Dir ist bewusst, dass die Urteilsbegründung nicht darauf hinauslief, dass die verurteilten Lehrkräfte hellsehen hätten müssen, sondern diese vielmehr vorhandene Hinweise zur Diabeteserkrankung der Schülerin ignoriert haben [...] und auch Vorerkrankungen nicht schriftlich erfragt hatten?
Und genau deswegen denke ich, dass die Kinder zum Amtsarzt müßten. Allein er weiß welche Erkrankungen alle abzufragen sind. Es geht ja nicht darum allgemein zu fragen unter welchen Erkrankungen die Kinder gelitten haben. Es ging darum, wenn ich das Urteil richtig gelesen habe, dass vorab explizit alle möglichen (und unmöglichen) Krankheitsbilder hätten abgefragt werden müssen. Diese explizite Abfrage ist unterblieben. Ich sehe mich als Lehrkraft nicht ansatzweise hinreichend dazu ausgebildet abschätzen zu können welche Krankheiten beim Schwimmen zu einem Problem werden könnten. So einen Fragebogen zu erstellen und den dann auch zu beurteilen obliegt einem Arzt.
Nur mal so als Tipp: Der VDST schreibt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung beim entsprechenden Facharzt vor Beginn der Ausbildung vor. Warum sollte man da im Schulsport von solchen Regelungen abweichen? Allein das Abweichen dürfte von Seiten de Gerichte doch erneut als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.