.
    • Siehe Raucherpause... gibt immer wieder Streit darum, aber die paar Minuten sind echt Peanuts im Vgl. zu den anderen Dingen, wie Konferenzen, Schulfeste etc., die selbstverständlich auch voll als Arbeitszeit zählen. Erstellung der Didaktischen Jahrespläne auf Basis nichtssagender Rahmenlehrpläne, die sich alle paar Monate ändern... alles Arbeitszeit. Vielleicht bringt das KuMi dann irgendwann doch wieder Steoffveteilungspläne heraus, weil sie merken wie teuer es ist, wenn jede Schule ihre Didaktischen Jahrespläne schreiben soll.
    • Ja!
    • Wenn Du im Zug sitzt und etwas zu Papier bringst, würde ich es als Arbeitszeit werten. Wenn Du im Auto sitzt und nur darüber nachdenkst, dann nicht.
    • Schauspieler sind meistens als Freelancer eingstellt. Das sind also Ein-Mann-Unternehmen. Wir sind hingegen fest Angestellte, wie die Verwaltungsfachangestellten im der kreisverwaltung auch.
    • Als Freelancer haben sie Vertragsfreiheit, wir nicht. wir können unser Saler nicht einzeln aushandeln. Damit wird der Vergleich müßig.
    • Diskutiere? Eher nicht. Unterrichtsmaterialen zu erstellen ist hingegen sehr wohl Arbeitszeit. Aber wie oben schon gesagt, kannst Du dafür keine Nachtzulage verlangen, weil Du über den Zeitpunkt der Arbeit selber entscheiden konntest.
    • Ich würde sagen "nein".
    • Nachdenken = "nein", Recherche = "ja"
    • Der Arbeitgeber ist für die Erfassung der Arbeitszeit zuständig und wenn das mit einem entsprechenden zusätzlichen Aufwand verbunden ist, dann ist das eben so. Das ist nicht das Problem des Arbeitnehmers.
    • Wie gesagt, es wäre z.B. eine Möglichkeit Dienst-Computer an die Kollegen zu verteilen und deren Ein- und Ausschalten elektronisch zu erfassen. Selbstverständlich müßten diese Geräte über einen Wartungsvertrag verfügen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, daß die Geräte laufen. Die Verwaltungsfachwirte kaufen doch auch nicht ihre Stifte, die sie im Büro brauchen.

    Allgemein verstehe ich nicht, wie man sich als Arbeitnehmer so gegen die Zeiterfassung sträuben kann von wegen "undurchführbar". Ob ich selber die Zeiterfassung gut oder schlecht finde, steht noch auf einem ganz anderen Blatt, aber die Folgen, die die Zeiterfassung hätte, befürworte ich ausdrücklich. Wir würden nämlich nicht mehr zu den "eh da"-Kosten arbeiten. (Die Kollegen sind ja eh da.) Entsprechend würde sich der Dienstherr auch mal Gedanken machen, ob es sich nicht vielleicht doch lohnen könnte die Schulen grundlegend zu sanieren und auf Vordermann zu bringen, z.B. was Computer mit Wartungsvertrag etc. angeht, eben weil ohne die Geräte die benötigte Arbeitszeit massiv ansteigt und das dann so hohe Kosten verursacht, daß sich auf einmal die Sanierungskosten für jede Schule rechnen. :)

    Wirklich interessant wäre die Frage, was passiert wenn ich bereits am Donnerstag meine 41 Stunden bzw. 48 Stunden oder in Ausnahmefällen sogar 60 Stunden voll habe? Mehr als 60 Stunden/Woche darf nämlich niemand arbeiten, auch nicht wenn 80% des Kollegiums erkrankt sind. Dann ist aus Arbeitsschutzgründen wirklich Schicht. Da müßte dann der Unterricht am Freitag ausfallen.

    Ergo - natürlich kann das Probleme geben. Aber deshalb zu generalisieren und zu polemisieren... hast du das nötig?

    Ich generalisiere nicht, ich schildere nur mit was mich die Landesregierung NRW in den letzten Jahren konfrontiert hat, indem sie mir eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive, die nur auf ihre Papiere warten, vor die Tür gestellt hat.

    --> https://www.nw.de/lokal/kreis_li…fall-wurde.html

    Zitate aus dem Zeitungsartikel:

    • "Die Stimmung in der Unterkunft wurde aggressiver, weil einige Geflüchtete ihre ethnopolitischen Konflikte aus ihren Herkunftsstaaten mitbrachten und in der Unterkunft fortführten und viele keine Zukunftsperspektive sahen."
    • "Noch deutlicher sind die Zahlen für Oerlinghausen. 37 Prozent mehr Straftaten als 2016, die Wohnungseinbrüche stiegen 2017 um 52 Prozent."
    • "Der Minister schickte seinen Staatssekretär Andreas Bothe, [...] Er habe sich auch nicht bedrängt gefühlt."

    Klar, daß sich der Staatssekretär nicht bedrängt gefühlt hat, kam er doch mit einer 20 Mann starken Polizeieskorte.

    Noch irgendwelche Fragen?

    Es brauchte also die Überlegung, und die braucht es stets neu, auf welche Weise man SCHREIBEN als solches erlernt und wie man Kindern im 1. SJ dies ermöglicht.

    Wie wäre es mittels stupidem Pauken nach asiatischem Vorbild?

    Als ich Referendar war, hatte ich jedenfalls das Vergnügen Rechtsanwalts- & Notarfachangestellte im 10-Finger Tastschreiben unterrichten zu dürfen. Da wurden im Unterricht 250 Anschläge pro Minute gefordert, auf das sie in der Prüfung in der Streßsituation noch wenigstens die geforderten 230 Anschläge schafften. Der Unterricht sah so aus, daß alle Tasten abgeklebt waren und man sich so nur an den kleinen Knubbeln auf den Tasten "F", "J" und "5" (Zahlenblock) orientieren konnte. Außerdem wurde der Bildschirm mit einem Tuch zugehängt.

    Die haben das ein Jahr lang 6 Stunden/Woche im wahrsten Sinne des Wortes gepaukt.

    Und wenn die Kinder heute mehr Koordinationsprobleme haben als vor 30 Jahren, dann heißt das nicht, daß man die Anforderungen senken sollte. Dann muß noch mehr gepaukt werden, so bitter das auch ist. Schließlich müssen sie später im Berufsleben auch gegen die asiatische Konkurrenz bestehen können.

    Die meisten Asylanträge letztes Jahr kamen aus Syrien, Irak und Afghanistan, das sind keine Slumbewohner.

    Was hat das mit einem Slum zutun?

    Die Bevölkerung des Iraks setzt sich zusammen aus 60% Schiiten und 35% Sunniten und sie liefern sich einen Bürgerkrieg.
    Die Bevölkerung Syriens setzt sich zusammen aus 74% Sunniten und 12% Allewiten und sie liefern sich einen Bürgerkrieg.
    Die Bevölkerung Afghanistans besteht zu 80% aus Sunniten und zu 20% aus Schiiten und sie liefern sich einen Bürgerkrieg.

    Was passiert wohl, wenn diese Bevölkerungsgruppen hier in Deutschland aufeinander treffen?

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