Beiträge von plattyplus

    Wie sieht das bei euch aus?

    Der Geruch kommt dadurch, daß die Geruchsstopper in den Toiletten trockenfallen (das Wasser verdunstet) und dann der Geruch aus der Kanalisation hochkommt. Das hat mit Putzen nichts zutun. Wenn ihr den Geruch loswerden wollt, einfach jede Woche einmal bei jeder Toilette die Spülung bedienen (großes Volumen, nicht Wasserspartaste) und bei allen Waschbecken das Wasser mal für 30 Sekunden laufen lassen, damit sich die Siphons wieder füllen. Bei den aktuellen Temperaturen verdunstet das Wasser, das darin steht, nämlich und auch dort kommt dann der Kanalisationsgeruch hoch.

    Bei den Temperaturen der letzten Woche hatte ich den gleichen Effekt bei mir zuhause. Da zog der Kanalisationsgeruch aus dem Abfluß des Bidet hoch, weil der Siphon trockengefallen war (Wasser verdunstet). Wie gesagt, das hat mit Putzen nichts zutun. Das passiert einfach, wenn die Abflüsse lange nicht benutzt werden. In Verbindung mit den hohen Temperaturen und der entsprechend hohen Verdunstungsrate tritt der Effekt allerdings schneller auf als im Winter.

    Da gab es doch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.

    Ja, die Ausnahme gibt es für Arbeiter auf Bohrplattformen, was das Wochenende angeht sowie im Katastrophenfall.

    Aber sogar diese Ausnahmen hat die EU genau spezifiziert und zwar in der "Mitteilung zu Auslegungsfragen über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - rechtliche Orientierungshilfe".

    Dort steht auf Seite 11f:
    „(1)Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche (gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten usw.).
    (2)Diese Richtlinie findet keine Anwendung, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen. In diesen Fällen ist dafür Sorge zu tragen, dass unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinie eine größtmögliche Sicherheit und ein größtmöglicher Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist.“

    Also sollte uns unser Dienstherr im Rahmen des Katastrophenschutzes bei einem Notstand dienstverpflichten, gilt die Arbeitszeitrichtlinie nicht. Für den normalen planbaren Unterrichtsbetrieb gilt sie aber sehr wohl.

    or allem müsste sich der AG hier entgegenhalten lassen, dass nach seinem Verständnis - in nahezu allen deutschen Lehrer-Dienstordnungen so geregelt - die Bestimmungen des ArbZG für Lehrer gar nicht gelten sollen. Ob eine schlichte Landes-Dienstordnung das ArbZG (immerhin Bundesrecht) aushebeln kann, sei dahingestellt, aber immerhin kann niemand sich auf Regelungen berufen, die er selbst nicht für gültig hält.

    Die Arbeitszeiten sind durch die Europäische Union geregelt. Genauer gesagt in der Richtlinie 2003/88/EG. Darin wird auch die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, 8 Stunden/Tag und max. 6 Tage/Woche aufgelistet sowie eine Mindestruhezeit von 11 Stunden.
    --> https://ec.europa.eu/social/main.js…d=205&langId=de

    Die Frist, die das Land NRW zur Umsetzung dieser Richtlinie hatte, ist schon lange abgelaufen. Damit gilt die Richtlinie direkt. In Folge müßte man also das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, auf das die EU-Richtlinie auch für Lehrer umgesetzt wird.

    Und die Ruhezeiten gelten doch nicht für mehrere Arbeitgeber, oder?

    Die Arbeitszeiten gelten für alle Arbeitgeber zusammen. Bei insg. 48 Stunden/Woche (in Ausnahmefällen 60 Stunden), nach 8 (bzw. in Ausnahmefällen 10) Stunden am Tag ist Schluß und pro Woche muß ein Tag komplett Ruhe sein. Wobei dieser eine Tag von Woche zu Woche wandern kann. Du kannst also in der ersten Woche den ersten Tag frei haben, dann in der ersten Woche 6 Tage arbeiten, in der 2. Woche in den ersten 6 Tagen arbeiten und hast dann am Ende der zweiten Woche den zweiten Ruhetag. Also maximal dürfen 12 Arbeitstage am Stück kommen.

    Es würde mich wundern, wenn ein Verstoß gegen die Zeitvorgaben bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen im Rahmen der sonstigen Mitarbeit durch einen anderen Verstoß gegen die Prüfungsordnung "geheilt" werden kann.

    Geheilt nicht, aber wenn wir als Lehrer die Vorgaben verletzen, kann das nicht zum Nachteil des Schülers gewertet werden.

    Ich denke da an folgende Situation:
    Jemand steht bei den sonstigen Leistungen 5 und schreibt jetzt in einer langen schriftlichen Arbeit eine 2. Diese 2 kann dann nciht wie eine 2 zu den sonstigen Leistungen gezählt werden, so daß der Schüler bei der SL-Note auf eine 4 kommt sondern muß als Klausur mit entsprechender Gewichtung bewertet werden. Eine 2 in einer Klausur zählt viel mehr als eine 2 als eine Note der sonstigen Leistungen.

    @fossi74:
    Was die Polio-Impfung angeht, mag Valerianus recht haben, daß da heute ein anderer Impfstoff eingesetzt wird als früher bei der Schluckimpfung. Allerdings kenne ich es noch so, daß das Gesundheitsamt in meiner Schulzeit nicht nur gegen Polio geimpft hat sondern das komplette Programm durch, also auch Tetanus, Diphterie, ... Das ging auch soweit, daß alle Mädchen gegen Röteln geimpft wurden.

    Der Einwand von Valerianus, daß die Impfungen an Schulen einfach deswegen nicht mehr durchgeführt werden, weil es heute einen anderen Impfstoff gibt, würde im Sinne einer Deutscharbeit bedeuten: "Thema verfehlt, Note 6". Der Impfstoff und die bekämpfte Krankheit hat nichts damit zutun, daß an Schulen nicht mehr durch das Gesundheitsamt geimpft wird.

    Oder aber wir denken das Thema "Zeitverschiebung" vor dem Hintergrund des Klimawandels revolutionärer als bislang

    Das geht nicht, da steht uns mal wieder unsere Vergangenheit im Weg. Im zweiten Weltkrieg hatten wir schließlich schon einmal neben der Normal- und der Sommerzeit die Hochsommerzeit. Da wurde die Uhr um eine weitere Stunde vorgestellt, damit der Unterricht zuende war bevor am Morgen die Bomberverbände kamen.

    Also dürfen wir die Uhr nicht wieder soweit vorstellen, weil jeder, der das tut, macht Nazis nach und das ist politisch nicht hinnehmbar. :engel:

    Nachtschichten wären auch cool.

    Wären sie nicht. Weil Wenn du mehr als 1 Stunde zwischen 20 und 6 Uhr am Folgetag arbeitest, müßte der Dienstherr dir eine Nachtzulage zahlen, was er bestimmt nicht tun wird. Ich weiß schon, warum bei uns die Abendshcule um 21 Uhr endet und nicht um 21.01 Uhr. Denn dann wären die 61 Minuten mit der vollen Nachtzulage abzurechnen. So sind es "bis zu 60 Minuten" und es gibt gar nichts.

    Warum darf sich das nicht überschneiden?

    Darf sich nicht überschneiden, weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.
    Klar kann man auch andere Dinge machen, z.B. Projektarbeit oder sowas. Aber wenn man einen klassischen Test schreiben läßt, der eben genau so abläuft wie eine Klausur, darf er nicht so lang sein.

    Aus genau dem Grund haben wir bei uns in den Bildungsgangkonferenzen immer nur die Mindestanzahl an Klausuren festgelegt, die geschrieben werden muß. Will ein Kollege mehr Klausuren schreiben lassen, kann er dies tun. Das Problem kommt erst auf, wenn die Bildungsgangkonferenz beschlossen hat, daß eine exakte Anzahl an Klausuren zu schreiben ist. Dann ist man darauf festgelegt mit allen Folgen, wie in diesem Fall Magda-T, die keine Klausur schreiben lassen kann, obwohl sie dies möchte. Zumeist gab es dann Probleme, wenn ein Kollege länger erkrankt ist und dann nur 3 Klausuren im Schuljahr geschrieben werden, wo eigentlich 4 angedach sind. Seitdem wir "mindestens 2 Klausuren" beschlossen haben, aber eben im Normalfall 4 Klausuren geschrieben werden, sind wir zumindest an der Stelle aus dem Minenfeld raus.

    Müßte doch eigentlich in der APO-BK stehen, oder?

    Das steht in den Verwaltungsvorschriften dazu, also in der Bass §8:

    "8.2.3 Schriftliche Arbeiten dauern 30 bis 90 Minuten. Zur Prüfungsvorbereitung können sie bis zur Dauer der schriftlichen Prüfung verlängert werden."
    Quelle: https://bass.schul-welt.de/Service/3129.htm#13-33nr1.1p8

    Also wenn Du für den Test 29 Minuten ansetzt, ist das keine schriftliche Arbeit und wenn es keine schriftliche Arbeit ist, geht es in die SL-Note mit rein.

    Darüber hinaus: bei Vorankündigung würden die Unwilligen einfach fehlen, ohne Ankündigung hätten die Kinder den Pass nicht dabei, es würde also zu Doppelimpfungen kommen.

    Du hättest aber mit den Reihenimpfungen durch das Gesundheitsamt in den Schulen zumindest schon einmal die Kinder erfaßt, deren Eltern keine Impfgegner sind, sondern die einfach nur sorglos in den Tag hinein leben, ohne sich um solche Dinge wie Impfungen überhaupt Gedanken zu machen.

    Schulleiter können den Seiteneinsteiger nach der Ausbildung mal eben mit einer 5 im Gutachten vor die Tür setzen.

    Schulleiter können einen Referendar während der Ausbildung auch mal eben mit der Nichtzulassung zum Bedarfdeckenden Unterricht (BdU) vor die Tür setzen. Über die Zulassung entscheidet der Schulleiter nämlich ganz alleine und ohne abgeleisteten BdU wird ein Referendar gar nicht erst zur Unterrichtspraktischen Prüfung (Upp) zugelassen. Mit dem Hebel entscheidet der Schulleiter auch allein über das 2. Staatsexamen.

    Die zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Diplom/Master erwähnst Du auch mal wieder nicht...

    Berufserfahrung in einem anderen Beruf. Da hätte ich auch was anzubieten. Die Frage ist nur, ob Unternehmensberatung und Schule wirklich so vergleichbar sind, als das die Berufserfahrung für eine Höhergruppierung relevant wäre. Ich denke nicht.

    Es läuft aber bei etlichen Seiteneinsteigern auch nicht so glatt, wie Du das immer darstellst.

    Also ich habe bisher nur Seiteneinsteiger kennengelernt, die ihr Ego vor sich her getragen haben. Wir alle müßten ihnen ja sowas von dankbar sein, weil das System ja sonst zusammenbrechen würde, und die gar nicht verstehen konnten, daß wir uns durch ihre Anwesenheit einfach nur übervorteilt fühlen.

    Wenn ich das hier so lese, kann ich jedem angehenden Lehramtsstudenten nur dringend von einem Lehramtsstudium abraten. Stattdessen soll er gleich auf den Seitenstieg (OBAS) setzen, weil er sich damit wesentlich besser steht. Allein schon die Übernahmegarantie bei einem OBAS-Abschluß mit Note 4,0 ist eine absolute Beleidigung für jeden bodenständigen Referendar, der sich anschließend mit der Note seines 2. Staatsexamens bewerben muß. Die OBASler sollten sich meiner Meinung nach genauso bewerben müssen, eben auch mit dem Risiko dann doch nicht übernommen zu werden.

    Und dann noch Forderungen stellen gleich höher eingruppiert zu werden... :autsch:

    Die Regelstudienzeit ist nicht die kürzeste Studiendauer. Das soll die Regeldauer sein. Wenn der Studiengang ordentlich ausgelegt wurde, dann ist ist durchschnittliche Studiendauer = Regelstudienzeit.

    Ja, wenn!
    Als ich damals Student war, war es so, daß die erziehungswissenschaftlichen Veranstaltungen total überlaufen waren. Da wurde ganz klar nach Studiendauer selektiert. Also wer die Regelstudienzeit schon um 1 oder 2 Semester überschritten hatte, kam rein. Jemand, der noch unter Regelstudienzeit war, brauchte sich gar nicht erst zu bewerben.

    In meinem Dipl.-Studiengang war es z.B. so, daß die Regelstudienzeit 9 Semester betrug. Die durchschnittliche Studiendauer lag jedoch bei 15,6 Semestern.

    ich bezog mich darauf:
    mzl.uni-muenchen.de/lehramtsst…ststudiendauer/index.html

    Die Studienordnung ist genial, ich zitiere mal daraus:

    "Ein Student des Lehramts an Gymnasien wechselt im 5. Semester von Deutsch/Geschichte nach Deutsch/Mathematik. Der Studierende befindet sich nunmehr in verschiedenen Fachsemestern: Deutsch: 5. FS, Mathematik1. FS, EWS: 5. FS.

    Relevant für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ist das niedrigste Fachsemester. Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung in der neuen Fächerkombination stehen dem Studenten also wieder maximal 13 Semester zur Verfügung.

    Unabhängig davon müssen in den Fächern Deutsch und EWS gemäß den Prüfungs- und Studienordnungen der LMU alle Modul(teil)prüfungen fristgemäß bis zum jeweiligen 13. Fachsemester abgelegt werden (in unserem Beispiel also innerhalb der verbleibenden 8 Semester)!"

    Das würde für mich bedeuten, daß ich zuerst für eine komplett andere Fächerkombination einschreibe, als die, die ich eigentlich studieren will. Dann mache ich in den ersten 13 Semestern nur die erziwhungswissenschaftlichen Scheine. Am Ende des 13. Fachsemesters wechsele ich dann die Fächerkombination, wobei in der neuen Kombination eines der Fächer sein muß, die ich später unterrichten will. In den folgenden 13 Fachsemestern pauke ich dann nur das eine Fach durch. So bin ich jetzt im 26. Semester. jetzt wechsele ich das zweite Fach meiner Fächerkombination und habe wieder 13 Fachsemester Zeit, um das zweite Fach (und nur das zweite Fach) zu studieren. Am Ende des 39. Semesters habe ich dann alle Fächer (+EW) zusammen und trotzdem in keinem Fach mehr als 13 Fachsemester gebraucht, die Vorgabe damit also zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. :pirat:

    Warum? Das klassische Familienmodell Besserverdiener - Schlechterverdiener ist doch immer noch sehr verbreitet.

    Genau, wie sagt mein Arbeitskollege:
    "Meine Frau verdient als selbstständige Ärztin mit Praxisbetrieb das Geld und ich bekomme mit a14 ein Taschengeld für mein Hobby." ;)

    Entsprechend hat er Steuerklasse V und sie III.

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