Trump startet Handelskrieg mit dem Rest der Welt:
—> https://www.tagesschau.de/wirtschaft/wel…schaft-100.html
Die hier aufgelisteten Zölle kommen auf die bisher verhängten Zölle, z.B. die auf europäische PKW-Importe, noch oben drauf.
Trump startet Handelskrieg mit dem Rest der Welt:
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Die hier aufgelisteten Zölle kommen auf die bisher verhängten Zölle, z.B. die auf europäische PKW-Importe, noch oben drauf.
Also wenn es festgelegt ist. Sagen wir es sind 6 Nichtschwimmer pro Lehrkraft. Also es sind 6 Kinder im Wasser und es stirbt dann jemand. War alles nach der Norm durchgeführt. Dann ist man auch nicht fein raus. Es hilft nur bedingt und wenn was passiert. Eigentlich hilft es nur der SL hier nicht belangt zu werden.
Genau anders herum wird ein Schuh draus. Wenn die Festlegung lautet „maximal 6 Schüler pro Lehrkraft“, braucht sich kein Sportlehrer mehr dafür zu rechtfertigen, warum es seiner Meinung nach nicht reicht, wenn die SL nur einen Sportlehrer und einen Referendar für den Schwimmunterricht mit 30 Schülern einplant.
Vielleicht soll geregelt sein ab welcher Zahl von Nichtschwimmern im Becken man nicht mehr hinreichend sorgfälltig ist? Ziemlich absurd, wird auch niemand regeln wollen/können.
Denk einfach mal an den Straßenverkehr. Dort hast du stets mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren (vgl. eigene Gefährdungsbeurteilung der Lehrkraft). Trotzdem gibt es Tempolimits, die überall ausgeschildert sind als absolute staatliche Vorgabe ab welcher Geschwindigkeit das Fahren als nicht mehr als „angepasst“ angesehen werden kann (vgl. staatliche Vorgabe für den Betreuungsschlüssel im Schwimmunterricht ).
Es ist in der Regel auch kein furchtbares Schicksal, kein Abitur zu machen
Das Problem ist doch nicht die Frage ob Abitur oder nicht. Als Eltern denke ich da eher: "Ich will mein Kind lieber an ein konkretes Gymnasium schicken, weil diese Schule den Sozialindex 1 oder 2 hat, wohingegen die Haupt- oder Gesamtschule einen Sozialindex von 6-9 hat. Die dortige Klientel will ich meinem Kind einfach nicht antun."
Index 1 = Bullerbü
Index 9 = Bürgerkrieg
--> https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…e_2024_2025.pdf
Und was meine Aufgabe als Lehrer betrifft: Meine Aufgabe besteht darin, die SuS auf ihrem jeweiligen Weg zu begleiten und bestmöglich zu helfen/zu unterstützen. Meine Aufgabe ist es nicht, jedem vorzugaukeln, dass jede/-r alles schaffen kann, wenn man nur genug lernt. Das ist die größte Lüge, die derzeit verbreitet wird.
Wobei ich da auch immer gucke welchen Ausbildungsgang ich da gerade vor mir habe. Mein Ziel ist es da generell die Schüler/Azubis in Lohn und Brot zu bekommen. Oft habe ich da auch Azubis vor der Nase, die eine 2jährige Berufsausbildung machen. Diese 2jährigen Berufsausbildungen wurden eingeführt als die Schulpflicht um 2 Jahre verlängert wurde (jetzt bis 18, früher bis 16), damit die Schüler ihre Teilzeitschulpflicht damit erfüllen können. Früher gingen diese Schüler nach der 10. Klasse einfach arbeiten als Ungelernte.
Bei diesen, und wirklich nur bei diesen Klassen, gucken wir darauf, dass die Softskills passen, dass sie sich also nicht komplett danaben benehmen, und sehen ansonsten zu, dass sie ihren Berufsschulabschluss schaffen.
In den übrigen Klassen wird hingegen schon "abgeschult". Wobei bei den allermeisten meiner Schüler die Fehlzeiten das Problem werden. Die schaffen es erst gar nicht bis zum ersten Versetzungszeugnis im Sommer, in dem dann steht, dass es nicht reicht.
Die Farben bei Untis umdrehen! Normale Planung grün/Vertretungsplan blau!
Brüller!
Wir haben zwar eh schon andere Farben, aber warum soll das ein Brüller werden? Ich mache einfach den Plan der da in Untis steht und fertig. Und ja, ich hatte echt schon Wochen, in denen es mehr Vertretung als regulären Unterricht gab.
Ich hatte gestern wieder die Diskussion mit türkischstämmigen Schülern. Die finden Erdogan ganz toll, eben weil er in ihren Augen mächtig ist.
Meine Antwort: In seinem Alter würde ich mir eher Gedanken darüber machen wie ich in die Geschichtsbücher eingehen will. Er sollte sich mal an Mustafa Kemal Pascha, genannt Kemal Atatürk, ein Beispiel nehmen!
Und schon hatte ich Ruhe. ![]()
Also dürfen nur Leute aus den Grundschulen dazu eine Meinung haben? Wenn man 4-8 jährige im Anfängerschwimmen betreut hat und weiß wie es geht ohne dass Kinder sterben ist das nicht ausreichend?
Ich weiß auch wie die Tauchausbildung nach VDST Regularien geht und das dort je nach Übung eine 1:1 oder maximal 1:2 Betreuung vorgesehen ist. Mir ist auch noch niemand ertrunken. Trotzdem würde ich mir nie anmaßen, dass nicht doch jemand umkommen kann, wenn alle blöden Zufälle in Kombination gegen mich sprechen. Womit wir dann wieder beim Schweizer Käse Modell wären.
So habe ich z.B. erlebt, dass einem 14jährigen Tauchschüler Unterwasser ein Preßluftschlauch geplatzt ist, der gerade 3 Wochen alt war. Im Ergebnis fiel dann in 8m Tiefe sofort das Atemgerät aus und allein durch die Lautstärke des Knalls sind ihm die Trommelfelle geplatzt. Jetzt bring den erst einmal nach oben an die Wasseroberfläche. Ich war mit einem anderen Tauchschüler ca. 10m entfernt.
Wir haben dann mehrere sehr erfolgreiche Abiparties organisiert und hatten am Ende sogar Geld übrig (auch die Abizeitung hat letztlich ein Plus erwirtschaftet), so dass lediglich die Kosten für das eigene Essen (15€ pro Nase) bei mehr als zwei Gästen selbst gezahlt werden mussten. Eintritt für Abiturient:inn:en und bis zu vier Gäste war frei, Essen für uns selbst und bis zu zwei Gäste ebenfalls.
War bei uns ähnlich. Zu Beginn der Oberstufe haben wir von jedem 30,-DM (???) eingesammelt, um die ABI-Vorfeten vorfinanzieren zu können und ab da kam dann reichlich Arbeit. Aber alles Weitere, also die Feier am letzten Schultag mit Bierbude und Bühnentechnik für die übrigen Schüler, ABI-Ball… konnte dann für alle damit bezahlt werden, also freier Eintritt beim ABI-Ball wirklich für alle…
… auch für die Pauker. ![]()
Gibt's keine Grillhütte in der Nähe?
Dir ist aber schon klar, dass wir damals z.B. als Jahrgangsstufe geschlossen zur Tanzschule gegangen sind, um auf den Ball vorbereitet zu sein?
Die Grillhütte gab es zum Abschluss der Grundschule.
Du darfst einfach nicht im entscheidenden Moment pennen und das erwarte ich absolut von *jeder* Lehrperson, dass sie ihren Unterricht entsprechend plant.
Mit dem einen Satz widersprichst Du dir selber. Wenn jeder von uns vorab wüßte, wann denn der entscheidende Moment gekommen ist, wäre das Leben sehr viel einfacher.
Ich vergleiche die Situation eher mit dem Schweizer-Käse-Modell. Wir haben zieg Sicherheitsbenen - also Käsescheiben - hintereinander hängen. Aber jede dieser Ebenen hat Löcher, eben die Löcher im Käse, und so kommt es, dass im Rahmen der Wahrscheinlichkeitsrechnung irgendwann doch einmal ein Durchschuss gelingt, weil alle Löcher zufällig an diesem einen Tag auf einer Geraden im Raum liegen.
Krass. Das sind ja massive Kosten.
Mit ähnlichen vielen Schülern (knapp 70) waren wir vor 25 Jahren aber auch schon bei 14.000 DM für die Feierlichkeiten rund um den letzten Schultag. Also 18.000 € sehe ich da jetzt nicht so extrem. Wir haben uns damals das Geld aber auch durch diverse Abi-Vorfeiern erarbeitet und nicht die Eltern gefragt, ob sie mal eben 300 € pro Schüler locker machen können.
In den Gefrierschrank im Chemielabor schmeissen
Wir haben damals auf der Kinder-Intensivstation das Speiseeis für die Knirpse, man will den Kleinen ja wenigstens kleine Freuden bereiten können in der Situation, immer im Tiefkühler zusammen mit den Blutkonserven gelagert. ![]()
Wieso sprichst du mit Eltern volljähriger Schüler?
Alles anzeigenDie Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie
1. die Nichtversetzung,
2. die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung,
3. den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus,
4. die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und
5. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Androhung
und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen.
chilipaprika Ich habe in meiner Klasse insg. drei inzw. volljährige Schüler in psychologischerBehandlung, bei denen die Eltern nicht wissen dürfen, dass diese sich in Behandlung befinden. Ist ein ganz schöner Eiertanz immer daran zu denken wer wann was wissen darf und sich eben nicht zu verplappern.
Wer sich weigert Angaben zum eigenen Gesundheitszustand zu machen von deinen volljährigen SuS darf dann halt von vornherein bereits nicht mit zur Fahrt.
Dann würde ich als Schüler "gesund" ankreuzen, egal was ich habe. Schließlich hat die Schule kein Recht Krankheitsdaten zu erheben oder zu speichern und entsprechend habe ich als Schüler das Recht zu lügen, sollten solche Daten doch erhoben werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf das Schulgesetz NRW §120, Absatz 2.
Nur als Frage: Woher habt ihr die Krankheitsdaten in der Schülerakte? Hoffentlich ist die Quelle nicht juristisch angreifbar.
Von mir aus können Sie dann noch die zuständige Fachabteilung in der Bezirksregierung (keine passenden Vorgaben erstellt) sowie die Eltern des Kindes anklagen, die es immerhin versäumt haben, ihrem Kind vor Schuleintritt schwimmen beizubringen bzw. beibringen zu lassen. Und am besten noch die Kommune, die kein passendes Schwimmbecken zur Verfügung stellt.
Oder gleich das Schulministerium, das Schwimmen im Lehrplan verankert hat.
Trump spielt aktuell wohl mit dem Gedanken, dass die USA aus der NATO aussteigen könnten.
Dir ist bewusst, dass die Urteilsbegründung nicht darauf hinauslief, dass die verurteilten Lehrkräfte hellsehen hätten müssen, sondern diese vielmehr vorhandene Hinweise zur Diabeteserkrankung der Schülerin ignoriert haben [...] und auch Vorerkrankungen nicht schriftlich erfragt hatten?
Und genau deswegen denke ich, dass die Kinder zum Amtsarzt müßten. Allein er weiß welche Erkrankungen alle abzufragen sind. Es geht ja nicht darum allgemein zu fragen unter welchen Erkrankungen die Kinder gelitten haben. Es ging darum, wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, dass vorab explizit alle möglichen (und unmöglichen) Krankheitsbilder hätten abgefragt werden müssen. Diese explizite Abfrage ist unterblieben. Ich sehe mich als Lehrkraft nicht ansatzweise hinreichend dazu ausgebildet abschätzen zu können welche Krankheiten beim Schwimmen zu einem Problem werden könnten. So einen Fragebogen zu erstellen und den dann auch zu beurteilen obliegt einem Arzt.
Nur mal so als Tipp: Der VDST schreibt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung beim entsprechenden Facharzt vor Beginn der Ausbildung vor. Warum sollte man da im Schulsport von solchen Regelungen abweichen? Allein das Abweichen dürfte von Seiten de Gerichte doch erneut als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
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