Beiträge von plattyplus

    Wenn ich mit bis zu €3000 in der Tasche durch die Gegend laufe, bin ich unruhig, auch wenn ich formal dafür nicht verantwortlich bin. Von dem formalen Stress, bis so etwas dann geklärt ist, mal ganz abgesehen.

    Bei mir ist es genau andersrum. Ich bin bei solchen Summen mit zwei Dutzend Schülern im Nacken unruhiger, wenn ich mit EC-Karte etc. die Tickets vor Ort zahlen muß. Bei Bargeld weiß ich, daß ich zahlen kann. Das wirkt auf mich beruhigender als umgekehrt die Angst, daß jemand mir ansehen könnte, daß ich bargeld dabei habe und ich dann ausraubt. Bei der EC-Karte schlägt dann irgendwann das Tageslimit, der Verfügungsrahmen oder sonstwas zu und verhindert die Zahlung.
    --> Wenn es darauf ankommt, funktioniert Bargeld immer. :)

    Aber damit bin ich wohl die Ausnahme. Mein Kollege hat bei der letzten Klassenfahrt jedenfalls auch nur noch ganz blöd geguckt, als ich da vor Ort das Hostel, die Tickets, ... alles bar bezahlt habe und entsprechend weitaus mehr als 3.000,- € dabei hatte. Da habe ich allein am ersten Tag 3.200,- € umgesetzt, weil alles bei Ankunft zu zahlen war.

    Diese ganzen "Ich habe mal gehört, dass eine Kollegin, das so oder so macht"-Fuddelmodelle, lösen doch das Problem nicht.

    Sehe ich genauso. Dienstkonto mit EC-Karte für alle Kollegen (der Name des jeweiligen Kollegen muß ja explizit auf der Karte stehen, man kann also nicht eine Karte einfach weitergeben) mit anhängender Kreditkarte und ausreichend hohen Limits, um damit auch die Klassenfahrt bezahlen zu können.

    Warum Kontoführungsgebühren?

    Weil die Volksbank bei mir daheim nun einmal für jedes Konto Kontoführungsgebühren verlangt. Fertig. Und nein, ich sehe nicht ein, warum ich mir dann über Jahre die Kosten dafür ans Bein binden soll. Wie gesagt, durfte ich bei meiner letzten Klassenfahrt feststellen, daß ein Konto alleine nicht reicht. Ohne Kreditkarte hätten wir die ÖPNV-Tickets nicht bekommen. Also extra Konto + Kreditkarte... wird dann schon etwas teurer. Oder kann ich, wenn ich alle 3 Jahre eine Klassenfahrt mache, die kompletten 3jährigen Kontoführungsgebühren der Klasse in Rechnung stellen? :pirat:
    --> Keine Sorge, mach ich nicht, ich seh aber auch nicht ein, warum ich mir die 30,- € jährlich ans Bein binden soll bzw. mit Kreditkarte 50,- €.

    Die Schule ist eine nichtrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts und keine Körperschaft öffentlichen Rechts

    Wenn die Schule nicht rechtsfähig ist, ist sie auch nicht geschäftsfähig. Wenn sie aber nicht geschäftsfähig ist, frage ich mich, wie sie dann Unterrichtsmaterialien (neue Tafeln etc.) von ihrem Budget einkaufen kann? Unsere Sekretärin bestellt sowas jedenfalls, nachdem die SL die Anschaffungen genehmigt hat, direkt.

    Bitte den Schulleiter schriftlich dir einen rechtssicheren Zahlungsweg zu empfehlen, alternativ den Schulträger um Eröffnung eines Kontos für solche Zwecke zu ersuchen.

    Und wenn Du schon dabei bist, auch für dieses Konto gleich eine Kreditkarte (MasterCard oder Visa) zur Verfügung zu stellen. Ich hatte das Problem, daß ich manche Tickets nur über Kreditkarte kaufen konnte und so dann meine private Kreditkarte auch noch in dem Ganzen drin hing. War eine ordentliche Aufgabe das alles sauber abzurechnen.

    Und nein, ich sehe es nicht ein für solche Fahrten auch noch privat ein zweites Konto zu eröffnen inkl. zweiter Kreditkarte. Die Kontoführungsgebühren binde ich mir nicht ans Bein.

    Die SL behauptet, die Schule könne kein Konto für diesen Zweck eröffnen, weil sie juristisch keine Person ist.

    Falsch. Die Schule ist eine Einrichtung öffentlichen Rechts und damit eine juristische Person, wie eine GmbH auch. Damit kann die Schule schon ein Konto eröffnen.

    Ich habe bei meiner letzten Klassenfahrt auch alles bar gemacht bzw. machen müssen. Auch bei uns gab es das Gehampel mit meinem Privatkonto. Auf einmal hatte mir die Sekretärin oder sonstwer den kompletten Betrag aufs Privatkonto überwiesen. Blöd nur, daß ich auf meinem Privatkonto ein Tages- und auf meiner Kreditkarte eine Monatslimit habe und beides nicht ausgereicht hätte, um vor Ort die Eintrittskarten für die ganze Bande zu bezahlen. So lief ich dann mit zieg tausend Euro bar in der Tasche rum. Aber stand mir ja nicht auf der Stirn geschrieben, daß ich so viel Geld dabei hatte.

    Ich war aber aufgrund des Bargelds eher beruhigt als nervös. Schließlich brauchte ich keine Angst mehr zu haben irgendwo nicht bezahlen zu können, weil die Limits überschritten sind (siehe oben).

    Was setzt du denn alles ab?

    • 120km Fahrt zur Arbeit, einfache Strecke
    • 8.500 € für Kranken- und Pflegekasse, bin als Beamter in der GKV und zahle entsprechend auch den Arbeitgeberanteil
    • Berufsunfähigkeitsversicherung (Vorsorgeaufwand)
    • Ausstattung/Verbrauchsmaterial fürs Büro (ist aber der kleinste Posten bei mir)
    • Die Lohnkosten diverser Handwerker-Rechnungen, also Schornsteinfeger, Dachdecker, ... was immer so anfällt

    Ich hätte nur Schnitte 5,0 und schlechter, würde ich diesen Schlüssel verwenden...

    Wie bepunktest Du?

    Bsp.: Die Klausur besteht aus 5 Aufgaben mit ansteigendem Anforderungsniveau. Die ersten beiden Aufgaben sind also reine Wissensabfrage, gefolgt von zwei Anwendungsaufgaben und am Ende kommt noch eine Aufgabe, bei der die Schüler selber eine Lösung entwickeln müssen.

    Gibst Du jetzt für jede Aufgabe 20 Punkte, um so auf 100 Punkte zu kommen?
    Oder gibst Du für die ersten beiden Aufgaben weniger Punkte, weil die ja einfacher sind und für die letzte Aufgabe mehr Punkte, weil schwieriger und damit aus deiner Sicht zeitintensiver?

    Wenn alles gleich bepunktet wird, macht der IHK-Schlüssel Sinn, weil die letzte schwere Aufgabe nur wenige Punkte bringt, diese wenigen Punkte dann aber in der Notenskala den Ausschlag geben. Die Punktabstände zwischen Note 3 und 1 sind ja vergleichsweise klein. Wenn man natürlich für die letzte Aufgabe eh schon mehr Punkte gibt als für die anderen Aufgaben und dann noch den IHK-Schlüssel anwendet, wird die letzte Aufgabe überrepräsentiert.

    Daher auch meine Meinung, daß man den Notenschlüssel nie alleine sehen darf sondern immer auch die Gewichtung der einzelnen Aufgaben in der Klausur mit berücksichtigen muß.

    Jetzt war ich geschlagen eine Stunde auf der Suche nach dem Notenschlüssel für die Wirtschaftsschule, für die Prüfung Textverarbeitung und konnte sie leider nicht finden.

    Moin,

    es gibt auch nicht DEN Notenschlüssel. Das kann jede Berufsschule bei den Vollzeit-Bildungsgängen selber festlegen. Bei den Auszubildenen im Dualen System ist der IHK-Notenschlüssel verbindlich.

    • Sehr gut: 100%-92% der Punkte
    • Gut: 91%-81% der Punkte
    • Befriedigend: 80%-67% der Punkte
    • Ausreichend: 66%-50% der Punkte
    • Mangelhaft: 49%-30% der Punkte
    • Ungenügend: 29%-0% der Punkte

    Wie Du siehst, braucht man schon 50% aller Punkte, um überhaupt eine ausreichende Leistung zu erreichen. Bei uns an der Schule nutzen wir in allen Bildungsgängen diesen Notenschlüssel. Ob man dem im Vgl. zum Notenschlüssel am Gymnasium jetzt fair findet oder nicht, hängt aber auch davon ab wie viele Punkte es schon für einfache Aufgaben gibt. Am Gymnasium gibt es die Note "ausreichend" schon ab 40%? Ich selber nutze den IHK-Schlüssel überall, bepunkte aber die einfachen Aufgaben entsprechend schon hoch, so daß die Schüler damit schon in die obere Hälfte der Notenskala rutschen können. Ich rechne meine Klausuren auch immer auf 100 Punkte, um mir am Ende die Prozent-Umrechnerei sparen zu können.

    Bei den Klausuren schreibe ich aber auch immer nur ganze Noten drunter, kein Plus oder Minus. Entsprechend kann ein Punkt schon zu einem Notensprung von einer ganzen Note kommen. Aber die Ausbilder im Betrieb kennen den Notenschlüssel ja auch und wissen, was die entsprechenden Prozentangaben bedeuten. Beim Zusammenrechnen der verschiedenen Klausuren fürs Zeugnis am Ende muß man allerdings aufpassen.

    Bsp.:

    • Ein Schüler schreibt zweimal 4 mit jeweils 66 Punkten. Hätte ich nur die beiden Noten bei mir im Heft stehen, würde ich ihm eine 4 geben. Er hat insg. 132 Punkte gesammelt.
    • Ein anderer Schüler schreibt eine 4 mit 50 Punkten und eine 2 mit 81 Punkten. Hätte ich nur die beiden Noten im Heft stehen, würde ich ihm eine 3 geben (2+4)/2=3. Er hat aber insg. nur 131 Punkte gesammelt und damit einen Punkt weniger als der, der 4er jeweils am oberen Ende der Skala abgeleifert hat.

    --> Für die Zeugnisnote rechne ich immer die Punkte der Klausuren und nicht die Noten zusammen, um so die Notensprünge entsprechend herauszubekommen. Zwei 4er können ja sogar besser sein als eine 4 und eine 2 (siehe oben).

    das beste Training hilft gegen körperliche Überlegenheit nur sehr wenig (außer für das Überraschungsmoment, aber danach sollte man verdammt schnell laufen können)

    Und ob das hilft. Man muß dann den Überraschungsmoment aber auch wirklich nutzen und gleich mit voller Härte zuschlagen. Ist halt eine Frage der Situationseinschätzung, wenn man da erst mit Deeskalation, Angemessenheit der Reaktion oder sonstwas anfängt, hat man schon verloren, weil der Gegner Zeit hat zu überlegen. Die ÜBerraschung muß so groß sein, daß der dann nicht mehr aufsteht.

    Das finde ich ja wirklich skurril an der Debatte, dass da plötzlich liberal-muslimische und feministische Gruppierungen von den Rechten instrumentalisiert werden.

    Und ich finde skuril an der Debatte, daß jemand, der in einer lesbischen Beziehung lebt, dem Islam hier Wort redet, wo diese "Religion" inkl. der Verquickung ins Staatswesen (siehe Scharia usw.) dazu führt, daß genau diese Beziehung nicht mehr führbar wird.

    Und wenn man dann nicht mehr weiter weiß, holt man die Nazi-Keule = Fremdenfeindlichkeit raus, wie in Beitrag 191:

    @plattyplus Du bist einfach nur xenophob, das ist mir schon lange klar.

    Hier mal die Regelung in NRW:

    "In Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 57 Abs. 4 des Schulgesetzes in der 2006 geänderten Fassung in der Schule keine politischen, religiösen oder weltanschaulichen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern zu gefährden oder den Schulfrieden zu stören. Die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht diesem Verhaltensgebot nach dem Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich nicht. Gegen das mit dieser Regelung gerechtfertigte schulbehördliche Verbot, im Unterricht aus religiösen Gründen ein Kopftuch oder vergleichbare Kopfbedeckungen zu tragen, gingen zwei muslimische Schulbedienstete erfolglos bei den Arbeitsgerichten vor."

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchurteil

    Mein Fazit daraus: Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet an einer staatlichen Schule = geht nicht!

    Aber persönliche Empfindungen sind in solchen Fällen irrelevant.

    Das sind sie nicht unbedingt. In dem von dir verlinkten Kopftuchurteil heißt es, daß die Lehrerin nur so lange ein Kopftuch tragen darf, wie dies den Schulfrieden nicht stört. Wenn jetzt aber einige Eltern eben wegen dieser Lehrerin ihre Kinder an anderen Schulen anmelden, sehe ich den Schulfrieden massiv gestört.

    Was machen wir nun mit diesen Mädchen, falls sie später einmal Lehrerinnen werden wollten?

    Ganz einfach:
    Jedes Mal, wenn man eine Entscheidung trifft und eine Alternative wählt, bedeutet das im Umkehrschluß auch, daß man alle anderen Alternativen abwählt. Am Anfang des Lebens hat man noch alle Möglichkeiten und mit zunehmendem Alter und Anzahl der Entscheidungen, werden die Alternativen immer weniger.

    Will sagen:
    Warum ist es unser Problem, was wir als Gesellschaft mit den Mädchen machen? Wenn sie sich für das Kopftuch entscheiden und das auch durchziehen, können sie halt nicht Lehrerinnen werden. Diese Alternative gibt es dann nicht mehr. Fertig!

    Leider gibt es anscheinend niemanden, der das schon gleich in der Schule oder spätestens zu Beginn des Studiums so deutlich kommuniziert.

    Ich kriege meine Atteste (wenn ich mal länger als 3 Tage krank bin) immer rückwirkend, da ich selten gleich am 1. Tag zum Arzt gehe. Auch nicht mit meinen Kindern.

    Ich bekomme bei meinem Arzt nur rückwirkend Atteste, wenn eine vorherige Behandlung nachweisbar ist. Also wenn ich z.B. aus dem Krankenhaus entalssen wurde und dann erst zwei Tage später zum Arzt komme. Einfach so gibt es bei dem nichts rückwirkend. Mein Arzt ist aber auch bekannt dafür (habe es selber sogar einmal aus dem Nachbar-Behandlungszimmer mitbekommen, weil es dort etwas lauter wurde), daß er Patienten auf den Kopf zusagt: "Sie sind gesund!" 8)

    Habt ihr mal geguckt, ob es den Arzt überhaupt gibt?

    Habt ihr vor allem auch mal bei dem Arzt, wenn es ihn gibt, angefragt, ob der die Atteste wirklich ausgestellt hat?
    Sind die Unterschriften alle komplett identisch oder weichen sie leicht voneinander ab?

    Wir hatten gerade erst selber den Fall, daß ein Schüler selber die Atteste gefälscht hat. Klar war der Arzt erst sauer, daß wir ihn angerufen haben, aber als er geschnallt hatte, daß wir seine Atteste nicht anzweifeln sondern das es darum ging, daß jemand in seinem Namen Urkundenfälschung begeht, wurde er doch recht kooperativ.
    Aufgefallen war uns dies, weil die Unterschriften unter den Attesten wirklich 100%ig identisch waren. So gleichmäßig kann niemand unterschreiben.

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