„Für manche Familien hätte es sich unterm Strich mehr gelohnt, wenn ein Elternteil die Arbeitszeit reduziert hätte, um nicht über eine gewisse Einkommensgrenze in der Gebühren-Ordnung zu kommen. "Wenn eine Person sagt: Bevor ich jetzt 800 Euro für eine Kita zahlen muss, reduziere ich lieber meine Erwerbstätigkeit, dann läuft was falsch" (https://www.swr.de/swraktuell/bad…teigen-100.html)
Wenn in so einer Situation, also das man aufgrund von Gebührenordnungen, Schwellenwerten bei den Sozialansprüchen usw. … in Teilzeit gehen will, weil man dann am Ende mehr Netto hat, der Arbeitgeber dies aber nicht genehmigt, hat man dann einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber?
Ich frage nur, weil das Land NRW sich ja politisch damit brüstet Teilzeitanträge abzulehnen, um aus dem Lehrpersonal noch mehr Stunden rauszupressen.