dass man morgens auf dem Vertretungsplan sieht, ob man eingesetzt wurde oder nicht
Wozu man aber dann schon im Lehrerzimmer sein muß. Bringt ja nichts, wenn man daheim online auf den Vertretungsplan guckt, um festzustellen, daß man gleich in 30 Minuten Vertretungsunterricht hat, dann aber 90 Minuten braucht, um die Schule auch zu erreichen.
Nein, laut EuGH ist Bereitschaftsszeit = Arbeitszeit und jede Stunde, die wir uns für eine Vertretung bereit halten müssen, ist entsprechend Arbeitszeit. Das Blöde ist halt, daß es bei uns Beamten generell keine Arbeitszeiterfassung gibt. Es gelten nur die 25,5 Unterrichtsstunden und eben nicht die 41 Stunden/Woche all inclusive.
Das der Gesetzgeber da nicht ran will ist klar. Allein der Gedanke an etwaige Klassenfahrten reicht mir da. Hätten wir wirklich arbeitsrechtlich verbindliche maximale Arbeitszeiten, müßten Klassen auf Klassenfahrt ja nicht von zwei sondern von insg. sechs Lehrern (im 3-Schicht-Betrieb) begleitet werden, weil anders die nächtlichen Kontrollen gar nicht zu machen sind. Dann natürlich inkl. der Zulagen für Nachtarbeit.