Beiträge von Caro07

    Noch einmal: Ist Form für Fläche (im Gegensatz zum dreidimensionalen Körper) eine gängige Verwendung?

    Nein. Bei uns im Lehrplan steht: Flächenform und Körperform. Wir nutzen hauptsächlich die Begriffe Fläche und Körper. Man kann es auch wie im Lehrplan benennen. Formen (Arten bzw. Ausprägungen) können beide sein, wie schon die Begriffe sagen. Den Begriff Fläche kann man im Unterschied zum Körper so erklären, dass das Wort "Fläche" von "flach" kommt und entsprechend demonstrieren.

    Genau das ist es ja. Ich fühle mich unter der aktuellen Schulleiterin nicht mehr wohl. Ich bin wirklich gerne Lehrerin und habe ein ordentliches Examen abgelegt. Nun stellt sich für mich halt die Frage: Versuchen ein kaputtes Verhältnis wieder zurecht zu biegen oder Versetzungsantrag stellen?

    Das wird wahrscheinlich niemand für dich beantworten können, denn dazu gehören immer die direkten Personen und wie diese ticken. Ich selbst habe schon mehrere Dinge mit Schulleitungen erlebt. Wenn die Schulleitung und viele vom Kollegium unterschiedliche Vorstellungen haben, dann sind generell Konflikte vorprogrammiert. Das habe ich schon öfter erlebt. Da war es immer gut, wenn sich das Kollegium zusammen gefunden hat und versucht hat, eine Lösung zu finden wie man sich artikulieren kann und eine Verbesserung der Situation erreichen kann. Schließlich will man keine unnötigen Stressfaktoren. Das machte sich an unterschiedlichen Themen fest. Da haben wir uns auf Konferenzen gut vorbereitet um einen guten Wissensstand zu haben und möglichst sachlich argumentiert. Die Schulleitungen haben unterschiedlich reagiert, je nachdem, wie sie emotional tickten. In einem Fall gab es schon einmal eine Mediation zwischen Kollegium und Schulleitung, weil wir anders nicht weitergekommen sind.

    Mir ist schon aufgefallen: Wer (aufgebracht) emotional der Schulleitung gegenüber tritt, hat schlechtere Karten als die, die auf der Sachebene bleiben und sachlich argumentieren. Es ist auf der anderen Seite auch nicht zuträglich, zu allem ja zu sagen. Ich selbst habe, je älter ich wurde, versucht, trotz der einen oder anderen schwierigen Schulleitung mich in deren Lage hineinzuversetzen, die Handlung zu verstehen und differenziert wahrzunehmen je nach Thema/Situation. Da war ich deswegen oft nicht so schnell getriggert wie manche Kolleginnen. Manche hatten mit der Zeit ein bestimmtes Bild von der Schulleitung und gleich die Flöhe husten hören. Positive Dinge wurden überhaupt nicht mehr wahrgenommen. Mit Absicht bin ich in Teams gegangen, wo auch die Schulleitung Mitglied war, da hatte man in dem Rahmen mehr Möglichkeiten etwas zu verändern bzw. seine Meinung zu artikulieren, weil man da zusammen an einer Sache gearbeitet hat.

    Vielen Dank. Ich habe jetzt den BLLV vom Regierungsbezirk, von dem die Mail kam, direkt angeschrieben, geschildert wie ich es gemacht habe und da kam die Antwort, dass das passt und nur wichtig sei, dass man den Text übernimmt wo drinsteht, dass der Widerspruch ab dem 1.1.2022 eingereicht wird.

    Welches Datum habt ihr bei Datum des Bescheides eingegeben?

    Den 1.1.22 oder das aktuelle?

    Leider wurde nicht deutlich mitgeteilt, welches Datum man eingeben soll. Ohne Datum kommt man auf der Webseite nicht zum nächsten Schritt. Ich habe dann das Datum des Bescheids der Gehaltsmitteilung eingegeben, die das Gehalt ab dem 1.1.22 mitteilt. Hinterher habe ich irgendwo gelesen, dass man das aktuelle Datum eingeben soll. Dann habe ich die Info gelesen, dass das Datum egal sei. So richtig wurde das Procedere leider nicht vom BLLV kommunziert. Es hieß nur, man solle das über ein bestimmtes Formular im Mitarbeiterportal machen.

    Ich kannte KollegInnen, die das richtig "schmutzig" gespielt haben und dann tatsächlich eine Versetzung aus dienstlichen Gründen, wie das in diesen Fällen so schön heißt, durchgesetzt haben. Dafür muss man aber wahrhaft abgebrüht sein.

    Davon rate ich gleichwohl dringendst ab, da das in der Behörde natürlich dann auch bekannt ist...

    Es kommt auf den Typ Menschen an. Es gibt auch Kolleginnen, die es nicht mehr unter einer Schulleitung aushalten. Das hat einfach nicht gepasst und das Verhältnis war schwer belastet. Diese haben einen Versetzungsantrag gestellt. Irgendwann hat es geklappt. Von keinen habe ich mitbekommen, dass sie Nachteile davon gehabt hätten.

    Wenn jemand natürlich übertreibt und dem ist gar nicht so, dann wären die Gründe gelogen. Es gab einmal umliegend einen Fall, da hat sich jemand auf eine Funktionsstelle beworben um in den Bezirk reinzukommen und diese nicht angetreten. DAS fand ich total schräg.

    Aus welchem Grund soll eigentlich denjenigen, die den Widerspruch nicht eingelegt haben, dann nicht auch rückwirkend eine amtsangemessene Besoldung zustehen? Entweder die Besoldung ist für alle angemessen oder für niemanden.

    Das verstehe ich auch nicht und ist für mich unlogisch. Die in #14 verlinkten Verbände und auch andere sagen das so. Die müssen rechtlich mehr Ahnung haben als wir.

    Verstehe ich mit der Besorgnis. Bei uns haben es die größten Lehrerverbände empfohlen, das ist zum ersten Mal. Es gibt eine Begründung dafür und einen vorgefertigten Text, den man übernehmen sollte. Von daher habe ich keine Bedenken. Das werden jetzt viele machen.

    Das einzige, was ich nicht gut finde, ist, dass wenn dem Widerspruch stattgegeben wird (wird wahrscheinlich nicht freiwillig vom Ministerium erfolgen, denn der Rat zum Widerspruch ist das Ergebnis von Verhandlungen mit dem Finanzministerium) nur diejenigen eine Nachzahlung bekommen, die Widerspruch eingelegt haben. D.h., alle, die das nicht mitbekommen, gehen leer aus.

    Das bayerische Finanzministerium scheint überzeugt, dass sie von der Besoldung her rechtlich auf dem neusten Stand sind, die Lehrerverbände denken nicht und begründen das auch. Vermutlich wird es irgendwann ein Gerichtsurteil geben.

    Bei uns gab es die Tradition, dass es an Heiligabend nichts Aufwändiges gab, dafür am ersten Weihnachtstag die Gans mit Klößen und Rotkohl.

    War bei meinen Eltern auch so ähnlich, sonst wäre es mit dem ganzen Programm, was wir am 24. hatten, in Stress ausgeartet. Einfaches Essen (ich weiß nicht mehr, was es gab, aber auf jeden Fall schnell und einfach, ich glaube, meine Mutter machte gerne überbackene Toastbrote), Warten aufs Christkind in Spannung bei uns Kindern, endlich Bescherung, endlich Futtern von Weihnachtsgebäck (gab es erst ab dem Heiligen Abend), spielen mit den neuen Sachen, am späten Abend fertig machen zum Kirchgang. Die Messe dauerte ewig. Also da war keine Zeit zum festlichen Essen. Am Vormittag haben wir mit unserem Vater im Wald noch Moos für die Krippe gesucht. An dem Tag gab es viele Programmpunkte.

    Das festliche Essen gab's am Feiertag wieder nach dem Kirchgang und dann war man unterwegs zu diversen Verwandtenbesuchen inklusiver Einladungen zum Essen meistens am 2. Weihnachtsfeiertag.

    Wenn ich von der Tradition ausgehe, dass es früher üblich war spät abends in die Messe zu gehen, dann denke ich, dass man deshalb früher am 24.12. einfach gegessen hat und diese Tradition sich bei vielen so erhalten hat.

    Ich habe jetzt nochmals ein neues Thema dazu speziell zu Bayern aufgemacht, weil der Hinweis zum ersten Mal kam. Hat sich jemand aus Bayern damit beschäftigt?

    Der Hinweis, dass man das machen soll, kam zum ersten Mal und zwar ziemlich knapp vor den Feiertagen - bisher weiß ich es vom BLLV und der KEG. D.h., das muss jetzt auf den letzten Drücker geschehen.

    Wir haben zudem keine Inhaltsanalyse, sondern nur Schlagworte u.ä. - wer auch nur eine Debatte über vermeintl. deviante Medien, von Horrorfilmen u.ä. in den '80ern oder "Killerspielen" in den 2000ern miterlebt und die dortigen Mediendiskurse miterlebt hat, wer einschlägige Beschlagahme- u./o. Indizierungsentscheide und die dort inkrimierten Medien kennt, weiß ja, dass gerade Medieninhaltsbeschreibungen (und -empörungen) dort, wo der Inhalt dem Beschreibungen starkes Stimulanz war, i.d.R. für die Tonne sind, auch wenn sie mehrere Personen teilen. Der Skeptizismus ist also speziell bei diesem Thema besonders begründet.

    Und du denkst, das Göttinger Tagblatt, auf das alle Berichte zurückgehen, hat schlampig recherchiert?

    Es gibt durchaus auch Horror als Genre der Kinder- und Jugendmedien, z.B. "Coraline" oder "The Nightmare Before Christmas" (beide FSK 6, so nebenbei). Auch hier sollten Kinder vorsichtig hieran geführt werden, sodass auch sensible Kinder die Inhalte gut verarbeiten können.

    Was ich aus den Links von Flipper79 herauslese, hat nichts mit Kindergerechtigkeit zu tun und ich würde dieses Werk nicht einmal in der Sekundarstufe zeigen. Sollte diese pädagogische Fachkraft so stolz auf ihre Darstellung sein, kann sie den Kindern ja erzählen, dass sie mal in einem Film mitspielte, aber bei Rückfragen, ob dieser Film im Unterricht gezeigt werden dürfe, darauf hinweisen, dass dies nicht gehe, da er sich an erwachsene Zuschauer (m/w/d) richtet. So viel Weitblick sollte eine pädagogische Fachkraft dann schon haben.

    Gymshark Ich habe jetzt nochmals den zitierten Beitrag gelesen. Ich stimme dir im 2. Absatz zu.

    Die Filme habe im 1. Absatz habe ich recherchiert. Ich selbst würde die oben von dir genannten Filme nicht in der Grundschule zeigen, vor allem den zweiten nicht. Der steht auch mehr in der Kritik.

    Geh in ne Notaufnahme und lass ne Diagnose per MRT oder CT machen. Bei Sequester im Spinalkanal ist nicht zu spaßen.

    Ich würde auch in die Notaufnahme von einem Krankenhaus gehen und würde nach Rat der Ärzte handeln. Allerdings würde ich keine vorschnelle Entscheidungen treffen, wenn es möglich ist. Eine Kollegin von mir hatte einen Bandscheibenvorfall, sie hat es durch konservative Therapien (Physio) wieder hinbekommen. Im Fitness- Studio trifft man auch immer wieder Leute mit einem Bandscheibenvorfall, die dort entsprechend trainieren.

    Ich habe u.a. Bandscheibenverschleiß und bei Schmerzen ist mein erstes Hilfemittel erstmal Wärme drauf, das TENS - Gerät benutzen und entsprechende Salben, aber das ist natürlich kein Bandscheibenvorfall. Ich bin durchgecheckt und ich weiß, was ich habe. Bezüglich meines Krankheitsbildes wollte man mich vor 30 Jahren schon einmal operieren (Rücken versteifen). Ich habe es nicht gemacht. Heute ist die OP- Methode überholt und es ist bei mir durch viele Maßnahmen im Lauf der Jahre besser geworden vom Handling. Mitte 30 hatte ich heftigere Rückenschmerzen als heute. Heute treten diese nur selten auf.

    Nein, das glaube ich nicht, dass das ein künstliches Aufregen von sogenannten Helikopereltern ist. Wenn man im Internet recherchiert, war das ein Film, der wirklich nicht für Grundschulkinder geeignet ist und auch entsprechende nachhaltige Ängste hervorrufen kann. Ich als Elternteil hätte dazu auch nicht geschwiegen. Ich lese aus den Beiträgen heraus, dass hier einige davon ausgehen, dass Grundschulkinder das Genre konsumieren. Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, dass das die Regel sein soll.

    https://www.t-online.de/nachrichten/pa…le-anzeige.html

    Ich frage mich, wie man auf eine solche Idee kommen kann, so einen Horrorfilm (ich gehe jetzt einmal davon aus, dass die Beschreibung des Filmes im Internet einigermaßen zutreffend ist) in der Grundschule zu zeigen. Wie abgebrüht und unsensibel muss man sein. Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand, dass das völlig daneben ist.

    Wenn man diese Kompetenzen wirklich ernst nehmen würde und eins-zu-eins so umsetzt, dann würde ich massig Punkte in allen Klausuren abziehen müssen, weil die meisten Schüler*innen keine Variablen definieren und keine erläuternde Kommentare bezüglich ihres Lösungsweges darstellen. Stichwort "Mathematisch Kommunizieren"!

    Wir verlangen in der Grundschule schon Kommentare z.B. bei schriftlichen Verfahren die Fehler erkennen und bepunkten diese.

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