Beiträge von plattyplus

    Im Übrigen hast du Recht: Die Aufsichtspflichten (auch für volljährige SchülerInnen) sind immens. Allerdings liegt das auch in dem Umstand begründet, dass bei Unfällen die Unfallkasse einspringen muss.

    Ich empfinde es halt bei dieser Klientel besonders schwierig und unangebracht bestimmte Regeln durchzusetzen. Wie soll ich z.B. das absolute Alkoholverbot auf einer Klassenfahrt durchsetzen, wenn die Schüler eben diesen Alkohol legal an jeder Straßenecke kaufen können?

    Warum sollte ich dies überhaupt durchsetzen, wenn der Alkoholkonsum von Volljährigen doch gesellschaftlich nicht nur akzeptiert sondern sogar in gewissen Grenzen als normal angesehen wird?

    Der Planer und Genehmigter der Fahrt kann sich schon Mal warm anziehen.

    Und genau deswegen plädiere ich dafür gar nicht mehr zu fahren, um jeglichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.

    Meine Klasse fragte z.B. gerade in der letzten Woche, ob wir nicht in 2025 für eine Woche nach Amsterdam fahren könnten. Gewiss habe ich den Vorteil, dass dann alle Schüler volljährig sind, aber wenn ich das alles hier so lese, bin ich aktuell gewogen lieber gar nicht zu fahren, weil die Aufsichtspflichten anscheinend strenger sind als bei den eigenen Kindern.

    Oder wie würdet Ihr reagieren, wenn es nach Amsterdam gehen soll und vorab zwei Schüler den Eindruck erwecken drogenabhängig zu sein?

    Man kann sich vor so groben Fehlern wie hier durchaus schützen, indem man diese Standards auch einhält.

    Welche Standards?

    Ich bin z.B. verwundert darüber, dass ihr Vorerkrankungen überhaupt abfragt. Ok, ich unterrichte ausschließlich in der Sek. 2, aber bei uns wurden Vorerkrankungen noch nie abgefragt. Warum auch? Steht ja nirgendwo in einer Verordnung, dass man dies tun muss.

    Ich habe ein solches Vorgehen auch weder im Referendariat noch in späteren Fortbildungen kennengelernt.

    Entsprechend käme ich gar nicht auf die Idee so etwas abzufragen. Ganz im Gegenteil bin ich bis gestern davon ausgegangen, dass ich die Krankengeschichte gar nicht abfragen darf von wegen Datenschutz und Persönlichkeitsrecht.

    Grund dafür:

    - die Schülerin war bereits 6 Jahre lang erkrankt, in der Schule war die Erkrankung mit Sicherheit bekannt.

    Genau dieses „mit Sicherheit“ würde ich in letzter Konsequenz anzweifeln. Ich habe auch schon selber Eltern erlebt, die nicht wahrhaben wollten, dass ihr Kind (psychisch) Erkrankt war und uns als Schule der psychologische Dienst/Amtsarzt darüber informiert hat von wegen Eigen- und Fremdgefährdung der anderen Schüler.

    Auch kam es bisher bei mir so rüber, als das die beiden Kolleginnen hauptsächlich deswegen verurteilt wurden, weil sie etwaige Krankheiten vorher nicht schriftlich abgefragt haben.

    Zitat

    Nach dem Tod einer an Diabetes erkrankten Schülerin sind zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hätten ihre Sorgfaltspflichten verletzt, argumentierte das Gericht.

    Die beiden Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Sie waren 2019 mit Emily und anderen zu einer Klassenfahrt nach London gefahren. Nach Ansicht des Landgerichts Mönchengladbach haben sich die Lehrerinnen vorher nicht ausreichend über den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler informiert.

    Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regiona…-emily-100.html

    Ich halte es durchaus für realistisch, das eine Lehrkraft, die die Verantwortung für den Tod einer Schülerin hat, nicht mehr vor der Klasse stehen kann.

    Wobei der Presse auch zu entnehmen ist, dass die Staatsanwaltschaft diesen Prozess zuerst gar nicht führen wollte, wohl weil sie die Teilschuld einer jeden Lehrerin als zu gering erachtet hat. Nur auf massiven Druck seitens der Eltern kam es überhaupt zu diesem Verfahren.

    Ich hätte mir jedenfalls gewünscht, dass die Eltern mit auf der Anklagebank gesessen hätten, Begründung: Unterlassene Benachrichtigung der Schule über entsprechend schwerwiegende Krankheiten.

    Habe aber auch gerade selber den Fall, dass mich der Schulpsychologische Dienst über einen meiner Schüler aufklären musste, weil die Eltern auf „Datenschutz“ plädiert haben und mir nicht sagen wollten, was mit ihrem Sohn los ist.

    Welche Schuld trägt die Schulleitung, die offenbar diese Fahrt genehmigt hat, mit einer doch erstaunlich dünnen Personaldecke für ein solches Ziel?

    Welche Schuld trägt das Ministerium, das uns in solche Haftungsfallen hinein treibt? Wo ist der Schulminister, der sich vor seine Leute stellt und der Bevölkerung klipp und klar sagt, dass bei der aktuellen Personalsituation und bei so überbordenden Haftungsanforderungen Klassenfahrten in Zukunft nicht mehr durchführbar sind und er einen entsprechenden Erlass verfasst, der Klassenfahrten generell untersagt, so dass auch meuternde Eltern den Lehrer nicht mehr in der Schulkonferenz eine solche Fahrt abnötigen können?

    Bestätigt sehe ich meine Beobachtungen durch die Darstellung auf der zweiten Seite dieser Quelle: Erwerbstätigkeit von Frauen (bpb.de) (die allerdings schon von 2010 stammt).

    Wobei sich diese Quelle bei den Zahlen bis 1990 aber auch nur auf die BRD und eben nicht auf die DDR bezieht.

    Meine Frau meinte dazu nur: „Ich hatte in der Schulzeit eine Mitschülerin in der Klasse, deren Mutter zuhause bleiben durfte, weil sie sechs Kinder hatte. Alle anderen Mütter waren selbstverständlich berufstätig. Bei uns (in der DDR) gab es die Arbeitspflicht.“

    Entsprechend würden mich mal Zahlen aus „dem anderen Deutschland“ interessieren.

    Aber die meisten heutigen 30-60jährigen Frauen sind in den konservativen Jahrzehnten der Bundesrepublik aufgewachsen, als Vati zur Arbeit ging und Mutti die Küchenschürze überzog. Das lässt sich nicht so leicht abschütteln.

    Oder sie sind, wie meine Frau, in der DDR aufgewachsen, wo Mutti an den Hebeln des 200 Tonnen Autokrans saß. :teufel:

    Wenn ich an die Generation meiner Eltern (und deren Geschwistern) und an die Generation meiner Großeltern denke, waren da alle Frauen berufstätig und zwar vollzeit. Es war dann aber auch immer klar, daß sich die "Großfamilie" um die Kinder kümmert, damit das Modell überhaupt funktioniert.

    Nicht ganz, bei uns sind ja für die verlässliche Grundschule Lehrer und Erzieher zuständig, die alle dem selben Tarifvertrag unterstehen, also kann man da problemlos streiken, ohne das da vorher Lehrer eingesetzt waren, aber ja, weder dürfen die dann angehalten werden das Nachmittagsprogramm zu übernehmen noch den Unterricht, denn nein, für angestellte Lehrer dürfen keine verbeamteten Lehrer während eines Streiks vertreten, die dürfen nur beaufsichtigen.

    Wenn das vorrangige Dienstgeschäft bei diesem Nachmittagsprogramm die Beaufsichtigung und eben nicht der Unterricht ist, dürfen Beamte auch nicht im Rahmen der Beaufsichtigung als Streikbrecher eingesetzt werden, auch nicht für die Notbetreuung. Dann ist nach dem Unterichtsschluß Ende… Bitte alle Kinder sofort abholen.

    *seufz* Aber sich über den Bahnstreik, die Klimakleber und die protestierenden Bauern beschweren."

    Ja, ich will auch mal auf der Seite der Sieger stehen.

    Sprichst du von der Lokführergewerkschaft?

    Ich spreche von den Bauernprotesten zur Wiedereinführung der Agrardiesel- Subventionen auf der einen Seite und den Klimaprotestklebern zur Verteuerung der fossilen Energieträger auf der anderen Seite.

    Beide haben sie konträre Forderungen. Da könnten sie sich doch einfach gegenseitig blockieren und uns als außenstehende Bevölkerung in Ruhe lassen.

    Naja, sie dürfen/müssen die Kinder in der Zeit aber betreuen, damit sind sie keine Streikbrecher, weil kein Unterricht stattfindet,

    Ich denke nicht, dass in einem solchen Fall Beamte eingesetzt werden dürfen. Also wenn man z.B. in der „verlässlichen Grundschule“ ganz gezielt die Nachmittagsaufsicht von 13-13.30 Uhr bestreiken würde, dürften die Beamten nicht die Aufsicht übernehmen und alle Eltern müssten die Kinder abholen.

    Bei den älteren Schülern bestreikt man dann ganz gezielt die Abschlußprüfungen.

    Zitat

    Zu der häufig gestellten Frage nach dem Einsatz von Beamten auf bestreikten Dienstposten hat das Bundesverfassungsgericht in einer grundlegenden Entscheidung vom 2. März 1993 festgestellt, dass der Einsatz von Beamten auf bestreikten Dienstposten nicht angeordnet werden darf, solange hierfür keine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorliegt. Eine solche gesetzliche Grundlage besteht bisher weder im Bund noch in den Ländern.

    Quelle: https://www.dbb.de/lexikon/themen…und-beamte.html

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