Nur wenn sie eine unmittelbare Rechtsauswirkung hat, sonst ist nur Beschwerde möglich.
Danke dafür! Genau so ist es, was die Halbjahresnoten angeht. Gegen das Jahreszeugnis kann man Widerspruch einlegen, weil auf das Jahreszeugnis im Sommer ein Verwaltungsakt, nämlich das Versetzen bzw. Nichtversetzen in die nächste Klasse, fußt. Das Halbjahreszeugnis ist einfach nur ein Zwischenbericht, der aber keinen Verwaltungsakt zur Folge hat. Entsprechend kann man gegen ein Halbjahreszeugnis auch keinen Widerspruch einlegen.
Ausnahme wäre ggf., wenn das Fach nur im 1. Halbjahr unterrichtet wird, die Halbjahresnote also zugleich die Endnote darstellt.