Zitat von jorena
Wird dann bei dieser zweiten Möglichkeit die Pension nicht nach dem wirklich erbrachten Nettogehalt des letzten Jahres berechnet? Also z.B. Hälfte der Stunden= Hälfte des Netto und danach die Pension???
Nicht so ganz.
Wie gesagt, ich spreche jetzt für das Bundesland NRW und nicht für Brandenburg.
Bei uns sieht es so aus, daß man maximal 71,75% Pension bekommen kann. Dies steht einem nach 40 Dienstjahren vollzeit zu. Man erwirbt jedes Jahr, das man vollzeit arbeitet, also 71,75%/40=1,79% Pensionsanspruch.
Dieser Anspruch bezieht sich auf das durchschnittliche Brutto-Vollzeitgehalt der letzten 3 Dienstjahre vor der Pensionierung.
Arbeitet jemand jetzt 50% Teilzeit, erwirbt er in jedem Jahr der Teilzeitbeschäftigung nicht 1,79% Pensionsanspruch sondern nur die Hälfte, also 0,895%. Nach 40 Jahren mit 50% Teilzeitarbeit hat er also keinen Pensionsanspruch von 71,75% sondern nur von 35,875%. Diese 35,875% beziehen sich aber wieder auf das durchschnittliche vollzeit Bruttogehalt der letzten 3 Dienstjahre.
Ergebnis davon: Würde deine Frau nach 24 Jahren aufhören oder auf extreme Teilzeit gehen, so daß keine weiteren Pensionsansprüche hinzukommen, hätte sie sich nach 24 Dienstjahren einen Anspruch von 43% von einem a14 Erfahrungsstufe 12 Gehalt erarbeitet, wenn sie in den letzten 3 Jahren schon a14 und Erfahrungsstufe 12 hatte.
Würde sie sich auf a12 zurückstufen lassen, um die Konrektoren-Funktion loszuwerden und noch 3 Jahre so arbeiten, würde sie sich zwar weitere Pensionsansprüche erarbeiten und so nach insg. 27 Dienstjahren auf ca. 48,5% kommen, aber das sind dann 48,5% von einem a12 Gehalt und nicht von einem a14 Gehalt.
Mal eine ganz andere Idee, wenn die Klassenleitung das Problem ist: Wie viele Anrechnungsstunden bekommt deine Frau für die Schulleitertätigkeit? Wie viele Stunden bekommt sie aufgrund ihres Alters ermäßigt? Da würde es nämlich evtl. Sinn machen die a14 Stelle zu behalten und soweit zu reduzieren, daß sie dann nur noch Konrektoren ist und nicht mehr unterrichtet.
Mein Schulleiter macht es ähnlich. Der müßte eigentlich bei einer Vollzeitstelle noch 3 Stunden wöchentlich unterrichten. Er hat entsprechend teilzeitmäßig verkürzt, so daß er nur noch die Schule leitet und gar nicht mehr unterrichtet.
Wäre das evtl. auch eine Lösung? Ich lese ja aus Deinen Antworten, daß die Aufgabe der Klassenleitung eher das Problem ist als die Aufgabe der Schulleitung.