Also werd doch mal konkret, wie du eine sichere Situation in deinem Schwimmunterricht schaffst.
Aus der Tauchausbildung kenne ich eine 1:1 oder, in einfachen Situationen, maximal eine 1:2 Betreuung. Und selbst da kommt es zu Unfällen. Wenn wir jetzt von der besonderen Garantenstellung im Schulunterricht ausgehen und uns an den Gerichtsurteilen abarbeiten, die ein allgemeines Lebensrisiko nicht berücksichtigen wollen, wäre alles abseits einer 1:1 Betreuung keine sichere Situation.
Man bräuchte also im Schwimmunterricht mindestens zwei Lehrkräfte. Eine Lehrkraft, die die 29 Schüler beaufsichtigt, die nicht im Wasser sind, und eine Lehrkraft, die mit dem einen Schüler das Schwimmen übt. Genau DAS ist die Folge entsprechender Gerichtsurteile.