Gibt es nicht bereits spezielle Schulen extra für Mädchen? Oder wurden die bereits alle abgeschafft? Die Mindestgröße ist 144 Schüler bei euch in NRW? Gott, da hätten wir in unserem Landkreis wohl nur noch die Hälfte an Grundschulen
Also in NRW wurden die reinen Mädchenschulen in den 1970er Jahren im großen Umfang abgeschafft.
--> https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehe…%A4dchenschulen
Was die Grundschulen angeht, sind wohl auch kleinere Grundschulen möglich, wenn die "Schulwege unzumutbar lang" werden. Im Gesetz steht aber nirgendwo welche Wege noch zumutbar sind. Ansonsten müssen Grundschulen mindestens zweizügig sein, Sek. 1 Schulen mindestens dreizügig. Hieraus ergeben sich bei den geforderten Klassenstärken dann die Mindestgrößen für Schulen.
--> http://www.kmk.org/fileadmin/Date…ildung_2013.pdf
--> https://www.brd.nrw.de/schule/service/20140522Leitfaden.pdf Seiten 12ff, zu Unterscheiden ist zwischen Einrichtung und Fortführung
Und gerade die gefoderte Dreizügigkeit der Sek. 1 Schulen kann in Orten und kleinen Städten zum Problem werden. Wenn man da zwischen die bestehende Haupt- und Realschule sowie das Gymnasium noch eine Gesamtschule und evtl. noch eine Sekundarschule etablieren will, reicht es am Ende für keine der Schulen, weil die sich alle gegenseitig dieSchüler kanibalisieren.
Dass ein Hauptschüler mit 5 in Mathe eher kein Jurist werden kann, dürfte einleuchtend sein, aber woher kommt denn diese Antriebslosigkeit deiner Schüler, dass jede Tätigkeit dann doch zu anstrengend sei?
Ich denke mal ein Großteil kommt daher, daß sie einfach mit ihrer "null Bock" Haltung zu oft durchgekommen sind. Man kann Probleme schließlich auch einfach aussitzen. Irgendjemand wird sich schon finden, der die Arbeit macht (Wie war das noch mit dem Nudelsalat an der Tür in einer anderen Diskussion?), wenn man sich selber einfach komplett verweigert.
Inzw. sind wir im Kollegium und auch bei den Sozialarbeitern an einem Punkt, wo wir am Liebsten die allgemeine Wehrpflicht wieder einführen würden, dann aber auch wirklich für alle, unabhängig vom Geschlecht und dem Musterungsergebnis. Auch mit T3 kann man noch Dienst leisten und mit T5 ist man auch noch nicht halbtot. Alle zu ziehen ist aufgrund der Wehrgerechtigkeit geboten. In der Grundausbildung kann man sich schließlich den Aufgabe nicht einfach durch Aussitzen oder Abhauen entziehen. Aus der Kaserne kommt man vor der Vereidigung nicht raus und auch danach ist der Wochenendurlaub schneller gestrichen, als man gucken kann, wenn man dem UvD durch seine "null Bock" Haltung provoziert. Die Wache am Tor läßt einen dann nicht raus, fertig!
Da würde die entsprechende Schülerklientel abgeschottet von ihren Familienverhältnissen einen geregelten Tagesablauf kennenlernen.