Beiträge von plattyplus

    Hat schon mal jemand von euch so eine "Fortbildung" gemacht und wie wurde das an eurer Schule gehandhabt?

    Ja,
    ich habe den Kram gemacht, weil auch ich zuerst den Aufwand drastisch unterschätzt hatte. Die Fortbildung wird ja auch mit einer Abschlußprüfung garniert. Außerdem darf man die Fortbildung im Jahres- (oder 2-Jahres-) Rythmus wiederholen, weil sonst die Zertifizierung erlischt.

    Ergebnis: So schön die Inhalte auch sind, für den Schulbetrieb ist das nichts. Ich habe das entsprechend auch im Sande verlaufen lassen, als es um die Rezertifizierung ging.

    Es gibt einfach keine Handhabe, offenbar aber in anderen Bulä ähnlich, wenn ich deine Quote lese. Klar, wir haben so'n bisschen die Resteklassen an Förder- und Berufsschulen im BVJ etc., ihr müsst ja unsere Abgänger nehmen... daher sind die Zahlen auch extrem.

    Hast Du eine Ahnung, was in den Klassen mitunter abgeht?

    Nur mal so ein paar kleine Geschichten aus den letzten Jahren:

    • Schüler lockert die Radbolzem am Auto der Lehrerin
    • Schüler schlägt Scheiben am Auto ein (kam mehrfach vor)
    • Polizei ist im Unterricht, um Schüler wegen außerschulischer Vergehen abzuholen (kam mehrfach vor)
    • Großfamilie läuft an der Schule auf, weil Töchterchen gefälligst daheim am Herd stehen soll anstatt in die Schule zu gehen
    • Schülerin geht für ihren Loverboy regelmäßig anschaffen

    So, wieviel Schmerzensgeld sollen sie einem Lehrer jetzt zahlen und wie müssen sie die Gesetze verändern, damit da die Schule auch mal eine richtige Handhabe hat? Wir sind doch ein zahnloser Papiertiger, machen wir uns doch nichts vor.

    Der Beitrag für die GKV steigert sich automatisch mit jeder Lohnerhöhung.

    Nicht unbedingt. Ich bin jetzt Beamter mit Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 6 und bereits an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV angekommen.

    Allerdigns würde ich mir bzgl. explodierender Krankenkassenbeiträge im Alter keine extrem großen Sorgen machen. Jedenfalls wesetnlich weniger Sorgen als bei Versicherten aus der Privatwirtschaft. Schließlich bekommen wir keinen Lohn sondern Alimente bezahlt. Das Alimentierungssystem beruht darauf, daß einem Beamten ein standesgemäßer Lebenswandel mit den entsprechenden monatlichen Zahlungen möglich sein muß. Entsprechend müßten bei explodierenden Versicherungskosten die Alimente ebenfalls ansteigen, um einen entsprechenden Lebenswandel sicherzustellen.

    Aber ja, als GKV-Versicherter mit 730,- € Monatsbeitrag bin ich natürlich in ganz anderen Regionen.

    Vom Gymnasium aus? Wie kann man denn Schüler "überweisen"? Und an wen überweist die Förderschule?

    Na,
    nach Ende der Klasse 10 und Erreichen des 16. Lebensjahres endet in Deutschland die Vollzeit-Schulpflicht. Danach kommt die 2-jährige Teilzeitschulpflicht, die zumeist bei uns am Berufskolleg erfüllt wird.

    Aus dem gleichen Grund wurden in den letzten Jahren ja auch diese ganzen 2-jährigen Kurz-Lehrberufe zum Maschinen- nd Anlagenführer, Fachlageristen, Fahrradmechaniker etc. eingerichtet. Das waren früher alles einfach angelernte Arbeiter. Aber heute gibt es diese Lehren, damit die Schüler/Azubis ihre 2-jährige Teilzeitschulpflicht erfüllen können.

    Bei uns hängen die Schüler dann auch nochmal 2 Jahre ab und dann fallen sie hinten aus dem System raus und fertig. Wobei es da dann auch noch die einjährigen Jungarbeiter-Klassen gibt. Denn im Schulgesetzt steht auch, daß sich die Teilzeitschulpflicht auf ein Jahr reduziert, wenn sie die Schule mit irgendeinem Abschluß verlassen. KSOB, AV, ... oder wie immer die Politik diese Klassen in diesem Jahr gerade wieder neu benennt, um sich die verheerenden Folgen schönzureden.

    Ergebnis bei uns ist jedenfalls, daß wir eine Klasse haben, in der offiziell 57 Schüler gemeldet sind. Es sind aber jeden Tag nie mehr als 6-8 Schüler da. Und glaubt bloß nicht, daß mittags die gleichen Schüler da sitzen, die morgens in der 2. Stunde da waren. Das sind wieder andere. Die Klasse wird auch nur einen Tag/Woche beschult, eben gerade ausreichend, um die Teilzeitschulpflicht zu erfüllen.

    Aber,
    wie man mit Schulabsentismus umzugehen hat, hat das Land Hessen ja gezeigt und auch ganz aktuell von EuGH bestätigt bekommen:
    --> https://www.zeit.de/gesellschaft/s…chengerichtshof
    Da führte der Absentismus dazu, daß die Kinder aus der Familie geholt und in einem Heim untergebracht wurden, um die Erfüllung der Schulpflicht sicherzustellen.

    Dieses Durchgreifen hat auch damit begonnen, daß man dem einzelnen Schüler eine Attestpflicht auferlegt hat. Hätten da die Kollegen in der ersten Instanz auch so gezögert, wie hier zu Beginn der Diskussion, wären nie so handfeste Ergebnisse zustande gekommen.

    Gerade in der Oberstufe und älteren Mittelstufe reduzieren sich die Fehlzeiten bei Klausuren, wenn man weiß, dass diese jeweils an einem frühen Samstagtermin nachgeschrieben werden.

    Bei mir reduziert es sich dadurch, daß ich in der Abendschule nachschreiben lasse, also werktags 17.45-19.45 Uhr bzw. 20.45 Uhr. Ich bin noch 15 Minuten länger da, aber die Schüler haben ja Anspruch auf 11 bzw. 12 Stunden Ruhezeit je nach Volljährigkeit. Am nächsten Tag beginnt der Unterricht um 7.45 Uhr, da halten wir die Ruhezeiten dann so gerade eben ein.
    Ist auch richtig nervig. Besonders nervig sind die Sprüche, die sie dann noch von den Abendschülern reingedrückt bekommen, wenn sie sich auch dort nicht benehmen können. ;)

    Welche Konsequenzen hat unentschuldigtes Fehlen unter Attestpflicht, wenn keine Klassenarbeiten geschrieben werden?

    Bei schulpflichtigen Kindern:
    Das Jungend- und Ordnungsamt wird informiert, die holen den Schulschwänzer zuhause ab und verhängen ggf. Bußgelder. In letzter Instanz kommt auch noch das Gesundheitsamt samt Amtsarzt hinzu, um festzustellen was gesundheitlich wirklich Sache ist.
    Bei älteren Schülern: Überschreiten der maximal erlaubten Anzahl unentschuldigter Fehlstunden --> Ausschulung

    Außerdem muß jede unentschuldigt versäumte Stunde mit der Note 6 bewertet werden. Das ist keine Kann- sondern eine Muß-Bestimmung.

    Meiner Meinung nach sind die meisten Schüler wirklich krank, wenn Sie eine Klausur nicht mitschreiben. Deshalb haben sie auch eine faire Behandlung verdient.

    Bei "meinen Delinquenten" denke ich da eher an Schüler, die spontan zur Klausur krank werden. Also wenn man denen heute sagt: "Morgen schreibst nach", sind sie morgen spontan wieder einen einzelnen Tag mit Attest "krank". Einer hat es sogar soweit getrieben, daß er spontan in der 3. Stunde krank war (mit Attest versteht sich), nachdem ich ihm in der 1. Stunde gesagt hatte, daß er gleich in der 3. nachschreibt. Das hat der über Monate so getrieben.

    Ob ich aber Arbeiten noch mal so früh ansage, überlege ich mir nun aber gut.

    Ich mache das immer, weil ich dann die Termine auch im Klassenbuch vermerken kann. Wir haben einen zweiwöchigen Stundenplan und wenn dann nach Ostern die ganzen Feiertage kommen, die alle auf einen Donnerstag fallen, sehe ich manche Schüler über 6 Wochen nicht. Wenn dann ein Kollege gerade an einem der verbleibenden Donnerstage noch seine eigene Klassenarbeit angesetzt hat, komme ich gar nicht mehr hinterher. Daher will ich der Erste sein, der die Termine setzt. :)

    In NRW gibt es in besonderen Fällen die Möglichkeit, Attestpflicht etc. einzuführen. Hat jemand einen Tipp, wie man das evtl. umgehen kann

    Warum willst Du das umgehen? Bei uns ist die Attestpflicht durchaus ein gängiges Mittel. Im Durchschnitt unterliegen ca. 1/4 aller Schüler der Attestpflicht.

    Muss der Nachschreibtermin einer Klassenarbeit vorher angekündigt werden? Ggf. wie lange vorher?

    Nein, muß nicht angekündigt werden. Und für Nachschreibtermine gilt auch nicht die Vorgabe, daß es maximal 2 Klassenarbeiten/Woche sein sollten. Wenn die Kinder entsprechend lange fehlen, dürfen sie auch drei Klassenarbeiten an einem Tag in Folge nachschreiben.

    Und was das "am ersten Tag" angeht, ist bei uns in der Schule allgemein angekündigt, daß Klassenarbeiten, wenn sie nachgeschrieben werden, dann immer am ersten Tag nach der Krankheit nachzuschreiben sind, wenn der Lehrer eine entsprechende Klausur vorbereitet hat.

    Meistens lasse ich nicht am ersten Tag nachschreiben, weil es mir bei 14 Klassen einfach unmöglich ist jeden Tag im Kollegium nachzufragen, ob meine Nachschreibkandidaten heute wieder in der Schule sind oder nicht. Da lasse ich dann später nachschreiben.

    Allerdings steht nichrgendwo geschrieben, daß eine Klausur wirklich immer nachgeschrieben werden muß. So lange ich genug Klausuren habe, um eine fundierte schriftliche Note begründen zu können, reicht das. Wie groß eine "ausreichende Zahl" konkret ist, steht nirgendwo genau definiert. Also wenn da jemand erst eine Woche vor der nächsten Klausur wieder in der Schule erscheint, lasse ich in der Regel nicht mehr nachschreiben und weise die Schüler darauf hin, daß sie sich besser auf die nächste Klausur konzentrieren sollen.

    Ach und was die Ankündigungsfristen angeht: Ich kündige meine gesammelten Klassenarbeitstermine immer zum Schuljahrsanfang an. Die Schüler wissen also schom im September direkt nach den Sommerferien, daß die letzte Arbeit im Schuljahr am 14. Juni des Folgejahres geschrieben wird... da gucken sie zwar am Anfang alle erst doof, aber nachher gibt es keine Diskussionen mehr. :)

    P.S.: ich gebe die Frage weiter.

    Naja,
    die extremsten Weihnachten hatte ich als Zivi auf einer Kinder-Intensivstation. Da dort die Extremfälle aus ganz Deutschland zusammengezogen wurden, war die Sterblichkeitsrate extrem hoch. Mein damaliger Oberarzt: "Hier liegen die, die alle anderen schon aufgegeben haben und jeder, der das doch überlebt, ist dein persönlicher Sieg."

    Entsprechend haben wir versucht den Knirpsen irgendwie Weihnachten absolut besonders zu machen. So kam dann auch der Weihnachtsmann, gespielt vom Zivi Plattyplus, auf die Intensivstation. In Ermangelung eines fliegenden Schlittens und weil die Knirpse den Hubschrauberlandeplatz von der Station aus alle sehen konnten, kam er mit dem Rettungshubschrauber übers Dach eingeschwebt. Den Spaß haben sich die Piloten an dem Tag auch nicht nehmen lassen, einmal einen 60 Sekunden-Hüpfer übers Dach zu machen und vorne zu landen.

    Und ja, dabei den fröhlichen Weihnachtsmann zu spielen, wissend das es für 90% das letzte Weihnachten ist, war verdammt hart. :stumm:

    Ich gebe mal weiter.

    Ich bleibe bei der Frage von Alterra: Wie kann man seinen Weihnachtsbaum katzensicher machen?

    Anstatt eines üblichen Christbaumständers einen Betonkübel nehmen (80 Liter oder so), den Baum reinstellen und den Kübel mit Beton ausgießen?
    Nur: Wie bekommt man dann nachher den Baum wieder aus der Bude raus?

    Rotkohl? Gekauft.
    Ansonsten bin ich auch für elektrische Kerzen nachdem ich vor zieg Jahren mal mithelfen mußte einen brennenden Baum aus der Kirche zu tragen.

    Was verleitet Dich eher zu feiern? Weihnachten oder Silvester?

    Ich hau wohl ein Steak auf den Grill... bei 25°C Außentemperatur im Urlaubsland.

    Wenn es schon kein echter Tannenbaum wird zu Weihnachten sondern ein "Baum" aus Plastik. Nimmt man dann besser eine Tanne oder eine Palme, in die man die Lichterkette hängt?

    Darum geht es mir ja nicht. Es geht mir um die Frage, wer Anzeige erstatten darf.

    Du darfst nicht nur, Du mußt sogar, sonst machst Du dich selber der Strafvereitelung im Amt schuldig.

    Und was das bedrängte Mädchen angeht: Je nachdem wie weit die Bedrängung geht, im Extremfall bis zur Vergewaltigung, dürftest du im Rahmen der Nothilfe (=von Dritten ausgeübte Notwehr) den Angreifer im Extremfall sogar umbringen, wenn das das einzige Mittel ist die Situation zu beenden.

    Du würdest dir wohl einen Rüffel einfangen, weil es nicht deine Aufgabe ist, das strafrechtlich relevante Fehlverhalten des Schülers der Polizei zu melden, sondern es ist die Aufgabe des Schulleiters.

    Warum ist das nicht meine Aufgabe? Das sehe ich als Bürgerpflicht an. Hinzu kommt noch, daß ich als Beamter die Arbeit der anderen Behörden (hier Polizei) zu unterstüzen habe und mich ansonsten selber der Strafvereitelung im Amt (§258a StGB) schuldig mache.

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