Steuererklärung für 2017, Belege einreichen oder nicht?

  • Ich habe meine Steuererklärung für 2017 fertig und möchte sie gerne abschicken. Jetzt stolpere ich über die neue Regelung, dass die einzelnen Belege (Arbeitsmittel, Fachbücher etc) nicht mehr eingereicht werden müssen. Wie handhabt ihr das? Belege doch einreichen, weil ja mitunter ein stattlicher Betrag zusammen kommt? Nicht einreichen und abwarten, ob das Finanzamt etwas einfordert? Ich bin nämlich schonmal an einen "piefigen" Finanzbeamten geraten, der von meiner SL eine offizielle Bestätigung wollte, dass ich die eingereichten Arbeitsmittel zur Ausübung meines Berufs wirklich benötige. Das ging dann hin und her.

  • Reiche ich schon seit Jahren nicht ein, ich gebe immer per Signatur über die Elster-Schnittstelle ab, da ist das schon länger nicht nötig.

    Hier genauso. Ein Jahr wollten sie von mir alle Belege nachgereicht haben, war ein kompletter Karton voll, meine Sortierung fanden sie nicht übersichtlich genug (da sie aber sortiert waren können sie mir ja nichts, muss ja nicht nach ihren Regeln sortiert sein), also haben sie nie wieder gefragt.
    Einzig die Nachweise der KK über die Auszahlung der Bonuszahlungen habe ich letztes Jahr mit dem Widerspruch eingereicht, weil sie doch sowohl die Zahlungen für die Kinder als auch Mitgliedschaft im Sportverein usw. als Beitragserstattung angerechnet haben (weil die KK so dämlich meldet). Dürfen sie ja aber natürlich nicht. Werde ich diesmal also gleich vorweg abgeben, genau wie Spendenbescheinigungen.

  • Ok, dann handhabe ich das auch so und reiche bei Bedarf das Zeug nach. Zur Sicherheit füge ich eine Aufstellung bei, denn die wollten sie bis jetzt immer haben.

  • Hab auch nichts eingereicht - 12 Tage Bearbeitungszeit. Die melden sich, wenn sie ausnahmsweise was wissen wollen. Aufbewahren musst du die Belege aber.

  • Habe meine Belege immer fein säuberlich auf Papier aufgeklebt und geordnet und dazu noch eine Calc-Tabelle gemacht mit einer Übersicht auf welcher Seite welcher Beleg klebt. Dann kam die Meldung, dass sie das nicht mehr wollen.


    Was passiert eigentlich, wenn Belege angefordert werden, aber nicht mehr da sind? #askingforafriend

  • Ich reiche nie Belege mit ein. Also gar keine und das seit über 10 Jahren. Einzig den Kindergarten-Kosten-Beleg, weil ich weiß dass sie den IMMER nachfordern. Alles andere fordern sie dann schon nach, wenn sie es wollen.

  • Zwischenstand:
    Ich habe die Belege nicht eingereicht und der Finanzbeamte, welcher meine Steuererklärung vorliegen hat, hat sie dennoch angefordert. Obwohl alles ähnlich dem Vorjahr ist. :autsch:

  • Zwischenstand:
    Ich habe die Belege nicht eingereicht und der Finanzbeamte, welcher meine Steuererklärung vorliegen hat, hat sie dennoch angefordert. Obwohl alles ähnlich dem Vorjahr ist. :autsch:

    Das kann dir leider immer passieren. Egal, ob du was eingereicht hattest oder nicht oder so, dass der gerade Langeweile hat und Literatur braucht ;)

  • Ich glaube, ihm ist langweilig. Vor ein paar Jahren kamen alle Belege zurück mit dem Auftrag, dass ich sie meinem SL vorlegen soll und dieser a) bestätigt, dass ich das Zeug brauche und b) dass ich überhaupt Lehrerin bin. Fand ich nicht witzig...

  • Ich glaube, ihm ist langweilig. Vor ein paar Jahren kamen alle Belege zurück mit dem Auftrag, dass ich sie meinem SL vorlegen soll und dieser a) bestätigt, dass ich das Zeug brauche und b) dass ich überhaupt Lehrerin bin. Fand ich nicht witzig...

    Hat dein Schulleiter das gemacht? Ich wüsste nicht, wo steht, dass er dazu verpflichtet ist.


    Was für ein I***!

  • "Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich dessen Ausstattung (jedoch mit Ausnahme von Arbeitsmitteln) konnten nur bis 1.250 EURberücksichtigt werden, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellt."


    Gibt es die Möglichkeit, dass das Finanzamt eine Stechuhr in meinem Arbeitszimmer aufbaut? Würde mich darauf einlassen.

  • Leider hilft dir das nichts, weil es nicht um den zeitlichen Anteil geht:
    "Der Tätigkeitsmittelpunkt befindet sich regelmäßig dort, wo die für das Berufsbild wesentlich prägenden Handlungen und Leistungen erbracht werden - maßgebend ist also der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der Tätigkeit. In welchem zeitlichen Umfang das Arbeitszimmer genutzt wird, ist hingegen zweitrangig (= bloße Indizwirkung)."
    https://www.haufe.de/thema/haeusliches-arbeitszimmer/

  • Leider hilft dir das nichts, weil es nicht um den zeitlichen Anteil geht:
    "Der Tätigkeitsmittelpunkt befindet sich regelmäßig dort, wo die für das Berufsbild wesentlich prägenden Handlungen und Leistungen erbracht werden - maßgebend ist also der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der Tätigkeit. In welchem zeitlichen Umfang das Arbeitszimmer genutzt wird, ist hingegen zweitrangig (= bloße Indizwirkung)."
    https://www.haufe.de/thema/haeusliches-arbeitszimmer/

    Noten bilde ich im häuslichen Arbeitszimmer.

  • Arbeitszimmer bei Lehrern... da qird doch gar nicht mehr diskutiert von Seiten der Finanzämter. Ich setz immer das häusliche Arbeitszimmer ab, inkl. anteilige Zinsen, Nebenkosten etc

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