Ich meine, ich hatte dir das bereits schon mal gesagt, es macht den Stundenplan schwierig bis unmöglich zu rechnen, wenn auf jeden Sonderwunsch junger Eltern bzw. von Kollegen allgemein Rücksicht genommen wird.
Du mußt aber berücksichten, daß wir hier nicht von einer Grund- oder Sek 1-Schule reden, bei der jeder Lehrer weiß, daß da der Unterricht Mo-Fr 7.45-15 Uhr läuft und man dann je nach Stundenplan da ggf. erst später kommen muß oder früher gehen kann. Wenn man sich da seine regelmäßigen privaten Termine auf 17 Uhr abends legt, kann man davon ausgehen dort auch (mit wenigen Ausnahmen durch einzelne Konferenzen etc.) nicht unterrichten zu müssen.
Wir reden von Mo-Fr 7.30-21 Uhr und Samstag 7.30-16 Uhr. Wo findet da noch planbares Privatleben statt, wenn der Stundenplaner einen mit Verweis auf den Stundenplan und "geht nicht anders" auch folgenden Einsatzplan basteln könnte?
Mo-Fr: 7.30-9.00 Uhr, Pause, 19.30-21 Uhr
Sa: 7.30-9.00 Uhr, Pause, 14.30-16 Uhr
--> Das wären dann insg. 24 Unterrichtsstunden/Woche, ich würde aber 76 Stunden an der Penne abhängen.
Das Finanzamt erkennt es in der Steuererklärung nicht an, wenn man zweimal täglich zur Arbeit fährt. Außerdem wäre das bei mir eh viel zu weit. Zudem wäre der Stundenplan auch nur für verbeamtete Lehrer zulässig, weil für die die 11 Stunden Ruhezeit zwischen den einzelnen Einsätzen nicht gelten.
Bei allen Gesetzen, die ich dazu im Internet finde, habe ich immer das Gefühl, daß der Gesetzgeber von einer Kernarbeitszeit (=Unterrichtszeit) Mo-Fr 8-15 Uhr ausgeht, wie es an einer Sek 1-Schule üblich ist und den Kollegen entsprechend freie Hand lassen will, wann sie nachts ihre Klausuren korrigieren. Das ich allein schon mit meiner Kernarbeitszeit (=Unterrichtsverpflichtung) gegen sämtliche Arbeitsschutzrichtlinien verstoße, die gelten würden, wäre ich angestellter Lehrer, kommt im Gesetz nirgendwo auch nur im Ansatz vor.