Ob du einen Anspruch hast, dass man dich zur OBAS zulässt, oder ob die Bezirksregierung einen Ermessensspielraum hat und das auch ablehnen kann, weiß ich nicht.
Da es noch diese zwei Punkte, abseits der Formellen Dinge, gibt:
Zitat3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
4. im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.
Kann man meiner Meinung nach keinen Anspruch ableiten.