Ich kenne zwar nicht die Gesetzesvorlagen, aber da Mittelschulen und Grundschulen von denselben Schulämtern verwaltet werden, kann ich dir die Erfahrungswerte geben:
Man hat keinen Anspruch an seiner Stammschule zu bleiben oder dorthin zurückzukehren. Inzwischen jonglieren die meisten Schulämter bei der Lehrerknappheit mit den Stunden so, wie es gerade passt. Bei uns mussten schon welche, obwohl die Klassenverteilung schon klar war, in die mobile Reserve gehen, weil wir neue Lehrer aufnehmen mussten, die das Referendariat fertig machen mussten oder zur Verbeamtung anstanden. Ebenso wurden Leute, die überschüssige Stunden hatten, einfach versetzt - allerdings hatten sie von der Fahrerei keinen Nachteil.
Wer mobile Reserve ist, hat keinen Anspruch auf eine Rückkehr an seine Stammschule. Eigentlich hat man gar keinen Anspruch. Man kann nur hoffen, dass die Schulleitung versucht sich für einen einzusetzen, was aber auch nur bedingt etwas bringt. Die Schulämter verteilen inzwischen die Leute so, wie sie von den Fächern, Stunden usw. passen.
Dennoch glaube ich, dass du im Schulamt unter dem Aspekt vorsprechen kannst, dass du an eine Schule solltest, die näher an deinem Wohnort liegt. Das versuchen sie eher möglich zu machen, vor allem wenn man kleine Kinder hat. Aber die Stammschule punktet nicht mehr unbedingt.
Aber versuche dennoch mit den Leuten zu reden und bringe den Punkt der Wohnortnähe vor. Familienfreundlich ist man da eigentlich schon, wie ich das bisher mitbekommen habe.
Wahrscheinlich wurde dir das falsch mitgeteilt: Man hat dich in den Augen des Schulamtes nicht mobil für eine Kollegin gemacht, sondern du bist grundsätzlich für das Schuljahr mobil gemacht worden. Es hat sich eben ergeben, dass du für die Kollegin eingesetzt wurdest. Wenn die Kollegin wieder im Schuldienst ist, bist du dennoch für den Rest des Schuljahres weiterhin mobil und vertrittst dann andere Kranke uim Schulamtsbezirk. Du hattest bisher wohl einen sogenannten "festen" Einsatz, wenn du nur eine Kollegin vertreten hast. Das hatte ich übrigens auch einmal - ich vertrat einen Kollegen über ein halbes Jahr.