Beiträge von plattyplus

    aber ich denke Beamer sollten heute Standard sein

    Ja klar haben wir Beamer in jedem Klassenraum, zumindest hängen die unter der Decke, damit sie keiner klaut. Benutzen kann man sie nur, wenn man zu Stundenbeginn an den Beamer klettert, was man natürlich nicht darf (von wegen Unfallschutz und so), um Strom- und Datenkabel (vga/hdmi) anzuschließen. Auf den Handwerker, der uns das fest verlegt, warten wir jetzt seit 2 Jahren.

    Die Computer, die wir haben, haben wir von einer Hauptschule und aus der Justizverwaltung zur Weiternutzung geschenkt bekommen.

    Noch Fragen?

    Der Supergau wäre natürlich, wenn sie die sichere Stelle ablehnt und die beinah sichere am Ende nicht bekommt.

    Und genau aus dem Grund würde ich die Gastro-Schule nehmen, wenn sie dort verbeamtet wird. Ist die "sichere Stelle" aber auch nur was Befristetes oder im Angestelltenverhältnis, dann würde ich wohl an der Ref.-Schule bleiben.

    Merke: Wenn die Ref.-Schule sie wirklich halten wollen würde, hätten sie in den letzten 2 Jahren schon dafür gesorgt, daß passend eine Stelle frei ist. Das andere "wir warten mal ab und schreiben in Zukunft passend aus", ist nur, um das Kollegium zu beruhigen. Von wegen "Wir wollten sie ja eigentlich halten, aber jetzt ist sie aus eigener Entscheidung gegangen."

    Ach und: Ich unterrichte mit BWL jetzt auch an einer technischen Schule, wo ich vorher an einer kaufmännischen das Ref. gemacht habe. Es ist halt anders, insb. weil ich da jetzt auch abends in der Techniker-Schule bin. Aber ganz ehrlich: Ich möchte an keine kaufmännische Schule mehr zurück.

    Deshalb sollte man wenn es geht ab und an ein Sabattjahr machen. Einige tjn es ja mit Mitte 50 wenn die Kinder alt genug sind oder schon ausser Haus.

    Das mit den Kindern kann man ja noch in groben Zügen planen. Aber bei der Vorlaufzeit vom Sabbatjahr kann ich nicht abschätzen, ob ich dann in dem Jahr nicht evtl. doch zu pflegende Familienangehörige zu versorgen habe und wieder nicht weg kann.

    Beispiel: unser Kinderarbeitsverbot war kein Zweck, sondern bloß ein Mittel um die Armee einsatzfähig zu halten.

    Also sollten wir die Allgemeine Wehrpflicht wieder einführen und demzufolge auch eine verpflichtende Bildung?

    Es muss vielmehr eine ordentliche (verpflichtende!) Bildung her, und auch eine ausreichende Bezahlung.

    Ach nee, sowas hatten wir ja schon einmal. Friedrich der Große hat ja nicht umsonst das Preußische Generallandschulreglement und damit die Schulpflicht eingeführt, auf das der Nachwuchs dann auch fürs Militär was tauge. ;)

    Auszug aus dem Generallandschulreglement:
    Zuvörderst wollen Wir, dass alle Unsere Untertanen, es mögen sein Eltern, Vormünder oder Herrschaften, denen die Erziehung der Jugend obliegt, ihre eigenen sowohl als ihrer Pflege anvertrauten Kinder, Knaben oder Mädchen, wo nicht eher, doch höchstens vom fünften Jahre ihres Alters in die Schule schicken, auch damit ordentlich bis ins dreizehnte und vierzehnte Jahr kontinuieren und sie so lange zur Schule halten sollen, bis sie nicht nur das Nötigste vom Christentum gefasst haben und fertig lesen und schreiben, sondern auch von demjenigen Rede und Antwort geben können, was ihnen nach den von Unsern Konsistorien verordneten und approbierten Lehrbüchern beigebracht werden soll.

    Ich glaub, daß häng ich mal über die Tafel. Mal gucken, welcher Schüler den einen Satz so voll durchdringen kann. :pirat:
    Stellt sich nur ein Problem: Woher bekomme ich die Bücher? :teufel:

    Frage mich gerade, wie der Vertretungsplaner arbeiten soll mit 4 Tagen Vorlauf

    Dann muß die Schulleitung anordnen, daß sich für etwaige Vertretungen bestimmte Kollegen im Lehrerzimmer bereithalten müssen. Diese Bereitschaftsstunden sind dann allerdings voll als Unterrichtsstunden zu rechnen, auch wenn sie nicht zum Einsatz gekommen sind, weil es nicht so viele Ausfälle gab, die es zu vertreten galt.

    aufgrund einer Überversorgung

    Wobei diese Versorgungsrechnung auch extrem volatil sein kann, ich wie ich an der Schule feststellen durfte, an die ich abgeordnt wurde. Zu Beginn der Planung für das neue Schuljahr im Mai hatten sie eine Unterversorgung von 3 Stellen und jetzt haben sie eine Überversorgung von 12 (zwölf!) Stellen, weil eine ganze Reihe Mütter aus der Elternschaft zurückgekommen sind und es dazu noch einige Umstiege von Teil- auf Vollzeit gab. Das Kollegium umfaßt aber nur 60-70 Personen.

    Merke: Irgendwann haut das mit einer etwaigen Sozialauswahl auch nicht mehr hin, wenn es nur noch Priviligierte gibt.

    Eigentlich wollte ich fragen, ob das irgendwo so ist, dass man als Lehrer kein Kreuz tragen darf.
    Aber ich nehme mal an, dass du damit das Kruzifix an der Wand meinst.

    Mit der Halskette ist das bei uns so, auch wenn ich es selber nicht miterleben durfte sondern eine Kollegin. Die Halskette muß unter der Kleidung verdeckt getragen werden. Muß das Kopftuch jetzt auch unter den Haaren verdeckt getragen werden? :sterne:

    Das mit dem Kruzifix war jetzt nur die Pointe.

    Diese Art von Prinzipienreiterei [...] erschliesst sich mir nicht.

    Na,
    frag dich doch mal, wie so ein Burkini wohl aussieht, wenn Frau damit mit den Füßen voran vom 3m Brett springt. Oder wie toll das werden wird, wenn Frau damit dann mit Flossen schwimmen soll. Bei uns war sowas jedenfalls im Schulsport angesagt und für die, die Mumm hatten, alternativ auch der 5m Turm.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß diese Art Bademode für sowas auch nur irgendwie zu gebrauchen ist.

    Ich würde wohl den Vater des Mädchens bitten, seiner Tochter einen Burkini zu spendieren damit es demnächst beim Sportunterricht keine Probleme gibt.

    Und ich würde nicht gleich mti dem Extrem Burkini anfangen sondern erstmal vorfühlen, ob es ein Neoprenanzug (kurzarm besser als langarm) nicht auch tun würde. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß man mit so einem Burkini im Wasser wirklich vorwärts kommt. Es geht ja auch nicht darum irgendwie ins Wasser zu kommen sondern auch noch vom 1m (oder gar 3m) Brett und Kraulen usw. usw. ...


    Deutschland ist kein laizistisches Land. Das Tragen des Kopftuchs ist genau so erlaubt, wie das Tragen jeglicher christlicher Symbole wie ein Kreuz-Anhänger an einer Halskette oder eben der Habit.

    Natürlich sind wir ein laizistisches Land. Wären wir das nicht, dürfte ich als Pauker mit einer Halskette mit Kreuz-Anhänger rumlaufen. Darf ich aber nicht. Genau aus dem Grund rege ich mich ja auch so gegen das Kopftuch bei Lehrerinnen auf. Entweder alle dürfen oder keiner! Aber nicht, Kopftuch ist erlaubt, im Klassenraum muß das Kruzifix aber abgenommen werden.

    @Schmeili: Und du darfst da auch in der Jungen-Umkleide kontrollieren, wenn es notwendig werden sollte? Bei uns in NRW steht im Wandererlaß, daß eine weibliche und eine männliche Person mitkommen muß, eben weil der Lehrer nicht bei den Mädchen kontrollieren kann, aber eben auch umgekehrt die Lehrerin nicht bei den Jungen. §6 Wandererlaß ;)
    Hab hier gerade schon genug damit zutun der SL klarzumachen, daß wir mit zwei Lehrern fahren, eben weil wir nur (männliche) Schüler in der Klasse haben.

    "aber dann fällt ja der Unterricht aus!". Jesses Gott ...

    Also wenn man streiken will, dann ganz konkret bundesweit zwischen den Abiturprüfungen und dem 15. Juli, dem Anmeldetermin an den Universitäten.
    Dann fällt in einem Jahr halt mal ein ganzer Abiturjahrgang aus. Das wäre dann mal ein Streik. :pirat:
    Die Niederländer haben das vor einigen Jahren mal genauso gemacht. Was meint ihr, wie schnell da die Presse den Politikern Beine gemacht hat. ;)

    dass man morgens auf dem Vertretungsplan sieht, ob man eingesetzt wurde oder nicht

    Wozu man aber dann schon im Lehrerzimmer sein muß. Bringt ja nichts, wenn man daheim online auf den Vertretungsplan guckt, um festzustellen, daß man gleich in 30 Minuten Vertretungsunterricht hat, dann aber 90 Minuten braucht, um die Schule auch zu erreichen.

    Nein, laut EuGH ist Bereitschaftsszeit = Arbeitszeit und jede Stunde, die wir uns für eine Vertretung bereit halten müssen, ist entsprechend Arbeitszeit. Das Blöde ist halt, daß es bei uns Beamten generell keine Arbeitszeiterfassung gibt. Es gelten nur die 25,5 Unterrichtsstunden und eben nicht die 41 Stunden/Woche all inclusive.

    Das der Gesetzgeber da nicht ran will ist klar. Allein der Gedanke an etwaige Klassenfahrten reicht mir da. Hätten wir wirklich arbeitsrechtlich verbindliche maximale Arbeitszeiten, müßten Klassen auf Klassenfahrt ja nicht von zwei sondern von insg. sechs Lehrern (im 3-Schicht-Betrieb) begleitet werden, weil anders die nächtlichen Kontrollen gar nicht zu machen sind. Dann natürlich inkl. der Zulagen für Nachtarbeit.

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